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Neues Fahrzeug anmelden

Audi A4
Themenstarteram 30. Juni 2020 um 19:09

Hallo zusammen,

ich hoffe das ist keine zu blöde Frage, aber ich habe da keine Vorerfahrung :D Ich bringe am 10.07. meinen alten A3 zum Händler, der den dort in Zahlung nimmt und nehme dann meinen neuen A4 mit. Den A4 wird der Händler nun abmelden. Aber ich muss ja noch irgendwie meinen A3 zu ihm bringen und dann direkt den A4 mitnehmen. Wie läuft das da mit der KFZ-Zulassung und Versicherung?

Kann ich den A4 den Freitag anmelden, die neuen Nummernschilder mitnehmen und am nächsten Tag den A3 abmelden? Macht das die Versicherung mit, wenn ich 24 Stunden 2 Fahrzeuge auf meinen Namen habe? Muss dann allerdings 2x zur Zulassungsstelle.

Oder gibt es einen Weg über Kurzzeitkennzeichen? Kenne ich mich da gar nicht aus...

Oder wie würdet Ihr das machen? Achja, der Wagen kommt aus einem anderen Bundesland, deswegen kann es der Händler nicht selbst alles ummelden.

Danke Euch schonmal!

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19 Antworten
am 1. Juli 2020 um 18:38

Zitat:

@Gustav2005 schrieb am 1. Juli 2020 um 13:11:52 Uhr:

 

Das geht leider nicht! Mit den entstempelten Kennzeichen darfst du keine Fahrt mehr durchführen, wenn das selbe Kennzeichen auf das neue Auto kommt!

Falsch, ich mache es seit Jahren so und ist zulässig.

Zitat:

@Gustav2005 schrieb am 1. Juli 2020 um 13:11:52 Uhr:

Das geht leider nicht! Mit den entstempelten Kennzeichen darfst du keine Fahrt mehr durchführen, wenn das selbe Kennzeichen auf das neue Auto kommt!

Wenn du das Kennzeichen behalten möchtest, bleibt dir nur der Weg über ein Kurzzeitkennzeichen. Wenn es egal ist, fahr zur Zulassungsstelle, melde den A4 mit anderem Kennzeichen an und der Händler soll den A3 abmelden. Das geht überall.

Ich meine das ist erlaubt, man ist bis 24 Uhr desselben Tages versichert, darf aber nur den direkten Weg von/zur Zulassungsstelle bzw Händler fahren.

 

 

 

***Mod Edit: Ober Zitat entfernt.

MfG
DJ BlackEagle | MT-Team***

Bei meiner Zulassungsstelle finde ich folgende Info: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind bis zum Ende des Tages der Abmeldung gestattet. Vorausgesetzt, das Kennzeichen ist nicht gleich einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden!

Und nur innerhalb innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks.

https://bit.ly/38pr9FA

Also hier wird gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) keine solche Zulassungsbezirkseinschränkung vorgenommen:

https://www.havelland.de/.../

Zitat:

Sie wollen mit einem gebraucht gekauften Fahrzeug, der abgemeldet ist, zur Zulassungsstelle fahren. Oder wie kommen Sie nach der Abmeldung wieder nach Hause? Nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten mit ungestempelten, also entsiegelten oder noch nicht gesiegelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig:

+ Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere

+ zur Anbringung der Stempelplakette

+ zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung.

Die Fahrten müssen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen. Die Fahrzeugpapiere müssen Sie dabei haben. Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein.

[...]

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