Neupreisentschädigung nach selbsverschuldetem Unfall "Vario Finanzierung"
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden des PKW. Zum Glück nur Blech- und kein Personenschaden.
Erster Gedanke nach dem ich mich von dem Schrecken erholt hatte "Zum Glück habe ich ja die etwas teuere Versicherungsvariante der ADAC-Versicherung mit Neupreisentschädigung gewählt.".
Tja, anscheinend weitgehend gefehlt.
Das Fahrzeug wurde über eine "Vario Finanzierung" finanziert, wie sie von mehreren Banken angebtoten wird. Also Anzahlung, monatliche Raten und Kaufoption mit festem Preis zum Ende der laufzeit (Sixt Vario Finanzierung).
In den Versicherungsbedingungen ist folgende Klausel zur Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge zu finden:
"Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen
befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder
-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung
Teil II). Dies gilt auch, wenn das Neufahrzeug mit einer Händlertageszulassung
mit einer Dauer bis zu drei Werktagen zugelassen war.
Neupreis ist der von Ihnen aufgewandte Kaufpreis bei Anschaffung des Fahrzeugs
in der versicherten Ausführung unter Berücksichtigung von Rabatten."
Die Klauseln zur Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge enthalten keinen Passung zum Eigentum.
Nun beruft sich die Versicherung auf das Wort Eigentum und verneint den Anschpruch auf Neuzpreisentschädigung.
Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum der SixtLeasing AG. So weit richtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehe ich allerdings als Halter an erster Stelle.
Wenn man diesen Passus richtig wertet würde bei jeder Finanzierung, egal ob klassisch, Baloon, drei Wege oder Leasing keine Neupreisentschädigung fällig werden, da unabhängig von der Finanzierungsform, fast ausnahmslos eine Sicherungsübereignung stattfindet. Rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist dann die Bank, bis alle Raten bezahlt sind. Das beträfe ca. 70% aller Fahrzeuge in D (ADAC Statistik).
Am Telefon sagte man mir allerdings, nur bei Leasingfahrzeugen greift diese Klausel, bei anderen Finanzierungsformen nicht.
.... verstehe ich nicht so ganz ....
Hätte ich ein 4 Tage auf einen Händler zugelassenes Fahrzeug geleast, wäre das kein Neufahrzeug sondern ein Gebrauchtfahrzeug und ich würde in den Genuss der vollen Kaufpreiserstattung kommen. Jedenfalls findet sich in den AGB --> http://www.adac.de/_mmm/pdf/AV_Bed_151013_89515.pdf kein Passus, der dagegen spricht.
Von daher kann eigentlich der Passus in den Bedingungen zur Neupreisentschädigung nur die Definition sein, was ein Neuwagen ist. Von daher ja auch die Erläterung in Klammern (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil II), wo mein Name zu finden ist.
Die nächste Frage ist, ob diese Art der Finanzierung Leasing ist oder nicht. Außer Sixt wird diese Finanzierungsform auch von anderen Anbietern als Finanzierung und nicht als Leasingvariante angeboten.
Kann mir jemand was zu dem Thema sagen?
Nebenbedingung ist auch noch, dass ein neues Fahrzeug angeschafft wird. Das wird es auch.
Die Versicherung ist im Moment wenig hilfreich. Meine Anfragen scheinen ignoriert zu werden.
Gruß
BlackGuest
Beste Antwort im Thema
Dieses heikle (und sehr interessante!) Thema wird wohl einen Gang zu einem guten Rechtsanwalt notwendig machen.
Das scheint mal wieder eine Versicherungsfalle zu sein, da das Sixt-Vario-Leasing ja zigtausendmal in Anspruch genommen wurde und der Aufpreis der Neuwertentschädigung ja für diesen häufigen Fall gelten sollte.
Wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hältst.
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BlackGuest
@ChaosmanagerSo wie ich die Sache sehe ist es schon eine. siehe hier z.B.
Dies würde m. E. aber doch nur gelten, wenn es tatsächlich ein Leasingvertrag wäre. Bei einer Finanzierung sehe ich dies nicht so (bin aber kein Jurist).
Zitat:
Original geschrieben von BlackGuest
Wichtiger ist erst einmal ob die Versicherung nun die Neupreisentschädigung zahlen muss oder nicht.
So ist es. Dazu muss die Versicherung anerkennen, dass es sich nicht um einen Leasingvertrag handelt. Solange die Versicherung dies nicht einräumt, wird sie wohl keine Neupreisentschädigung zahlen, da eine solche Entschädigung bei Leasing keinen Sinn macht.
Aus meiner Sicht wäre es sehr hilfreich, wenn Sixt als Kreditgeber dies gegenüber der Versicherung klarstellt.
Im übrigen kann der Kreditgeber bei einer Sicherungsübereignung nur die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, die er braucht, um die Finanzierung damit abzulösen. Ein Überschuss - wie er bspw. aus einer Neuwertentschädigung resultieren würde - stünde Dir als Versicherungsnehmer zu und Du könntest die Differenz z. B. als Anzahlung für den neuen Vertrag einbringen.
Gruß
Der Chaosmanager
Gruß
Der Chaosmanager
So, noch einmal Danke für alle Hinweise.
Ich habe gerade ein Schreiben der Versicherung bekommen in dem ich um etwas Gedult gebeten werde (Ende nächster Woche). Es scheint also etwas zu passieren. Jedenfalls kam (noch) keine klare Absage.
Hoffen wir einmal, dass es sich wirklich um Missverständnisse, evtl. wegen des Sicherungsscheines, gehandelt hat und schauen mal, was kommt.
Wer noch Anmerkungen zwischendurch hat, immer her damit.
Gruß
BlackGuest
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Nehmen wir ein ganz simples Beispiel:
Du schrottest das geleaste Auto bereits einen Tag nach Zulassung. Zu diesem Zeitpunkt war das Auto bereits nicht mehr neu und hatte vielleicht 20%, wahrscheinlich eher 30% an Wert verloren.
Was sollen das denn für Autos sein? Vom Listenpreis aus gesehen vielleicht, aber darum geht es hier doch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Bim Bam Boris
Was sollen das denn für Autos sein? Vom Listenpreis aus gesehen vielleicht, aber darum geht es hier doch nicht.Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Nehmen wir ein ganz simples Beispiel:
Du schrottest das geleaste Auto bereits einen Tag nach Zulassung. Zu diesem Zeitpunkt war das Auto bereits nicht mehr neu und hatte vielleicht 20%, wahrscheinlich eher 30% an Wert verloren.
1) war dies ein Beispiel zur Verdeutlichung und 2) wirst Du mich nicht davon überzeugen können, dass sich der Wertverlust eines Autos linear entwickelt ... 3) Du darfst mir zumindest so viel Kenntnis von der Materie unterstellen, dass ich Listenpreis und Leasingwert zu unterscheiden vermag ... 4) ich denke nicht, dass mein Beispiel einen grundsätzlichen Fehler enthält.
Gruß
Der Chaosmanager
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Maaaann, warum gleich so zickig?!? 😕
Sag mir welches Auto einen Tag nach der Zulassung mindestens 20 oder sogar 30% weniger wert ist und gut. Vielleicht wird das mein Nächster. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bim Bam Boris
Maaaann, warum gleich so zickig?!? 😕
Ich würde dies nicht als zickig bezeichnen - aber ich hatte den Eindruck, dass Du den Sinn meines kleinen Rechenexempels gar nicht verstanden hattest. Man kann natürlich darüber diskutieren, wieviel ein Auto tatsächlich nach Zulassung an Wert verliert (in der Praxis ist das tatsächlich je nach Fabrikat unterschiedlich) - wenn Du aber meinst, dass der Wertverlust geringer sei als die Differenz zwischen Leasingwert und Ablösewert, dann kann ich Dich leider nicht mehr ernst nehmen.
Zitat:
Sag mir welches Auto einen Tag nach der Zulassung mindestens 20 oder sogar 30% weniger wert ist und gut. Vielleicht wird das mein Nächster. 😁
Google einfach mal nach Tageszulassungen ... Ansonsten siehe oben.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Ich würde dies nicht als zickig bezeichnen - aber ich hatte den Eindruck, dass Du den Sinn meines kleinen Rechenexempels gar nicht verstanden hattest.
Ja, so kam es mir vor. Zumal ich dich bisher als sachliches und kompetentes Bürschchen kennengelernt habe.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
wenn Du aber meinst, dass der Wertverlust geringer sei als die Differenz zwischen Leasingwert und Ablösewert...
Darum ging es doch gar nicht. Du schriebst, dass ein Neuwagen am Tag nach der Zulassung bereits 20 oder eher 30% an Wert verloren hätte. Da wir hier vom Leasing sprechen interessiert der Listenpreis nicht, sondern der Preis, den der LG berappt. Also den rabattierten Kaufpreis.
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Google einfach mal nach Tageszulassungen ...
Da brauche ich nix googlen. Ich habe neulich gerade einen Up! mit 30% Rabatt für meine Schwiegermutter gekauft. Der hat den Wert also zum Glück schon
vorder Zulassung verloren. Aber dass der Morgen nochmal 30% verliert, war mir nicht bewusst. Vielleicht verstehst du nun meine Bedenken ob deiner Bemerkung...
Zitat:
Original geschrieben von Bim Bam Boris
Darum ging es doch gar nicht. Du schriebst, dass ein Neuwagen am Tag nach der Zulassung bereits 20 oder eher 30% an Wert verloren hätte. Da wir hier vom Leasing sprechen interessiert der Listenpreis nicht, sondern der Preis, den der LG berappt. Also den rabattierten Kaufpreis.Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
wenn Du aber meinst, dass der Wertverlust geringer sei als die Differenz zwischen Leasingwert und Ablösewert...
Nochmals: Es ging um ein fiktives Beispiel, um dem Fragesteller BossHoss82 die Deckungslücke beim Totalschaden eines geleasten Autos zu erklären.
Keinesfalls wollte ich damit eine Diskussion auslösen, wieviel ein Neuwagen nach Zulassung an Wert verliert.
Gruß
Der Chaosmanager
Dann zurück zum Thema:
Antwort meiner Huk-Tante:
"Die GAP-Versicherung ist automatisch in der Vollkasko enthalten - gilt aber nur für geleaste Fahrzeuge.
Den Kasko-Plus-Baustein benötigt man für gekaufte oder finanzierte Fahrzeuge."
Zitat:
Original geschrieben von Bim Bam Boris
Da brauche ich nix googlen. Ich habe neulich gerade einen Up! mit 30% Rabatt für meine Schwiegermutter gekauft. Der hat den Wert also zum Glück schon vor der Zulassung verloren. Aber dass der Morgen nochmal 30% verliert, war mir nicht bewusst. Vielleicht verstehst du nun meine Bedenken ob deiner Bemerkung...
Vor der Zulassung kann kein Auto etwas an Wert verlieren. Es hat nie den angegeben Wert gehabt. LIstenpreis sidn unverbindliche Preiswünsche der Anbieter. Man kann sie bezahlen, man kann es aber auch sein lassen. Wertangaben, die als Ausgangspunkt für Wertverlust dienen, sind sie in den seltensten Fällen.
Der Wert des Autos ist genau das, was du bezahlt hast. Und erst jetzt greift der Wertverlust.
Versuche mal denn UP zu verkaufen!
Stell dir vor, ich bin ein potentieller Käufer. Warum sollte ich dir den gleichen Preis wie dem Händler bezahlen, wenn ich
- 2er Halter wäre
- das Auto mir nicht zusammenstellen kann
- evtl. Kompromisse bei Farbe etc. eingehen muss
- keinen Gewährleistungsanspruch mehr hätte (nur noch Herstellergarantie)
- ich von dir auch bestimmt keinen leckeren Kaffe und nette Worte bekomme
- und nicht ganz unwichtig beim Neuwagenkauf kein "ich bin erster Gefühl" mehr bekomme?
Mit bis zu 20% liegt man schon nicht ganz falsch.
Zitat:
Original geschrieben von diman3
Mit bis zu 20% liegt man schon nicht ganz falsch.
Ich weiß ja nicht, zu welchen Konditionen du welche Autos kaufst, aber das ist Quatsch. Bei Mobile sind derzeit 159 Up! mit 5000 km drin und der billigste wird mit 8662 Euro angeboten. Das ist mehr, als ich dafür bezahlt habe. Und selbst wenn ich ihn für 7500 verkaufe habe ich keine 10% verloren. Dasselbe mit einem Audi TT, den ich vor ein paar Jahren mit 17% Rabatt gekauft und nach 8 Monaten/15000 km mit 28% Abschlag auf den Listenpreis wieder verkauft habe. Und hier wird nicht von Monaten, sondern von
einem Taggesprochen. Lasst ihr euch beim Neuwagenkauf alle über den Tisch ziehen, oder wie kommt es zu solchen Mutmaßungen? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von diman3
- ich von dir auch bestimmt keinen leckeren Kaffe und nette Worte bekomme
Du vielleicht nicht, aber meine Käufer fühlten sich bisher alle wohl.
So, wieder zurück zum Thema Neupreisentschädigung.
Habe heute die Antwort von der Versicherung bekommen.
Zitat:
Sie haben zum 03.07.2013 eine Vollkaskoversicherung für Ihr Leasingfahrzeug abgeschlossen. Durch den Abschluß ist das Eigentum Dritter (der Firma Sixt Leasing GmbH) versichert.
Ein Anspruch auf Neupreisentschädigung besteht nur für den Betrag, den Sie bei Anschaffung des Fahrzeugs bezahlt haben. Vergleich Vertragsbedigungen (AKB) A.2.6.2 letzter Absatz. Also i.H.v. 1534,12 EUR. Einen vollen Neupreisanspruch hat darüber hinaus nur der Leasinggeber unter Berücksichtigung von Rabatten. Eine weitere Regulierung wird seitens der Firma Sixt Leasing GmbH nicht gefordert. Gemäß AKB 2.6.3 muß sichergestellt sein, dass die Entschädigung zur Ersatzbeschaffung oder Reparatur
Ich habe mal noch etwas recherchiert.
Fakt scheint erst einmal zu sein, dass ich der wirtschaftliche Eigentümer des Fahrzeugs bin, auch wenn es sich nach Sixt um reines Kilometerleasing mit Kaufoption handelt. Die Tatsächliche Herrschaft über das Leasinggut liegt bei mir und Sixt hat durch die Kaufoption keine Möglichkeiten mehr auf dieses einzuwirken. Das ist jednfalls der Grundtenor bei allen Urteilen, die ich zu diesem Thema gelesen habe.
Liegt hier dann auch eine Versicherung auf fremde Rechnung zu Grunde?
Ein paar Urteile habe ich zum Stichwort Neupreisentschädigung gefunden. Dort wurde der Neupreis angesetzt, den die Leasinggesellschaft gezahlt hat. Bei diesen Urteilen ging es aber um reines Leasing und kein Finanzierungsleasing.
Die oben genannten 1.534,12€ sind übrigends die Anzahlung, die ich geleistet habe.
Irgendwie scheinen die selbst nicht zu wissen was sie wollen.
Auf der eine Seite verweisen sie darauf, dass das Eigentum dritter versichert ist und auf der anderen habe ich Anspruch auf die Anzahlung????
Das Schreiben endet mit:
Zitat:
Gemäß der gängigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es keinen Raum für Zahlungen über den genannten Betrag von 1534,12 EUR hinaus.
Lassen Sie uns daher bitte den Ersatzbeschaffungsnachweis in Form einer Rechnung zukommen, damit wir Ihren anteiligen Anspruch auf Neupreisentschädigung prüfen können.
Ziemlich undurchsichtig.???
Wird wohl doch ne Sache für den Anwalt.
Ach ja, auch wenn es evtl. nicht relevant ist, der Antrag auf Sicherungsschein wurde zwar von Sixt an die Versicherung gesendet, der Sicherungsschein wurde aber nie erhalten.
Gruß
BlackGuest
Ich bin gerade dabei mir eine A-Klasse (Junger Stern, 2016, ~ 20.000km) bei einer Mercedes-Niederlassung zu kaufen. Das Ganze soll über eine Plus3-Finanzierung über die Mercedes-Bank geschehen (Kaufpreis knapp 17.000€ über 4 Jahre, mit 5.000€ Anzahlung). Das würde eine Rate von ~ 110€/Monat ergeben. Dazu möchte ich noch die Garantie um 2 Jahre verlängern (+ ~ 18€/Monat). Weiterhin gibt es jetzt noch die Möglichkeit einen Kaufpreisschutz über die gesamte Laufzeit zu buchen (+ ~ 11€/Monat). Meine KFZ-Versicherung (HUK) bietet alternativ als Zusatzbaustein zur Vollkasko "Kasko-Plus" (Kaufwertentschädigung für 36 Monate). Diese würde allerdings nur ~ 1,75€/Monat kosten. D.h. ~ 20€, anstatt ~ 130€/Jahr.
Meine Frage(n): Ist so eine Versicherung für mich überhaupt sinnvoll bei dem Verhältnis Kaufpreis-Anzahlung, bzw. reicht auch die von der HUK oder sollte man sich hier schon über die gesamte Laufzeit absichern? Wäre evtl. auch eine GAP-Versicherung eine Alternative?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]
Was decken diese Veränderungen denn überhaupt genau ab? In welchen Fällen wird der Kaufpreis erstattet? Bei einem Totalschaden des Fahrzeugs durch einen Unfall? Selbst verschuldet, nicht selbst verschuldet?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kaufpreisentschädigung - sinnvoll und wenn ja wo?' überführt.]