Neupreisentschädigung nach selbsverschuldetem Unfall "Vario Finanzierung"
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden des PKW. Zum Glück nur Blech- und kein Personenschaden.
Erster Gedanke nach dem ich mich von dem Schrecken erholt hatte "Zum Glück habe ich ja die etwas teuere Versicherungsvariante der ADAC-Versicherung mit Neupreisentschädigung gewählt.".
Tja, anscheinend weitgehend gefehlt.
Das Fahrzeug wurde über eine "Vario Finanzierung" finanziert, wie sie von mehreren Banken angebtoten wird. Also Anzahlung, monatliche Raten und Kaufoption mit festem Preis zum Ende der laufzeit (Sixt Vario Finanzierung).
In den Versicherungsbedingungen ist folgende Klausel zur Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge zu finden:
"Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen
befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder
-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung
Teil II). Dies gilt auch, wenn das Neufahrzeug mit einer Händlertageszulassung
mit einer Dauer bis zu drei Werktagen zugelassen war.
Neupreis ist der von Ihnen aufgewandte Kaufpreis bei Anschaffung des Fahrzeugs
in der versicherten Ausführung unter Berücksichtigung von Rabatten."
Die Klauseln zur Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge enthalten keinen Passung zum Eigentum.
Nun beruft sich die Versicherung auf das Wort Eigentum und verneint den Anschpruch auf Neuzpreisentschädigung.
Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum der SixtLeasing AG. So weit richtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehe ich allerdings als Halter an erster Stelle.
Wenn man diesen Passus richtig wertet würde bei jeder Finanzierung, egal ob klassisch, Baloon, drei Wege oder Leasing keine Neupreisentschädigung fällig werden, da unabhängig von der Finanzierungsform, fast ausnahmslos eine Sicherungsübereignung stattfindet. Rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist dann die Bank, bis alle Raten bezahlt sind. Das beträfe ca. 70% aller Fahrzeuge in D (ADAC Statistik).
Am Telefon sagte man mir allerdings, nur bei Leasingfahrzeugen greift diese Klausel, bei anderen Finanzierungsformen nicht.
.... verstehe ich nicht so ganz ....
Hätte ich ein 4 Tage auf einen Händler zugelassenes Fahrzeug geleast, wäre das kein Neufahrzeug sondern ein Gebrauchtfahrzeug und ich würde in den Genuss der vollen Kaufpreiserstattung kommen. Jedenfalls findet sich in den AGB --> http://www.adac.de/_mmm/pdf/AV_Bed_151013_89515.pdf kein Passus, der dagegen spricht.
Von daher kann eigentlich der Passus in den Bedingungen zur Neupreisentschädigung nur die Definition sein, was ein Neuwagen ist. Von daher ja auch die Erläterung in Klammern (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil II), wo mein Name zu finden ist.
Die nächste Frage ist, ob diese Art der Finanzierung Leasing ist oder nicht. Außer Sixt wird diese Finanzierungsform auch von anderen Anbietern als Finanzierung und nicht als Leasingvariante angeboten.
Kann mir jemand was zu dem Thema sagen?
Nebenbedingung ist auch noch, dass ein neues Fahrzeug angeschafft wird. Das wird es auch.
Die Versicherung ist im Moment wenig hilfreich. Meine Anfragen scheinen ignoriert zu werden.
Gruß
BlackGuest
Beste Antwort im Thema
Dieses heikle (und sehr interessante!) Thema wird wohl einen Gang zu einem guten Rechtsanwalt notwendig machen.
Das scheint mal wieder eine Versicherungsfalle zu sein, da das Sixt-Vario-Leasing ja zigtausendmal in Anspruch genommen wurde und der Aufpreis der Neuwertentschädigung ja für diesen häufigen Fall gelten sollte.
Wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hältst.
85 Antworten
Nimm die bei der HUK. Was sind schon 20€ im Jahr.
Diese Versicherung erstattet beim Totalschaden den Kaufpreis. Normalerweise bekommt man nur den Zeitwert.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
Welche Motoriesierung? Für ein bisschen mehr Geld gibt's den w177, das sind Welten!
Ich würde nach der Junge Sterne Garantie das Fahrzeug nicht weiter Mit einer Garantie versichern. Fahrzeug ist dann gute 6 Jahre alt und so viel deckt die j.Sternegarantie auch nicht ab
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
Zitat:
@Bluedo schrieb am 30. September 2020 um 23:00:27 Uhr:
Welche Motoriesierung? Für ein bisschen mehr Geld gibt's den w177, das sind Welten!Ich würde nach der Junge Sterne Garantie das Fahrzeug nicht weiter Mit einer Garantie versichern. Fahrzeug ist dann gute 6 Jahre alt und so viel deckt die j.Sternegarantie auch nicht ab
Klar, der W177 würde mir auch nochmal ein ganzes Stück besser gefallen, aber das wären dann eben nicht ein paar Hundert, sondern ein paar Tausend Aufpreis. Der geht dann vergleichbar so ab 21.000 - 22.000€ los. Motor ist mir nicht extrem wichtig. Bei einem guten Preis würde ich auch den 160er nehmen, sonst gerne auch etwas mehr PS.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
Durch die Anzahlung ist der Wagen immer mehr wert, als noch Kredit offen ist. Also keine Absicherung notwendig.
Aber im Fall des Totalschadens oder Diebstahl ist ein Teil deines Geldes weg, weil du nur den Zeitwert bekommst.
Dafür schließt du kostengünstig den Baustein bei der Versicherung ab, wenn dir das ein gutes Gefühl gibt und das Geld wert ist.
Und 20€ sind eben 20€ auch als Jahresbeitrag. Da ein Zwanni, da nen Euro... Läppert sich.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
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Zitat:
@benprettig schrieb am 4. Oktober 2020 um 09:07:42 Uhr:
Durch die Anzahlung ist der Wagen immer mehr wert, als noch Kredit offen ist. Also keine Absicherung notwendig.Aber im Fall des Totalschadens oder Diebstahl ist ein Teil deines Geldes weg, weil du nur den Zeitwert bekommst.
Dafür schließt du kostengünstig den Baustein bei der Versicherung ab, wenn dir das ein gutes Gefühl gibt und das Geld wert ist.
Und 20€ sind eben 20€ auch als Jahresbeitrag. Da ein Zwanni, da nen Euro... Läppert sich.
Also meinst du auch: Diese 10,90€/Monat die Mercedes will sind unnötig, oder? 20€/Jahr wären für mich kein großes Thema, das würde ich schon mitnehmen. Sind aber natürlich auch "nur" 36 Monate.
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Normalerweise sind Gap Versicherungen bei Gebrauchtwagen unnötig wenn man zu einem vernünftigen Preis kauft. Aber für 20 Euro p.a. kann man die bei der HUK schon mitnehmen.
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Ja ich meine die Versicherung bei MB ist unnötig. Mache es bei deiner KFZ Versicherung.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
HUK - frag doch mal dem MB-Mann, welcher Mehrwert seinen Mehrpreis rechtfertigen würde.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
Auf der Police ist dann der Stern gedruckt. Und der Markenname im Produkt...
Im Prinzip gehört sowas zu Wucherpreisen verboten.
Zitat:
@jw61 schrieb am 5. Oktober 2020 um 11:24:13 Uhr:
HUK - frag doch mal dem MB-Mann, welcher Mehrwert seinen Mehrpreis rechtfertigen würde.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
Wenn der Verkäufer ehrlich ist, lautet seine Antwort "in der Höhe seiner Provision und dem Gewinn des Anbieters".
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
Zitat:
@jw61 schrieb am 5. Oktober 2020 um 23:29:36 Uhr:
Wenn der Verkäufer ehrlich ist, lautet seine Antwort "in der Höhe seiner Provision und dem Gewinn des Anbieters".
Ähnlich ist der Mehrwert bei Restschuldversicherungen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]