Neuwagengarantie für F56 : Basics
Guten Abend,
ich wollte mal fragen, bzw. mich vergewissern, ob die MINI (F56)-Neuwagengarantie
1.
ab Tag der Übernahme oder ab Tag der Erstzulassung beginnt?
2.
12 oder 24 Monate beträgt?
3.
mit einer Beweislastumkehr nach 7 Monaten einhergeht, oder nicht?
Habt Dank & vG
34 Antworten
Noch was:
"Wo", also bei welchem Händler, oder welcher NL ich das anzeige, ich doch eigentlich egal, oder?
Könnte ich z.B. um auf Nummer sicher zu gehen heute bei einem Händler mit Samstags-Servicezeiten (in einer Gegend wo ich mich gerade berufsbedingt aufhalte, sehr weit weg ist von meinem Wohnort) die Mängel anzeigen - und dann im Nachgang in zwei Wochen die Mängel bei meiner NL (in der Nähe meines Wohnortes) regulieren lassen?
VG
Vielleicht geht das doch nicht, ... und man muß zu dem Betrieb (für die Behebung) wo man die Mängel auch angezeigt hat, ...
Du könntest was ganz verrücktes machen….ruf doch einfach mal bei (d)einem Mini Händler an oder schreib eine Mail…. Es könnte auch in den Garantiebedingungen geregelt sein die man beim Kauf erhalten hat…
Gruß Hagelschaden
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Zitat:
@dragonmh schrieb am 19. Juli 2025 um 07:58:17 Uhr:
Nach meiner Rechtsauffassung enden die drei Jahre am 22.07.2025 mit dem Tagesablauf. Es reicht die Mangelanzeige.
<unterschreib>