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Neuwagen Golf VI wie versichern?

Themenstarteram 28. April 2009 um 8:25

Hallo zusammen!

Ich bekomme bald meinen NEUEN Golf *vollfroi* und überlege nun wie ich Ihn versichern soll.

Meinen Alten hatte ich bloss mit Haftpflicht versichert (SF7).

Was macht Eurer Meinung nach bei dem Neuen Sinn? Teil- oder Vollkasto mit oder ohne Selbstbeteiligung? Ist die SF-Klasse der Haftpflicht dann auch für die Teil- und Vollkasko gültig?

Es wird ein:

Golf VI Comfortline, 1,6l 75kW

Sonderausstattung:

Radio RCS 510 4x20 Watt 8 Lautsprecher

Schiebedach

Sportpaket Atlanta

LG

Beste Antwort im Thema

Wer einen Neuwagen nicht Vollkasko versichert, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank und disqualifiziert sich für mich eigentlich zum Führen eines Autos,wegen geistiger Unreife.

Harte Worte, aber so ist es nunmal. Denn so kann man sich ruckzuck in die Finanzielle Katastrophe reiten,wenn mal was passiert.

Kann man sich keine Vollkasko leisten,sollte man sich erst gar keinen Neuwagen kaufen.

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Ich rate jedem zu einer VK für einen Neuwagen in den ersten drei bis fünf Jahren.

Nichts desto Trotz, kann ich jeden verstehen, der aus finanziellen Gründen darauf verzichtet und das Risiko selbst trägt.

Das erwähnte ich aber auch (zumindest im Umkehrschluss).

Der totale Verlust des Fahrzeuges ohne Ausgleichsanspruch ist natürlich ein herber Rückschlag. Aber ich mag nicht diese Verurteilung. Man muss bei solchen freiwilligen Risikoabsicherungen nicht so tun, als seien alle minderbemittelt, nur weil sie evtl. das Risiko selbst eingehen. Bei gleicher Logik wären alle Roulettespieler mit anderem Einsatz dies dann auch.

Und noch schlimmer finde ich es, wenn Menschen, die nicht viel haben und jetzt dennoch etwas leisten, solche Vorhaltungen gemacht werden. Natürlich trifft die ein solcher Totalausfall am härtesten. Aber wenn sie es so besser finanzieren können, dann lasst sie. Ihnen das Recht einen Neuwagen zu kaufen oder gar überhaupt Auto fahren zu dürfen abzusprechen ist, milde ausgedrückt, eine riesige, arrogante sauerei!

am 28. April 2009 um 19:13

Ich habe beim letzten Golf (als Jahreswagen gekauft, jetzt nach 8 jahren verkauft) und natürlich beim neuen Golf Vollkasko. Ein Schaden und die Versicherung hat sich für die nächsten Jahre bereits gelohnt..

Zitat:

Original geschrieben von haah

Zitat:

Original geschrieben von Sam1980

Harte Worte, aber so ist es nunmal. Denn so kann man sich ruckzuck in die Finanzielle Katastrophe reiten,wenn mal was passiert.

Woran machst du das denn aus? Also wenn der Spiegel abgetreten wird und die Reifen zerstochen werden, dann bin ich sofort verschuldet?

Zitat:

Original geschrieben von haah

Zitat:

Kann man sich keine Vollkasko leisten,sollte man sich erst gar keinen Neuwagen kaufen.

Und wenn jemand lange gespart hat auf einen Golf VI Trendline ohne Extras und jetzt super glücklich ist, aber nicht das Geld für eine VK ausgeben möchte, weil er lieber der Familie damit etwas ermöglicht?

Wer so einen Schmarrn schreibt, disqualifiziert sich bei mir für alles mögliche. Ganz besonders aber für sachliche Diskussionen.

Die VK ergibt dann einen Sinn, wenn man sich gegen das Risiko eines selbstverschuldeten Unfalls und/oder Beschädigungen durch Dritte absichern will. Das ist gerade im Hinblick auf einen Neuwagen - und den damit verbunden Wert - sehr sinnvoll.

Bsp:

- Unfall mit Fahrerflucht (3. bleibt unerkannt)

- selbstverschuldet/ Mitverschulden

- Vandalismus

- Unwetter (Blitz, Hagel, Sturm)

In allen anderen Fällen reicht die TK.

Wie schon bemerkt, sollte man immer mal die einzelnen Fälle (mit SB/ohne bzw. andere Höhen) durchspielen.

Auch sind die Leistungen der Versicherer sehr unterschiedlich und bieten oft Boni für besondere Umstände.

Klar, ich meinte, eine abgebrochene Antenne mit verschulden.

Herr,lass bitte Hirn vom Himmel.

Gerade wenn man sich mühsam das Geld fürs Auto erspart hat,sollte man VK abschliessen. EIn selbstverschuldeter Unfall und man hat 20t Euro in den Sand gesetzt.

Darf dsnn jahrelang für ein Auto zahlen,wenn finanziert, das einen nicht mehr gehört und Geld für ein neues, ist dann mit Sicherheit auch nicht da.

Bei einem Neuwagen immer Vollkaso und fertig.

Bei leasing ist das zB sogar vorgeschrieben.

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen:

Eine Vollkasko muss sein. Einsparmöglichkeiten sehe ich durch einen Internetvergleich, den Besuch eines Fahrsicherheitstrainings, den Abschluss eines Vertrags mit Werkstattbindung usw.

am 29. April 2009 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Sam1980

 

Bei einem Neuwagen immer Vollkaso und fertig.

Bei leasing ist das zB sogar vorgeschrieben.

Bei Finanzierungen meines Wissens auch... sonst wäre ja die Sicherungsübereignung des Autos für die Bank wertlos.

Zitat:

Original geschrieben von haah

Ich rate jedem zu einer VK für einen Neuwagen in den ersten drei bis fünf Jahren.

Nichts desto Trotz, kann ich jeden verstehen, der aus finanziellen Gründen darauf verzichtet und das Risiko selbst trägt.

Das erwähnte ich aber auch (zumindest im Umkehrschluss).

Der totale Verlust des Fahrzeuges ohne Ausgleichsanspruch ist natürlich ein herber Rückschlag. Aber ich mag nicht diese Verurteilung. Man muss bei solchen freiwilligen Risikoabsicherungen nicht so tun, als seien alle minderbemittelt, nur weil sie evtl. das Risiko selbst eingehen. Bei gleicher Logik wären alle Roulettespieler mit anderem Einsatz dies dann auch.

Und noch schlimmer finde ich es, wenn Menschen, die nicht viel haben und jetzt dennoch etwas leisten, solche Vorhaltungen gemacht werden. Natürlich trifft die ein solcher Totalausfall am härtesten. Aber wenn sie es so besser finanzieren können, dann lasst sie. Ihnen das Recht einen Neuwagen zu kaufen oder gar überhaupt Auto fahren zu dürfen abzusprechen ist, milde ausgedrückt, eine riesige, arrogante sauerei!

Gerade für die,die wenig Geld haben,ist eine Vollkasko Pflicht.

Wer genug Geld hat,kann sich eine VK viel eher sparen,weil er einen Totalausfall des Autos selber ersetzen kann, der ohne viel Geld aber nicht.

am 29. April 2009 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

 

Bei Finanzierungen meines Wissens auch... sonst wäre ja die Sicherungsübereignung des Autos für die Bank wertlos.

In den AGB der Postbank für den AutoKredit ist das nicht explizit gefordert. Und meine letzte Finanzierung lief auch ohne spezifische Anforderungen an die Fahrzeugversicherung.

Die Sicherungsübereignung zielt m.E. eher auf diejenigen ab, die ihre Raten nicht zahlen können oder wollen ... die besucht dann der von der Bank beauftragte Repoman :D

am 29. April 2009 um 20:10

Hi,

 

 

 

also ich würde das Versicherungs Forum empfehlen:)

 

 

 

MfG

 

globalwalker

am 29. April 2009 um 22:56

Bei meiner Versicherung gibt´s in der VK noch zwei Varianten.

Die 120 Euro/Jahr teurere hat dann den Vorteil das ich bis zu einem KFZ-Alter von 1,5 Jahren im Vollkasko-Schadensfall einen Neuwagen. d.h. den Neuwert ersetzt bekomme und nicht wie sonst den Zeitwert (Wertverlust). Außerdem ist grobe Fahrlässigkeit auch mit drin.

Was das genau bedeutet weiß ich auch nicht genau, will auch nicht darüber diskutieren. Bin froh wenn ichs nicht brauch. Hab´s mir aber trotzdem gegönnt :D

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