Neuwagen erlitt Hagelschaden beim Händler
Hey Leute!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir einen neuen Opel Adam bestellt, dieser wurde diese Woche geliefert und sollte mir nächste Woche DI übergeben werden!
Nun gab es am Mittwoch ein Unwetter und in Gütersloh, wo mein Adam im Moment steht, sogar starken Hagelfall (Tennisballgroß)! Aus Sorge, dem Wagen könnte etwas passiert sein, mein Anruf am Donnerstag früh beim Händler, ob denn alles in Ordnung wäre oder ob das Fahrzeug irgendweinen Schaden genommen hat!?
Leider hatte der verkäufer zu dem Zeitpunkt noch keinen Überblick und versicherte mir, sobald mein Fahrzeug betroffen wäre würde ich informiert werden.
Es folgte bis zum Abend kein Rückruf seitens des Verkäufers. Um ganz sicher zu sein, fuhr ich mit meinem Freund zum Autohaus. Nun stand er dort mit Beulen überseht auf dem Hinterhof! 😰
Ich war fassungslos, damit hab ich nicht gerechnet. Dach, Motorhaube, Heck, A und B Säule....alles war betroffen!
Bis heute hat sich niemand bei mir gemeldet und mich über den Schaden am Auto in Kenntnis gesetzt. Was soll ich davon halten?
Ich habe mich über den ADAC juristisch bearten lassen, was meine Möglichkeiten sind!
Habe große Bauchschmerzen bei der ganzen Geschichte und weiß nicht was ich tun soll!?
Mir ein Angebot geben lassen und EINEN Rabatt rausschlagen? Einen neuen Neuwagen fordern?
Ich habe vor morgen früh in Begleitung meines Bruders zum Autohaus zu fahren um mit dem Verkäufer zu sprechen. Aber was soll ich ihm sagen? Wie soll ich ihm gegenüber auftreten?
Ich habe Angst irgendwas falsch zu machen.
Kann mir jemand einen Rat geben? Hat hier jemand ähnliches durchgemacht?
Lieben Gruß Angie 😕
Noch ein Bild, man kann es nur schlecht erkennen!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von prinzeschen
Entspannen....Hm, das ist leicht gesagt! Schon klar, es ist "nur" ein Auto!
Welches meins werden sollte, worauf ich 3 Monate gewartet hab, mein erster Neuwagen ist, froh bin, mir überhaupt eins leisten zu können! Und dann sowas.....
Mich ärgert es tierisch un dich bin nun mal mega unsicher was der richtige Weg ist....aber trotzdem Danke für die tröstenden Worte 😉
in der ddr haben die leute 18 jahre auf ihr auto gewartet, was sind da schon 3 monate....
71 Antworten
Sooooo 🙂 .....neue Adam wurde bestellt!
Ich hab es endlich hinter mir.
Fahrzeug war noch in Behandlung, wäre in 48 std fertig gewesen, ein Gutachten wäre mir vorgelegt worden und ein Nachlass von-aufgepass- etwas 500-1000€ sagte mir Chef persönlich.
Konnte er mir in dem Moment nicht genau zusprechen, dazu müsste das Gutachten erstmal vorliegen!
Ähm NEIN DANKE
Nun kommt der neue voraussichtlich KW 32!
Hoffentlich geht es diesmal gut!
Hi,
alles richtig gemacht!
Ich hätt mich auch nicht wohl gefühlt in so einem Auto, allein zu wissen, da war was...
Viel Erfolg mit dem Neuen!
Hätt ich auch so gemacht! 500 - 1.000,- ist ja wohl ein Witz bei einem Neuwagen!
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Genau das meinte ich. Bei einem derartig symbolischen Preisnachlass stellt sich die Frage nicht mehr. Händler denken auch immer wieder, dass jeden Tag ein Dummer aufsteht. 🙄
Zum Glück hast Du Dich darauf nicht eingelassen.
Wie hier manche von einem Hagelschaden reden..."wertloses Altmetall". Meine Kiste hatte nach 6 Monaten einen Hagelschaden von fast 3000€. Ich stells euch hin, da sieht man nichts mehr.
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Also hier haben wieder einige geschrieben die von Moderner Karosserie Reparatur Null bis keine Ahnung haben 🙂
Ich würde Fotos samt Fahrzeugschein einem Gutachter zeigen und einen Wertverlust ermitteln lassen. 50% Wertminderung das ich nicht lache. Und dann mal abwarten wie das Fahrzeug am Ende ausschaut. Dann mit dem Verkäufer nach verhandeln und die Schäden im Kaufvertrag festhalten. Zwecks Rost oder Garantie. Eventuell das Fahrzeug nochmals durch einen Gutachter anschauen lassen.
Also 50% Wertminderung ist natürlich vom Händler nicht leistbar, das ist illusorisch, darum war das auch nur als Argument gegenüber dem Händler gemeint, den Fall damit so hinzubiegen, dass dieser Hagelschadenwagen NICHT als NEUWAGEN akzeptiert wird.
Dein Tipp mit dem Beulendoktor bei einem niegelnagelneuen Neuwagen, der noch nicht mal an den Kunden übergeben wurde, ist einfach nur lächerlich und nicht zielführend!
Wenn jemand viel Geld für ein brandneues Auto auf den Tisch des Händlers legt, dann hat dieser auch Anspruch auf ein wirklich neues und unversehrtes, unrepariertes Auto ........ und nicht auf einen von irgendeinem Beulendoktor behandeltem Auto.
Mach dich mal schlau bezüglich der juristischen Sachlage, da haben Richter schon ganz anders entschieden, ab wann ein Auto nicht mehr als Neuwagen verkauft werden darf, manchmal reichen schon ein paar Monate zuviel des Rumstehens, inzwischen sind winzigste Änderungen in die laufende Serie eingeflossen und damit darf so ein Lagerwagen schon nicht mehr als Neuwagen verkauft werden, so der Kunde denn einen solchen geordert hatte usw.
Die Gerichte urteilen inzwischen sehr verbraucherfreundlich. Und jetzt willst du hier allen Ernstes empfehlen, ein verbeultes Auto mit nur einem geringen Abschlag als Neuwagen zu nehmen? Das ist, mit Verlaub, ein ganz dummer Rat, völlig praxisfern.
Nochmal zum Wertverlust beim Autokauf:
Bekanntlich hat man bei einem Neuwagenkauf den höchsten Wertverlust überhaupt, das geht schon los, sobald man den Kaufvertrag unterschrieben hat = 10% Wertverlust, obwohl das Auto zu dem Zeitpunkt noch gar nicht hergestellt ist. Warum ist das so? Nun, warum will jemand so einen Kaufvertrag plötzlich nicht mehr erfüllen? Weil derjenige unerwartet in eine finanzielle Zwangslage geraten ist oder es gibt sonstige Umstände, die dem Käufer die Abnahme (und die Bezahlung) dieses Autos unmöglich machen, also muss man den Kaufvertrag loswerden. Das wissen natürlich auch die Interessenten und bieten folglich dafür weniger Geld an, als der Wert ist, das ist immer so, wenn jemand in einer Zwangslage steckt, die wird schamlos ausgenutzt. Außerdem muss man dann den Wagen so nehmen, wie er bestellt wurde, meistens sind keine Änderungen mehr möglich und gerade beim Adam sind die Bestellmöglichkeiten bezüglich Farben usw, ja schier unendlich.
Weitere 10% Wertverlust kommen hinzu, sobald das Fahrzeug angemeldet ist, aber noch keinen Kilometer gefahren ist, weil das Fahrzeug dann bereits 1 Besitzer hatte, was sich beim späteren Wiederverkauf negativ bemerkbar macht.
Weitere 10% an Wertverlust muss man leider kalkulieren, wenn dann der Neuwagen gefahren wurde, wenn auch nur eine kurze Zeit und wenige Kilometer, denn spätestens ab dann hat man schon keinen Neuwagen mehr, sondern einen Gebrauchten.
Macht zusammen rund 30% Wertminderung in den ersten paar Tagen nach Erhalt des Neuwagens, was dann ja auch prima mit den höchsten Rabatten, die man bekommen kann (Internet, Reimport) korreliert. Niemand gibt für einen bereits zugelassenen und gefahrenen fast-Neuwagen soviel Geld wenn man fürs gleiche Geld einen wirklich neuen Neuwagen bekommen kann, also wäre dieser Wertverlust von 30% realistisch, ist leider so, wer was anderes meint, lügt sich selber in die Tasche und verkennt die brutale Wahrheit.
So, ausgehend von diesen 30% Wertverlust, der ja auf jeden Fall alsbald nach der Abholung des Wagens eintritt, muss man nun eben für die weitere Wertminderung durch den Hagelschaden noch mal was ansetzen, denn durch dieses Ereignis wurde das Fahrzeug bereits beim Händler stehend und noch vor der Auslieferung zum kaputten Gebrauchtwagen, ist leider so. Dann sind wir von den 50% Wertminderung jetzt nicht mehr gar soooo weit entfernt.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von 261er
Wie hier manche von einem Hagelschaden reden..."wertloses Altmetall". Meine Kiste hatte nach 6 Monaten einen Hagelschaden von fast 3000€. Ich stells euch hin, da sieht man nichts mehr.
Ist ja auch in Ordnung, wenn der Beulendoktor sauber gearbeitet hat, dann ist solch ein Vorgehen ja auch angebracht. Aber doch nicht bei einem Neuwagen.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von pieb
Ein Hagelschaden ist kein Unfallschaden.
Dann verheimliche dem Käufer eines solchen Autos diesen "Nicht-Unfall" auf seine explizite Frage, ob der Wagen unfallfrei wäre und du ihm sagst: "Ja, unfallfrei". Viel Spass dann später vor Gericht, wenn der Käufer dann doch herausbekommen hat, dass er einen Hagelschadenwagen gekauft hatte.
Also mache Leute geben hier Sachen von sich .......
Natürlich ist das kein Unfall im Sinne der Strassenverkehrsordnung, aber sehr wohl im Sinne einer versicherungsrechtlichen Regelung und sehr wohl im Hinblick auf Wertminderung.
Grüße
Udo
Ich wette dass das Fahrzeug als Neu ohne Hagelschaden verkauft wird. Darum gab es nur dürftigen Rabatt.
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Ich wette dass das Fahrzeug als Neu ohne Hagelschaden verkauft wird. Darum gab es nur dürftigen Rabatt.
Davon gehe ich auch aus. Aber wehe, der Käufer findet das raus ........
Grüße
Udo
Für meh Rabatt hätte ich das gemacht, Reparatur natürlich inklusive. Rund 2500€ hätten es dann aber schon sein müssen, 500€ bis 1000€ sind in der Tat ein guter Witz.
Da die TE ja nicht verraten hat, welchen Hauspreis sie vereinbart hat (Liste minus ?), kann auch der weitere Rabatt nicht beurteilt werden. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von 261er
Für meh Rabatt hätte ich das gemacht, Reparatur natürlich inklusive. Rund 2500€ hätten es dann aber schon sein müssen, 500€ bis 1000€ sind in der Tat ein guter Witz.
Stimme dir zu, ab 2.500 Euro wird das langsam interessant, da kann man schon mal ins Grübeln kommen, ist ja auch viel Geld.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von VolkerIZ
Genau das meinte ich. Bei einem derartig symbolischen Preisnachlass stellt sich die Frage nicht mehr. Händler denken auch immer wieder, dass jeden Tag ein Dummer aufsteht. 🙄
Zum Glück hast Du Dich darauf nicht eingelassen.
Du scheinst wohl nicht gelesen zu haben, das die Wertminderung von einem Gutachter festgelegt worden ist und nicht vom Händler.
Übrigens ist diese Zahl von 500-1000 € ein absolut realistischer Wert für die Wertminderung,bei der Preisklasse dieses Fahrzeugs.