Neuling Thema Anhänger
Hallo zusammen,
ich besitze einen Opel Corsa C und darf laut Internet folgendes an Anhänger ziehen,
Anhängelast UNGEBREMST / GEBREMST BEI 12%450 / 750 kg
heisst das ich bei einen ungebremsten Anhänger max 450 ziehen darf??
und 750Kg bei gebremsten Anhänger??
ich wollte eigentlich einen ungebremsten 750KG Anhänger dranhängen.
gebremste Anhänger dieser Gewichtsklasse sind rar und Preislich sehr hoch angesetzt.
hätte evtl noch einen 500KG Anhänger ungebremst im Freundeskreis zur Auswahl.
der Anhänger wird ab und zu für Transportarbeiten(Schrebbergarten)benutzt.
wozu können wir nun die Profis hier raten??darf ich den 750kg ungebremst ziehen??
Beste Antwort im Thema
Ja, aber nur bis zu einem Gesamtgewicht mit bis zu 450 kg. Da so ein Anhänger schon ca. 120 kg leer wiegt bleibt nicht mehr viel übrig.
Also besser einen gebremsten kaufen oder ein anderes Auto.
32 Antworten
Also... dass ein Corsa C gebremst nur 750kg ziehen darf kann ich kaum glauben.
Hiernach:
https://www.tuev-hessen.de/.../...nhaengelastenkatalog_2007_01_ger.pdf
Sind es ja immerhin um 800-1000kg gebremst bei 10% Steigung.
Somit würde ich zu einem (mindestens) gebremsten Anssems GTB 750 raten, eher aber gar den GTB 1200, da man mit dem warscheinlich die größte Nutzlast herausholt - oder aber z.B. ein ebenfalls gebremster Stema 850... genaue Bezeichnung gerade nicht bekannt aber damit findet man sicher was.
Die passen eigentlich wie die Faust aufs Auge beim Corsa.
Wir haben einen Corsa B 1.2 16V und der darf auch bei 10% Steigung 1000kg ziehen. Ehrlich gesagt... macht der das garnicht mal schlecht, auch wg. der kurzen Übersetzung. Nur Schaltfaul darf man natürlich nicht sein + sich vor hohen Drehzahlen scheuen...
Zitat:
@R-Sch schrieb am 31. Mai 2019 um 23:16:20 Uhr:
Bei Tempo 100 darf der Anhänger auch die zul. Anhängerlast nicht überschreiten. damit bist Du auch bei gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer auf 750 Kg eingeschränkt.
Und bitte die Reifen nicht vergessen, die dürfen nicht Älter als 6 Jahre sein und Geschwindigkeitsindex muss ? sein...
Zitat:
@R-Sch schrieb am 31. Mai 2019 um 23:16:20 Uhr:
Bei Tempo 100 darf der Anhänger auch die zul. Anhängerlast nicht überschreiten. damit bist Du auch bei gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer auf 750 Kg eingeschränkt.
Das Spannende ist ja, dass bei einem "sonstigen Anhänger" auch die zGM die 750 kg nicht überschreiten darf, während bei einem Wohnanhänger (mit starrem Aufbau) die zGM (nur) nach dem Faktor berechnet wird und lediglich die tatsächliche Anhängelast die 750 kg nicht überschreiten darf. Warum auch immer.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 1. Juni 2019 um 00:04:02 Uhr:
Also... dass ein Corsa C gebremst nur 750kg ziehen darf kann ich kaum glauben.
Das sind erstmal so die Fahrzeugschein-Daten für den "kleinen" Motor (ein Liter Dreizylinder Z10XE bzw. Z10XEP) ohne Klimaanlage.
Zitat:
Hiernach:
https://www.tuev-hessen.de/.../...nhaengelastenkatalog_2007_01_ger.pdfSind es ja immerhin um 800-1000kg gebremst bei 10% Steigung.
ja, so sollte es auch serienmäßig in Feld 22 stehen.
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richtig: Du darfst einen ungebremsten 750 kg Anhänger anhängen. Aber nur bis 450 kg ges. beladen.
Für ein paar Gartenabfälle geht das sicherlich.
Hallo, Community
Häng mich hier mal ran…sorry falls der Thread schon alt ist. Erscheint mir passend vom Thema. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Habe Fragen wegen der Anhängerkupplung und welchen ich fahren darf und welche Kosten man erwarten kann. Zuerst mal welcher Anhänger.
Weil ich habe keinen Anhänger-Führerschein gemacht damals zum Klasse B - gibt es da Unterschiede bei ungebremst und gebremst und verstehe nicht ganz was das z.B „1800“ in O.1 bedeutet in meinem Schein. Bei O.2 im Schein steht „750“ und unten das ist das gesamt Gewicht oder?
Bei 22 im Schein steht „3563kg“
Was ist erlaubt hier, was darf ich „dranhängen“?
Überlege hin und her für den Transport… von Rädern.
Könnte mit einem Anhänger mehr transportieren als „nur“ Fahrräder mit Fahrradträger. Das kostet halt keine Versicherung. Wir haben einen Umzug nächstes Jahr anstehend, dann leider völlig unpraktisch „nur“ der Fahrradträger, hier wäre ein Anhänger sehr gut.
Vielleicht könnt ihr mir helfen, was nehme ich für einen Anhänger und wie/was unterscheidet sich einen ungebremsten oder einen gebremsten zu wählen z.B Vor- und Nachteile , kosten, Versicherung, Geschwindigkeit, ect
Bin sehr dankbar für jeden Ratschlag
Grüße
Ohne Anhängerschein sollten 3500 kg zul ges. zusammen immer gehen.
Mit Klasse B darfst du bis zum zulässigen Gesamtgewicht von 3500kg fahren (Auto und Anhänger zusammen, jeweils das zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche Gewicht).
Wenn das Auto als 2000kg zGG hat, darf der Anhänger noch 1500kg zGG haben.
Ausnahme: 750kg Anhänger darfst du auch anhängen, wenn damit die 3500kg überschritten werden.
Bei den Angaben im Fahrzeugschein ist angegeben, was dein Fahrzeug gebremst und ungebremst ziehen darf.
Da gelten dann tatsächliche Gewichte, nicht das zGG.
Bzgl. des Umzugs würde ich mal gucken, ob man nicht einen entsprechenden Anhänger mietet. Da nimmst dann das größtmögliche, was mit Auto und Führerschein möglich ist. Am besten einen Kofferanhänger. Ich hatte mal einen gemietet mit 6,5 Kubikmeter, da geht schon einiges rein.
So einen brauchst du im Alltag aber nicht, daher wäre kaufen nicht ratsam.
Wenn du später einen brauchst, kommt es auf den Einsatzzweck an. Du kannst nach deinen Angaben mit dem PKW 750kg ungebremst ziehen. So ein Hänger ist gut, um Grünschnitt wegzufahren, Rindenmulch und Beton ausm Baumarkt zu holen und halt für Sachen, die für den Kofferraum zu dreckig oder sperrig sind.
Willst du Schüttgut transportieren, regelmäßig Brennholz fahren oder anderen schweren Kram transportieren, bietet sich ein gebremster Hänger an. Da kannst du mit deinem Auto bis 1800kg nehmen.
Was die 22 bedeutet, weiß ich nicht. In den Erklärungen zum Schein steht Bemerkungen und Ausnahmen. Evtl. ein erhöhtes zGG im Anhängerbetrieb...
Was für ein auto ist es denn?
Zitat:
@Djinhi schrieb am 1. Juni 2021 um 20:37:10 Uhr:
Weil ich habe keinen Anhänger-Führerschein gemacht damals zum Klasse B - gibt es da Unterschiede bei ungebremst und gebremst und verstehe nicht ganz was das z.B „1800“ in O.1 bedeutet in meinem Schein. Bei O.2 im Schein steht „750“ und unten das ist das gesamt Gewicht oder?
Steht auf der Rückseite der ZUL I keine Erklärung der Positionen? 🙁
Zitat:
Bei 22 im Schein steht „3563kg“
Was ist erlaubt hier, was darf ich „dranhängen“?
Da steht aber sicher noch mehr dabei?
Zitat:
Überlege hin und her für den Transport… von Rädern.
Könnte mit einem Anhänger mehr transportieren als „nur“ Fahrräder mit Fahrradträger. Das kostet halt keine Versicherung. Wir haben einen Umzug nächstes Jahr anstehend, dann leider völlig unpraktisch „nur“ der Fahrradträger, hier wäre ein Anhänger sehr gut.
Man könnte einen Anhänger ausleihen.
Zitat:
Vielleicht könnt ihr mir helfen, was nehme ich für einen Anhänger und wie/was unterscheidet sich einen ungebremsten oder einen gebremsten zu wählen z.B Vor- und Nachteile , kosten, Versicherung, Geschwindigkeit, ect
Ungebremst: günstig, max 750 kg.
Gebremst: teurer, max. 3500 kg (zul. GG Zugfz. + zul. GG Anh.)
https://www.kba.de/.../ab19012013_node.html
Verstehe nicht ganz, weshalb du dich nicht selbst informierst?
Gruß
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr:
Zitat:
Ungebremst: günstig, max 750 kg.
Gebremst: teurer, max. 3500 kg (zul. GG Zugfz. + zul. GG Anh.)
Zitat:
@Djinhi schrieb am 1. Juni 2021 um 20:37:10 Uhr:
Hallo, Community......
Vielleicht könnt ihr mir helfen, was nehme ich für einen Anhänger und wie/was unterscheidet sich einen ungebremsten oder einen gebremsten zu wählen z.B Vor- und Nachteile , kosten, Versicherung, Geschwindigkeit, ect
Bin sehr dankbar für jeden Ratschlag
Grüße
Hallo,
ich würde sagen, für 90% der Anhängernutzer reicht ein ungebremster 750kg Anhänger.
Wer aber häufig und vielleicht noch auf weiten Strecken die 750kg vollständig ausnutzt, ist mit einem gebremsten Anhänger besser bedient.
Ungebremst ohne Ablastung gibt es fast keine Kombination, die Tempo 100 möglich macht, auch wenn der Anhänger den 100er Aufkleber bekommt.
Die meisten fahren aber mal ein paar OSB Platten, Grünschnitt oder halt die Fahrräder über kurze Strecken und nutzen dabei nur ca. 30 oder 40% der Nutzlast aus. Da reicht bei vorausschauender Fahrweise ein ungebremster Anhänger aus.
Man muss sich aber im klaren sein, dass bei einer Gefahrenbremsung schon ein ungebremster 500kg Anhänger mehr von hinten schiebt, als ein 2 Tonner mit guten Bremsen.
ABER:
Die Bremsen müssen regelmäßig gewartet und eingestellt werden. Das kostet Geld oder wird vernachlässigt und bringt damit ein trügerisches Sicherheitsgefühl, was im Ernstfall nicht optimal funktioniert.
Der Anhänger ist teurer, hat meist mehr zul.GG und kostet dadurch mehr Steuern.
Die HU alle 2 Jahre ist fast doppelt so teuer wie bei ungebremsten Anhängern.
Fazit, jeder muss nach dem geplanten Einsatzzweck und mit dem vorhandenem Budget selbst entscheiden.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 1. Juni 2021 um 21:31:37 Uhr:
Mit Klasse B darfst du bis zum zulässigen Gesamtgewicht von 3500kg fahren (Auto und Anhänger zusammen, jeweils das zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche Gewicht).Wenn das Auto als 2000kg zGG hat, darf der Anhänger noch 1500kg zGG haben.
Ausnahme: 750kg Anhänger darfst du auch anhängen, wenn damit die 3500kg überschritten werden.
Bei den Angaben im Fahrzeugschein ist angegeben, was dein Fahrzeug gebremst und ungebremst ziehen darf.
Da gelten dann tatsächliche Gewichte, nicht das zGG.Bzgl. des Umzugs würde ich mal gucken, ob man nicht einen entsprechenden Anhänger mietet. Da nimmst dann das größtmögliche, was mit Auto und Führerschein möglich ist. Am besten einen Kofferanhänger. Ich hatte mal einen gemietet mit 6,5 Kubikmeter, da geht schon einiges rein.
So einen brauchst du im Alltag aber nicht, daher wäre kaufen nicht ratsam.
Wenn du später einen brauchst, kommt es auf den Einsatzzweck an. Du kannst nach deinen Angaben mit dem PKW 750kg ungebremst ziehen. So ein Hänger ist gut, um Grünschnitt wegzufahren, Rindenmulch und Beton ausm Baumarkt zu holen und halt für Sachen, die für den Kofferraum zu dreckig oder sperrig sind.
Willst du Schüttgut transportieren, regelmäßig Brennholz fahren oder anderen schweren Kram transportieren, bietet sich ein gebremster Hänger an. Da kannst du mit deinem Auto bis 1800kg nehmen.
Was die 22 bedeutet, weiß ich nicht. In den Erklärungen zum Schein steht Bemerkungen und Ausnahmen. Evtl. ein erhöhtes zGG im Anhängerbetrieb...
Was für ein auto ist es denn?
Es ist ein Renault Talisman (Limousine, nicht der Klombi) von 2019
Häng dazu mal genauen Typ an
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr:
Zitat:
@Djinhi schrieb am 1. Juni 2021 um 20:37:10 Uhr:
Weil ich habe keinen Anhänger-Führerschein gemacht damals zum Klasse B - gibt es da Unterschiede bei ungebremst und gebremst und verstehe nicht ganz was das z.B „1800“ in O.1 bedeutet in meinem Schein. Bei O.2 im Schein steht „750“ und unten das ist das gesamt Gewicht oder?Steht auf der Rückseite der ZUL I keine Erklärung der Positionen? 🙁
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr:
Zitat:
Bei 22 im Schein steht „3563kg“
Was ist erlaubt hier, was darf ich „dranhängen“?
Da steht aber sicher noch mehr dabei?
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr:
Zitat:
Überlege hin und her für den Transport… von Rädern.
Könnte mit einem Anhänger mehr transportieren als „nur“ Fahrräder mit Fahrradträger. Das kostet halt keine Versicherung. Wir haben einen Umzug nächstes Jahr anstehend, dann leider völlig unpraktisch „nur“ der Fahrradträger, hier wäre ein Anhänger sehr gut.Man könnte einen Anhänger ausleihen.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr:
Zitat:
Vielleicht könnt ihr mir helfen, was nehme ich für einen Anhänger und wie/was unterscheidet sich einen ungebremsten oder einen gebremsten zu wählen z.B Vor- und Nachteile , kosten, Versicherung, Geschwindigkeit, ect
Ungebremst: günstig, max 750 kg.
Gebremst: teurer, max. 3500 kg (zul. GG Zugfz. + zul. GG Anh.)https://www.kba.de/.../ab19012013_node.html
Verstehe nicht ganz, weshalb du dich nicht selbst informierst?
Gruß
Hey auch eine Nachteule, Servus
Na ich informiere mich bei euch, wenn sich jemand auskennt dann wohl die, die Antworten
Heißt doch auch man soll seine „Symtome“ nicht selbst ergooglen, kommt nie was gutes bei raus ??
Die Aussage in Bezug der zulässigen Gewichten von @fehlzündung scheint mir etwas missverständlich zu sein.
Du musst als Klasse B Inhaber auf zulässiges und tatsächliches Gewicht achten.
Das zulässige Gewicht lt Papiere von Anhänger und PKW ist maßgeblich für die Fahrerlaubnis:
Für dich also beide Werte aus den Papieren zusammen nicht mehr als 3500 kg, außer der Anhänger hat maximal 750kg, dann geht insgesamt auch 4250kg.
Das tatsächliche Gewicht darf natürlich auch nicht höher sein als in den Papieren angegeben.
Grüße
Steini
Zitat:
@Djinhi schrieb am 1. Juni 2021 um 23:49:34 Uhr:
Na ich informiere mich bei euch, wenn sich jemand auskennt dann wohl die, die Antworten
Heißt doch auch man soll seine „Symtome“ nicht selbst ergooglen, kommt nie was gutes bei raus ??
Das ganze Thema ist aber schon sehr komplex, daher wirst du in einem Forum, niemals in einer Antwort, alle Fakten erfahren. Viele deiner Fragen sind doch Standardfragen, die sich selbst erarbeiten lassen. Wenn dann noch was übrig bleibt, kann man auch fragen. Alles andere finde ich asozial, weil du andere User mit deiner Faulheit bemühst. Zudem hast du einen Führerschein, da sollte das grundlegende Wissen doch eigentlich vorhanden sein. Das selbst erarbeitete Wissen bleibt auch lange erhalten.