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Neupreisentschädigung nach selbsverschuldetem Unfall "Vario Finanzierung"

Themenstarteram 29. November 2013 um 10:26

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall mit Totalschaden des PKW. Zum Glück nur Blech- und kein Personenschaden.

Erster Gedanke nach dem ich mich von dem Schrecken erholt hatte "Zum Glück habe ich ja die etwas teuere Versicherungsvariante der ADAC-Versicherung mit Neupreisentschädigung gewählt.".

Tja, anscheinend weitgehend gefehlt.

Das Fahrzeug wurde über eine "Vario Finanzierung" finanziert, wie sie von mehreren Banken angebtoten wird. Also Anzahlung, monatliche Raten und Kaufoption mit festem Preis zum Ende der laufzeit (Sixt Vario Finanzierung).

In den Versicherungsbedingungen ist folgende Klausel zur Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge zu finden:

"Das Fahrzeug muss sich bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen

befinden, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder

-hersteller erworben hat (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung

Teil II). Dies gilt auch, wenn das Neufahrzeug mit einer Händlertageszulassung

mit einer Dauer bis zu drei Werktagen zugelassen war.

Neupreis ist der von Ihnen aufgewandte Kaufpreis bei Anschaffung des Fahrzeugs

in der versicherten Ausführung unter Berücksichtigung von Rabatten."

Die Klauseln zur Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge enthalten keinen Passung zum Eigentum.

Nun beruft sich die Versicherung auf das Wort Eigentum und verneint den Anschpruch auf Neuzpreisentschädigung.

Das Fahrzeug befindet sich im Eigentum der SixtLeasing AG. So weit richtig. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 stehe ich allerdings als Halter an erster Stelle.

Wenn man diesen Passus richtig wertet würde bei jeder Finanzierung, egal ob klassisch, Baloon, drei Wege oder Leasing keine Neupreisentschädigung fällig werden, da unabhängig von der Finanzierungsform, fast ausnahmslos eine Sicherungsübereignung stattfindet. Rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist dann die Bank, bis alle Raten bezahlt sind. Das beträfe ca. 70% aller Fahrzeuge in D (ADAC Statistik).

Am Telefon sagte man mir allerdings, nur bei Leasingfahrzeugen greift diese Klausel, bei anderen Finanzierungsformen nicht.

.... verstehe ich nicht so ganz ....

Hätte ich ein 4 Tage auf einen Händler zugelassenes Fahrzeug geleast, wäre das kein Neufahrzeug sondern ein Gebrauchtfahrzeug und ich würde in den Genuss der vollen Kaufpreiserstattung kommen. Jedenfalls findet sich in den AGB --> http://www.adac.de/_mmm/pdf/AV_Bed_151013_89515.pdf kein Passus, der dagegen spricht.

Von daher kann eigentlich der Passus in den Bedingungen zur Neupreisentschädigung nur die Definition sein, was ein Neuwagen ist. Von daher ja auch die Erläterung in Klammern (erste Eintragung im Kfz-Brief bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil II), wo mein Name zu finden ist.

Die nächste Frage ist, ob diese Art der Finanzierung Leasing ist oder nicht. Außer Sixt wird diese Finanzierungsform auch von anderen Anbietern als Finanzierung und nicht als Leasingvariante angeboten.

Kann mir jemand was zu dem Thema sagen?

Nebenbedingung ist auch noch, dass ein neues Fahrzeug angeschafft wird. Das wird es auch.

Die Versicherung ist im Moment wenig hilfreich. Meine Anfragen scheinen ignoriert zu werden.

Gruß

BlackGuest

Beste Antwort im Thema

Dieses heikle (und sehr interessante!) Thema wird wohl einen Gang zu einem guten Rechtsanwalt notwendig machen.

Das scheint mal wieder eine Versicherungsfalle zu sein, da das Sixt-Vario-Leasing ja zigtausendmal in Anspruch genommen wurde und der Aufpreis der Neuwertentschädigung ja für diesen häufigen Fall gelten sollte.

Wäre schön wenn Du uns auf dem laufenden hältst.

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Wieso?

Das Fahrzeug ist doch bei Schadenseintritt immer noch im Eigentum des Leasinggebers. Es steht nirgends, dass der Leasinggeber auch gefahren sein muss :-)

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 13:43

Richtig ist, das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft. Das ist ein Fakt.

Das betrifft aber nicht nur Leasingfahrzeuge. Das betrifft alle Finanzierungen, bei dehnen das Fahrzeug als Sicherung dient. Es wird dem Kreditgeber sicherungsübereignet. Egal was im Kaufvertrag steht, rechtlicher Eigentümer ist der Kreditgeber und nicht der Halter.

Das auf die Vertragsklausseln angewendet würde bedeuten Auto finanziert und Sicherungsgut --> keine Neupreisentschädigung.

Wenn dem so wäre, hätte ich kein Problem damit. Allerdings wurde mir eindeutig telefonisch gesagt, dass bei einem finanzierten Fahrzeug diese gezahlt wird. Na was denn nun?

Im gleichen Gespräch wurde mir allerdings auch gesagt, dass ich Anspruch hätte, wenn ich im Brief stehe. Dies wurde danach aber Sixt gegenüber verneint.

An den Brief komme ich nicht ran. Den brauche ich zum Nachweis aber auch nicht. Die Eintragungen in Teil 1 und 2 sind zwingend identisch. Ausstellungstag = Tag der Erstzulassung, also muss ich an erster Stelle stehen.

Nächster Punkt ist, dass es in der Gebrauchtwagenkasko keinen Passus gibt, in wessen Eigentum das Fahrzeug sich befindet.

Von daher sehe ich den Passus nach wie vor als Definition für einen Neuwagen.

Es kann doch nicht sein, dass ich für ein Auto, was 4 Tage auf einen Händler zugelassen war generell den vollen Kaufpreeis erstattet bekomme und fur einen Neuwage nurr, wenn ich Eigentümer bin. Das passt doch nicht.

Gruß

BlackGuest

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

Richtig ist, das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft. Das ist ein Fakt.

Das betrifft aber nicht nur Leasingfahrzeuge. Das betrifft alle Finanzierungen, bei dehnen das Fahrzeug als Sicherung dient.

Das stimmt meiner Meinung nach nicht, denn bei einer (geschäftlichen) Finanzierung wird das Fahrzeug aktiviert, beim Leasing nicht.

am 1. Dezember 2013 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

Richtig ist, das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft. Das ist ein Fakt.

Das betrifft aber nicht nur Leasingfahrzeuge. Das betrifft alle Finanzierungen, bei dehnen das Fahrzeug als Sicherung dient. Es wird dem Kreditgeber sicherungsübereignet. Egal was im Kaufvertrag steht, rechtlicher Eigentümer ist der Kreditgeber und nicht der Halter.

Das auf die Vertragsklausseln angewendet würde bedeuten Auto finanziert und Sicherungsgut --> keine Neupreisentschädigung.

Ich kenne dies nur so, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall Empfänger der Versicherungsleistung ist, es sei denn, dass das Fahrzeug sicherungsübereignet ist und die Ansprüche aus Versicherungsleistungen gleichzeitig an den Leasinggeber bzw. Kreditgeber abgetreten wurden. In solchen Fällen leistet die Versicherung an den Leasing- oder Kreditgeber.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass der ADAC auf seiner Homepage zum Thema Neuwertentschädigung vom ERSTBESITZ spricht und nicht vom Eigentum.

Sollte der Versicherer den Vertrag bestätigt haben und von der Sicherungsübereignung Kenntnis gehabt haben (ist im Regelfall so, weil ein sog. Sicherungsschein für die Versicherung ausgestellt wird), ist das Verhalten des Versicherers sehr dreist. Da auf der Homepage mit dem Erstbesitz geworben wird, könnte man sogar von arglistiger Täuschung ausgehen.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 16:55

@Chaosmanager

Du hast Recht, das ist mir gar nicht aufgefallen. Dort steht tatsächlich ERSTBESITZ.

Ein gutes Argument.

@Bim Bam Boris

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

Richtig ist, das Fahrzeug gehört der Leasinggesellschaft. Das ist ein Fakt.

Das betrifft aber nicht nur Leasingfahrzeuge. Das betrifft alle Finanzierungen, bei dehnen das Fahrzeug als Sicherung dient.

Das stimmt meiner Meinung nach nicht, denn bei einer (geschäftlichen) Finanzierung wird das Fahrzeug aktiviert, beim Leasing nicht.

Wie meinst du das jetzt genau?

Ich meinte, dass ein privat finanziertes Fahrzeug in den meisten Fällen als Sicherung für die Finanzierung verwendet wird. Dabei wird es dem Finanzierer Sicherungsübereignet. Dieser ist dann der rechtliche Eigentümer. Oder sehe ich da irgendwas falsch?

Gruß

BlackGuest

Dann wäre Leasing und Finanzierung ja dasselbe und man hätte Leasing nie erfinden müssen...

am 1. Dezember 2013 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von Bim Bam Boris

Dann wäre Leasing und Finanzierung ja dasselbe und man hätte Leasing nie erfinden müssen...

Beim Leasing wird man (im Regelfall) nie Eigentümer des Leasingobjekts. Nach Ablauf der Laufzeit wird das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben. Eine Übernahme des Leasingobjekts durch den LN ist nur mit Zustimmung des LG möglich.

Bei der Finanzierung bleibt man entweder Eigentümer, falls der Kreditgeber keine Sicherungsübereignung verlangt. Oder im Falle der Sicherungsübereignung erlangt der Kreditnehmer das Eigentum am finanzierten Objekt, sobald er den Kreditbetrag zurückbezahlt hat.

Was Leasing bzw. Finanzierung für gewerbliche Abnehmer anbelangt, hast Du natürlich recht. Beim Leasing wird das Objekt beim Leasinggeber aktiviert, beim Kredit beim Kreditnehmer.

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 17:09

@Bim Bam Boris

Jein.

Würde ich über meine Firma eine Vario Finanzierung abschliesen, dann würde höchstwahrscheinlich das Fahrzeug aktiviert, da der Eigentumserwerb bei dieser Form der Finanzierung vorgesehen ist.

Beim "richtigen" Leasing nicht. Dort ist kein Eigentumsübergang zum Ende der Laufzeit vorgesehen, von daher kein Aktivierung. ...

Nach wie vor bin ich der Meinung, Finanzierung und Sicherheitsübereignetes Fahrzeug (bei den meisten Finanzierungen ist das so) --> rechtlicher Eigentümer Finanzdienstleister.

Der einzigste Unterschied zwischen klassischem Leasing und einer "normalen" finanzierung ist, dass beim Leasing kein Eigentumsübergang vorgesehen ist, bei der Finanzierung allerdings schon.

Keine Ahnung, wo die ganzen Mischformen richtig eingeordnet werden müssen. Die Vario Finanzierung ist kein klassisches Leasing, aber auch keine klassische Finanzierung. Die ganzen anderen Finanzierungsformen wie die Drei Wege Finanzierung aber auch nicht.

So oder so, Eigentümer ist in den meisten Fällen der Finanzdienstleister bis zur vollständigen Bezahlung. Es sei denn man nimmt bei der Hausbank ein Allzweckdarlehen auf, wenn die Bonität ausreichend ist.

Reicht die allerdings nicht, dann will auch die Hausbank das Auto Sicherungsübereignet haben und ist dann auch wieder rechtlicher Eigentümer.

Ist nur das, was ich mir mühsam zusammenrecherchiert habe. Also wenn ich falsch liege, korrigiert mich.

Gruß

BlackGuest

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 18:08

Noch mal was zum Eigentumsübergang.

Leasing --> kein Eigentumsübergang vorgesehen

Finanzierung --> Eigentumsübergang nach Zahlung der Schlussrate

Vario Finanzierung --> Eigentumsübergang kann erfolgen, Kaufoption mit Schlussrate

Ist die Vario Finanzierung nun eine Finanzierungs- oder ein Leasingmodell?

Mittlerweile verlangt Sixt bei der Vario Finanzierung eine Gebühr, wenn das Fahrzeug nicht übernommen wird (war bei meinem noch nicht so). Also eine eindeutig auf Eigentumsübergang ausgerichtete Finanzierungsform oder?

Gruß

BlackGuest

am 1. Dezember 2013 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

Noch mal was zum Eigentumsübergang.

Leasing --> kein Eigentumsübergang vorgesehen

Finanzierung --> Eigentumsübergang nach Zahlung der Schlussrate

Vario Finanzierung --> Eigentumsübergang kann erfolgen, Kaufoption mit Schlussrate

Ist die Vario Finanzierung nun eine Finanzierungs- oder ein Leasingmodell?

Mittlerweile verlangt Sixt bei der Vario Finanzierung eine Gebühr, wenn das Fahrzeug nicht übernommen wird (war bei meinem noch nicht so). Also eine eindeutig auf Eigentumsübergang ausgerichtete Finanzierungsform oder?

Gruß

BlackGuest

Aus meiner Sicht ist die Vario Finanzierung eine Form der sog. Dreiwegefinanzierung. Da die Anbieter, die ich kenne, neben der Vario Finanzierung auch noch Leasing als separate Finanzierungsform parallel anbieten, ist die Vario Finanzierung kein Leasing.

Der wesentliche Unterschied besteht m. E. darin, dass beim echten Leasing das Leasingobjekt beim Leasinggeber aktiviert wird.

Gruß

Der Chaosmanager

So habe ich das auch verstanden.

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Der wesentliche Unterschied besteht m. E. darin, dass beim echten Leasing das Leasingobjekt beim Leasinggeber aktiviert wird.

Bin kein Jurist.

aktiviert --> in den Büchern des Leasinggebers geführt???

Müsste bei der Vario Finanzierung auch so sein. Sixt ist Eigentümer des Fahrzeuges.

OK, hier sind wir aber wieder beim geschäftlichen. Bei privat geht es aber um die Eigentumsverhältnisse oder bringe ich hier was durcheinander.

Gruß

BlackGuest

OT: Eine geschäfliche Vario Finanzierung würde die Aktivierung des Fahrzeuges nach sich ziehen, da die Finanzierung auf Eigentumsübergang ausgelegt ist bzw. das Fahrzeug ins Eigentum übergehen kann. Das klassische Leasing funktioniert ja nur deswegen, weil kein Eigentumsübergang vorgesehen ist.

So weit mein zusammenrecherchiertes (gefährliches) Halbwissen.

am 1. Dezember 2013 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von BlackGuest

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Der wesentliche Unterschied besteht m. E. darin, dass beim echten Leasing das Leasingobjekt beim Leasinggeber aktiviert wird.

Bin kein Jurist.

aktiviert --> in den Büchern des Leasinggebers geführt???

Müsste bei der Vario Finanzierung auch so sein. Sixt ist Eigentümer des Fahrzeuges.

Kann bei der Vario Finanzierung eigentlich nicht sein. Bei der Vario Finanzierung findet lediglich eine Sicherungsübereignung statt. Bei einer Finanzierung gibt es ja einen Kaufvertrag, d. h. das Fahrzeug wird von Sixt an den Käufer verkauft und finanziert. Ergo kann Sixt dieses Fahrzeug nicht mehr aktivieren (d. h. ins Anlagevermögen übernehmen und Abschreibungen bilden).

Anders beim Leasing. Da befindet sich das Leasingobjekt im Anlagevermögen des Leasinggebers und dieser schreibt das Leasingobjekt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ab.

Zitat:

OK, hier sind wir aber wieder beim geschäftlichen. Bei privat geht es aber um die Eigentumsverhältnisse oder bringe ich hier was durcheinander.

Du musst beide Seiten betrachten. Meine o. g. Ausführungen beziehen sich auf den Leasinggeber bzw. Kreditgeber und ist unabhängig davon, ob der Leasinggeber an Geschäfts- oder Privatleute verleast.

Die Eigentumsverhältnisse haben damit zunächst nichts zu tun.

Zitat:

 

OT: Eine geschäfliche Vario Finanzierung würde die Aktivierung des Fahrzeuges nach sich ziehen, da die Finanzierung auf Eigentumsübergang ausgelegt ist bzw. das Fahrzeug ins Eigentum übergehen kann. Das klassische Leasing funktioniert ja nur deswegen, weil kein Eigentumsübergang vorgesehen ist.

So weit mein zusammenrecherchiertes (gefährliches) Halbwissen.

Wie schon gesagt, sind die Eigentumsverhältnisse hier nur peripher maßgebend. Bei einer Finanzierung wird im Gegensatz zum Leasing das Fahrzeug vom Käufer gekauft. Für den gewerblichen Käufer ist es hierbei unerheblich, ob er das Fahrzeug finanziert oder aus dem Cash Flow bezahlt, er muss das Fahrzeug in sein Anlagevermögen aufnehmen (sofern er es betrieblich mehr als 50% nutzt).

Beim Leasing gibt es eben keinen Verkauf, da sich das Fahrzeug im Anlagevermögen des Leasinggebers befindet.

Gruß

Der Chaosmanager

Unsere gelben Engel nutzen jede Klausel in ihren Verträgen aus, um nicht zu zahlen! Die müssen jetzt sparen um Nürburgring-Rennstrecke zu kaufen.

Themenstarteram 2. Dezember 2013 um 7:05

@Chaosmanager

Eigentümer des Fahrzeuges ist Sixt. Das steht eindeutig in den Verträgen. Jedenfalls rechtlicher Eigentümer.

Aber gut, dass wir darüber geredet haben.

Wenn man diese Definition --> http://wirtschaftslexikon.gabler.de/.../...aftliches-eigentum-v10.html zu Grunde legt ist Sixt zwar der rechtliche Eigentümer aber ich bin der wirtschaftliche Eigentümer. Jedenfalls im Steuerrecht.

Zitat:

(6) Im Fall des Leasings wird das Leasinggut regelmäßig dem Leasingnehmer zugerechnet, soweit der Leasinggeber keine Einwirkungsmöglichkeit auf das Leasinggut (mehr) hat.

Sixt hat keine Einwirkunsmöglichkeiten auf das Leasinggut (wenn wir mal annehmen, es ist eine Leasingform) (mehr). Durch die Einräumung des Kaufrechts sind keine Einwirkmöglichkeiten mehr vorhanden.

Ist jetzt nur die Frage gilt das nur steuerrechtlich oder hat das auch sonst eine Bedeutung?

Gruß

BlackGuest

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