Neues Bußgeldsystem
Das bisherige Bußgeldsystem sieht nicht nur viel zu niedrige Bußgelder für zu schnelles Fahren vor, sondern geht auch nicht wirklich auf die sicherheitsrelevanten Werte ein. Wichtig ist nämlich die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs! Daher habe ich ein neues Bußgeldsystem entwickelt, daß die Bußgelder für zu schnelles Fahren nach der zusätzlich erzeugten Bewegungsenergie festsetzt!
Die Bewegungsenergie eines Fahrzeugs steigt linear mit dem Gewicht und zum Quadrat mit der Geschwindigkeit!
So wird zunächst ein Basisgewicht festgesetzt (als Gewicht im Sinne dieses Systems gilt das Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung).
Das Basisgewicht liegt bei 1.250 kg (z.B. 1.000 kg Leergewicht und 500 kg maximale Zuladung oder 950 kg Leergewicht + 600 kg maximale Zuladung).
Dieses Basisgewicht wird gleich 100 gesetzt. Es bekommt also 100 Gewichtsindexpunkte!
Das Gewicht eines Fahrzeuges (Leergewicht + 1/2 maximale Zuladung) wird nun durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen. Dies ergibt den Gewichtsindex des betreffenden Fahrzeuges. Er gilt bei Einhaltung der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit! Er gibt den linearen Anstieg der Bewegungsenergie im Verhältnis zur Geschwindigkeit wieder!
Wird nun zu schnell gefahren, steigt die Bewegungsenergie zum Quadrat mit der Geschwindigkeit! Dies wird ermittelt, indem man die überhöhte Geschwindigkeit durch die zulässige Höchstgeschwindigkeit teilt und das Ergebnis zum Quadrat nimmt. Mit diesem Faktor wird der Gewichtsindex multipliziert. Vom Ergebnis (überhöhter Gewichtsindex) wird der reguläre Gewichtsindex abgezogen. Dies ist nun die Bemessungsgrundlage für das Bußgeld.
Da es unterschiedliche Einkommenshöhen gibt, wird das Bußgeld auch nach dem Einkommen festgesetzt; und zwar nach dem monatlichen Nettoeinkommen; verstanden als 1/12 des Jahresnettoeinkommens).
Nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gestaffelt gelten folgende Sätze:
30 - 49 km/h: 0,05 %
50 - 69 km/h: 0,10 %
70 - 99 km/h: 0,15 %
ab 100 km/h: 0,20 %
Die zusätzlichen Gewichtsindexpunkte werden nun mit dem jeweiligen Prozentsatz multipliziert und dieser dann entsprechend vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet.
Bespiel: Ein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1.500 kg. Die maximale Zuladung beträgt 500 kg. Der Fahrer hat ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Er fährt auf einer Straße, wo 100 km/h erlaubt sind, mit 120 km/h.
Zu dem Leergewicht des Fahrzeuges wird die Hälfte der maximalen Zuladung addiert; also 1.500 kg + 250 kg = 1.750 kg. Dies wird durch das Basisgewicht geteilt und mal 100 genommen:
1.750 / 1.250 = 1,4
1,4 x 100 = 140
Das Fahrzeug hat also einen Gewichtsindex von 140 Punkten!
Der Fahrer fährt 120, wo 100 erlaubt ist; also gilt:
120 / 100 = 1,2
1,2 x 1,2 = 1,44
Der Gewichtsindex wir nun mit 1,44 multipliziert:
140 x 1,44 = 201,6
Dies wird auf 202 gerundet.
Da ja nun die 140 Punkte erlaubt sind, werden diese von den 202 Punkten abgezogen:
202 - 140 = 62
Es sind also 62 zusätzliche Gewichtsindexpunkte durch die Geschwindigkeitsüberschreitung entstanden!
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die überschritten wurde, liegt bei 100 km/h. In diesem Geschwindigkeitsbereich werden pro zusätzlichem Gewichtsindexpunkt 0,2 % Bußgeld vom monatlichen Nettoeinkommen berechnet; also:
62 x 0,2 % = 12,4 %
0,124 x 2.000 Euro = 248 Euro
Dies wird nun noch auf den nächsthöheren, glatt durch 5 teilbaren Betrag aufgerundet: 250 Euro
Das Bußgeld beträgt also 250 Euro!
Bei geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung (1 oder 2 km/h) gelten jeweils die halben Prozentsätze.
Bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit unter 30 km/h gilt dieses System nicht (das wäre zu teuer!); stattdessen gelten dort 0,4 % vom monatlichen Nettoeinkommen pro zuviel gefahrenem km/h.
191 Antworten
Re: @ razor23
Zitat:
Original geschrieben von Pro Limit
VW Golf ist untere Mittelklasse; Mercedes E-Klasse ist obere Mittelklasse.
VW Golf ist für mich Kompaktklasse. Wie auch immer, selbst ein Golf V wiegt 1100 - 1500 kg.
Wie auch immer, nach deiner Rechnung mit 1000 kg müsste das Durchschnittsauto ein Kleinstwagen sein. 😉
Re: @ driver2211
Zitat:
Original geschrieben von Pro Limit
Hallo Marcus,
Wie kommst Du nur darauf? Mein System ist einkommensabhängig! Das kann niemand aus der Portokasse zahlen!
Das ist genau umgekehrt! Heute nämlich gibt es Leute, die die festen Bußgelder aus der Portokasse zahlen können, weil sie ein sehr hohes Einkommen haben. Bei meinem System geht das nicht mehr! Hast Du das nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden oder beides????
[...]
Gruss
Pro Limit
Moin,
wie willst Du den festestellen was für ein Einkommen der Sünder hat? Willst Du es daran bemessen was der Arbeiter an Lohn bekommt? Wie soll das bei einem Geschäftsmann sein? Glaubst Du das Du da reelle Zahlen bekommst? Wie willst Du z.B.berücksichtigen wieviele unterhaltspflichtige Personen es gibt? Du bestrafst mit Deinem System dann nicht nur einen aus der Familie sondern gleich noch den 5 jährigen Sohn mit der dann nicht mit der KiGa Gruppe zusammen in den Zoo gehen kann weil Papa Alleinverdiener ist und jetzt das Geld nicht mehr für den Eintritt reicht....
Oder der Unternehmer. Was ist sein Einkommen? Das was er sich am Monatsende 400€ aus der kasse nehmen kann weil nicht mehr erwirtschaftet wurde nach allen Ausgaben?
ich hab schon gelesen und auch verstanden was Du geschrieben hast...
Gruss
Marcus
@ matnae
Zitat:
Tolle Idee, dann bringt blos deine Berechnerrei von Strafen nichts mehr...
Doch, das bringt sehr wohl etwas! Wegen der hohen Bußgelder werden die Autofahrer dann ein solches System viel mehr goutieren, weil es ihnen hilft, diese Bußgelder zu vermeiden!
Zitat:
Ich würde auch noch vorschlagen, dasss an jeder roten Ampel der Motor automatisch ausgeht, und an jedem Stopp Schild das Auto selbstständig eine Vollbremsung hinlegt, wenn der Fahrer nicht reagiert.
Das könnte man durchaus machen!
Re: @ matnae
Zitat:
Original geschrieben von Pro Limit
Das könnte man durchaus machen!
Genau, wozu überhaupt noch Menschen ans Steuer setzen, die machen ja im Zweifel eh alles falsch.
Müssen wir ja nur noch die Schuldfrage klären für den Fall, dass...
... eine automatische Tempobegrenzung den Fahrer daran hindert, im Notfall die Flucht nach vorne anzutreten oder einen Überholvorgang sicher abzuschließen.
... der Krankenwagen nicht über die Ampel kommt, weil die Motoren der stehenden Fahrzeuge erst wieder bei grün angehen.
... die Vollbremsung am STOP-Schild einen Unfall verursacht.
Nichts gegen dich, aber bei der momentan aufkommenden Regulierungswut kommt mir wirklich die Galle hoch!
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@ driver2211
Hallo Marcus,
wenn ein Unternehmer am Monatsende nur 400 Euro hat, dann ist das sein Nettoeinkommen! Und genau das wird auch zugrundegelegt!
Wie man das genau berechnet, dafür gibt es Experten!
Gruss
Pro Limit
Re: @ driver2211
Zitat:
Original geschrieben von Pro Limit
Hallo Marcus,
wenn ein Unternehmer am Monatsende nur 400 Euro hat, dann ist das sein Nettoeinkommen! Und genau das wird auch zugrundegelegt!
Wie man das genau berechnet, dafür gibt es Experten!Gruss
Pro Limit
Moin,
und dann soll Dein System gerecht sein?
Ein Unternehmer der seinen Gewinn wieder inverstiert und somit sein Nettoeinkommen gering hält wird durch niedrige Bussgelder belohnt weil er weiss wie es geht? Und der kleine Angestellte, der nichts hat wo man geld abschreiben kann muss voll zahlen? Wo bitte bleibt da der Lerneffekt?
Beim Angestellten mag er ja eintreten.... Aber sonst?
Gruss
Marcus
@ matnae
Zitat:
Wiso ist dann die Bewegungsenergie so Sicherheitsrelevant?? Wenn ich mehr Bewegungsenergie habe, muß ich das halt durch entsprechende Bremsen wieder abbauen. Leichte Kfz = kleine Bremse, schwere Kfz = starke Bremse. Der Bremsweg bleibt gleich.
Manchmal kann man gar nicht mehr bremsen! Deshalb ist die Bewegungsenergie sehr wohl sicherheitsrelevant!
@ driver 2211
Hallo Marcus,
Zitat:
Und wie soll das passieren? Willst Du dem Auto per Transponder sagen:
Transponder an PKW: Hier ist Stadt, da drfste aber nur 50 fahren...
PKW an STG: Ey Du, da hat einer gesagt hier ist Stadt, also nur 50 max....
Transponder an PKW: Nur noch 30....
Genauso läuft das! Solche Systeme gibt es im Test schon seit einigen Jahren! Das ist kein Tempomat, der die Geschwindigkeit konstant hält (den kann man zusätzlich einschalten), sondern ein System, was dafür sorgt, daß man nicht schneller als erlaubt fahren kann. Wer dagegen etwas hat, ist ein Raser, der sich nicht an Tempolimits hält!
Gruß
Pro Limit
Du bist wohl nicht mehr ganz dicht.
(Betrifft deinen letzten Satz)
-> Verwarnung nehme ich dafür gerne in Kauf, lieber Mod.
@ driver2211
Hallo Marcus,
Zitat:
und dann soll Dein System gerecht sein?
Ein Unternehmer der seinen Gewinn wieder inverstiert und somit sein Nettoeinkommen gering hält wird durch niedrige Bussgelder belohnt weil er weiss wie es geht?
Für solche Fälle kann man ja einfach einen Mindestwert zugrundelegen (z.B. 500 oder 1.000 Euro)
Gruss
Pro LImit
Re: @ driver 2211
Zitat:
Original geschrieben von Pro Limit
Hallo Marcus,
Genauso läuft das! Solche Systeme gibt es im Test schon seit einigen Jahren! Das ist kein Tempomat, der die Geschwindigkeit konstant hält (den kann man zusätzlich einschalten), sondern ein System, was dafür sorgt, daß man nicht schneller als erlaubt fahren kann. Wer dagegen etwas hat, ist ein Raser, der sich nicht an Tempolimits hält!
Gruß
Pro Limit
Moin,
so langsam aber sicher drängt sich bei mir die Frage auf ob Du selber einen fahrbaren Untersatz namens Auto bewegst...
Und wie mein Vorschreiber schon schrieb (schei** Satzbau 😁)
Dein letzter Satz ist völlig daneben...
Gruss
Marcus
Re: @ driver2211
Zitat:
Original geschrieben von Pro Limit
Hallo Marcus,
Für solche Fälle kann man ja einfach einen Mindestwert zugrundelegen (z.B. 500 oder 1.000 Euro)
Gruss
Pro LImit
Moin,
und dann? Was machste dann mit der Putzfrau die nur knappe 400 Taler verdient? Doppelt bestrafen?
Anhand welcher Grundlagen willst Du das bemessen?
Gruss
Marcus
@ razor23
Zitat:
Müssen wir ja nur noch die Schuldfrage klären für den Fall, dass...
... eine automatische Tempobegrenzung den Fahrer daran hindert, im Notfall die Flucht nach vorne anzutreten oder einen Überholvorgang sicher abzuschließen.
Wenn man unter Einhaltung der zulässigen Höchtsgeschwindigkeit nicht sicher überholen kann, dann darf man gar nicht überholen!
Zitat:
... der Krankenwagen nicht über die Ampel kommt, weil die Motoren der stehenden Fahrzeuge erst wieder bei grün angehen.
... die Vollbremsung am STOP-Schild einen Unfall verursacht.
Diese beiden Vorschläge stammen nicht von mir!
@ driver2211
Zitat:
und dann? Was machste dann mit der Putzfrau die nur knappe 400 Taler verdient? Doppelt bestrafen?
Erst beschwerst Du Dich, daß sich der Unternehmer arm rechnen kann; und wenn man dann etwas dagegen tun will, kommst Du mit der armen Putzfrau! Ja was denn nun? Heute gibt es gar keine Berücksichtigung des Einkommens beim Bußgeld!
Der Putzfrau ist geholfen durch ein bedingungsloses Grundeinkommen + einen Mindestlohn!
Re: @ driver2211
Zitat:
Original geschrieben von Pro Limit
Erst beschwerst Du Dich, daß sich der Unternehmer arm rechnen kann; und wenn man dann etwas dagegen tun will, kommst Du mit der armen Putzfrau! Ja was denn nun? Heute gibt es gar keine Berücksichtigung des Einkommens beim Bußgeld!
Der Putzfrau ist geholfen durch ein bedingungsloses Grundeinkommen + einen Mindestlohn!
Moin,
ich hab mich nicht beschwert sondern versuche eine Diskussion zu fühern. Du hast ein System vorgstellt welches von den Teilnehmern an dieser Diskussion auseinandergenommen und diskutiert wird. Es läuft IMHO alles darauf hinaus das Dir nachgewiesen wird das Dein System in der Praxis nicht realisierbar sein wird.... Die Gründe dafür nennst Du jetzt scheinbar Beschwerden meinerseits...
Und das Thema Mindestlohn gehört mit Sicherheit nicht in ein Forum welches sich um Fahrzeuge aller Art dreht.... das ist ein Politikum das hier nichts zu suchen hat.
Gruss
Marcus