Neues Bußgeldsystem

Das bisherige Bußgeldsystem sieht nicht nur viel zu niedrige Bußgelder für zu schnelles Fahren vor, sondern geht auch nicht wirklich auf die sicherheitsrelevanten Werte ein. Wichtig ist nämlich die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs! Daher habe ich ein neues Bußgeldsystem entwickelt, daß die Bußgelder für zu schnelles Fahren nach der zusätzlich erzeugten Bewegungsenergie festsetzt!

Die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs steigt linear mit dem Gewicht und zum Quadrat mit der Geschwindigkeit!
So wird zunächst ein Basisgewicht festgesetzt (als Gewicht im Sinne dieses Systems gilt das Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung).
Das Basisgewicht liegt bei 1.250 kg (z.B. 1.000 kg Leergewicht und 500 kg maximale Zuladung oder 950 kg Leergewicht + 600 kg maximale Zuladung).
Dieses Basisgewicht wird gleich 100 gesetzt. Es bekommt also 100 Gewichtsindexpunkte!

Das Gewicht eines Fahrzeuges (Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung) wird nun durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen. Dies ergibt den Gewichtsindex des betreffenden Fahrzeuges. Er gilt bei Einhaltung der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit! Er gibt den linearen Anstieg der Bewegungsenergie im Verhältnis zur Geschwindigkeit wieder!

Wird nun zu schnell gefahren, steigt die Bewegungsenergie zum Quadrat mit der Geschwindigkeit! Dies wird ermittelt, indem man die überhöhte Geschwindigkeit durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilt und das Ergebnis zum Quadrat nimmt. Mit diesem Faktor wird der Gewichtsindex multipliziert. Vom Ergebnis (überhöhter Gewichtsindex) wird der reguläre Gewichtsindex abgezogen. Dies ist nun die Bemessungsgrundlage für das Bußgeld.

Da es unterschiedliche Einkommenshöhen gibt, wird das Bußgeld auch nach dem Einkommen festgesetzt; und zwar nach dem monatlichen Nettoeinkommen; verstanden als 1/12 des Jahresnettoeinkommens).
Nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestaffelt gelten folgende Sätze:

30 - 49 km/h: 0,05 %
50 - 69 km/h: 0,10 %
70 - 99 km/h: 0,15 %
ab 100 km/h: 0,20 %

Die zusätzlichen Gewichtsindexpunkte werden nun mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert und dieser dann entsprechend vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet.

Bespiel: Ein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1.500 kg. Die maximale Zuladung beträgt 500 kg. Der Fahrer hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Er fährt auf einer Straße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 120 km/h.

Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.500 kg + 250 kg = 1.750 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:

1.750 / 1.250 = 1,4

1,4 x 100 = 140

Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 140 Punkten!

Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:

120 / 100 = 1,2

1,2 x 1,2 = 1,44

Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:

140 x 1,44 = 201,6

Dies wird auf 202 gerundet.

Da ja nun die 140 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 202 Punkten abgezogen:

202 - 140 = 62

Es sind also 62 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:

62 x 0,2 % = 12,4 %

0,124 x 2.000 Euro = 248 Euro

Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 250 Euro

Das Bußgeld beträgt also 250 Euro!

Bei geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung (1 oder 2 km/h) gelten jeweils die halben Prozentsätze.

Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h gilt dieses System nicht (das wäre zu teuer!); stattdessen gelten dort 0,4 % vom monatlichen Nettoeinkommen pro zuviel gefahrenem km/h.

191 Antworten

@ zipfeklatscher

Zitat:

Du bist wohl nicht mehr ganz dicht.

(Betrifft deinen letzten Satz)

Ich weiß, daß das Wort "Raser" für viele hier im Forum ein rotes Tuch ist (der beste Beweis dafür, daß sie selbst welche sind, denn sonst würden sie sich ja nicht angesprochen fühlen!). Für mich ist und bleibt ein Raser jemand, der sich nicht an Tempolimits hält! Und nur der wird sich natürlich darüber ärgern, daß er dann nicht mehr, wie gewohnt, die Tempolimits einfach ignorieren kann.

Wer die Tempolimits dagegen immer einhält, für den ändert sich gar nichts; er wird dieses System gar nicht bemerken und ergo wird es ihn auch nicht stören!

Das ist die Wahrheit; doch die Wahrheit können viele hier ncht vertragen!

@ driver2211

Zitat:

ich hab mich nicht beschwert sondern versuche eine Diskussion zu fühern.

Du bringst immer sich widersprechende Punkte! Das ist das Problem!

Zitat:

Du hast ein System vorgstellt welches von den Teilnehmern an dieser Diskussion auseinandergenommen und diskutiert wird. Es läuft IMHO alles darauf hinaus das Dir nachgewiesen wird das Dein System in der Praxis nicht realisierbar sein wird.... Die Gründe dafür nennst Du jetzt scheinbar Beschwerden meinerseits...

Zitat:

Selbstverständlich ist das System realisierbar! Du willst es nur nicht!

Zitat:

Und das Thema Mindestlohn gehört mit Sicherheit nicht in ein Forum welches sich um Fahrzeuge aller Art dreht.... das ist ein Politikum das hier nichts zu suchen hat.

An sich ist das richtig; wenn Du jedoch darüber schreibst, was man denn für eine Putzfrau mit 400 Euro tun kann, dann kann man das ja wohl mal erwähnen!

MfG

Pro Limit

Zu deiner absolut sinnlosen Argumentation über diese technische Begrenzung folgende Situation:

Überholvorgang. Überholtes Fahrzeug fährt 70, 80 sind erlaubt.

Ende. Den Rest darf sich jeder selber ausdenken.
Stufe zwei dann mit Gegenverkehr, dessen Geschwindigkeit zu niedrig eingeschätzt wurde.

Ich weiß. Die, die das falsch einschätzen dürfen dann halt nicht mehr fahren...

Re: @ driver2211

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Du bringst immer sich widersprechende Punkte! Das ist das Problem!
[...]

Moin,

wo bringe ich solche Punkte?

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


[...]
An sich ist das richtig; wenn Du jedoch darüber schreibst, was man denn für eine Putzfrau mit 400 Euro tun kann, dann kann man das ja wohl mal erwähnen!

MfG

Pro Limit

ich wollte Dir damit eigentlich nur aufzeigen das Deine Argumentation mit der Koppelung der Bussgelder an das Einkommen gewaltig hinkt und nicht funktionieren wird...

Daher diese Beispiele.... ich hätte statt der Putzfrau auch eine Friseurin nehmen können...

Gruss

Marcus

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Das beste wäre wenn wir einfach in alle Autos Computer einbauen die mittels GPS Position und Geschwindigkeit einhalten, dann kann der der zu schnell fährt direkt gemaßreglet werden und per staatlicher Verordnung auf 80 km/h gebremst werden! Gleichzeitig brauchen wir auch keinen Ordnungsdienst mehr der Parkvergehen aufnimnt, denn der PC erstellt anhand von Google Earth fest wo Parkverbot ist oder nicht...Dementsprechend ergeht ein bußgeld i.H.v. 5 Tagessätzen. Dann kehrt wieder Ruhe und Ordnung ein!

Gleichzeit lassen sich auch andere Straftaten herlich aufklären!

🙁

Das würde Herrn Schäuble auch gleich Glückstränen in die Augen treiben!

So das musste raus. Alles was ich oben schreibe spiegelt nicht meine Meinung wieder! Es ist eineHorrorvision!

Wer weitere Infos zum Überwachungstaat sucht klickt mal bei George Orwell vorbei

Grüße Marcxxx

Re: Re: @ driver2211

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von driver2211


ich wollte Dir damit eigentlich nur aufzeigen das Deine Argumentation mit der Koppelung der Bussgelder an das Einkommen gewaltig hinkt und nicht funktionieren wird...

Komischerweise funktioniert es im Strafrecht. Dort wird soweit ich weiß ein Mindest-Tagessatz von 10EUR vorausgesetzt.

Wer übrigens mal eben plötzlich aus Versehen 20 km/h zu schnell fährt, sollte IMHO seine Einstellung ggü. Tempolimits mal überdenken - fährt der etwa auch mal eben plötzlich aus Versehen 20 km/h langsamer als maximal erlaubt? Nein? Und dabei verzögern eigentlich alle Autos wesentlich leichter als sie beschleunigen...

MfG, HeRo

Re: Re: Re: @ driver2211

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Moin,

Komischerweise funktioniert es im Strafrecht. Dort wird soweit ich weiß ein Mindest-Tagessatz von 10EUR vorausgesetzt.

[...]

MfG, HeRo

Moin,

wir bewegen uns hier aber nicht im Strafrecht....
Es geht hier, wenn ich noch auf dem laufenden bin, immer noch um den Vorschlag des TE... und dieser wollte die Bussgelder an das Einkommen koppeln... oder ist mir da was entgangen?

Gruss

Marcus

Polemik, rumgeheule, Raserverdächtigungen, Forderung nach mehr Bürokratie... Warum wundert mich das bei dem TE nicht?!

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Du bist wohl nicht mehr ganz dicht.

Full ack!

Re: @ driver 2211

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Nur die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit soll automatisch reguliert werden.

Dämliche Idee...

Wichtiger ist da für mehr Toleranz/Rücksicht und ähnlichem zu sorgen...

Damit nicht Opa Alfred wild hupend durch die Gegend fährt, weil er gerad überholt wurde...
Damit nicht Opa Alfred vorsätzlich gefährden auf den, der gerad gefahren ist, voll drauf hält, ohne auch nur den Ansatz zu machen, den rechten Fuß zu bewegen.
Damit nicht Opa Alfred anderen groben Unfug betreibt, der andere Leute tötet...

Re: @ razor23

Zitat:

Original geschrieben von driver2211


Moin,

zu welcher Klasse gehört ein Golf V? Der wiegt als Diesel schon mal locker 1250 kg...

Ein GOlf4 TDI Automatik (66kW) wiegt schon ~1350kg...

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


VW Golf ist untere Mittelklasse; Mercedes E-Klasse ist obere Mittelklasse.

Und was ist die Elch Klasse, was ist die C-Klasse??

Untere Unterklasse und mittlere Mittelklasse?! 🙄

Re: Re: @ driver 2211

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Dämliche Idee...

Wichtiger ist da für mehr Toleranz/Rücksicht und ähnlichem zu sorgen...

Damit nicht Opa Alfred wild hupend durch die Gegend fährt, weil er gerad überholt wurde...
Damit nicht Opa Alfred vorsätzlich gefährden auf den, der gerad gefahren ist, voll drauf hält, ohne auch nur den Ansatz zu machen, den rechten Fuß zu bewegen.
Damit nicht Opa Alfred anderen groben Unfug betreibt, der andere Leute tötet...

Ach, Pro-Limit ist Opa Alfred?

Genau sowas möchte er doch haben - mehr Regeln, null Toleranz!

@driver2211: Selbst der Astra wiegt bereits über 1,3t.

Re: @ driver 2211

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Genauso läuft das! Solche Systeme gibt es im Test schon seit einigen Jahren! Das ist kein Tempomat, der die Geschwindigkeit konstant hält (den kann man zusätzlich einschalten), sondern ein System, was dafür sorgt, daß man nicht schneller als erlaubt fahren kann. Wer dagegen etwas hat, ist ein Raser, der sich nicht an Tempolimits hält!

Gruß

Pro Limit

Sorry, aber wer was dagegen hat, das man mal Geschwindigkeiten überschreitet ist entweder ein frustrierter oder aber vollkommen überforderter Autofahrer, der nicht damit klar kommt, das andere mal schneller fahren (können), als man selbst.

Aber hey, das die meisten Unfälle passieren, weil jemand zu dumm/lahm oder stur war, wird dabei schön unterm Teppich gekehrt und voll auf die 'Bild Schine' abfährt und alles was schneller als man selbst fährt, als wahnsinnigen Todesraser darstellt...

Re: @ zipfeklatscher

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


Ich weiß, daß das Wort "Raser" für viele hier im Forum ein rotes Tuch ist (der beste Beweis dafür, daß sie selbst welche sind, denn sonst würden sie sich ja nicht angesprochen fühlen!). Für mich ist und bleibt ein Raser jemand, der sich nicht an Tempolimits hält! Und nur der wird sich natürlich darüber ärgern, daß er dann nicht mehr, wie gewohnt, die Tempolimits einfach ignorieren kann.

Wer die Tempolimits dagegen immer einhält, für den ändert sich gar nichts; er wird dieses System gar nicht bemerken und ergo wird es ihn auch nicht stören!

Das ist die Wahrheit; doch die Wahrheit können viele hier ncht vertragen!

Richtig, ich bin ein Raser, weil ich:

a) ein 240PS starkes Gefährt bewege

b)

dieses Schild vollkommen ignoriere

.

Aber hey, Geschwindigkeitslimits sind ja verbindlich, zu überschreiten ist rote Tuch, wer sich nicht dran hält ist wer, dem der Lappen sofort und auf die Stelle entnommen gehören tut.

Zitat:

Original geschrieben von Pro Limit


ich bin sowieso für ein bedingungsloses Grundeinkommen!

Gibst doch!

Lass mich raten, du beziehst es auch?

Ich finde den Vorschlag, den IQ mit einzubeziehen auch ganz richtig!
Ein intelligeneter Mensch muss sich über die Konsequenzen seines Tuns einfach mehr bewusst sein!

Fahrer von Fahrzeugen ohne ESP bekommen 1000 Strafpunkte, wegen der potentiellen Gefährdung, die von Ihnen ausgeht.
Der Listenpreis des Täterfahrzeuges multipliziert mit der Uhrzeit des Vergehens dividiert durch die Anzahl der angetrieben Räder werden, mit einem Korrekturfaktor versehen, in die Strafbemessung mit einbezogen!

Re: Re: Re: Re: @ driver2211

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von driver2211


wir bewegen uns hier aber nicht im Strafrecht....
Es geht hier, wenn ich noch auf dem laufenden bin, immer noch um den Vorschlag des TE... und dieser wollte die Bussgelder an das Einkommen koppeln... oder ist mir da was entgangen?

Nein, wir sind hier nicht im Strafrecht. Aber ich habe keinen klaren Grund dafür erkennen können, dass die im Strafrecht funktionierende "Abrechnung" nach Tagessätzen bei Bußgeldern nicht funktionieren sollte.

Dass das vom Aufwand her im Verwarngeldbereich sicherlich keinen großen Sinn hat, ist noch ein weiteres Thema. Im Bußgeldbereich - der ja bekanntlich bei 40EUR+Bearbeitungsgebühr beginnt - oder zumindest im höheren Bußgeldbereich sehe ich dagegen durchaus Vorteile - so können manche Bußgelder derzeit nicht höher gesetzt werden, weil Wenigverdiener, womöglich noch mit Familie, dadurch zu schwer getroffen würden. Damit lässt aber der Abschreckungseffekt für viel verdienende Singles deutlich nach, im Gegenteil, dann wird womöglich nicht nur mit niedriger Kontrolldichte, sondern auch noch mit vergleichsweise niedrigem Bußgeld ein Verstoß gegen die StVO kalkuliert.

Sinngemäß in diesem Forum schon gelesen: "20km/h zu viel laut Tacho kann eigentlich jeder fahren. Selbst wenn man erwischt wird, ist davon ja noch die Tachoabweichung und die Messtoleranz abzuziehen, und damit landet man bei 15-20EUR - das kann sich ja wohl jeder leisten." - und GENAU DAS ist NICHT der Sinn der StVO, des BKat und des gesamten Straßenverkehrsrechts. Wenn sich das nun in Teilen der Gesellschaft auch auf "hochkarätige" Vergehen ausweitet, brauchen wir bald gar keine StVO mehr.

MfG, HeRo

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