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Rechtsfrage: Neuwagen bezahlt, aber wegen Händlerpleite keine Auslieferung?

Themenstarteram 29. April 2019 um 21:17

Hallo,

ich bin davon nicht betroffen, mache mir aber meine Gedanken, wie man sich beim Neuwagenkauf gegen eine Händlerinsolvenz schützen kann.

Nehmen wir mal an, das Autohaus teilt mir mit, dass das Neufahrzeug zur Werksabholung bereit steht. Ich überweise das Geld an das Autohaus, aber zur Abholung des Fahrzeuges kommt es nicht mehr, weil zwischenzeitlich die Insolvenz angemeldet wurde, mein Geld nicht weiter an den Hersteller gezahlt wird und ich auch keinen Abholschein mehr zur Werksabholung erhalte.

Wie sieht es in so einem Fall rechtlich aus? Verschwindet mein Geld dann tatsächlich in die Insolvenzmasse und meinen Neuwagen bekomme ich auch nicht mehr?

Wie kann man sich gegen so ein Szenario schützen?

Gruß, Ralf

 

Beste Antwort im Thema

Schützen kann man sich quasi gar nicht.

Wenn dein Neuwagen wegen der Händlerinsolvenz einbehalten wird musst du deine Forderung an den Insolvenzverwalter stellen und der prüft dann ob der Vertrag noch erfüllt wird oder nicht.

Aber eines ist klar... sowas dauert lange.....sehr lange.

Als kleiner Otto-Normalbürger hat man eh kaum Chancen, da die grossen Investoren meist Vorrang haben !

Das beste ist halt : Bezahlung erst gegen Auto. Max. 24 Stunden dazwischen !

Anzahlen würde ich gar nichts, zumindest bei einem Neuwagen. Händler, die auf eine Anzahlung beim Neuwagenkauf bestehen sind für mich nicht seriös !

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Schützen kann man sich quasi gar nicht.

Wenn dein Neuwagen wegen der Händlerinsolvenz einbehalten wird musst du deine Forderung an den Insolvenzverwalter stellen und der prüft dann ob der Vertrag noch erfüllt wird oder nicht.

Aber eines ist klar... sowas dauert lange.....sehr lange.

Als kleiner Otto-Normalbürger hat man eh kaum Chancen, da die grossen Investoren meist Vorrang haben !

Das beste ist halt : Bezahlung erst gegen Auto. Max. 24 Stunden dazwischen !

Anzahlen würde ich gar nichts, zumindest bei einem Neuwagen. Händler, die auf eine Anzahlung beim Neuwagenkauf bestehen sind für mich nicht seriös !

Themenstarteram 29. April 2019 um 22:06

Ich denke, wenn das neue Fahrzeug zur Abholung beim Autohändler bereits steht, dann hat man gute Karte es auch zu bekommen, wenn man es bezahlt hat. Die Frage ist dann nur, wie lange sowas dauert?

Anders wird es sein, wenn es sich um eine Werksabholung handelt und das Geld noch nicht an den Hersteller geflossen ist. Dann wird es wohl verloren sein.

Bin kein Anwalt ... wird es da nicht eine Regelung geben? So eine Anzahlung ist ja nicht verbuchter Gewinn, liegt die nicht auf einem Treuhandkonto oder so?

Koennte auch sein, das der Hersteller dann eingreift. Das ist ja auch nicht toll fuer die wenn der Kunde beim Versuch ihr Produkt zu erwerben Geld verliert

Für die Entscheidung, den Vertrag nicht zu erfüllen, braucht der Insolvenzverwalter zwischen 1 und 2 Sekunden. Geld bleibt in der Masse, erhöht sein Honorar, Käufer kann seine Ansprüche anmelden.

Geld liegt natürlich nicht auf einem Treuhandkonto (wer sollte denn Treuhänder sein?), sondern wird im Normalfall direkt auf das Geschäftskonto überwiesen.

Ist immer ein Risiko, kann man beim örtlichen Händler nur vermeiden, in dem man Geld gegen Ware überbringt. Schon wenn man sich vom auswärtigen Händler die Papiere zuschicken lassen möchte, wird der das nur gegen Anzahlung/Vorkasse machen.

Gibt es eigentlich Händler, bei denen man das Auto per Paypal bezahlen kann?

Zitat:

@ralliwan schrieb am 30. April 2019 um 00:06:19 Uhr:

Ich denke, wenn das neue Fahrzeug zur Abholung beim Autohändler bereits steht, dann hat man gute Karte es auch zu bekommen, wenn man es bezahlt hat. Die Frage ist dann nur, wie lange sowas dauert?

Anders wird es sein, wenn es sich um eine Werksabholung handelt und das Geld noch nicht an den Hersteller geflossen ist. Dann wird es wohl verloren sein.

Das neue Auto wird da nicht mehr stehen. Der Hersteller holt alle noch nicht bezahlten Fahrzeuge direkt ab. Und aus dem bisherigen Geschäftsbetrieb weiß der vor allen anderen wann das notwendig wird.

Zitat:

@ralliwan schrieb am 30. April 2019 um 00:06:19 Uhr:

Ich denke, wenn das neue Fahrzeug zur Abholung beim Autohändler bereits steht, dann hat man gute Karte es auch zu bekommen, wenn man es bezahlt hat. ...

dann stellt sich die Frage eh nicht ;)

WENN das Auto schon beim Händler steht:

(ich gehe davon aus, dass wer einen Neuwagen kauft, sich auch ein Smartphone leisten kann)

vor Ort im Autohaus gegen Aushändigung der Papiere die Überweisung tätigen

(Händler kann ja gerne einen Eigentumsvorbehalt "bis zur vollständigen Bezahlung" im Vertrag vermerken, die Blechdose solange noch behalten, und 10 oder 15 % des Kaufpreises cash als Anzahlung/Sicherheit kassieren)

am nächsten Tag mit den Papieren zur Zulassungsstelle ... und nach 2 oder 3 Tagen (wenn der überwiesene Betrag dem Händlerkonto gutgeschrieben ist) das Auto abholen ...

Die Papiere erhält der Händler eben erst dann, wenn der Wagen beim Hersteller bezahlt wurde. Ist er so notleidend, dass die Insolvenz vor der Tür steht - dann gibts idR damit schon Probleme. Der Wagen steht also beim Händler, der hat keine Papiere (die liegen nämlich nicht im Handschuhfach bei Wagenlieferung, sondern kommen getrennt davon, teilweise Wochen später). Nun bezahlt der Endkunde seinen Wagen, in der Meinung ihn dann ein paar Tage später zugelassen abholen zu können. In dieser Zwischenzeit holt der Hersteller aufgrund der drohenden Insolvenz (meinetwegen aufgrund der Ankündigung der Händlerhausbank dass die Kreditlinie gekündigt wurde und kein Geld mehr fließen wird, läuft diese Kreditlinie bei der Herstellerbank geht diese Info direkt noch schneller raus) alle noch nicht bezahlten Wagen ab (sofern denn die letzte Zeit überhaupt etwas noch geliefert wurde). Da ist dann auch das bestellte Fahrzeug des Endkunden dabei - es gehört ja noch dem Hersteller weil der Händler es nicht bezahlt hat und noch keine Papiere bekam. Der Endkunde überweist nun in das schwarze Loch der Insolvenz ... und Geld und Auto sind erstmal weg.

Dann kann man nur hoffen, dass es

- nicht so schlecht steht um den Betrieb und der Insolvenzverwalter ihn weiterführen und offene Bestellungen abwickeln kann

- der Hersteller das unterstützt

- der bestellte und vom Hersteller abgeholte Wagen nicht direkt an einen anderen Händler zugeteilt und verkauft wurde

Ist der Händler wirklich platt und die Zahlung des Endkunden versickert in den offenen Forderungen (Immobilienkosten, GW-Bestand, Überbewerteter GW-Bestand, offene Forderungen aus Lohn und Lohnnebenkosten, ...) - dann kann man sich nur in die Liste eintragen und hoffen, irgendwann mal teilweise befriedigt zu werden. Also schnell sein mit der Anmeldung der Forderung.

Soweit meine Laienhafte Sicht der Dinge ...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. April 2019 um 10:13:22 Uhr:

...

Gibt es eigentlich Händler, bei denen man das Auto per Paypal bezahlen kann?

Selbst wenn, das wird dem Käufer keine zusätzliche Sicherheit bringen.

Fahrzeuge (sowie einiges andere auch) sind explizit vom Käuferschutz ausgenommen.

Geld gegen Ware ist eher unüblich beim Neuwagenkauf, denke ich mal. Im Regelfall überweist man kurz vor Abholung beim Händler, würde ich mal sagen. Oder? In dieser Zeit (1-2 Tage) ist dann ein Insolvenz-Risiko. Eine Sofort Überweisung tatsächlich am Tag der Abholung (gleichzeitig oder morgens) würde m.E. das Risiko auf Nahe Null reduzieren.

Normalerweise gibt es geld wenn das Fahrzeug beim Händler steht.

Er ruft an oder schreibt eine Mail: ihr Auto ist da, kommen sie bitte vorbei um "alles Klar" zu machen.

man fährt hin, bekommt die Papiere zur Anmeldung (oder unterschreibt die Vollmacht um anmelden zu lassen) und freut sich auf das neue Auto. Die (An)zahlung macht man per Überweisung. bei finanzierungen ist es etwas Anders: da hat man ja bereits den vertrag und der Händler bekommt sein Geld von der bank. Die evtl. fällige Anzahlung wird genauso gezahlt wie oben beschrieben. da die Summen nicht so hoch sind, ist das oft sogar bar.

Den rest des geldes giebt es dann gegen Schlüssel. Als Sicherheit kann der Händler den breif behalten und ihn dann ein paar Tage später, sobald er das geld bekommen hat, zuschicken.

Somit hat sich das Problem der insolvenz fast erledigt. erst wenn man die papiere hat gibt es geld und den rest mit Schlüsselübergabe.

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 30. April 2019 um 13:01:07 Uhr:

Geld gegen Ware ist eher unüblich beim Neuwagenkauf, denke ich mal.

Mir hat man in diesem Forum doch Bargeldzahlung (beim Neuwagenkauf) empfohlen und so habe ich auch getan. Ich bin mit dem Geld*) in der Tasche und endgültigen Kennzeichen mit dem Zug hingefahren und den Wagen abheholt. Die Papiere für die Zulassung bekam ich paar Tage davor. Dadurch konnte ich eine vollständige Versicherung inkl. Vollkasko für den Wagen abschliessen uns stresslos nach Hause fahren.

 

P.S. *) Auf ein Schild an der Brust "Ich habe KEINE große Summe Bargeld dabei!" habe ich verzichtet.

Hallo

Vielleicht ist leasen weniger gefährlich. Habe trotzdem schon einige Neuwagen im voraus bezahlt und immer Glück gehabt. Ist wie im Casino.

ciao olderich

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 30. April 2019 um 13:28:17 Uhr:

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 30. April 2019 um 13:01:07 Uhr:

Geld gegen Ware ist eher unüblich beim Neuwagenkauf, denke ich mal.

Mir hat man in diesem Forum doch Bargeldzahlung (beim Neuwagenkauf) empfohlen und so habe ich auch getan. Ich bin mit dem Geld*) in der Tasche und endgültigen Kennzeichen mit dem Zug hingefahren und den Wagen abheholt. Die Papiere für die Zulassung bekam ich paar Tage davor. Dadurch konnte ich eine vollständige Versicherung inkl. Vollkasko für den Wagen abschliessen uns stresslos nach Hause fahren.

 

P.S. *) Auf ein Schild an der Brust "Ich habe KEINE große Summe Bargeld dabei!" habe ich verzichtet.

Ja, durchaus möglich. Beim Gebrauchtwagen Kauf ja durchaus auch noch üblich.

Der Hinweis mit dem Schild ist gut. Ich vermute aber, dass sich viele mit einem grossen Batzen "Bares" etwas unwohl fühlen. Da überweise ich persönlich lieber 1-2 Tage vorher das Geld. Mir ist durchaus bewusst, dass dort ein kleines "Insolvenz Risiko" ist. Allerdings kann man ja ggf. den Händler etwas einschätzen. Aber klar, man steckt in deren Finanzen nicht drin. Auch ein Top Fachhändler, kann morgen pleite sein. Er wird es möglicherweise nicht allen Interessenten vorher sagen. ;)

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 30. April 2019 um 13:01:07 Uhr:

Geld gegen Ware ist eher unüblich beim Neuwagenkauf, denke ich mal. Im Regelfall überweist man kurz vor Abholung beim Händler, würde ich mal sagen. Oder? In dieser Zeit (1-2 Tage) ist dann ein Insolvenz-Risiko. Eine Sofort Überweisung tatsächlich am Tag der Abholung (gleichzeitig oder morgens) würde m.E. das Risiko auf Nahe Null reduzieren.

Neufahrzeuge:

Wohnmobil - 1.000,- € Anzahlung bei Bestellung, Rest in bar bei Abholung. Händler hätte zwar gerne eine Überweisung gehabt, ich aber nicht.

Golf - Auto im Werk abgeholt und anschließend erst an den Händler überwiesen.

Touareg - Vertragspartner war nicht der Händler, sondern das Werk - Kaufpreis direkt an VW überwiesen.

1994 stand mal auf der Bestellung vom A8 "zahlbar in bar bei Abholung" - da hab ich halt 123.000,- DM in bar mitgenommen. In kleinen gebrauchten Scheinen, nein, natürlich in größeren. Händler war hellauf "begeistert", hätte ich doch überweisen können - aber dann soll er sich so einen Spruch verkneifen.

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