Neuzulassung XC90 D5 - CO2 Wert in Fahrzeugschein

Volvo XC90 2 (L)

Hallo Ihr Lieben,

ich hole am Samstag meinen neuen XC90 D5 ab und habe den Wagen heute zugelassen. Mich verwundert die CO2 Einstufung im Fahrzeugschein. Unter V.7 ist dort 211 vermerkt. In der COC Bescheinigung stehen zwei Werte. Gemäss NEDC 163g/km und gemäss WLPT 211g/km. Die Dame von der Zulassung erklärte dass nach einer neuen Richtlinie seit zwei (?) Wochen der WLPT Wert in die Zulassung einzutragen ist. Am Ende des Tages ist es mehr oder weniger egal, blöderweise steigt aber die KFZ Steuer dadurch um gut 100,- EUR pro Jahr. In der Preisliste von Volvo stehen nur die 163g.

Es wäre klasse wenn jemand der vor kurzem seinen D5 zugelassen hat mal in den Papieren nachschauen könnte.

Vielen Dank + viele Grüße
Alex

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Guten Morgen,

ich hatte das Thema gestern aufgegriffen und mich dazu informiert.

Lt. Auskunft von Volvo gilt folgendes:

In das Feld V7 gehört der Wert des WLTP ( Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure ).
Im Feld 22 ist allerdings der Wert nach Messung NECD ( National Emission Ceiling Directive ) einzutragen, welcher auch weiterhin Bestand für die Berechnung der KFZ-Steuer hat.

Die Co² Werte nach WLTP werden je nach Fahrzeug variieren, da die Messungen nun auch in echten Verkehrsbedingungen getestet werden und die Fahrzeuge je nach Aussttatung und Rad-/Reifenkombination andere Werte ausstoßen.

Anbei ZB Teil I XC90 D5 AWD 7 Sitzer MY18 mit SCR auf 20 Zoll - zugelassen Dezember 17.

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Nein, schau mal in das Dokument vom KBA. Die Grundlage für MJ 18 ist NEFZ, aber im COG sind auch die WLTP Werte angegeben. Daraus ermittelt das KBA ggf. den Wert, der eingetragen wird (dazu gibt ne Ableitung im KBA DOkument)
Bei Mj19 wird nichts mehr ermittelt sondern 1:1 die Volvo WLTP Zyklen übernommen.
Ohne die Werte im Einzelnen zu kennen ist das nach meinem Verständnis absolut normal und i.O.
im XC60 Forum gabs dazu auch schon ein Thread: https://www.motor-talk.de/forum/co2-ausstoss-t6261503.html

Danke. Ich habe das Originaldokument mal angehängt.

In den XC60 Forum schreibt der Ersteller, dass bei ihm der Wert falsch eingetragen sei und er nun den KFZ Steuerbescheid ändern lassen muss da für Fahrzeuge, die bis zum 31.08.2018 zugelassen werden, ist für die KFZ-Steuer noch der zurückgerechnete NEFZ-Wert gültig sei. Ich habe mir das Dokument vom BKA durchgelesen, nach meinem Verständnis sollte der NEFZ Wert eingetragen werden, da MJ2018 ja nach NEFZ getestet wurde.

Hat jemand noch eine Idee oder Hinweis?

VG

Co2

Zitat:

@alexk01 schrieb am 21. Februar 2018 um 14:41:25 Uhr:


Danke BANXX und alle anderen die geantwortet haben.

Entscheidend ist ja anscheinend ob nach WLTP oder NEFZ getestet wurde. Mein neuer D5 hat SCR und ist MJ 2018.

Wo finde ich im COC nach welcher Methode getestet wurde? Die Zulassungsstelle hat nach WLTP gehandelt und deshalb die 211g übernommen. Oben schreibt BANXX dass 2018 noch nach NEFZ gestestet wurde, demnäch müssten dann ja 163g übernommen werden.

Danke!

Mein D5 mit SCR ist im Dezember zugelassen worden und es steht 163g im Schein, sowohl unter V.7 als auch in Ergänzungen mit NEFZ. Steuer wurde auf der Basis auf 326€ festgesetzt.

Mein im Januar 2018 zugelassener V90CC D5 (ohne SCR-Kat) ist mit 139 g/km im COC unter "kombiniert" und auch im Steuerbescheid mit 139 g/km angegeben,
woraus sich dann eine KFZ-Steuer von 278 € jährlich ergibt (9,50 € x 20 angefangene 100 ccm + 2 € x 44 g/km über 95 g/km CO2, laut aktuell (noch) gültigem Kraftfahrzeugsteuergesetz, Paragraph 9 Absatz 1 Nummer 2b) cc). So steht's im Steuerbescheid.

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Tja, schleichende Steuererhöhung - wieder wird der Diesel etwas unattraktiver. 😮

Ehrlicherweise weiß ich aber nicht, ob sich das beim Benziner anders verhält.

Wahrscheinlich nicht, da der CO2-Ausstoß direkt vom Verbrauch abhängt, und der wird mit neuen Messmethoden auch beim Benziner hochgehen.

Ist ja interessant, dass die eigentlich saubereren Motoren höher besteuert werden,weil die ehrlicheren Emissionswerte zugrunde gelegt werden??

Hallo,

Dieser Absatz aus dem KBA-Schreiben hat nach meiner Auffassung ja einen gewissen Sinn.

„Zusätzlich ist der auf Basis des WLTP -Wertes korrelierte (zurückgerechnete) NEFZ-
Wert bei Neuzulassungen bis einschließlich 31.08.2018 im dafür vorgesehenen Feld (CO
2 -NEFZ) zu vermerken und an das Zentrale Fahrzeugregister zu melden.“

Nach meiner Auffassung gilt daher bei Neuzulassungen bis 31.08. für die Berechnung der KFZ-Steuer der umgerechnete NEFZ- Wert.

Daher ist dieser Wert ebenfalls zu übermitteln.

Weil ich den Schein eh gerade in der Hand habe:
Mein im Januar zugelassener V90 D5 hat unter V.7 129 g/km angegeben.

Die 211g/km kann ich ja gar nicht glauben. Wo stammt den das Dokument her?
Das MY16 hatte 149g/km, MY18 163oder173 g/km was 9% bzw. 16% mehr sind. Der CO2 Ausstoß steigt durchschnittlich um 7% beim Umstieg von NEDC auf WLTP. 211g/km ergeben aber 40%. Da muss noch ein ganz anderer Hintergrund vorliegen.
Also: kann mir jemand sagen wo das Volvo Dokument her kommt und was da vor bzw. dahinter steht.

VG

Glaub das Ding hieß EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Sah bei mir exakt genauso aus. Trotzdem steht bei mir was anderes im Schein. Das Ding wurde zusammen mit dem Brief rausgeschickt und bei der Zulassung wurden Werte hieraus in den Fahrzeugschein übernommen. Die Frau bei der Zulassung war sich auch unsicher und sagte was davon, dass da jetzt irgendwas ganz neu sei und musste erstmal den Chef um Hilfe bitten. Von daher wundert´s mich nicht, dass hier soviel Unterschiedliche Angaben gibt. Werd da morgen mal anrufen. Kein Bock noch mehr Steuern zu zahlen...:-/

Der Umstieg auf den WLTP ist hier in den Niederlanden eine absolute Katastrophe.

Die sogenannte CO2-Steuer steigt proportional. Es ist beabsichtigt, die Steuertabellen anzupassen, aber das kann nur im nächsten Jahr erfolgen, wenn alle NEDCs bekannt sind.
Vorübergehende Wirkung: Der XC90 D5 hat jetzt € 20.000 (!) CO2-Steuer und beginnt bei 79.995 €.

Übrigens ist 20K Taschengeld im Vergleich zu der zusätzlichen Steuer auf einem X5 3.0D.

Guten Morgen,

ich hatte das Thema gestern aufgegriffen und mich dazu informiert.

Lt. Auskunft von Volvo gilt folgendes:

In das Feld V7 gehört der Wert des WLTP ( Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure ).
Im Feld 22 ist allerdings der Wert nach Messung NECD ( National Emission Ceiling Directive ) einzutragen, welcher auch weiterhin Bestand für die Berechnung der KFZ-Steuer hat.

Die Co² Werte nach WLTP werden je nach Fahrzeug variieren, da die Messungen nun auch in echten Verkehrsbedingungen getestet werden und die Fahrzeuge je nach Aussttatung und Rad-/Reifenkombination andere Werte ausstoßen.

Anbei ZB Teil I XC90 D5 AWD 7 Sitzer MY18 mit SCR auf 20 Zoll - zugelassen Dezember 17.

Hm, also dann wurde bei mir erst recht was falsch gemacht, denn in Feld 22 steht bei mir NEFZ-CO2 : 212

Also muss ich da wohl mal hin...:-///

EDIT

Gerade beim Amt angerufen, wurde tatsächlich falsch eingetragen, bekomme nun einen neuen Schein mit dem korrekten Wert 163, dieser sei auch für die Steuer maßgebend. Vielen Dank an das aufmerksame Forum, ich wäre da selber nicht drüber gestoßen...:-)

wenn die Bezeichnung NEDC=National Emission Ceiling Directive heißt, hat das aber dann nichts mit dem NEDC = New European Driving Cycle zu tun!!

@ Tony_G007: poste doch mal bitte den falschen Fahrzeugschein, damit wir sehen können was dort genau drin steht.

VG

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