Neuer Tiguan 7 Gang DSG

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo,

wir sind derzeit am neuen Tiguan interessiert, jedoch verwirrt mich das 7. Gang DSG Getriebe. Ich dachte das wäre nur für Fahrzeuge bis maximal 250NM möglich und bekannt sind doch die vielen Problemen mit dieser Art Trockenkupplung. Handelt es sich um eine neue Entwicklung bei z.b. Dem 2.0 TSI 180PS mit 340NM?

Beste Antwort im Thema

Wenn ihr wüsstet wie die Motor im Werk getestet werden.😁

Das Einfahren kann man sich bei den mordernen Motoren echt sparen, die werden gleich nach der Herstellung unter Last getestet, das gleiche gilt auch für die Getriebe. Nach 5min. Vollgas wird noch mal das Öl gespült um Ablagerungen raus zu spülen, FERTIG.

Die werden im Werk auch nicht erst warmgefahren auf dem Prüfstand, da zählt jede Sekunde.

Ich geb auch immer gleich Feuer wenn das Öl 60°C hat, das Öl im Prüstand hat um die 40°C.😉

Gruß

Tiguanmaster

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Ist ein DQ500

Zitat:

@DL3ZH schrieb am 23. April 2017 um 18:43:06 Uhr:


Hat noch jemand so ein Problem (gehabt)? denn wenn VW gleich so reagiert, muss das Problem dort ja bekannt sein!?

Erst Mal, mein 7G DSG arbeitet bisher wunderbar leise. Ob das Problem bekannt ist kann ich nicht sagen. Aber ein neues DSG darf keine solchen Geräusche machen, du hast Garantie also wirds getauscht. Im Sinne des Kunden... Neues Auto... Neue Teile. Fertig! Wo ist das Problem (ausser der Reparaturzeit)?

Zitat:

@chevie schrieb am 23. April 2017 um 19:50:26 Uhr:



Zitat:

@DL3ZH schrieb am 23. April 2017 um 18:43:06 Uhr:


Hat noch jemand so ein Problem (gehabt)? denn wenn VW gleich so reagiert, muss das Problem dort ja bekannt sein!?

Erst Mal, mein 7G DSG arbeitet bisher wunderbar leise. Ob das Problem bekannt ist kann ich nicht sagen. Aber ein neues DSG darf keine solchen Geräusche machen, du hast Garantie also wirds getauscht. Im Sinne des Kunden... Neues Auto... Neue Teile. Fertig! Wo ist das Problem (ausser der Reparaturzeit)?

Ich habe zwar meinen neuen Tiger noch nicht, aber zu dieser merkwürdigen Frage "wo ist das Problem außer der Reparaturzeit?. Aber hallo, ein niegelnageneues Auto mit Getriebeschaden??? Einfach wechseln und weiter geht's? Es ist zwar 20 Jahre her, aber mein damaliger Mercedes E 280 hatte nach 5 km vom Nachhauseweg nach der Auslieferung einen Getriebeschaden(Totalschaden mit Feuerwehr zwecks Ölaustritt). Ich habe daraufhin ein komplett neues Auto bekommen. Für die 8 Monate bis zu Neulieferung wurde mir kostenlos ein E 280 Vorführer zur Verfügung gestellt. Es ist für mich völlig inakzeptabel nach 500 km die Reparatur hinzunehmen. Nach 1,5 Jahren und 30000 km Ok. Aber nicht bei 500 km. Vielleicht bin ich aber auch nach 30 Jahren BMW und Mercedes zu verwöhnt vom Service.

Zitat:

@HKausK schrieb am 23. April 2017 um 22:30:08 Uhr:


Ich habe zwar meinen neuen Tiger noch nicht, aber zu dieser merkwürdigen Frage "wo ist das Problem außer der Reparaturzeit?. Aber hallo, ein niegelnageneues Auto mit Getriebeschaden???

Hallo? Wozu gibt's die Garantiezeit? Um Fehler und Schäden zu beheben. Ich gehe nun mal nicht von einem "Zusammenbaufehler" aus sonst wäre der wohl gleich aufgetreten ich denke da eher an einen Materialfehler. Soll er Hersteller jedes Bauteil einer Lastprüfung unterziehen bevor es eingebaut wird? Weisst du wie die Preise dann steigen würden da jedes Auto dann mindestens doppelt so viel Arbeitszeit für den Zusammenbau benötigen würde. Leute, egal wieviel das Teil kostet, ihr kauft ein technisches Produkt mit zusätzlich jeder Menge Mechanik dran. Da muss nichts kaputt gehen, kann aber. Und genau dafür gibts die Werksgarantie. Klar ist es ärgerlich wenn der Neue in die Werkstatt muss, aber wichtiger ist doch das er kostenfrei ein neues, fehlerfreies, Teil bekommt, oder?

Ich möchte mal denken das Mercedes dir heute nicht mehr "gleich" einen Neuwagen verspricht wenn auf dem Nachhauseweg das Getriebe kaputt geht. Auch die kochen mittlerweile mit Wasser.

Auch wenns dich nun vielleicht wundert. Ein Auto ist kein Gottesgeschenk, das wird, genau wie die einzelnen Teile dafür, von Menschen und Maschinen zusammen gebaut

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@chevie

Ganz so einfach ist das nicht. Wenn ein Neuwagen direkt nach der Auslieferung gravierende Mängel aufzeigt, für deren Beseitigung das halbe Auto auseinandergenommen werden muss, stellt sich natürlich die Frage, ob das für den Käufer zumutbar ist. Grundsätzlich kann der Käufer nämlich selbst entscheiden ob er eine Ersatzlieferung oder Reparatur möchte. Der Händler kann die gewünschte Art der Mängelbeseitigung zwar verweigern, allerdings ist ein Getriebetausch bei einem Fabrikneuen wagen kein Zuckerschlecken. Dabei kann eine Menge schiefgehen, und so etwas geht auch nicht spurlos am Auto vorbei. Der Zustand "fabrikneu" würde bei der Reparatur höchstwahrscheinlich verloren gehen. Ein vernünftiger Händler würde sich in so einem Fall wahrscheinlich einfach mit dem Käufer einigen, ihn ein neues Auto bestellen lassen, das mangelhafte Reparieren und als gebraucht verkaufen. Andere wiederum legen es lieber auf einen Rechtsstreit an.

Ich habe für seinen Ärger und seine Bedenken jedenfalls durchaus Verständnis. Klären sollte man aber natürlich schon erst mal, ob denn überhaupt eine Getriebefehler ursächlich für die Geräusche ist.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 24. April 2017 um 07:52:32 Uhr:


Ganz so einfach ist das nicht. Wenn ein Neuwagen direkt nach der Auslieferung gravierende Mängel aufzeigt, für deren Beseitigung das halbe Auto auseinandergenommen werden muss, stellt sich natürlich die Frage, ob das für den Käufer zumutbar ist. Grundsätzlich kann der Käufer nämlich selbst entscheiden ob er eine Ersatzlieferung oder Reparatur möchte

Wandlung oder Austausch der Neuware in eine andere, gleichwertige, kann nur dann geschehen wenn die Nachbesserung nicht möglich ist bzw die (angemessene) Frist für diese nicht eingehalten wurde. Ich verwende also mal deine Aussage "So einfach ist das nicht". Nachlesen kannst du das ganze u.a. >

hier

<

Ich habe auch schon mal nach knapp 700km ein neues Getriebe erhalten, es war aber ein Handschalter.
Ich hatte mich versucht massiv dagegen zu wehren da nämlich keine Neuteile verbaut werden sondern Austauschteile. Das Getriebe ist dann zwar sehr gründlich geprüft kann aber schon eine höhere Laufleistung haben.

Ich hatte leider keine Chance und musste den Austausch durchführen lassen.

@chevie

Nein, das ist wirklich falsch. Wenn schon immer irgendwelche dubiosen Internetseiten als "Beweis" angeführt werden, die fachlich lange nicht mehr korrekte Begriffe verwenden und alles in einen Topf schmeißen. Warum nennst du nicht einfach direkt die gesetzlichen Grundlagen aus dem BGB? Die Seite scheinst du außerdem noch nicht einmal richtig gelesen zu haben, denn dort ist sogar die Rede von Nachbesserung in Form einer Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeuges. Vom Rücktritt des KV hat niemand gesprochen, denn dieser ist selbstverständlich erst nach einer endgültig gescheiterten Reparatur möglich. Also lassen wir das mal beiseite.

Der Käufer hat bei Mängeln grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung. Über die Art der Nachbesserung entscheidet der Käufer (§ 439 Abs. 1). Der Verkäufer kann die gewünschte Art der Nachbesserung (also Neulieferung) allerdings verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchführbar wäre und dem Käufer keine Nachteile durch eine Reparatur entstehen (§ 439 Abs. 3). Ich sehe aber nicht, dass dem Verkäufer unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, denn das reparierte mangelhafte Auto kann er ja verkaufen. Dem Käufer können allerdings sehr wohl Nachteile entstehen, das hatte ich bereits erläutert. Siehe dazu auch den Fall von @scoty81.

@scoty81

Das hättest du unter den Umständen nicht akzeptieren müssen. Mit einem Anwalt hättest du dein Recht meiner Einschätzung nach ganz sicher durchsetzen können. Der Fall wurde bei dir einfach über die Herstellergarantie abgewickelt, sonst hätte man dir kein aufbereitetes Austauschgetriebe eingebaut. Aber ich kenne das, von Gewährleistung wollen sie oft nichts hören. Wundert mich auch nicht, wenn die Leute in Foren sich von solchem Unsinn wie ihn @chevie gepostet hat verunsichern lassen.

Ich hätte eventuell mit einem Anwalt mehr erreicht das stimmt. Problem mein nagelneues Auto war nicht mehr fahrbereit und ich brauchte ein Auto. Der "vorerst" Leidtragende wäre als ich gewesen da ich mein Recht erst erstreiten hätte müssen.

@scoty81

Wohl kaum, denn erstens hättest du für solche Fälle eine Mobilitätsgarantie gehabt. Zweitens hätte der Händler die Kosten für einen Leihwagen auch im Rahmen seiner Pflichten aus dem Kaufvertrag übernehmen müssen, denn diese Kosten wären ein direkter Schaden gewesen, der dir aufgrund der Mangelhaftigkeit das Fahrzeugs entstanden ist.

Natürlich muss man, sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat, die Kosten für den Streit erst mal auf die eigene Kappe nehmen. Aber darum geht es ja erst mal nicht. @chevie bestreitet ja schon, dass @DL3ZH die von mir genannten Möglichkeiten als Käufer überhaupt hat, und das ist so einfach nicht richtig.

Ob man dann bereit ist seine Recht als Käufer mit allen Mitteln durchzusetzen, ist wieder eine andere Frage. Die Erfahrung zeigt leider, dass Autohändler oft nicht bereit sind ihre Pflichten wahrzunehmen. Und dabei haben sie leichtes Spiel, weil die meisten Käufer ihre Rechte nicht kennen, und dann zusätzlich durch bestimmte Beiträge in Foren verunsichert werden.

Dann lese mal richtig wie lange die Mobilitätsgarantie greift und wann z.B. nicht. So einfach ist das nämlich nicht 😉

Ich sage nicht das ich im Nachhinein sicherlich Geld gesehen hätte und vermutlich auf den Schaden nicht sitzen geblieben wäre, ich hätte mein Recht aber durch eine 3. Instanz erstreiten müssen und wäre sicherlich in Vorkasse gegangen. Da ich schon mal ein Wagen gerichtlich rückabgewickelt habe kann ich dir sagen das dauert nicht 5 Werktage.

Über den Händler hätte ich nicht viel machen können da es sich um einen EU Wagen (mit gleicher Garantie) gehandelt hat was das ganze sicherlich nicht vereinfacht hätte.

Da solche Diskussionen meist im Streit und selten in einer Einigung enden, ist für mich hier Schluss, zumal das ohnehin nur noch am Rande etwas mit dem Thema zu tun hat. Im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden wie weit er sich vom Händler über den Tisch ziehen lässt oder nicht. Ich jedenfalls würde mir unter keinen erdenklichen Umständen in meinen nagelneuen Wagen ein gebrauchtes Austauschgetriebe einbauen lassen, wobei der Händler sich noch durch die Reparatur bereichert (das tut er nämlich, indem er den Austausch über die Herstellergarantie abrechnet und sich dafür bezahlen lässt, obwohl er eigentlich für den Mangel haften müsste).

PS: Ob es sich um einen EU-Wagen handelt oder nicht ist völlig irrelevant, die entscheidende Frage ist nur wer ihn verkauft hat.

Boah @DieselSeppel wenn ich dich so "höre" wundert es mich nicht warum die Deutschen als klagewütiges Volk bezeichnet werden. Da wird nicht nach Lösungen gesucht sondern eher der eigene Kleingeist vorgeschoben um vor Gericht sein vermeintliches Recht zu erstreiten. Wo dem Käufer durch Reparatur eines defekten Teiles Nachteile entstehen oder gar ein Wertverlust zu erwarten ist (was einen Austausch in einen Neuwagen rechtfertigen würde) wäre sicher eine interessante Erklärung deinerseits wert. Im übrigen habe ich die Wandelung (Rücktritt vom Vertrag) nicht als Gegenstand des Beitrages von @DL3ZH genannt sondern nur die Möglichkeit mit aufgezählt. Wenn du deine Gesetzestexte genau so überfliegst wie die Beiträge hier dann bin ich dankbar von dir keine belastbare Auskunft zu benötigen.

@chevie

Jedenfalls wären alle anderen gut beraten sich von dir keine Auskunft über rechtliche Fragen zu dem Thema geben zu lassen, denn von solchen Sachen hast du ganz offenkundig nicht die geringste Ahnung.

Übrigens habe ich vom Klagen überhaupt nicht gesprochen. Das habe ich erst in Spiel gebracht, als @scoty81 erzählt hat, wie er sich vom Händler ein gebrauchtes Austauschgetriebe in sein nagelneues Auto hat einbauen lassen. Wenn dir das passt, mach es doch bei Gelegenheit auch so. Wenn mich ein Händler so dreist übers Ohr hauen will, dann klage ich notfalls. Gerne macht das niemand, aber was bleibt einem in so einem Fall übrig, zumal @scoty81 alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hatte?

Also bitte dichte mir nicht irgend einen Käse an. Danke.

Ist das DQ500 auch im TDI 110kW 2W Tiguan2 verbaut?

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