Neuwagen kaufen mit Kurzzeitzulassung auf den Händler
Bei einigen Online Neuwagen-Vermittlern gibt es ja das Rabattmodell über eine Kurzzeitzulassung auf den Händler worüber man teilweise einige Prozente mehr Rabatt bekommt.
In meinem Fall würde man etwa 1800,- Euro sparen (26% anstatt 20,5% Rabatt). Allerdings frage ich mich welche Nachteile entstehen können ausser dem das man natürlich einen Vorbesitzer mehr beim Wiederverkauf eingetragen hat. Was wäre z.B. wenn der Händler in der Zeit Insolvenz anmeldet. Ich frage mich ob ein Insolvenzverwalter evtl. auf die Idee kommen würde sich den Wagen wieder zu holen.
Würdet ihr das machen oder lieber die Finger davon lassen?
In der FAQ eines Vermittlers steht dazu als Beispiel.
Was ist eine Kurzzulassung?
Das Fahrzeug bekommt bei der Auslieferung eine Zulassung auf den Händler/Großhändler, damit der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann.
Der Unterschied bei einer Kurzzeitzulassung zu einer Tageszulassung liegt darin, dass das Fahrzeug für 3-6 Monate auf den Händler/Großhändler zugelassen werden muss. Hierzu benötigt der Händler vor Auslieferung ihre Versicherungsdoppelkarte zwecks Zulassung, für die Ihnen keine Kosten enstehen. Sie holen das Fahrzeug zugelassen beim ausliefernden Händler ab. Das Fahrzeug wird vorher im Straßenverkehr nicht bewegt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (KFZ-Brief) wird Ihnen bei der Übergabe und Bezahlung ausgehändigt.
Nach der angegebenen Haltedauer (3-6 Monate) melden Sie das Fahrzeug auf sich um. Die anfallende Kfz-Steuer wird Ihnen 1 zu 1 für den Zeitraum weitergereicht.
Ich frage mich allerdings dabei wer in den ersten 6 Monaten in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief) eingetragen ist.
48 Antworten
Blos nicht das Geld überweisen. Dann ist er mit Sicherheit verloren. Außer plötzlichen Insolvenz gibt es noch zu beachten das es möglicherweise zu einer Erdbeben kommt (mit Epizentrum unter dem AH), oder Überschwemmung und alle Autos haben Wasserschaden (das ist noch schlimmer als Erdbeben) oder einfach der Inhaber des AH mit dem Geld abhaut und was dann??
Zitat:
@bug99 schrieb am 1. April 2021 um 16:14:08 Uhr:
Liegt dir bereits ein Vertag(sentwurf) vor?
hast du den schon gelesen?
Nein noch nicht.
Wenn das Geschäft so abläuft und Du erst bei Übergabe zahlst, sollte da kein Risiko bestehen. Problematisch wird es, wenn Du, wie bei mir seitens eines großen Online-Vermittlers geschehen, dann unter dem Stichwort „Kurzzeitzulassung“ einen Vertrag zugeschickt bekommst, der beinhaltet, dass Du das Fahrzeug zunächst sieben Monate von einer großen Leasing-Firma mietest und anschließend verpflichtend übernimmst. Zwar wird in diesem Falle auch versprochen, dass man von Beginn an Eigentümer des Autos ist, aber de facto bleibt es in dem Übergangszeitraum ein Mietfahrzeug, selbst wenn Du (wie gefordert) den vollen Kaufpreis bei Fahrzeugübergabe bereits gezahlt hast. Sollte während dieser Frist die Leasing-Firma Insolvenz anmelden, könnte es ggf. haarig werden. Von derartigen Vertragskonstruktionen würde ich dann die Finger lassen, falls sie Dir unterkämen.
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Zitat:
@ronker schrieb am 1. April 2021 um 14:36:03 Uhr:
Man sollte nur vorher klären ob die Versicherung die abweichende Halterschaft für die 3-6 Monate mitmacht bzw. wie hoch der Aufpreis ist und ob es dadurch irgendwelche Nachteile gibt................................
Manchmal kostet ein auf einen Händler zugelassenes Fahrzeug keinen abweichenden Halterzuschlag. Selbst wenn, sind das ja wohl Peanuts im Vergleich zum Nachlass, welchen der Händler deshalb gibt. Bei 3-6 Monaten sollte der Aufpreis max. 5-10% sein.
Inzwischen habe ich den Kaufvertrag abgeschlossen und das Auto wurde vom Händler bestellt.
Die Erstzulassung erfolgt auf die Firma Fleet-Service GmbH (ACE). Der Händler meinte wenn der Wagen eingetroffen ist, wird der Brief vom Hersteller angefordert und an die Fleet Service GmbH geschickt und die lassen ihn auf sich zu schicken ihn zurück an den Händler und dann kann der Wagen übergeben werden. Das würde so 7-10 Tage dauern. Auf Nachfrage meinte der Händler bei Übergabe bekäme ich dann selbstverständlich sämtliche Papiere (inkl. Brief) und eine Rechnung ausgehändigt.
Er meinte dann etwas von Zahlung per Überweisung (zumindest 50% des Kaufpreises der Rest bei Übergabe per Echtzeitüberweisung) sobald Sie den Brief vom Hersteller anfordern. Sie müssten sonst bei der Menge an Autos mit Millionen ggü. den Herstellen in Vorkasse gehen.
Das wäre ja dann deutlich VOR der Übergabe nach diesem zeitlichen Ablauf bestimmt 14 Tage.
Im Kaufvertrag steht allerdings nur etwas von "Zahlung per Vorabüberweisung" und in den beigefügten Neuwagen Verkaufsbedingungen die auch im Vertrag selber als Bedingungen genannt werden steht unter Punkt III Zahlung "Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig."
Jetzt sehe ich eigentlich keinen wirklichen Grund schon deutlich vor der Übergabe irgendwas zu überweisen ggf. wären 5min vor Übergabe ja auch noch vorab. Echtzeitüberweisung an den Händler wäre laut dessen IBAN möglich.
Wie seht Ihr das?
Puuh, ich würde generell "nie" vorab was überweisen...
Ob der Händler wirklich in Vorleistung tritt, weiß man ja auch nicht wirklich, oder?
Könnte ja auch durchaus gut sein, dass dieser die Summe auch erst bei Übergabe an den Hersteller zahlen muss...
Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten: Nach ausgiebiger Recherche des Firmengeflechts zahlte ich 20 % bei Bestellung. 6 Wochen vor Abholung den Rest. Zahlungen gingen nach HU.
CoC und Rechnung gingen vorab an mich. Brief hatte ich bei der Zahlung 80 % schon. Auto stand noch in HU.
Durch die frühe Zahlung konnte ich einen Währungsvorteil/ Wechselkurs in Höhe von 200 € verbuchen. Ich würde das bei dem Betrieb jederzeit wieder so machen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. April 2021 um 18:30:39 Uhr:
Wie hast Du das Auto zugelassen,wenn es noch in HU stand?
Steht doch da. Brief hatte er schon. Wahrscheinlich per Post zugeschickt bekommen.... 😁
Wäre dann eine unerlaubte Fernzulassung,wenn das Fzg in HU steht und in D deutsche Papiere bekommt.
Es gibt auch Zulassungsstellen,die sich das Fahrzeug verführen lassen, wenn erstmals deutsche ZB1 und 2 erstellt werden
Nein. Nur CoC und die Rechnung kam per Post. Damit den deutschen Brief ausstellen lassen. Zulassung selbst 6 Wochen später. Mit den Schildern hin geflogen und Auto abgeholt.
Windelexpress, dass kann sein. Es hat niemand gefragt.
Bei der Ausstellung der ZB2 wurde der nicht zugelassen? Also nur einen Leerbrief erstellt?
Du hattest die Rechnung von deutschen Händler mit,deshalb hat keiner gefragt.
Eine Kollegin musste ihr Import Fahrzeug vorführen.
Nein. Die Rechnung war aus HU. CoC in deutsch. Dann eine spezielle Bescheinigung aus HU. Ich müsste gucken wie diese Bescheinigung heißt.
Leerbrief jein. Der war schon komplett mit den Fzg Daten.
Ich weiß schon das einige Zulassungsstellen das Auto sehen wollen. Hatte ich vorher abgeklärt. Wollten die nicht.
Es wurde die FG Nr gecheckt. Da gibt es anscheinend eine Datenbank in der der Export nach HU drin war. Damit war es dann gegessen.
ZB2 mit Technik Daten ohne Halter Daten nennt sich Leerbrief.
Oder war doch schon eine Zulassung auf Dich gemacht worden?