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Zitat: @Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr: Zitat: @Djinhi schrieb am 1. Juni 2021 um 20:37:10 Uhr: Weil ich habe keinen Anhänger-Führerschein gemacht damals zum Klasse B - gibt es da Unterschiede bei ungebremst und gebremst und verstehe nicht ganz was das z.B „1800“ in O.1 bedeutet in meinem Schein. Bei O.2 im Schein steht „750“ und unten das ist das gesamt Gewicht oder? Steht auf der Rückseite der ZUL I keine Erklärung der Positionen? 🙁 Zitat: @Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr: Zitat: Bei 22 im Schein steht „3563kg“ Was ist erlaubt hier, was darf ich „dranhängen“? Da steht aber sicher noch mehr dabei? Zitat: @Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr: Zitat: Überlege hin und her für den Transport… von Rädern. Könnte mit einem Anhänger mehr transportieren als „nur“ Fahrräder mit Fahrradträger. Das kostet halt keine Versicherung. Wir haben einen Umzug nächstes Jahr anstehend, dann leider völlig unpraktisch „nur“ der Fahrradträger, hier wäre ein Anhänger sehr gut. Man könnte einen Anhänger ausleihen. Zitat: @Golfschlosser schrieb am 1. Juni 2021 um 21:40:55 Uhr: Zitat: Vielleicht könnt ihr mir helfen, was nehme ich für einen Anhänger und wie/was unterscheidet sich einen ungebremsten oder einen gebremsten zu wählen z.B Vor- und Nachteile , kosten, Versicherung, Geschwindigkeit, ect Ungebremst: günstig, max 750 kg. Gebremst: teurer, max. 3500 kg (zul. GG Zugfz. + zul. GG Anh.) https://www.kba.de/.../ab19012013_node.html Verstehe nicht ganz, weshalb du dich nicht selbst informierst? Gruß Hey auch eine Nachteule, Servus Na ich informiere mich bei euch, wenn sich jemand auskennt dann wohl die, die Antworten Heißt doch auch man soll seine „Symtome“ nicht selbst ergooglen, kommt nie was gutes bei raus ??