Neuvorstellung
Servus alle miteinander,
ich bin der Tom, 27 Jahre jung, aus Chemnitz in Sachsen und seit neuestem stolzer Besitzer eines Audi A6 3.0 TDI Avant Quattro (Automat).
Als fertig werdender Student sicherlich nicht die Vernünftigste Entscheidung, aber das Auto ist einfach ein Traum.
Vielleicht ein paar Eckdaten zum Fahrzeug:
Baujahr Ende 05 (Modell 06)
210000km auf der Uhr
Und wenn ich mir die Ausstattungsmöglichkeiten so angucke ist es fast ein Nullausstatter.
Bi-Xenon
MMI 2G High
Standheizung (original)
PDC Plus
19" MAM Felgen
Und das war´s eigentlich schon an Extras. Nach meinem Rover ist das aber schon der Wahnsinn. 😉
Im Moment ist noch ein Regelventil der Standheizung defekt (vielleicht nur verdreckt) und ein hinterer PDC Sensor auf der Fahrerseite, wodurch das PDC komplett nicht funktioniert. Das kläre ich aber noch in den nächsten Tagen.
Erstes Stirnrunzeln hatte ich mit meinen 42er Kennzeichen. Hinten habe ich die normalen Klipse genommen, aber vorne ist das ja alles etwas anders bei dem Audi. 🙂
Nun habe ich mir beim 🙂 eine kleinere Blende bestellt und kann nun sagen, dass es diese: 4F0-807-285-G - 1QP schon mal nicht ist. 😉
In die Aussparung passen nur Kinderkennzeichen. Aber ich werde mal etwas basteln und die Aussparung für meine Kennzeichengröße (100 x 410 mm) reinfräsen. Mal sehen wie das funktioniert und ob ich das Kennzeichen dann auch ohne den Einschub festkriege.
Das Navi hatte auch hin und wieder Aussetzer, bis ich herausgefunden habe, dass ich den Wagen mit einer schlecht gebrannten DVD Kopie gekauft habe. Lösung war kurzfristig (wenn auch in einem öffentlichen Forum nicht gern gesehen - sorry) eine professionellere Kopie von Europa 2011 - lief einwandfrei.
Ansonsten gibt es hier eine Menge tolle Anregungen für Veränderungen. Erstmal werde ich das MMI Update in Angriff nehmen. Es liest im Moment nur SIM Kontakte aus (da habe ich aber nur Servicenummern drin), das NAVI hat kein Birdview und MP3 CDs werden nicht gelesen. SW: C6-HU 6350 12.0.0 0513 -> die ist schon uralt oder? Version 1200 jetzt und 5570 soll es werden. Richtig?
Deweiteren möchte ich dringend einen ins System integrierten USB Anschluss und nachdem ich die tollen Anleitungen von Doomdesign gelesen habe - alles in LED. 😉
Da ich schon einige Monat mitlese ist es ja nix neues- freue mich aber trotzdem weitere interessante und hilfreiche Beiträge zu lesen oder vielleicht sogar zu schreiben.
Viele Grüße, Tom
Beste Antwort im Thema
Du hast die Beweislastumkehr vergessen die in der Sachmängelhaftung steckt. Demnach wird es nach einem halben Jahr schwierig auf Sachmängelhaftung zu bestehen:
4.2 Beweislastumkehr des § 476 BGB
Für den Verbrauchsgüterkauf sieht § 476 BGB zudem eine Sonderregelung vor. Die
Vorschrift enthält zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr. Danach wird in
zeitlicher Hinsicht vermutet, dass der innerhalb von 6 Monaten aufgetretene Mangel
bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung
ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Da es sich bei dieser Regelung
aber um eine widerlegbare Vermutung handelt, steht dem Verkäufer das Recht zu, diese
Vermutungsregelung durch entsprechende Beweise zu entkräften bzw. zu widerlegen.
84 Antworten
Auspuffanlage und die Spiegel würde ich natürlich tauschen😁
Ganz klar. Habe auch so schon einiges dran gemacht, was entweder ein Käufer schätzen würde (finanziell) oder ich rüste alles zurück- Originale habe ich alle noch da.
Also der Wagen sieht ja ganz OK aus, nur bei dem Anbieter stellen sich mir halt alle Haare auf... schau ihn dir gründlich an und sei dir sicher dass du dort nix geschenkt bekommst, gerade in chemnitz müsste der doch bissl bekannt sein, oder?
Falls du zuschlägst und das Holz loswerden möchtest kannst du dich ja mal per PN bei mir melden 😉
Kumpel von mir hat seinen 4F dort auch erworben, war jedoch im Nachhinein nicht sooo zufrieden... Beim abholen war auf einmal nen riesen Kratzer an der Seitenwand (der auch nicht mehr rauszupolieren ging). Davon wollte man dann natürlich nichts wissen... Und da zu diesem Zeitpunkt gerade Winter war und er unbedingt WR brauchte, weil er auf die Schnelle keine anderen ran bekam, hat man Ihm mal schnell 1000eu für nen gebr. Satz S-line 18" (Reifen waren jedoch neu 😉 ) abgezogen...
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Ganz klar, ich würde es nicht machen! 25 TKM mehr in der Region ... da sind dann doch auch mal Verschleißteile dran ... ich würde wenn noch 2t€ mehr in die Hand nehmen, dann hast du auch einen der etwas jünger ist und weniger runter hat! 🙂
Grüße
Leon
Erst mal einen Blick drauf werfen. Der Zustand sollte schon 1A sein, wie bei meinem. Das ist halt auch das kleine Risiko- bei meinem habe ich nach und nach alles checken lassen und weiß woran ich bin (Injektoren, Getriebe, Fahrwerk...), was bei dem nicht der Fall sein muss.
Mit dem Weise hatte ich noch nie was zu tun und habe auch noch nix gehört. Was hast du denn für Erfahrungen gemacht Micha?
Naja, erstmal sind die dort was Freundlichkeit und so angeht der letzte Sauhaufen, dann sind die Autos meist ziemlich runter geritten (leasing halt...) und auch sonst sind es wenn man gründlich hinschaut und alles einbezieht eigentlich nie schnäppchen.
Die haben eigentlich auch in unserer Region nen ziemlich zweifelhaften Ruf weg, man kann zwar vlt. mal was gutes finden (halt wirklich auf der ganz billigen Schiene, geiz is schliesslich geil 😉 ), sollte sich das ganze aber immer gründlich anschauen.
Garantie musst du noch extra zahlen und halt auch solche Geschichten wie TopThing oben schreibt.
Hm... klingt nicht so berauschend. Aber gucken kostet ja nix. Sonst war es eben nur Schwärmerei. 😉
Aber Garantie extra bezahlen? Ich dachte ein Händler MUSS Garantie (oder Gewährleistung) geben, weswegen ja soviel als Bastlerfahrzeug oder von privat über den Tisch geht. Aber das kann doch so ein Autohaus nicht bringen.
Klar, mal hinfahren kostet ja nix. Die stellen sich aber immer schon schwer wenn man mal ne runde drehen will 😠
Naja die verkaufen dir halt noch ne externe Garantie dazu und wenn du das nicht möchtest kannst du halt wieder gehn, das sagen die auch so deutlich (oder wolln dir das als absoluten Top-Service verkaufen 😉 )
Hab auch gerade kurz gelesen. Die scheinen durchweg den Eindruck zu hinterlassen, dass sie es einfach nicht nötig haben.
Die nehmen ja sicher auch in Zahlung. Was werden die für mein Prachtstück auf den Tisch legen? Immerhin habe ich ja (bei mobile gelernt) MEGAVOLLAUSSTATTUNG. 😁
Bei mobile gehen die unter 10000€ nicht weg- generell. Aber ein Händler wird zwecks Weiterverkauf ja schon aus Prinzip weiter unten ansetzen oder!? Und unter 12k gebe ich ihn wenn dann nur zurückgerüstet her.
Ich würde mal so schätzen dass die dir vlt. so 8,5 an den Kopf werfen werden?
12 zu bekommen wird zur Zeit bestimmt richtig schwer, mit dem Km-Stand und der dann doch relativ sparsamen Ausstattung? Ich denke mal wenn du privat verkaufen würdest wären vlt. so 11 drin wenns gut läuft?
Zitat:
Original geschrieben von tom-tom-84
Hm... klingt nicht so berauschend. Aber gucken kostet ja nix. Sonst war es eben nur Schwärmerei. 😉Aber Garantie extra bezahlen? Ich dachte ein Händler MUSS Garantie (oder Gewährleistung) geben, weswegen ja soviel als Bastlerfahrzeug oder von privat über den Tisch geht. Aber das kann doch so ein Autohaus nicht bringen.
Zur Info:
Es gibt einen Unterschied zwischen Gebrauchtwagengarantie und Sachmängelgewährleistung. Ein Händler muss dir immer die gesetzliche Sachmängelgewährleistung geben, aber eine Gebrauchtwagengarantie gibt es nicht immer und nicht bei jedem. Das hängt immer von diversen Faktoren ab.
Unterschied zwischen Sachmängelhaftung & Gebrauchtwagengarantie
Händler haften ein Jahr für Sachmängel
Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.
Sachmängelhaftung
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.
Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer
Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.
Wer in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.
Gebrauchtwagengarantie
Die Garantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge aber mit einer Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.
Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist.
Allerdings kann es durchaus passieren, dass eine Garantie die Reparaturkosten nicht oder nicht vollständig abdeckt. So kann es z. B. sein, dass die Garantie nur bestimmte Fahrzeugbauteile umfasst oder eine Selbstbeteiligung des Käufers vorgesehen ist. Wichtig ist hier immer, gleich zu Beginn die Garantiebedingungen ganz genau durchzulesen! Diese geben auch Aufschluss darüber, wie lange die Garantie läuft oder welche Pflichten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.
Die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder einer Kaufpreisminderung ist bei einer Garantie regelmäßig nicht vorgesehen.
Vorteile einer Gebrauchtwagengarantie
Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur in einigen Fällen auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann.
Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.
Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie
Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen.
Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.
Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt.
Du hast die Beweislastumkehr vergessen die in der Sachmängelhaftung steckt. Demnach wird es nach einem halben Jahr schwierig auf Sachmängelhaftung zu bestehen:
4.2 Beweislastumkehr des § 476 BGB
Für den Verbrauchsgüterkauf sieht § 476 BGB zudem eine Sonderregelung vor. Die
Vorschrift enthält zu Gunsten des Käufers eine Beweislastumkehr. Danach wird in
zeitlicher Hinsicht vermutet, dass der innerhalb von 6 Monaten aufgetretene Mangel
bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung
ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Da es sich bei dieser Regelung
aber um eine widerlegbare Vermutung handelt, steht dem Verkäufer das Recht zu, diese
Vermutungsregelung durch entsprechende Beweise zu entkräften bzw. zu widerlegen.
Thx, wusste dass ich was vergessen habe 🙂
gern geschehen - bin immer bemüht zu helfen und perfekt ist niemand auf dieser Welt 🙂