Neupreisentschädigung nach selbsverschuldetem Unfall "Vario Finanzierung"

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden des PKW. Zum Glück nur Blech- und kein Personenschaden.
Erster Gedanke nach dem ich mich von dem Schrecken erholt hatte "Zum Glück habe ich ja die etwas teuere Versicherungsvariante der ADAC-Versicherung mit Neupreisentschädigung gewählt.".

Tja, anscheinend weitgehend gefehlt.

Das Fahrzeug wurde über eine "Vario Finanzierung" finanziert, wie sie von mehreren Banken angebtoten wird. Also Anzahlung, monatliche Raten und Kaufoption mit festem Preis zum Ende der laufzeit (Sixt Vario Finanzierung).

In den Versicherungsbedingungen ist folgende Klausel zur Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge zu finden:

"Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen
befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder
-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung
Teil II). Dies gilt auch, wenn das Neufahrzeug mit einer Händlertageszulassung
mit einer Dauer bis zu drei Werktagen zugelassen war.
Neupreis ist der von Ihnen aufgewandte Kaufpreis bei Anschaffung des Fahrzeugs
in der versicherten Ausführung unter Berücksichtigung von Rabatten."

Die Klauseln zur Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge enthalten keinen Passung zum Eigentum.

Nun beruft sich die Versicherung auf das Wort Eigentum und verneint den Anschpruch auf Neuzpreisentschädigung.
Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum der SixtLeasing AG. So weit richtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehe ich allerdings als Halter an erster Stelle.

Wenn man diesen Passus richtig wertet würde bei jeder Finanzierung, egal ob klassisch, Baloon, drei Wege oder Leasing keine Neupreisentschädigung fällig werden, da unabhängig von der Finanzierungsform, fast ausnahmslos eine Sicherungsübereignung stattfindet. Rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist dann die Bank, bis alle Raten bezahlt sind. Das beträfe ca. 70% aller Fahrzeuge in D (ADAC Statistik).

Am Telefon sagte man mir allerdings, nur bei Leasingfahrzeugen greift diese Klausel, bei anderen Finanzierungsformen nicht.

.... verstehe ich nicht so ganz ....

Hätte ich ein 4 Tage auf einen Händler zugelassenes Fahrzeug geleast, wäre das kein Neufahrzeug sondern ein Gebrauchtfahrzeug und ich würde in den Genuss der vollen Kaufpreiserstattung kommen. Jedenfalls findet sich in den AGB --> http://www.adac.de/_mmm/pdf/AV_Bed_151013_89515.pdf kein Passus, der dagegen spricht.

Von daher kann eigentlich der Passus in den Bedingungen zur Neupreisentschädigung nur die Definition sein, was ein Neuwagen ist. Von daher ja auch die Erläterung in Klammern (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil II), wo mein Name zu finden ist.

Die nächste Frage ist, ob diese Art der Finanzierung Leasing ist oder nicht. Außer Sixt wird diese Finanzierungsform auch von anderen Anbietern als Finanzierung und nicht als Leasingvariante angeboten.

Kann mir jemand was zu dem Thema sagen?
Nebenbedingung ist auch noch, dass ein neues Fahrzeug angeschafft wird. Das wird es auch.

Die Versicherung ist im Moment wenig hilfreich. Meine Anfragen scheinen ignoriert zu werden.

Gruß
BlackGuest

Beste Antwort im Thema

Dieses heikle (und sehr interessante!) Thema wird wohl einen Gang zu einem guten Rechtsanwalt notwendig machen.

Das scheint mal wieder eine Versicherungsfalle zu sein, da das Sixt-Vario-Leasing ja zigtausendmal in Anspruch genommen wurde und der Aufpreis der Neuwertentschädigung ja für diesen häufigen Fall gelten sollte.

Wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hältst.

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Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest


@Chaosmanager

Eigentümer des Fahrzeuges ist Sixt. Das steht eindeutig in den Verträgen. Jedenfalls rechtlicher Eigentümer.

Aber gut, dass wir darüber geredet haben.

Wenn man diese Definition --> http://wirtschaftslexikon.gabler.de/.../...aftliches-eigentum-v10.html zu Grunde legt ist Sixt zwar der rechtliche Eigentümer aber ich bin der wirtschaftliche Eigentümer. Jedenfalls im Steuerrecht.

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest



Zitat:

(6) Im Fall des Leasings wird das Leasinggut regelmäßig dem Leasingnehmer zugerechnet, soweit der Leasinggeber keine Einwirkungsmöglichkeit auf das Leasinggut (mehr) hat.

Sixt hat keine Einwirkunsmöglichkeiten auf das Leasinggut (wenn wir mal annehmen, es ist eine Leasingform) (mehr). Durch die Einräumung des Kaufrechts sind keine Einwirkmöglichkeiten mehr vorhanden.

Ist jetzt nur die Frage gilt das nur steuerrechtlich oder hat das auch sonst eine Bedeutung?

Gruß
BlackGuest

Durch die Einräumung des Kaufrechts kann es aus meiner Sicht kein Leasing sein. Zumal Sixt selbst sowohl Vario-Finanzierung als auch Leasing nebeneinander anbietet.

Zweifellos ist es so, dass Sixt rechtlicher Eigentümer ist - dies hatten wir aber auch im Vorfeld schon geklärt. Entscheidend ist, ob es wirklich ein Leasingvertrag ist oder nicht, d. h. befindet sich das Fahrzeug im Anlagevermögen von Sixt; mit anderen Worten (in Anlehnung an die Sixt-Definition von Leasing): Hat Sixt Leasing das Auto erworben oder hast Du das Fahrzeug erworben und über Sixt finanziert?

Dies ist die entscheidende Frage, ob die Versicherung den Neuwert entschädigen müsste oder nicht. Handelt es sich um eine Finanzierung (so sieht Sixt selbst die Vario-Finanzierung, wenn man die Definition auf der Homepage liest) oder handelt es sich um Leasing? Sollte letzteres zutreffen, dann hättest Du die Variante mit GAP-Deckung wählen müssen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Hat Sixt Leasing das Auto erworben oder hast Du das Fahrzeug erworben und über Sixt finanziert?

Ja, das ist die entscheidende Frage. Nur wie bekomme ich das raus?

Mit der Einräumung des Kaufrechts sehe ich es genauso, dass es eigentlich kein Leasing sein kann.

Der Vertrag ist ein vario Finanzierungsvertrag.
Im Antrag auf Sicherungsschein ist von Leasing Geber und Leasing Nehmer die Rede. --> http://www.google.de/url?...

Hier gibt es aber anscheinend nur eine Vorlage, die für das Leasing und die Variofinanzierung verwendet wird.

Morgen läuft die Frist ab. Bis jetzt (31 Tage nach dem Unfall) nicht eine einzige schriftliche Antwort auf meine Fragen. Muss doch sagen ich bin echt sehr enttäuscht. Von der ADAC Versicherung hätte ich etwas mehr erwartet.
Wird es wohl doch ein Fall für den Anwalt. Hoffe mal meine Rechtschutz hat keine "Neuanwaltsklausel" drin. ;-)

Gruß
BlackGuest

Spekulieren bringt nicht viel.

Ich habe einfach mal bei Sixt per Email nachgefragt. Die müssen es ja am Besten wissen.

Gruß
BlackGuest

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest


Spekulieren bringt nicht viel.

Ich habe einfach mal bei Sixt per Email nachgefragt. Die müssen es ja am Besten wissen.

Gruß
BlackGuest

... bin gespannt, was Sixt antwortet ...

Viele Grüße
Der Chaosmanager

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Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest



Der Vertrag ist ein vario Finanzierungsvertrag.
Im Antrag auf Sicherungsschein ist von Leasing Geber und Leasing Nehmer die Rede. --> http://www.google.de/url?...

Hier gibt es aber anscheinend nur eine Vorlage, die für das Leasing und die Variofinanzierung verwendet wird.

Da könnte der Hase im Pfeffer liegen. Wenn der Versicherung der von Dir verlinkte Antrag auf Erteilung eines Sicherungsscheins vorgelegt wurde, muss die Versicherung aufgrund der verwendeten Begriffe Leasinggeber und Leasingnehmer davon ausgehen, dass es sich um ein geleastes Fahrzeug handelt. Zumal da noch die Passage enthalten ist:

"Das Kraftfahrzeug steht im Eigentum der Sixt Leasing AG. Es wurde als Leasing-Fahrzeug ohne Fahrer an den/die aufgeführten Antragsteller vermietet, der/die als Halter zum Abschluss der Versicherung für das Fahrzeug verpflichtet ist/sind."

Aufgrund dieses Antrags sehe ich nur die Möglichkeit, dass Du Sixt davon überzeugst, dass sie der Versicherung bescheinigen, dass es eben kein Leasingfahrzeug ist.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest



Mit der Einräumung des Kaufrechts sehe ich es genauso, dass es eigentlich kein Leasing sein kann.

Der Vertrag ist ein vario Finanzierungsvertrag.

Hier erklärt doch Sixt selbst, dass Variofinanzierung sich von Leasing unterscheidet, also kein Leasing ist:

www.sixt-neuwagen.de/ratgeber/auto-vario-finanzierung

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest



Mit der Einräumung des Kaufrechts sehe ich es genauso, dass es eigentlich kein Leasing sein kann.

Der Vertrag ist ein vario Finanzierungsvertrag.

Hier erklärt doch Sixt selbst, dass Variofinanzierung sich von Leasing unterscheidet, also kein Leasing ist:

www.sixt-neuwagen.de/ratgeber/auto-vario-finanzierung

O.

Das ist richtig und darauf habe ich ja auch schon mehrfach hingewiesen.

Allerdings liegt der ADAC-Versicherung ein Antrag auf einen Sicherungsschein vor, wie der TE heute um 16:54 Uhr schrieb (er hat dieses Formblatt ja dankenswerterweise verlinkt). Und in diesem Antrag ist davon die Rede, dass es sich um ein Leasing-Fahrzeug handelt (siehe mein Posting von 17:24 Uhr).

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Hier erklärt doch Sixt selbst, dass Variofinanzierung sich von Leasing unterscheidet, also kein Leasing ist:

www.sixt-neuwagen.de/ratgeber/auto-vario-finanzierung

O.

Das ist richtig und darauf habe ich ja auch schon mehrfach hingewiesen.

Allerdings liegt der ADAC-Versicherung ein Antrag auf einen Sicherungsschein vor, wie der TE heute um 16:54 Uhr schrieb (er hat dieses Formblatt ja dankenswerterweise verlinkt). Und in diesem Antrag ist davon die Rede, dass es sich um ein Leasing-Fahrzeug handelt (siehe mein Posting von 17:24 Uhr).

Gruß
Der Chaosmanager

Das ist zutreffend.

Da aber eine Variofinanzierung abgeschlossen wurde, hat Sixt sich widersprechende Dokumente ausgestellt. Aus der Verwendung der Begriffe aus einem Leasingsicherungsscheins folgt nicht, dass tatsächlich ein Leasingvertrag vorliegt.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Aus der Verwendung der Begriffe aus einem Leasingsicherungsscheins folgt nicht, dass tatsächlich ein Leasingvertrag vorliegt.

... und welchen Schluss sollte die Versicherung ziehen, wenn ihr doch nur der Antrag auf Sicherungsschein vorläge?

Bisher hat die Versicherung lt. TE auf stur geschaltet und sich nicht gemeldet. Es scheint so, dass sie sich auf den Standpunkt stellt, es handle sich um ein Leasingfahrzeug, GAP-Deckung wurde nicht abgeschlossen - demzufolge keine Neuwertentschädigung.

@BlackGuest
Was sagt denn eigentlich Sixt zu der ganzen Angelegenheit? Gemäß der Bedingungen des Sicherungsscheins hätte die Versicherung ja direkt an Sixt leisten müssen. Wenn es sich um einen Totalschaden handelt und die Versicherungsleistung unter dem aktuellen Restwert läge, würde Sixt Dich als Kreditnehmer normalerweise in Regress nehmen ...

Gruß
Der Chaosmanager

Also die Versicherung weiss, dass es sich um eine Vario-Finanzierung handelt. Darauf habe ich mehrfach hingewiesen und unter anderem die Finanzierungsbestätigung (Antragsannahme) an die Versicherung übermittelt.

Es gibt bei Sixt anscheinend nur dieses eine Formular.

Der Schaden wird von der Versicherung direkt mit Sixt abgewickelt. Ich habe noch mal Glück im Unglück gehabt. Auch wenn die ADAC Versicherung die GAP Deckung nicht vom Antrag in den Vertrag übernommen hat (frage mich bis heute, wie das passieren kann, vor allem habe ich darauf hingewiesen, nachdem der erste Vertrag mit falschem Kennzeichen kam). War diese zum Glück nicht notwendig. Die Zahlung der "normalen" Vollkasko deckt die Ansprüche von Sixt. So jedenfalls meine aktuelen Informationen von der Versicherung (telefonisch erfragt) und auch von Sixt.

Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, dann wäre ich schon lange beim Anwalt.
In den Antragsformularen, die ich von der ADAC Versicherung nach Antrag als PDF zurück bekommen habe ist eindeutig ein Kreuz bei Leasing-Differenz Deckung.

Was soll Sixt sonst noch sagen? Sie bekommen Ihr Geld und sind zufrieden. Wäre ich auch an deren Stelle. ...

Gruß
BlackGuest

Ach ja, was Sixt noch sagt, die freuen sich natürlich, dass ich ein zufriedener Kunde war/bin und wieder ein Auto bestellt habe. ;-)

Von daher denke ich doch, dass ich auch auf meine Anfrage kurzfristig eine Antwort bekomme.

Erst einmal vielen Dank für die ganzen Beiträge.
Ihr habt mir bisher sehr geholfen!!!!!

Noch eine Zusatzfrage, was meint Ihr, bringt es etwas bei der "Schiedsstelle des ADAC e.V." Beschwerde einzulegen? Oder besser doch gleich dem Rechtsanwalt grünes Licht für eine Klage geben?
Letztere würde den Tatbestand der "arglistigen Täuschung" mit einschließen. Ich habe mich bereits mit ihm über das Thema oberflächlich (bis jetzt ohne alle genauen Details, wie zB. die noch ausstehende Antwort von Sixt bzgl. Akivierung) auseinandergesetzt.

Die Versicherung habe ich gewählt, da klar auf der Homepage zu lesen ist "Neupreisentschädigung für Fahrzeuge im Erstbesitz", auch wenn mir das erst durch den Hinweis hier bewusst geworden ist. Ich habe die teuerere Variante gewählt um 200%-ig abgesichert zu sein. Stelle jetzt aber fest, dass ich es nicht besser bin wie mit der günstigsten Variante. ........

Gruß
BlackGuest

Ein Leasingnehmer schließt die Kaskoversicherung im Interesse des Leasinggebers als Eigentümer der versicherten Sache ab (Versicherung für fremde Rechnung §§ 43-48 VVG). Der vom Versicherungsnehmer personenverschiedene Eigentümer des Fahrzeugs (Leasing) ist der Versicherte. Dessen Sacherhaltungsinteresse ist durch die Kaskoversicherung versichert.

Und da es wohl ausser Frage steht, dass die Leasing das Fahrzeug als Neufahrzeug erworben haben dürfte, ist die Auskunft der ADAC-Versicherung schlicht weg falsch.

Allerdings ist Voraussetzung für eine Neupreisentschädigung, dass die Entschädigung inner­halb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für den Kauf eines anderen Kraftfahrzeugs verwendet wird.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Ein Leasingnehmer schließt die Kaskoversicherung im Interesse des Leasinggebers als Eigentümer der versicherten Sache ab (Versicherung für fremde Rechnung §§ 43-48 VVG). Der vom Versicherungsnehmer personenverschiedene Eigentümer des Fahrzeugs (Leasing) ist der Versicherte. Dessen Sacherhaltungsinteresse ist durch die Kaskoversicherung versichert.

Danke für die schnelle Meldung und volle Zustimmung!

Steht dem aber nicht entgegen:

Zitat:

Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen
befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder
-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung
Teil II).

?

Ich stehe als erster Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 2.?

Also das ganze Spiel ander herum, wobei ich immer noch der Meinung bin, diese Klausel definiert was ein Neuwagen ist, nichts anderes.

Gruß
BlackGuest

Ach ja, vergessen, es wird natürlich ein neues Fahrzeug angeschafft.
Die Versicherung hat bereits das Angebot und heute habe ich es bestellt.

Gruß
BlackGuest

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