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Neuwagen kaufen mit Kurzzeitzulassung auf den Händler

Themenstarteram 29. März 2021 um 10:49

Bei einigen Online Neuwagen-Vermittlern gibt es ja das Rabattmodell über eine Kurzzeitzulassung auf den Händler worüber man teilweise einige Prozente mehr Rabatt bekommt.

In meinem Fall würde man etwa 1800,- Euro sparen (26% anstatt 20,5% Rabatt). Allerdings frage ich mich welche Nachteile entstehen können ausser dem das man natürlich einen Vorbesitzer mehr beim Wiederverkauf eingetragen hat. Was wäre z.B. wenn der Händler in der Zeit Insolvenz anmeldet. Ich frage mich ob ein Insolvenzverwalter evtl. auf die Idee kommen würde sich den Wagen wieder zu holen.

Würdet ihr das machen oder lieber die Finger davon lassen?

 

In der FAQ eines Vermittlers steht dazu als Beispiel.

Was ist eine Kurzzulassung?

Das Fahrzeug bekommt bei der Auslieferung eine Zulassung auf den Händler/Großhändler, damit der Händler eine Zulassungsprämie vom Hersteller erhält und dem Endkunden somit einen höheren Rabatt gewähren kann.

Der Unterschied bei einer Kurzzeitzulassung zu einer Tageszulassung liegt darin, dass das Fahrzeug für 3-6 Monate auf den Händler/Großhändler zugelassen werden muss. Hierzu benötigt der Händler vor Auslieferung ihre Versicherungsdoppelkarte zwecks Zulassung, für die Ihnen keine Kosten enstehen. Sie holen das Fahrzeug zugelassen beim ausliefernden Händler ab. Das Fahrzeug wird vorher im Straßenverkehr nicht bewegt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (KFZ-Brief) wird Ihnen bei der Übergabe und Bezahlung ausgehändigt.

Nach der angegebenen Haltedauer (3-6 Monate) melden Sie das Fahrzeug auf sich um. Die anfallende Kfz-Steuer wird Ihnen 1 zu 1 für den Zeitraum weitergereicht.

Ich frage mich allerdings dabei wer in den ersten 6 Monaten in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief) eingetragen ist.

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48 Antworten

Dann Leerbrief.

Und mit welchen Kennzeichen hast den aus HU geholt?

KZK?

Nein. Mit denen die jetzt noch immer dran sind.

Kurzzeitkennzeichen aus D wären in HU nicht möglich gewesen. Ich habe den normal zugelassen, bin hin geflogen Schilder ran und zurück gefahren.

Selbst wenn das nicht zulässig war, was ich nicht weiß, es hat mich niemand danach gefragt. Ich habe gefragt ob ich den vorführen muss, es hieß, nein, ist ja neu, brauchen wir nicht. Damit war das für mich erledigt.

Und bevor die nächste Frage danach kommt, ich hatte die Fahrgestellnummer per Foto bekommen. Die stand auf dem CoC, der Rechnung und es war die gleiche die auch am Fahrzeug ist, bei Abholung kontrolliert.

Es hat am Flughafen keine Sa* interessiert was im Rucksack war. Man hätte die Kennzeichen als Waffe werten können.

Hätte das so nicht geklappt wären ungarische Ausfuhrkennzeichen erforderlich gewesen. Ich hatte die ungarischen MwSt 27 % nicht hinterlegt. Der galt aufgrund der Zulassung bereits als ausgeführt bzw bereits mit Ausstellung der Zulassungsbescheinigung II.

Das ist aber alles o.T. Hier ging es um Vorkasse. Und dazu habe ich meine Erfahrungen gepostet.

Themenstarteram 18. April 2021 um 11:29

Zitat:

@ronker schrieb am 17. April 2021 um 15:20:14 Uhr:

Inzwischen habe ich den Kaufvertrag abgeschlossen und das Auto wurde vom Händler bestellt.

Die Erstzulassung erfolgt auf die Firma Fleet-Service GmbH (ACE). Der Händler meinte wenn der Wagen eingetroffen ist, wird der Brief vom Hersteller angefordert und an die Fleet Service GmbH geschickt und die lassen ihn auf sich zu schicken ihn zurück an den Händler und dann kann der Wagen übergeben werden. Das würde so 7-10 Tage dauern. Auf Nachfrage meinte der Händler bei Übergabe bekäme ich dann selbstverständlich sämtliche Papiere (inkl. Brief) und eine Rechnung ausgehändigt.

Er meinte dann etwas von Zahlung per Überweisung (zumindest 50% des Kaufpreises der Rest bei Übergabe per Echtzeitüberweisung) sobald Sie den Brief vom Hersteller anfordern. Sie müssten sonst bei der Menge an Autos mit Millionen ggü. den Herstellen in Vorkasse gehen.

Das wäre ja dann deutlich VOR der Übergabe nach diesem zeitlichen Ablauf bestimmt 14 Tage.

Im Kaufvertrag steht allerdings nur etwas von "Zahlung per Vorabüberweisung" und in den beigefügten Neuwagen Verkaufsbedingungen die auch im Vertrag selber als Bedingungen genannt werden steht unter Punkt III Zahlung "Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig."

Jetzt sehe ich eigentlich keinen wirklichen Grund schon deutlich vor der Übergabe irgendwas zu überweisen ggf. wären 5min vor Übergabe ja auch noch vorab. Echtzeitüberweisung an den Händler wäre laut dessen IBAN möglich.

Wie seht Ihr das?

Händler ist die Jacobs Gruppe in Aachen.

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