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Neuestes bei der Elektromobilität

Tesla
Themenstarteram 8. Dezember 2013 um 17:44

Es wird heftig

http://www.welt.de/.../...Hochleistungsmaschine-schlaegt-sie-alle.html

 

Wer zu spät...

http://www.power-vehicles.com/2013/12/08/historischer-umbruch/

MfG RKM

Beste Antwort im Thema
am 27. Februar 2015 um 16:34

Zitat:

@NTBooker schrieb am 27. Februar 2015 um 17:15:22 Uhr:

Lithium ist nicht mehr Stand der Dinge. Es wird in Zukunft andere Technologien ohne geben. Nur eines der vielen Beispiele, die man dazu im Netz findet : Ryden Dual Carbon Battery.

Und das Aktivmaterial dieser Wunderbatterie war noch gleich?

NTBooker, in jedem thread das gleiche traurige Spiel...:cool:

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das Gespenst (das Auto mit der etwas anderen Batterie):

QUANTiNO feiert am Genfer Autosalon Premiere

Zitat:

@hudemcv schrieb am 8. Februar 2016 um 13:40:10 Uhr:

Ein Gespenst dreht seine Runden. :D

Welcher hirnamputierte Idiot unterlegt ein Video über ein geräuschfreies Elektro-Auto mit Musik? Und dann noch einer solch grottig Schlechten!

 

Aber das Auto ist cool!

Zu niedrig, zu unbequem...

 

 

Pete

Wo tankt man den denn auf?

Ist doch eine "geladene Flüssigkeit" oder?

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 9. Februar 2016 um 09:19:30 Uhr:

Wo tankt man den denn auf?

Ist doch eine "geladene Flüssigkeit" oder?

Ist egal, Hauptsache es steht dran, dass das Ding 1000 km fahren KANN! und ganz schnell wieder, irgendwie, getankt ist.

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 9. Februar 2016 um 09:19:30 Uhr:

Wo tankt man den denn auf?

Der Hersteller schreibt dazu Folgendes:

"Wird es möglich sein, eine geeignete Tankstellen-Infrastruktur für die nanoFlowcell® aufzubauen? Ja. Wann? Sehr schnell, da bestehende Tankstellen recht einfach nachgerüstet werden können. Zudem sind singuläre Tanksysteme denkbar, die an verkehrsgünstigen Lagen oder zu Hause installiert werden können."

Zitat:

@eCarFan schrieb am 9. Februar 2016 um 09:53:57 Uhr:

Zitat:

@KaJu74 schrieb am 9. Februar 2016 um 09:19:30 Uhr:

Wo tankt man den denn auf?

Der Hersteller schreibt dazu Folgendes:

"Wird es möglich sein, eine geeignete Tankstellen-Infrastruktur für die nanoFlowcell® aufzubauen? Ja. Wann? Sehr schnell, da bestehende Tankstellen recht einfach nachgerüstet werden können. Zudem sind singuläre Tanksysteme denkbar, die an verkehrsgünstigen Lagen oder zu Hause installiert werden können."

Wird sicher recht günstig, dieses nanoFLOW-Gtränk.

Und ist sicher nicht giftig ...

Gestern sagte mir jemand, nur weil beim Fracking Chemikalien eingesetzt werden, muss es noch nicht giftig sein. Er fände Fracking gut.

Und heute liegt er im Krankenhaus für die Aussage? Nein ernsthaft wie kann jemand sowas gut finden :(

Das hat "meine" Bundestagsabgeordnete Frau Connemann mir geschrieben:

Sehr geehrter Herr *********,

für Ihre E-Mail vom 28. Januar 2016 danke ich Ihnen. Gegenstand ist das Gesetzpaket zur Neuregelung des Einsatzes der Frackingtechnologie. Sie sprechen sich in Ihrem Schreiben für ein Verbot des Frackings in Deutschland aus. Sie fordern mich auf, diesem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag nicht zuzustimmen.

Sehr geehrter Herr **********, es beeindruckt mich, dass und welche Gedanken Sie sich über mögliche Auswirkungen der Frackingtechnologie für unsere Region gemacht haben. Das nenne ich bürgerschaftliches Engagement im besten Sinne.

In der Sache: das Gesetzgebungsverfahren des Gesetzpaketes zur Neuregelung des Einsatzes der Frackingtechnologie ist bereits sehr weit voran geschritten. Es stehen nur noch die 2./3. Lesung und damit der Beschluss der Gesetze aus. Derzeit verhandeln die Fachkollegen noch über Feinheiten des Fracking-Gesetzes. Ein absolutes Frackingverbot ist zu diesem Zeitpunkt relativ unwahrscheinlich. Dies gilt übrigens gerade auch, wenn es zu keinem Gesetz kommen sollte. Dann würde die derzeitige Rechtslage gelten. Nach dieser ist Fracking zurzeit nahezu unbegrenzt möglich. Deshalb spricht vieles für eine Neuregelung.

Für diese gilt für mich und meine Kollegen von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers darf es keine Kompromisse geben. Der Koalitionsvertrag stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umweltgiftige Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben wurde am 1. April 2015 ein Regelungspaket von Frau Bundesumweltministerin Barbara Hendricks MdB und Herrn Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel MdB vorgelegt. Dieses enthält unter anderem folgende Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz:

• Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten werden.

• In Nationalparks und Naturschutzgebieten soll die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt werden.

 

• Für jede Form von Fracking soll eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung

mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden.

• Die Wasserbehörden sollen ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.

 

• Die eingesetzten Stoffe sollen umfassend offengelegt werden.

 

• Verschärft werden soll auch das Bergschadensrecht. So soll die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt werden.

Anders als bei der konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Deshalb ist in den Regierungsentwürfen geregelt, dass zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland möglich ist. Für Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb 3000-Metern Tiefe ist ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vorgesehen. Lediglich eine eng begrenzte Zahl von wissenschaftlich begleiteten und überwachten Probebohrungen ist unter strengsten Umweltanforderungen möglich.

Wir haben diese Vorschläge der Bundesregierung ausführlich im Parlament beraten. Denn auch meine Kollegen und ich sahen diese kritisch. Deshalb war es der CDU/CSU-Fraktion ein großes Anliegen, weitere Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser durchsetzen. So wurden u.a. folgende weitere Verschärfungen der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie gegenüber den Regierungsentwürfen vereinbart:

• Klarstellung, dass auch Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden sollen.

 

• Aufhebung der bisherigen Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung. Es sollen jeweils die gleichen strengen Anforderungen gelten.

 

• Streichen der willkürlichen 3000-Meter-Grenze, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich wäre. Damit wird Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.

• Begrenzung der wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwenige Anzahl.

• Nochmalige Ausweitung der Bergschadenshaftung nun auch auf Schäden durch Erderschütterungen.

 

Sehr geehrter Herr *********, das geforderte ausnahmslose Verbot sämtlicher Formen von Fracking wird derzeit gesetzgeberisch kaum durchsetzbar sein. Allerdings konnten wir bereits ein Frackingverbot in unkonventionellen Lagerstätten erwirken. Probebohrungen sind hier nur sehr begrenzt und unter strengsten Anforderungen möglich.

In der Hoffnung, mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit besten Grüßen

Ihre

Gitta Connemann

 

Gitta Connemann MdB

Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel.: 030/ 227 73017

Fax: 030/ 227 76066

gitta.connemann@bundestag.de

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Zitat:

@Slimbox89 schrieb am 9. Februar 2016 um 17:48:36 Uhr:

Und ist sicher nicht giftig ...

Anscheinend nicht:

Zitat:

Hinzu kommt, dass die ionische Flüssigkeit sowohl toxikologisch unbedenklich als auch nicht entflammbar ist

Hat aber trotzdem Einfluss auf die Umwelt... Und das nicht positiv

Zum Beispiel welche Auswirkungen ?

Was macht "ionisierter Wasserdampf" (wie es im Video heisst ) ?

Ich weiss es nicht.

am 9. Februar 2016 um 20:11

Die Flowcell Technik wäre einenguze Alternative. Leider gibt es 2 grundsätzliche Probleme im Vergleich zur Li-Ion oder LiFePo4 Technik:

Energiedichte und Preis.

So lange keiner dieser Faktoren korrigiert werden kann, gibts kaum Anwendungsmöglichkieten. Zu Hause im Keller: Viel zu teuer. Im Fahrzeug: Zu teuer und zu schwer/voluminös.

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