Neues Bußgeldsystem
Das bisherige Bußgeldsystem sieht nicht nur viel zu niedrige Bußgelder für zu schnelles Fahren vor, sondern geht auch nicht wirklich auf die sicherheitsrelevanten Werte ein. Wichtig ist nämlich die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs! Daher habe ich ein neues Bußgeldsystem entwickelt, daß die Bußgelder für zu schnelles Fahren nach der zusätzlich erzeugten Bewegungsenergie festsetzt!
Die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs steigt linear mit dem Gewicht und zum Quadrat mit der Geschwindigkeit!
So wird zunächst ein Basisgewicht festgesetzt (als Gewicht im Sinne dieses Systems gilt das Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung).
Das Basisgewicht liegt bei 1.250 kg (z.B. 1.000 kg Leergewicht und 500 kg maximale Zuladung oder 950 kg Leergewicht + 600 kg maximale Zuladung).
Dieses Basisgewicht wird gleich 100 gesetzt. Es bekommt also 100 Gewichtsindexpunkte!
Das Gewicht eines Fahrzeuges (Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung) wird nun durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen. Dies ergibt den Gewichtsindex des betreffenden Fahrzeuges. Er gilt bei Einhaltung der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit! Er gibt den linearen Anstieg der Bewegungsenergie im Verhältnis zur Geschwindigkeit wieder!
Wird nun zu schnell gefahren, steigt die Bewegungsenergie zum Quadrat mit der Geschwindigkeit! Dies wird ermittelt, indem man die überhöhte Geschwindigkeit durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilt und das Ergebnis zum Quadrat nimmt. Mit diesem Faktor wird der Gewichtsindex multipliziert. Vom Ergebnis (überhöhter Gewichtsindex) wird der reguläre Gewichtsindex abgezogen. Dies ist nun die Bemessungsgrundlage für das Bußgeld.
Da es unterschiedliche Einkommenshöhen gibt, wird das Bußgeld auch nach dem Einkommen festgesetzt; und zwar nach dem monatlichen Nettoeinkommen; verstanden als 1/12 des Jahresnettoeinkommens).
Nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestaffelt gelten folgende Sätze:
30 - 49 km/h: 0,05 %
50 - 69 km/h: 0,10 %
70 - 99 km/h: 0,15 %
ab 100 km/h: 0,20 %
Die zusätzlichen Gewichtsindexpunkte werden nun mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert und dieser dann entsprechend vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet.
Bespiel: Ein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1.500 kg. Die maximale Zuladung beträgt 500 kg. Der Fahrer hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Er fährt auf einer Straße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 120 km/h.
Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.500 kg + 250 kg = 1.750 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:
1.750 / 1.250 = 1,4
1,4 x 100 = 140
Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 140 Punkten!
Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:
120 / 100 = 1,2
1,2 x 1,2 = 1,44
Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:
140 x 1,44 = 201,6
Dies wird auf 202 gerundet.
Da ja nun die 140 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 202 Punkten abgezogen:
202 - 140 = 62
Es sind also 62 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:
62 x 0,2 % = 12,4 %
0,124 x 2.000 Euro = 248 Euro
Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 250 Euro
Das Bußgeld beträgt also 250 Euro!
Bei geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung (1 oder 2 km/h) gelten jeweils die halben Prozentsätze.
Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h gilt dieses System nicht (das wäre zu teuer!); stattdessen gelten dort 0,4 % vom monatlichen Nettoeinkommen pro zuviel gefahrenem km/h.
191 Antworten
Hero, das hatten wir doch auch alles schonmal.
Punkte bekommen Millionäre und Hartz4-Empfänger (obwohl die gar kein Auto bräuchten!)
Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Hero, das hatten wir doch auch alles schonmal.
Punkte bekommen Millionäre und Hartz4-Empfänger (obwohl die gar kein Auto bräuchten!)
Und mit welcher Begründung stellst Du hier so eine gewagte These auf ?
Pro Limit, ohne dich angreifen zu wollen... das ist ja wohl der größten Mist, den ich je gelesen habe, besser hätte es sich nicht der schlimmste Korinthenkacker ausdenken können...
Jedes mal, wenn jemand sagt, dass ein schweres Auto auch schneller auf 0 kommt als ein leichtes, altes Auto, dann weichst du aus und kommst mit deiner theoretischen Mathematik, die sich absolut abwägig zum praktischen Fall verhält!
Und ich halte es nicht für ein Schwerverbrechen, wenn man mal etwas schneller als er4laubt fährt, viele Geschwindigkeitsbegrenzungen sind reine Abzock-Stationen (das genannte Beispiel von Frl. Meyer, Bad Segeberg B206) und haben rein garnichts mit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu tun.
Ich halte das jetzige System für gerecht, auch jetzt ist man ganz schnell seinen Lappen los, wenn man sich unverantwortlich verhält.
Gruß
Stefan
Klasse System - nur totaler Blödsinn!
1. Warum sollte ich bei nem normalen Auto 250 Euro zahlen, nur weil ich 120 statt 100 fahre???? Total überzogen!
2. Was ist mit den Fahranfängern - gerade 18, kein Einkommen? Multipliziert mit 0 = 0 => Schüler, rast um Euer Leben!
3. Sind solche Bußgelder der totale Schwachsinn - denn wenn ich von einem Millioneneinkommen 0,2% abdrücken muss, dann ist mir das total wurscht, denn der verbleibende Rest ist immer noch riesig! Wandert halt etwas weniger in die nächste Immobilie.
Kurz und gut: Niemand braucht dieses bürokratische Monster!
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Zitat:
Original geschrieben von Zahn
Hero, das hatten wir doch auch alles schonmal.
Punkte bekommen Millionäre und Hartz4-Empfänger (obwohl die gar kein Auto bräuchten!)
Ja, und wie lange es dauert, bis genügend Punkte gesammelt sind - hatten wir auch schonmal.
MfG, HeRo
@ zipfelklatscher
Zitat:
Zu deiner absolut sinnlosen Argumentation über diese technische Begrenzung folgende Situation:
Überholvorgang. Überholtes Fahrzeug fährt 70, 80 sind erlaubt.
Ende. Den Rest darf sich jeder selber ausdenken.
Stufe zwei dann mit Gegenverkehr, dessen Geschwindigkeit zu niedrig eingeschätzt wurde.
Ich weiß. Die, die das falsch einschätzen dürfen dann halt nicht mehr fahren...
Die Sache ist doch ganz einfach: In dem Fall sollte man überhaupt nicht überholen!
Man sollte halt einen entspanntere Fahrweise mit niedrigeren Geschwindigkeiten an den Tag legen!
Jedenfalls ist die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch beim Überholen nicht gestattet - und das ist auch gut so!
@ Marcxxx
Zitat:
Das beste wäre wenn wir einfach in alle Autos Computer einbauen die mittels GPS Position und Geschwindigkeit einhalten, dann kann der der zu schnell fährt direkt gemaßreglet werden und per staatlicher Verordnung auf 80 km/h gebremst werden!
Ein System, welches dem Staat den Aufenthaltsort eines Autos samt Fahrer verrät, lehne ich ab; genauso wie die gesamten Überwachungsmaßnahmen, die Schäuble geplant hat!
Mir geht es um mehr Verkehrssicherheit!
Was sollen also diese Unterstellungen?
MfG
Pro Limit
Zitat:
Die Sache ist doch ganz einfach: In dem Fall sollte man überhaupt nicht überholen!
Man sollte halt einen entspanntere Fahrweise mit niedrigeren Geschwindigkeiten an den Tag legen!Jedenfalls ist die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch beim Überholen nicht gestattet - und das ist auch gut so!
Absolute Theorie. Einen Schleicher,der mit 80 ohne ersichtlichen Grund auf der Bundesstraße fährt, muß man einfach überholen, da dieser mir seine Art des Verkehres aufdrückt und ich so einfach nicht entspannt fahren kann.
Oft ist es aber so, dass diese Schleicher durch den Überholvorgang aufgeschreckt werden und Gas geben, was übrigens auch verboten ist. Beschleunigt der Überholende nicht weiter, kommt es entweder zum Crash oder der Überholvorgang muß abgebrochen werden, was nicht minder gefährlich ist. Also alles Theorie.
Der Autoverkehr ist keine Eisenbahn, bei der die Lok immer die zulässige Höchtsgeschwindigkeit ausschöpft. Vielmehr ist der Kopf einer Schlange oft ein unsicherer Autofahrer, überfordert mit dem Verkehr, der mitunter selbst eine Gefährdung des Verkehres darstellt. Oder hin und wieder auch ein Oberlehrer, der dass was er tut als allein richtig darstellt.
Ich kann mich aber nicht damit abfinden, dass der Langsamste das Tempo vorgibt. Das kann nicht in der Schule so sein, in der Wirtschaft schon gar nicht und auch nicht im Straßenverkehr. Insofern ist im Straßenverkehr das Überholen an geeigneten Stellen erforderlich, so wie im richtigen Leben eben auch, wo die schnelle Frima die Schleicher im Run um einen Auftrag überholt oder eben in der Schule.
Diese ewige Gleichmacherei ist zum Kotzen.
Übrigens, wer sagt eigentlich dass die Bußgelder in Deutschland zu niedrig sind? Es gibt hier doch noch das Punktesystem, bei dem man ganz schnell auch den Lappen los wird. Diese Abschreckung gibt es in Norwegen z.B. nicht, da tut nur die Geldstrafe weh. Hier werden wieder Äpfel und Tomaten miteinander verglichen:
Die Äpfel sollen so rot sein wie Tomaten aber eben auch so sauer wie ein grüner Apfel.
Wenn die Bußgelder an der Höhe der Nachbarn angeglichen werden sollen, dann muß halt auch das Punktesystem weg.
Hallo HeRo,
Zitat:
Komischerweise funktioniert es im Strafrecht. Dort wird soweit ich weiß ein Mindest-Tagessatz von 10EUR vorausgesetzt.
So ist es! Das kann beim Bußgeld für zu schnelles Fahren genauso funktioneren!
Zitat:
Wer übrigens mal eben plötzlich aus Versehen 20 km/h zu schnell fährt, sollte IMHO seine Einstellung ggü. Tempolimits mal überdenken - fährt der etwa auch mal eben plötzlich aus Versehen 20 km/h langsamer als maximal erlaubt? Nein? Und dabei verzögern eigentlich alle Autos wesentlich leichter als sie beschleunigen...
Du hast es erfaßt! Man fährt eben tatsächlich meist mit Absicht schneller, als es erlaubt ist!
Schön, daß es hier auch vernünftige Leute gibt!
MfG
Pro Limit
Zitat:
Original geschrieben von Pro Limit
@ zipfelklatscherDie Sache ist doch ganz einfach: In dem Fall sollte man überhaupt nicht überholen!Zitat:
Zu deiner absolut sinnlosen Argumentation über diese technische Begrenzung folgende Situation:
Überholvorgang. Überholtes Fahrzeug fährt 70, 80 sind erlaubt.
Ende. Den Rest darf sich jeder selber ausdenken.
Stufe zwei dann mit Gegenverkehr, dessen Geschwindigkeit zu niedrig eingeschätzt wurde.
Ich weiß. Die, die das falsch einschätzen dürfen dann halt nicht mehr fahren...
Man sollte halt einen entspanntere Fahrweise mit niedrigeren Geschwindigkeiten an den Tag legen!Jedenfalls ist die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung auch beim Überholen nicht gestattet - und das ist auch gut so!
Man darf aber auch nicht ohne ersichtlichen Grund bedeutend langsamer fahren als erlaubt! Du argumentierst wie meine uneinsichtige, 80jährige Oma... niemand darf schneller fahren als erlaubt!
Im übrigen solltest du mal die Unfallzahlen anderer Länder mit strengen Strafen und die deutschen vergleichen. Da merkst du das die deutschen Straßen doch recht sicher sind...
Was wäre denn in meinem Fall als Student? Ein sehr geringes Einkommen, aber wenn dann doch Strafzettel kommen werden sie von den Eltern bezahlt?
Wie willst du das Netto ermitteln? Es gibt ein Steuergeheimnis...
Warum willst du bei LKWs das Basisgewicht höher ansetzen als bei PKW? Sind 1000kg LKW theoretisch ungefährlicher als 1000kg PKW?
Meine Theorie ist ja das du irgendwo in der Politik bist und das Sommerloch mit Unsinn füllen musst!
****
@ Frl. Meyer:
Zitat:
Absolute Theorie. Einen Schleicher,der mit 80 ohne ersichtlichen Grund auf der Bundesstraße fährt, muß man einfach überholen, da dieser mir seine Art des Verkehres aufdrückt und ich so einfach nicht entspannt fahren kann.
In dem Beispiel ging es um eine Straße mit 80 km/h Tempolimit. Da darfst Du dann nicht mehr überholen, wenn einer mit 80 fährt. Da jedoch in Deutschland 100 km/h gelten (leider, ich bin für 80 km/h!) kannst Du diesen Fahrer überholen - aber nur mit maximal 100 km/h!
Die Behauptung jedoch, man müsse ihn überholen, ist absurd! Das ist doch Deine freie Entscheidung. Und wenn Du nur beim Rasen entspannt bist, dann solltest Du Dir mal eine ruhigere Fahrweise zulegen! Vielleicht fährt der Fahrer ja gerade deshalb mit 80 km/h, weil er sich dann schön entspannen kann! Also nicht ohne ersichtlichen Grund!
Und im Ausland (z.B. Dänemark, Norwegen, Niederlande, Schweiz) gibt es häufig 80 km/h Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen!
Zitat:
Oft ist es aber so, dass diese Schleicher durch den Überholvorgang aufgeschreckt werden und Gas geben, was übrigens auch verboten ist.
Vielleicht ist der gar kein Schleicher! Sondern Du ein Raser! Alles eine Frage der Perspektive!
Zitat:
Der Autoverkehr ist keine Eisenbahn, bei der die Lok immer die zulässige Höchtsgeschwindigkeit ausschöpft. Vielmehr ist der Kopf einer Schlange oft ein unsicherer Autofahrer, überfordert mit dem Verkehr, der mitunter selbst eine Gefährdung des Verkehres darstellt. Oder hin und wieder auch ein Oberlehrer, der dass was er tut als allein richtig darstellt.
Klar, alle die nicht rasen, sind entwder überfodert und unsicher oder Oberlehrer!
Zitat:
Ich kann mich aber nicht damit abfinden, dass der Langsamste das Tempo vorgibt. Das kann nicht in der Schule so sein, in der Wirtschaft schon gar nicht und auch nicht im Straßenverkehr. Insofern ist im Straßenverkehr das Überholen an geeigneten Stellen erforderlich, so wie im richtigen Leben eben auch, wo die schnelle Frima die Schleicher im Run um einen Auftrag überholt oder eben in der Schule.
Man kann ja auch überholen, muß dabei aber vorsichtig sein und stets das Tempolimit einhalten!
Zitat:
Diese ewige Gleichmacherei ist zum Kotzen.
Diese ewige Raserei ist zum Kotzen!
Zitat:
Übrigens, wer sagt eigentlich dass die Bußgelder in Deutschland zu niedrig sind?
Ich sage das! Und viele andere Leute auch!
Zitat:
Es gibt hier doch noch das Punktesystem, bei dem man ganz schnell auch den Lappen los wird. Diese Abschreckung gibt es in Norwegen z.B. nicht, da tut nur die Geldstrafe weh.
In Norwegen gibt es sogar Gefängnis, wenn man mehr als doppelt so schnell fährt als erlaubt!
Zitat:
Wenn die Bußgelder an der Höhe der Nachbarn angeglichen werden sollen, dann muß halt auch das Punktesystem weg.
Ich kenne mich damit nicht genau aus, vermute aber, daß es auch im Ausland Punktesysteme gibt!
Auf jeden Fall sollte man das Punktesystem beibehalten!
Wenn man wirklich etwas ändern wollte (die Notwendigkeit sei mal dahingestellt), wäre es nicht einfacher, den vorhandenen Bußgeldkatalog beizubehalten und die Bußgelder mit der Anzahl der vorhandenen Punkte auf dem Punktekonto zu multiplizieren?
Bußgeld + Bußgeld x Punktanzahl
0 Punkte -> 1faches Bußgeld
1 Punkt -> 2 faches Bußgeld
2 Punkte -> 3faches Bußgeld
...
...
Das hätte ebenso einen erzieherischen Effekt, wäre sehr plausibel und einfach umzusetzen...
@ ThePilot
Zitat:
Man darf aber auch nicht ohne ersichtlichen Grund bedeutend langsamer fahren als erlaubt!
Das stimmt! Jedoch darf man schon etwas langsamer fahren! z.B. darf man auf einer Landstraße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 80 km/h fahren (20% weniger als erlaubt).
Zitat:
Du argumentierst wie meine uneinsichtige, 80jährige Oma... niemand darf schneller fahren als erlaubt!
Das ist ja ein starkes Stück! Wenn man auf die Selbstverständlichkeit hinweist, daß man nicht schneller als erlaubt fahren darf, ist man also uneinsichtig? Es ist doch wohl genau umgekehrt! Uneinsichtig sind die Raser, die jedes Tempolimit ignorieren!
Außerdem ist das unlogisch: Entweder ist es erlaubt; und dann darf man es auch; oder es ist nicht erlaubt, und dann darf man es nicht!
Du hast es wohl nicht so sehr mit der Logik!
Zitat:
Warum willst du bei LKWs das Basisgewicht höher ansetzen als bei PKW? Sind 1000kg LKW theoretisch ungefährlicher als 1000kg PKW?
Als Basisgewicht sollte ein Auto der unteren Mittelklasse dienen! Ähnlich könnte man es auch bei den LKW machen!
Zitat:
Meine Theorie ist ja das du irgendwo in der Politik bist und das Sommerloch mit Unsinn füllen musst!
Ich bin irgendwo im Sommerloch und muß den Unsinn mit Politik füllen! Oder so ähnlich!