Neues Mondeo Modell in 2013 - wann wird MK4 billiger wenn ueberhaupt?

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo zusammen,

ich werde Fruehjahr naechsten Jahres wieder nach Deutschland ziehen und will mir dann unbedingt den aktuellen Mondeo Kombi kaufen (kein Kommentar bitte, ich find ihn halt geil 🙂 )

Jetzt hab ich mitbekommen, dass das neue Modell irgendwann Anfang 2013 in den Handel kommen wird. Ich wollte mal fragen wann der Modellwechsel sich auf den Preis des alten Modells auswirkt (also ob es sich lohnt zu warten bis der alte wesentlich billiger wird). Und vor allem auch ob der alte ueberhaupt wesentlich billiger wird?

Kann das jemand einschaetzen?
Danke!
Arne

26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger


Und dieser Wertverlust gehört zu Betriebsausgaben, die dann steuerlich absetzbar sind, und zwar die Differenz zum vollen Listenpreis.

Ok, eine

negative

Differenz zwischen seinem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis kann der Händler steuerlich absetzen. Das geht aber nur, wenn der Verkaufspreis niedriger als der Einkaufspreis ist - und das dürfte nur äußerst selten der Fall sein. Der Einkaufspreis ist keinesfalls der Listenpreis. Steuerlich sind immer die tatsächlich geflossenen Beträge relevant. Deshalb wird es auch bei einer Tageszulassung nur zu einer steuerlichen Entlastung des Händlers kommen, wenn er mit dem Verkauf einen realen Verlust einfährt. Alles andere wäre Steuerhinterziehung.

Ich habe von der steuerlichen Sache keine Ahnung, aber ich könnte mir fast denken, dass nicht der Einkaufspreis herangezogen wird sondern der tatsächliche Wert der Sache.

Es gibt doch soviele Steuerschlupflöcher für grössere Firmen die wissen wie es geht.
Könnte mir schon denken, dass es so ist wie XLTRanger schreibt.

Zitat:

Original geschrieben von T-R-S


im Moment gibt es wegen der Absatzschwäche mächtig Rabatte
http://www.zeit.de/auto/2012-08/neuwagen-rabatt

Golf mit 33% Nachlass, Fiesta/Astra 35% - seltsamerweise kein Wort über Mondeo.

In der Regel kann man aber gut zuschlagen.

Golf mit 33 % (wenn überhaupt wirklich 33%) nur weil jetzt ein neues Modell kommt......hat nichts mit Absatzschwäche zu tun.....zumindest nicht in Deutschland.

@XLTRanger
Netter Ansatz aber totaler Quatsch. Sorry für die harten Worte, sind auch nur auf deine Aussage und nicht gegen dich gerichtet.......Der Steuerzahler überzahlt überhaupt nichts, sondern bezahlt der Händler lediglich weniger Steuern, da er auch weniger Gewinn hat. In der Regel bekommt der Händler vom Hersteller einen Bonus in Form von einer nachträglicher Gutschrift, wenn er eine Tageszulassung macht und dadurch einen geringeren Verkaufserlös erzielt.

In der Regel macht kein Händler von selbst eine Tageszulassung ohne Zuschuss, da er sonst in der Tat unter Umständen Verlust machen würde. Dem Händler ist die Monatsstatistik der Zulassung egal, ihm dreht es sich um seinen eigenen Geldbeutel und logischerweise nicht um die Platzierung in der Zulassungsstatistik. Nur dem Hersteller ist dieser Platz nicht egal und je nach momentaner Platzierung werden so die Platzierungen geringfügig beeinflusst. Das machen aber natürlich alle Hersteller.

Also nix mit der Steuerzahler bezahlt was......einzig mit der Abwrackprämie hat der Steuerzahler was bezahlt......

Gruß
Hansi

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Zitat:

Original geschrieben von gobang



Ok, eine negative Differenz zwischen seinem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis kann der Händler steuerlich absetzen. Das geht aber nur, wenn der Verkaufspreis niedriger als der Einkaufspreis ist - und das dürfte nur äußerst selten der Fall sein.

In dem Moment, wo ein Neuwagen Neuwagen bleibt, und einfach nur eine Handelsware ist, die den Verkaufsraum des Händlers unverändert durchläuft, ist das richtig. Und kommt in der Praxis kaum vor.

In dem Moment, wo der Händler ein Auto auf seine Firma anmeldet, ist es ein Betriebsmittel, genauso wie das Pizzataxi Deiner Pizzeria, oder wie jeder andere Geschäftswagen irgendeines Gewerbetreibenden. Und dessen Kosten / Wertverlust über eine bestimmte Haltedauer sind abschreibungsfähig. Genauso wie er einen Computer über eine gewisse Laufzeit abschreiben kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hansi2006


@XLTRanger
Netter Ansatz aber totaler Quatsch. Sorry für die harten Worte, sind auch nur auf deine Aussage und nicht gegen dich gerichtet.......Der Steuerzahler überzahlt überhaupt nichts, sondern bezahlt der Händler lediglich weniger Steuern, da er auch weniger Gewinn hat. In der Regel bekommt der Händler vom Hersteller einen Bonus in Form von einer nachträglicher Gutschrift, wenn er eine Tageszulassung macht und dadurch einen geringeren Verkaufserlös erzielt.

Richtig, die Händler bekommen von den Herstellern (und zwar allen) dafür einen Bonus. Damit steuern die Hersteller ihren Absatz in gewissem Maß, vor allem bei Lagerfahrzeugen, die ansonsten totes Kapital sind wenn sie rumstehen. Nur denk einfach mal nach - warum wird er wohl ein Fahrzeug erstmal anmelden und wieder abmelden müssen? Wenn der nachträgliche Bonus für einen geringeren Verkaufserlös das einzige wäre, könnte er den genauso bekommen, wenn er Dir das Auto einfach so mit 30% Nachlass verkauft.

Gibt es denn da keine Regel dass er ein Fahrzeug eine bestimmte Zeit auf den Betrieb angemeldet haben muss um es als Betriebsmittel abschreibungsfähig zu machen ?

So ist das zwar gesetzlich legal, aber moralisch dann doch schon grenzwertig wenn ich ein 30.000 Euro Auto anmelde, es eine Woche später wieder abmelde und für 25.000 verkaufe und die 5000 Euro als ( ich weiß nicht wie man es genau nennt ) "Betriebsausgaben" absetze.

Wir WA müssen ein Fahrzeug ja auch eine bestimmte Zeit auf uns zulassen bis wir es verkaufen bzw. auf jemand anderen anmelden dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Wir WA müssen ein Fahrzeug ja auch eine bestimmte Zeit auf uns zulassen bis wir es verkaufen bzw. auf jemand anderen anmelden dürfen.

sagt wer..? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Gibt es denn da keine Regel dass er ein Fahrzeug eine bestimmte Zeit auf den Betrieb angemeldet haben muss um es als Betriebsmittel abschreibungsfähig zu machen ?

So ist das zwar gesetzlich legal, aber moralisch dann doch schon grenzwertig wenn ich ein 30.000 Euro Auto anmelde, es eine Woche später wieder abmelde und für 25.000 verkaufe und die 5000 Euro als ( ich weiß nicht wie man es genau nennt ) "Betriebsausgaben" absetze.

Wir WA müssen ein Fahrzeug ja auch eine bestimmte Zeit auf uns zulassen bis wir es verkaufen bzw. auf jemand anderen anmelden dürfen.

Hallo Norbert,

es gibt keine zeitliche Bestimmung, aber solche Fälle gibt es in der Regel nicht, da man ja Verlust machen würde. Dies würde ja nur dann Sinn machen, wenn ich das Fahrzeug an einen nahen Verwanden oder die eigene Frau verkaufe. Glaube mir, bei solche Vorgänge sieht sich das Finanzamt ganz genau an, da natürlich in der Vergangenheit versucht wurde, Steuern zu sparen. Das Finanzamt kennt den Zeitwert der Fahrzeuge ganz genau und wenn ihnen was komisch vorkommt, wird der Vorgang nicht anerkannt. Ich mache dir mal ein Beispiel: Besitzer kauft sich ein Fahrzeug für z.B: EUR 50.000 und verkauft es nach 1 Jahr für EUR 25.000 an seine Frau oder an sich privat. Kann er so alles machen, aber bei der nächsten Prüfung durch das Finanzamt werden PKW Verkäufe immer ganz genau angesehen. Wenn die Werte nicht stimmen und der Inhaber keine für das Finanzamt schlüssige Erklärung liefern kann, setzt das Finanzamt den Wert neu an und glaube mir, die nehmen keinen geringen Wert an.

Gruß
Hansi

Zitat:

Original geschrieben von T-R-S



Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Wir WA müssen ein Fahrzeug ja auch eine bestimmte Zeit auf uns zulassen bis wir es verkaufen bzw. auf jemand anderen anmelden dürfen.
sagt wer..? 😕

Der Kaufvertrag für Werkangehörige den ich Unterschreibe.........

Bei Neuwagen ein halbes Jahr Halterbindung.

Bei Gebrauchtwagen weiß ich nicht.

Ich weiß auch nicht was passieren würde wenn ich dagegen verstosse.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi


Der Kaufvertrag für Werkangehörige den ich Unterschreibe.........
Bei Neuwagen ein halbes Jahr Halterbindung.
Bei Gebrauchtwagen weiß ich nicht.

Ich weiß auch nicht was passieren würde wenn ich dagegen verstosse.

Nichts (ausser Gängeleien von Radfahren die sich in jeder Firma finden)

Keine rechtlichen Folgen. Solche Eingriffe in das persönliche Leben sind nicht zulässig. Die Bestimmungen des Kaufvertrag sind ungültig, da sittenwidrig.

Vermutlich hält Ford den Fahrzeugbrief bis Fristende? Ebenfalls nicht zulässig.

Vorteile gibt es auch keine mehr. Weder erhält man ein Modell erheblich früher noch günstiger. Globaler Handel und EU-Importe sind ja nicht erst seit gestern bekannt.

Naja, wie gesagt, wenn du dagegen verstösst könntest du Probleme kriegen beim nächsten Kauf.

Nochmal zum ursprünglichen Thema: habe den aktuellen Mondeo auch auf meiner "Watchlist"...auffällig ist, dass m.E. die Rabatte nach Ausbruch der Finanzkrise 2009 deutlich höher waren.
Bei der Internetrecherche bei einigen Onlinehäusern ist zudem auffällig, dass auch hier die Rabatte für den Mondeo im letzten Jahr einige Prozentpunkte höher waren, ich vermute mal dass hier seitens Ford versucht wird an der aktuell noch relativ guten wirtschaftlichen Lage in D zu partizipieren..

Von daher warte ich ab...und bin gespannt auf den Herbst ;-)

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