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Neuwagen kaufen mit Kurzzeitzulassung auf den Händler

Themenstarteram 29. März 2021 um 10:49

Bei einigen Online Neuwagen-Vermittlern gibt es ja das Rabattmodell über eine Kurzzeitzulassung auf den Händler worüber man teilweise einige Prozente mehr Rabatt bekommt.

In meinem Fall würde man etwa 1800,- Euro sparen (26% anstatt 20,5% Rabatt). Allerdings frage ich mich welche Nachteile entstehen können ausser dem das man natürlich einen Vorbesitzer mehr beim Wiederverkauf eingetragen hat. Was wäre z.B. wenn der Händler in der Zeit Insolvenz anmeldet. Ich frage mich ob ein Insolvenzverwalter evtl. auf die Idee kommen würde sich den Wagen wieder zu holen.

Würdet ihr das machen oder lieber die Finger davon lassen?

 

In der FAQ eines Vermittlers steht dazu als Beispiel.

Was ist eine Kurzzulassung?

Das Fahrzeug bekommt bei der Auslieferung eine Zulassung auf den Händler/Großhändler, damit der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann.

Der Unterschied bei einer Kurzzeitzulassung zu einer Tageszulassung liegt darin, dass das Fahrzeug für 3-6 Monate auf den Händler/Großhändler zugelassen werden muss. Hierzu benötigt der Händler vor Auslieferung ihre Versicherungsdoppelkarte zwecks Zulassung, für die Ihnen keine Kosten enstehen. Sie holen das Fahrzeug zugelassen beim ausliefernden Händler ab. Das Fahrzeug wird vorher im Straßenverkehr nicht bewegt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (KFZ-Brief) wird Ihnen bei der Übergabe und Bezahlung ausgehändigt.

Nach der angegebenen Haltedauer (3-6 Monate) melden Sie das Fahrzeug auf sich um. Die anfallende Kfz-Steuer wird Ihnen 1 zu 1 für den Zeitraum weitergereicht.

Ich frage mich allerdings dabei wer in den ersten 6 Monaten in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief) eingetragen ist.

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48 Antworten

@ronker

Wird der Wagen denn gleich bezahlt und nur auf den Händler zugelassen,oder ist da eine Finanzierung mit bei und Du bist gar nicht in der Lage,den Wagen problemlos ohne zutun des Händlers auf Dich umzumelden nach 6 Monaten.?

...und was ist, wenn der Käufer schon bezahlt hat und noch in der vereinbarten Wartestellung auf Empfangnahme seines

Autos ist und z.B. dieses Auto "zu Schrott gefahren wird oder sonstwie zu Schaden kommt" und eine Versicherung, wenn denn ordentlich abgeschlossen, wegen

grober Fahrlässigkeit eine Schadensregulierung ausschlägt und zudem der Verkäufer mangels Masse nicht Ersatz beschaffen kann oder zahlen kann ?

Vielleicht gibt es ja wieder schlaue und verletzende Antworten.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 29. März 2021 um 14:53:45 Uhr:

Also wenn du das Auto bezahlt hast und du sämtliche Forderungen gegen dich beglichen hast zusätzlich noch aller Zulassungsbescheinigungen hast was soll denn passieren ?

Das Auto ist deins und der Deal mit dem Händler das Auto später umzumelden hat doch nicht mit den Eigentumsverhältnissen zu tun.

nein. das auto ist dann deins, wenns du bezahlt hast und es dir übergeben wurde. die übergabe findet normal mit herausgabe der schlüssel statt (und du damit vom hof fahren kannst - nicht aber rmusst).

solange du nicht bezahlt hast, bist du sicher gegenüber insolvenz. die riskante zeit ist zwischen bezahlen und übergabe. deshalb gilt auch heute noch zug um zug, also geld gegen auto. der staat hat dafür die bezahlmethode rechnung ausgedacht. alternativ geht auch immernoch bargeld.

oder aber eine finanzierung, da die banken das geld auch erst nach übergabe rausrücken.

Themenstarteram 31. März 2021 um 13:33

Zitat:

@PayDay schrieb am 30. März 2021 um 19:49:24 Uhr:

nein. das auto ist dann deins, wenns du bezahlt hast und es dir übergeben wurde. die übergabe findet normal mit herausgabe der schlüssel statt (und du damit vom hof fahren kannst - nicht aber rmusst).

solange du nicht bezahlt hast, bist du sicher gegenüber insolvenz. die riskante zeit ist zwischen bezahlen und übergabe. deshalb gilt auch heute noch zug um zug, also geld gegen auto. der staat hat dafür die bezahlmethode rechnung ausgedacht. alternativ geht auch immernoch bargeld.

oder aber eine finanzierung, da die banken das geld auch erst nach übergabe rausrücken.

Spielt der Besitz des Brief denn irgendeine Rolle dabei?

Danach wäre das Risiko eigentlich bei beiden Rabattmodellen gleich. Die meisten Händler möchten ja, dass der Betrag vor der Abholung auf Ihrem Konto gutgeschrieben ist d.h. man hat zumindest 2-3 Tage Risiko aber das wäre in beiden Fällen so. Wichtig wäre erstmal, ob es bei der Variante Kurzzeitzulassung ein längeres Risiko gäbe nämlich 3-6 Monate.

Das relativ kurze Risiko vor der Abholung kann man nur umgehen, indem man eine unkomfortable Bezahlung vereinbart z.B. Bar oder EC oder sonstwie aber die meisten dieser Varianten sind entweder umständlich oder bergen eigene Risiken oder beides.

Aber so richtig viel schlauer bin ich noch nicht was die bessere Variante wäre. :confused:

Wie wird mein neues Fahrzeug zugelassen?

Bei Fahrzeugen ohne Kurzzeitzulassung:

Nachdem Ihr Fahrzeug eingetroffen ist, senden wir Ihnen den KFZ-Brief vertrauensvoll mit der Post zu. So können Sie Ihr neues Fahrzeug bereits zulassen. Ihre neuen Kennzeichen bringen Sie dann einfach zum vereinbarten Abholtermin bei unserem Lieferanten mit.

Bei Fahrzeugen mit Kurzzeitzulassung:

Senden Sie uns einfach Ihre Versicherungskarte zu. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei unseren Lieferanten abholen, ist der Wagen bereits zugelassen. Weder für diesen Service noch für die Nummernschilder entstehen Ihnen weitere Kosten.

Wie bezahle ich?

Wenn Sie Ihr Neufahrzeug abholen, bezahlen Sie es direkt beim Vertragshändler. xxx hat mit seinen Vertragspartnern vereinbart, dass keine Anzahlung vorab verlangt wird. Somit können Sie uns und unseren Partnern voll vertrauen.

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. März 2021 um 13:21:47 Uhr:

@ronker

Wird der Wagen denn gleich bezahlt und nur auf den Händler zugelassen,oder ist da eine Finanzierung mit bei und Du bist gar nicht in der Lage,den Wagen problemlos ohne zutun des Händlers auf Dich umzumelden nach 6 Monaten.?

Bezahlt wird kurz vor oder bei Abholung ohne Finanzierung. Ob die Ummeldung ohne zutun möglich ist weiss ich nicht wäre aber wichtig zu wissen.

Wenn alles reibungslos läuft, stellt sich die Frage des vorzeitigen Ummeldung nicht, du muss de 6 Monate abwarten sonnst kostet Geld. Sollten es irgendwelche Turbulenzen geben (Insolvenz oder ähnliches) - dann kannst du den sofort ummelden. Alle Papiere hast du - auch bist du der Eigentümer (Eigentumsübergabe erfolgte bereits - Bezahlung nach der Autoübergabe) - der Lage im AH soll sich ohne klären ohne deiner Beteiligung . Ich sehe überhaupt keine Risiken...

Zitat:

@ronker schrieb am 31. März 2021 um 15:33:49 Uhr:

 

Bezahlt wird kurz vor oder bei Abholung ohne Finanzierung. Ob die Ummeldung ohne zutun möglich ist weiss ich nicht wäre aber wichtig zu wissen.

Dann bekommst Du bei der Abholung die ZB2 ausgehändigt. Auf was anderes würde ich mich nicht einlassen.

Nach der vereinbarten Haltedauer auf's Autohaus lässt Du den Wagen auf Dich ummelden und schickst denen als Nachweis eine Kopie der ZB2 mit Dir als zweiten Halter.

Auf keinen Fall die ZB2 im Autohaus belassen.

Themenstarteram 31. März 2021 um 18:59

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2021 um 19:55:59 Uhr:

Zitat:

@ronker schrieb am 31. März 2021 um 15:33:49 Uhr:

 

Bezahlt wird kurz vor oder bei Abholung ohne Finanzierung. Ob die Ummeldung ohne zutun möglich ist weiss ich nicht wäre aber wichtig zu wissen.

Dann bekommst Du bei der Abholung die ZB2 ausgehändigt. Auf was anderes würde ich mich nicht einlassen.

Nach der vereinbarten Haltedauer auf's Autohaus lässt Du den Wagen auf Dich ummelden und schickst denen als Nachweis eine Kopie der ZB2 mit Dir als zweiten Halter.

Auf keinen Fall die ZB2 im Autohaus belassen.

So zumindest steht es auch auf der Seite des Vermittlers:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (KFZ-Brief) wird Ihnen bei der Übergabe und Bezahlung ausgehändigt.

Nach der angegebenen Haltedauer (3-6 Monate) melden Sie das Fahrzeug auf sich um. Die anfallende Kfz-Steuer wird Ihnen 1 zu 1 für den Zeitraum weitergereicht.

Es steht nur nicht da wer zunächst auf der ZB2 eingetragen ist. Spielt das denn dabei eine Rolle?

ich probiere mal meine Sicht

Eigentümer, Besitzer, und Halter können alle unterschiedliche Personen mit unterschiedlichen Rechten sein.

Besitzer wirst du, wenn du das Auto ausgehändigt bekommst

Halter ist der, der im "KFZ-Brief" eingetragen ist

Aber der Wichtige ist der Eigentümer. Und das wird im Kaufvertrag (in Übereinstimmung mit dem BGB) geregelt.

Also was steht im Vertrag?

""Aber der Wichtige ist der Eigentümer. Und das wird im Kaufvertrag (in Übereinstimmung mit dem BGB) geregelt.

Also was steht im Vertrag?"""

Es ist doch selbstverständlich, das die Eigentumsübereignung erfolgt nach der Bezahlung und Wagenübergabe. Alles andere wäre seltsam und praxisfremd. Und die Frage wer ist Halter spielt überhaupt keine Rolle...

Zitat:

@ronker schrieb am 31. März 2021 um 20:59:25 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2021 um 19:55:59 Uhr:

 

Dann bekommst Du bei der Abholung die ZB2 ausgehändigt. Auf was anderes würde ich mich nicht einlassen.

Nach der vereinbarten Haltedauer auf's Autohaus lässt Du den Wagen auf Dich ummelden und schickst denen als Nachweis eine Kopie der ZB2 mit Dir als zweiten Halter.

Auf keinen Fall die ZB2 im Autohaus belassen.

So zumindest steht es auch auf der Seite des Vermittlers:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (KFZ-Brief) wird Ihnen bei der Übergabe und Bezahlung ausgehändigt.

Nach der angegebenen Haltedauer (3-6 Monate) melden Sie das Fahrzeug auf sich um. Die anfallende Kfz-Steuer wird Ihnen 1 zu 1 für den Zeitraum weitergereicht.

Es steht nur nicht da wer zunächst auf der ZB2 eingetragen ist. Spielt das denn dabei eine Rolle?

Auf der ZB2 steht natürlich das AH als Halter. Spielt aber keine Rolle,da die Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis ist. Dafür hast Du den KV.

Themenstarteram 1. April 2021 um 10:55

Ok inzwischen habe ich es besser verstanden.

Es macht also dahingehend keinen Unterschied welches Rabattmodell man nutzt. Wichtig ist nur, dass man beide Papiere bei der Übergabe mit ausgehändigt bekommt, so dass man dann Auto (Schlüssel), Kaufvertrag und Papiere hat. Wirklich kritisch ist die Phase zwischen Bezahlung und Übergabe des Wagens inkl. Papiere.

Hier ist auch nochmal alles erklärt.

Die Ummeldung kann man dann ja auch ohne weiteres Zutun des Händlers vornehmen. Im Grunde sogar schon direkt am nächsten Tag. Wahrscheinlich beeinhaltet der Kaufvertrag für den Fall irgendeine Vertragsstrafe oder so etwas.

@ronker Ja genau! Und wie immer bei Käufen von Autos: Bezahlung bei(!!) Übergabe...

Egal, was der Händler etc. sagt! Der hat ja auch quasi kein Risiko, selbst wenn Du wider erwarten noch abspringen solltest, könnte er zum Einen Schadensersatz verlangen und zum Anderen hat der Wagen de facto ja noch den gleichen Wert...

Du hingegen würdest bei einer zwischenzeitlichen Inso des Händlers quasi fast alles verlieren (je nach Quote im Inso-Verfahren)...; ergo: Bezahlung BEI Übergabe...

Themenstarteram 1. April 2021 um 12:36

Man sollte nur vorher klären ob die Versicherung die abweichende Halterschaft für die 3-6 Monate mitmacht bzw. wie hoch der Aufpreis ist und ob es dadurch irgendwelche Nachteile gibt.

Wenn man nicht 2-3 Tage vorher per Überweisung zahlen möchte sind die Methoden dafür allerdings alle etwas umständlich bzw. ebenfalls risikobehaftet wenn nicht sogar mit noch größerem Risiko verbunden.

je nachdem was die Bank und der Händler jeweils mitmachen fallen mir da ein:

  • Bargeld
  • Bundesbankscheck
  • EC-Karte
  • Online-Übweisung vor Ort
  • telefonisch/per Fax oder sonstwie Anweisung an die Bank vor Ort inkl. Bestätigung

Instant-Online-Überweisung (nach vorheriger Rücksprache mit der eigenen Bank plus Limit beachtend!) ist doch kein Risiko?!? Kostet pi mal Daumen je nach Bank 0,15€ -0,50€ oder so...

Themenstarteram 1. April 2021 um 13:02

Unterstützen nur leider noch nicht alle Banken (eingehend und ausgehend jeweils).

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