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Neues Fzg zugelassen, Besteuerung nach WLTP

Themenstarteram 20. September 2018 um 20:37

Hallo in die Runde,

da ich leider kein passenderes Unterforum gefunden habe und die Frage aus einer frischen Neuzulassung resultiert, hoffe ich, dass ich die Frage dennoch hier posten darf.

Ich habe am 06.09. einen Citroen C3 als Neuzulassung nach WLTP angemeldet. Im Fahrzeugschein wurde

unter 14: EURO6; WLTP;AG;PI/CI;M;N1 I

unter 14.1: 36AG

unter V.7: 134

eingetragen.

Somit ist das Fahrzeug laut https://www.adac.de/.../...20Klartext%20Euro_6%20WLTP_124KB_304373.pdf als 6d-Temp eingestuft.

Jedoch lautet der Steuerbescheid: statt wie erwartet 50,- pro Jahr kommen jetzt 102,- auf mich zu. Deswegen werde ich nicht verarmen, aber es juckt mich jetzt nachzuvollziehen, ob bei der Zulassungsstelle die richtigen Zahlen zum CO2 eingetragen wurden. Also habe ich etwas recherchiert und nach meinem Kenntnisstand ist der Ablauf folgender:

Hersteller lässt Fzg nach WLTP prüfen und übermittelt das Ergebnis zum KBA. Von dort aus landen die Daten bei der Zulassungsstelle, diese tragen dann die Schadstoffe und die Typisierung in den KFZ-Schein und daraufhin wird vom Zoll der Bescheid raus geschickt. Soweit mein Bild.

Jetzt habe ich seeehr lange versucht, die WLTP Zahlen für das Fzg zu ermitteln (C3 Shine 110 PS Benzin Schalter mit 16 Zoll Rädern). Die Formel für die Berechnung ist klar, aber die CO2 Werte nach WLTP sind nirgendwo zu finden!

1. Im Prospekt vom Zeitpunkt der Bestellung steht irgendwas von 103 g/km, es ist sehr wahrscheinlich, dass dies noch nach NEFZ ermittelt wurde, da die Broschüre aus März 2018 ist.

2. In dem im Hinweis erwähnten Dokument von dat.de ist der Wagen mit 108 angegeben. Jedoch fällt auf, dass in diesem Dokument WLTP Messungen extra mit * ausgewiesen werden, somit müssten die 108 auch nach NEFZ sein.

https://www.dat.de/fileadmin/media/LeitfadenCO2/LeitfadenCO2.pdf

3. In den Unterlagen von KBA gibt es überhaupt keine Angaben zu Co2, sondern nur der Hinweis, dass

Zitat:

Hinweis:

Bei WLTP-geprüften Fahrzeugen sind keine eindeutigen CO 2 und Kraftstoffverbrauchswerte Varianten/Versions-

basiert verfügbar. Die Felder bleiben daher leer.

Die Ermittlung dieser Angaben erfolgt ausschließlich fahrzeugindividuell.

4. In dem aktuellen Prospekt von Citroen findet man jetzt zusätzlich

Zitat:

Die angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach der neu eingeführten Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den

nach bisherigem Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korrelierte zurückgerechnete NEFZ-Werte angeben.

Mit anderen Worten - gemessen wurde nach WLTP, angegeben im Prospekt wurden die nominal kleineren Werte nach NEFZ, besteuert wird nach WLTP.

Es ist keinerlei Kontrolle möglich, ob der Mitarbeiter bei der Zulassungstelle den Wagen richtig zuordnet und vor allem - wenn alles fahrzeugspezifisch erfolgen soll (laut KBA), woher hat die Zulassungsstelle denn die Werte her und wieso findet man diese nicht öffentlich?

KBA scheint die Werte nicht zu haben und ich dachte, dass der Informationsfluss von KBA zu Zulassung ist und nicht irgednwie anders.

Citroen-alt
Dat
Kba
+1
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10 Antworten

Hi,

V.7 ist ja der co2 Ausstoß und 134 passt da doch sehr gut wenn der NEFZ mit 103 oder auch 108 angegeben ist.

Das entspricht der erwarteten Steigerung weil der WLTP eben sehr viel realitätsnäher ist.

Von daher würde ich jetzt mal aus dem Bauch raus sagen alles korrekt. Fehler bei den Fahrzeugpapieren kommen vor sind aber doch eher selten.

Gruß Tobias

Themenstarteram 20. September 2018 um 21:36

Mir geht es aber hier primär darum, dass in jedem Steuerrechner, der nach WLTP umgestellt ist, nach der CO2 nach WLTP gefragt wird, praktisch ist aber Wert markenübergreifend noch nicht öffentlich. Wie soll ich mir das ausrechnen lassen? Vor allem, wenn von einem Fahrzeug mehr als 10 passende Treffer existieren (Schalter/Automatik Diesel/Benzin 15/16/17 Zoll Räder)? Da kann man mir irgendwas in die Papiere schreiben und ich muss es dann bezahlen.

Und dass die Steuer jetzt von 50,- auf 102,- pro Jahr gesprungen ist, sollte sich jeder erstmal auf der Zunge zergehen lassen.

Zitat:

@chudomir schrieb am 20. September 2018 um 23:36:53 Uhr:

Mir geht es aber hier primär darum, dass in jedem Steuerrechner, der nach WLTP umgestellt ist, nach der CO2 nach WLTP gefragt wird, praktisch ist aber Wert markenübergreifend noch nicht öffentlich. Wie soll ich mir das ausrechnen lassen? Vor allem, wenn von einem Fahrzeug mehr als 10 passende Treffer existieren (Schalter/Automatik Diesel/Benzin 15/16/17 Zoll Räder)? Da kann man mir irgendwas in die Papiere schreiben und ich muss es dann bezahlen.

Und dass die Steuer jetzt von 50,- auf 102,- pro Jahr gesprungen ist, sollte sich jeder erstmal auf der Zunge zergehen lassen.

Da das Fahrzeug ja offensichtlich zugelassen ist wurde es auch nach WLTP geprüft und der Hersteller hat die Daten gemeldet, vielleicht nicht öffentlich aber für die Zulassungsstellen eben schon.

Im Zweifel frag den Hersteller ob die 134 korrekt sind, habe ich aber wenig Zweifel dran.

Sei froh das du einen Wagen nach neuestem Standard hast das kann sich in ein paar Jahren beim verkauf deutlich auszahlen.

Ich zahle für meinen Wagen übrigens 32€ Steuern, wenige Tage früher zugelassen wären es nur 16€ gewesen. Und da hat sich weder technisch noch zulassungstechnisch was geändert sondern es gab einfach nur einen Stichtag.

Gruß Tobias

Warum wurde das Fahrzeug nicht vor dem 01.09.18 zugelassen? Dann hätte das mit den 50.- Euro gepasst.

Themenstarteram 21. September 2018 um 9:56

Der Hersteller weist nur die 108 g/km aus und schreibt nicht offiziel auf dem Energielabel, wie sie gemessen wurden. Aus der Tatsache, dass der Label nach Pkv-EnVKV erstellt ist, lässt sich schlussfolgern, dass momentan (bis zur Novellierung) darin noch die NEFZ Werte angegeben sind:

Zitat:

https://www.pkw-label.de/.../

Ab wann müssen die WLTP-Werte in der Verbraucherinformation verwendet werden?

Bis die Pkw-EnVKV novelliert wurde, müssen die Verbraucherinformationen zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen am Verkaufsort (Pkw-Label, Aushang, DAT-Leitfaden), in der Werbung und im Internet weiterhin nach NEFZ erstellt werden. WLTP-Werte können auf freiwilliger Basis schon vor der Novellierung angegeben werden, sind aber separat und deutlich abgegrenzt zu machen.

Ein Wiederverkauf interessiert mich wenig, da es ein Leasing-Fzg ist.

Die Anmeldung konnte nicht früher erfolgen, da das Fzg ein Besteller war und der Lieferzeitpunkt so fiel. Außerdem hatte ich ein Auge drauf und wären die 108 nicht nach NEFZ gewesen, sondern nach WLTP, hätte sich so gut wie nichts unterschieden. Nun leider ist der Pressetext "gemessen nach WLTP, Angaben umgerechnet nach NEFZ" erst später im Prospekt hinzugefügt worden, wo ich mich nicht mehr mit dem Thema befasst habe, da ich dachte, dass alles soweit klar ist.

Energielabel

Der CO2 Ausstoß nach WLTP, der zur Berechnung der Steuer seit 01.09. Herangezogen wird, steht unter Punkt 49.4 (kombiniert) im COC Papier. Nur das ist entscheident. Die Werte in den Projekten kann man vergessen,da sich Ausstattungen über die Bezugsmasse auf den CO2 Wert nach WLTP auswirkt

Da haben viele drauf gedrängt, ihr Fahrzeug noch im August zugelassen zu bekommen.

Gruß m

Pech. Fahrzeug nach dem 01.09.18 zugelassen.

Eine Frage wenn der Hersteller für wltp bei einem Fahrzeug mit ez okt 2022 von bis Werte angibt wonach richtet sich dann der Wert im Fahrzeugschein?

 

Festzuhalten ist dass Fahrzeug die kleinstmöglichen reifen hat und sonst auch Ausstattungsmäßig nicht voll ist (keine elektrischen Türen, z.b.)

 

Im steuerbescheid bzw. Zulassungsbescheinigung 1 wurde der Höchstwert eingetragen bzw. berechnet. Macht 40€ mehr.

Kombiniert wird genommen, bei hybr.ext.aufl. gewichtet Kombiniert

Zitat:

@mgfirewater schrieb am 4. März 2024 um 21:38:54 Uhr:

Eine Frage wenn der Hersteller für wltp bei einem Fahrzeug mit ez okt 2022 von bis Werte angibt wonach richtet sich dann der Wert im Fahrzeugschein?

Festzuhalten ist dass Fahrzeug die kleinstmöglichen reifen hat und sonst auch Ausstattungsmäßig nicht voll ist (keine elektrischen Türen, z.b.)

Im steuerbescheid bzw. Zulassungsbescheinigung 1 wurde der Höchstwert eingetragen bzw. berechnet. Macht 40€ mehr.

Das gleiche, keine elektronischen Türen, kein Pano, 16 Zoll.

186 gr CO2 angeben. 257€

Laut Liste 186-174

Ärgerlich die Besteuerung

Wenn man bedenkt für den alten V8 zahlt mein Kumpel fast das gleiche.

Ein Skoda VRS Benzin ist man bei 188€

 

Wer Automatik genommen hat auch die A Karte, laut WLTP 0,7 L mehr Verbrauch und auch höhere Steuern.

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