Neuer S-Max/Galaxy: Fernbedienung zur Standheizung?

Ford Galaxy Mk1 (WGR)

Hallo Fahrer des neuen S-Max oder Galaxy!

Ich habe meinen S-Max mit Standheizung bestellt und reklamierte bei Lieferung die fehlende Fernbedienung. Als Antwort erhielt ich, dass keine FB existiert und diese auch nicht nachgerüstet werden könne.

In der Bedienungsanleitung steht aber auf S. 137:

"Fernstarteinrichtung

Mit der mitgelieferten Fernbedienung kann die Standheizung aus einer Entfernung von bis zu 500 Metern ein- und ausgeschaltet werden."

Wer lügt? Der Händler oder die Bedienungsanleitung? Hat einer von Euch eine FB ab Werk??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Horni77



Zitat:

"Mit der mitgelieferten Fernbedienung kann die Standheizung " - Liebe Ford Leute, wenn ich soetwas schreibe entstehen daraus auch Verpflichtungen!

Liebe Leute, hier wurde es doch nun deutlich kommuniziert, die Bedienungsanleitung ist keine Zusicherung von Eigenschaften, was ist z.B. denn mit denen, die kein ACC haben, es aber in der Bedienungsanleitung lesen können?

Zitat:

Original geschrieben von Horni77



Zitat:

Falls es jetzt Fzg mit dieser Fernbedienung gibt, werde ich auf Nachbesserung oder Wandlung bestehen.

Deswegen wirst Du kein Fahrzeug gewandelt bekommen, und falls jetzt dies oder das kommt, wo bitte schön setzt Du die Grenze? Neue Fahrzeuge bekommen auch in der laufenden Produktion Detailver(schlimm)besserungen, willst Du dann jedesmal auf Nachbesserung bestehen?

Zitat:

Original geschrieben von Horni77



Zitat:

Zwei weitere Punkte die den positiven Eindruck erheblich mildern sind für mich
- ein digtaler Tacho (Ich habe jeden elektronischen Schnickschnack ( ACC, elekt. Fahrwerk etc.) in dem Auto aber eine Tachoscheibe, bei der ich nicht ordentlich das Tempo ablesen kann - insbesondere bei Tempolimits)

Am besten mal einen sachlichen Brief an Ford schreiben, bei meinem letzten A6 wurde das digitale Tacho im Laufe der Serie mit einem Softwareupdate verfügbar gemacht, kann bei Ford ja auch noch passieren.

Gerne würde ich Deine Punkte annehmen, alleine der Glauben fehlt mir dazu.

"Am besten mal einen sachlichen Brief an Ford schreiben, bei meinem letzten A6 wurde das digitale Tacho im Laufe der Serie mit einem Softwareupdate verfügbar gemacht, kann bei Ford ja auch noch passieren".....habe ich getan per Mail, die Qualität der Aussagen ist enttäuschend und frustrierend,
die Ford Mitarbeitering hat sich mir gegenüber im Ton vergriffen und dafür entschuldigt. Fazit: ausser Spesen nix gewesen.

"Liebe Leute, hier wurde es doch nun deutlich kommuniziert, die Bedienungsanleitung ist keine Zusicherung von Eigenschaften, was ist z.B. denn mit denen, die kein ACC haben, es aber in der Bedienungsanleitung lesen können? "
Sorry absoluter Irrglaube und da kann ich nicht zustimmen. Nirgends steht etwas über Einschränkungen. Was erzähle ich dem Gebrauchtwagenkäufer in 3 Jahren? Der liesst deutlich nach, dass es eine FB gibt und die Fahrzeuge die 4 Monate jünger sind haben auch eine.
Ford stellt doch die Glaubwürdigkeit seiner eigenen Betriebsanleitung in Frage.

Wenn ich im Ausland Krafftstoff mit niedrigerer Qualität tanke und es deshalb zu Problemen kommt wird Ford sagen....steht doch in der Betriebsanleitung welche Qualität vorgeschrieben ist.

Mich ärgert die Sache, wie Ford dazu Stellung bezieht mehr als die Tatsache an sich. Sollen Sie doch sagen: Wir haben die Betriebanleitung für die Modelle im Herbst bereits in Frühjahr angepasst.
...Es besteht die Möglichkeit der Nachrüstung..Wir werden Sie zu gegebener Zeit anschreiben...Dann: kostet Summe XX für Sie als Neuwagenkäüfer bieten wir Ihnen an Summe xx - Rabatt, einzulösen bis XX.XX.XXXX.....Das wäre Kundenbindung !
"

104 weitere Antworten
104 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger



Zitat:

Original geschrieben von toga1


Andersrum kann ich auch sagen, Ford liefert einen Facelift aus und hat zum Zeitpunkt der Produktion das Handbuch nicht angepasst.
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, daß diese Aussage richtig ist. Mit relativ hoher Sicherheit hast Du ein Handbuch bekommen, daß Deinen Facelift Umfang beschreibt, oder?

Ich lasse die Zahlen sprechen:

Handbuch 11/2009

Auslieferung 06/2010

Neues Handbuch 05/2010

Da stellt sich doch die Frage warum in 05/2010 ein neues Handbuch in Umlauf gebracht wird?
Dass es meinen gelieferten Facelift Umfang nicht abdeckt ist z.B. an dem leidigen Thema FB für Standheizung ersichtlich.

Sei es drumm ich hab daraus gelert wie Ford mit solchen Sachen umgeht und bin um diese Erfahrung reicher.

Wie gesagt ich warte noch ein paar Wochen ab und frage erneut bei meinem FFH nach der FB nach.
Mal sehen was er bzw. Ford sagen.

XLTRanger scheint hier ja in Robbin-Hood-Art Ford verteidigen zu müssen. Aus den bisherigen Aussagen habe ich gelernt, dass zwar das Handbuch die Umfänge des Facelifts beschreibt, aber alles selbstverständlich völlig unverbindlich ist, da es ja diese oder jene Ausstattung vielleicht nur in Spanien oder in Dänemark gibt oder sie mal in der Vergangenheit oder in der Zukunft lieferbar ist. Und es ist eine Zumutung für Ford, wegen solcher Kleinigkeiten das Handbuch anzupassen.

Eine Fernbedienung für die Standheizung gibt es entgegen der Angaben im Handbuch also nicht und wird auch nicht nachrüstbar sein. Dann werde ich wohl erst gar nicht fragen müssen, weshalb meine Außenspiegel, nachdem ich den Rückwärtsgang eingelegt habe, erst herunterschwenken und dann bei der ersten Fahrzeugbewegung wieder hochschwenken. Laut Handbuch soll das doch erst oberhalb von 10 km/h passieren. Ist natürlich unverbindlich, nur im Ausland und in fünf Jahren lieferbar. In der Preisliste war diese Funktion ja auch nicht aufgeführt, also gibt es sie auch nicht. Ein Fehler kann es unmöglich sein, nicht wahr XLTRanger??

Zitat:

Dann werde ich wohl erst gar nicht fragen müssen, weshalb meine Außenspiegel, nachdem ich den Rückwärtsgang eingelegt habe, erst herunterschwenken und dann bei der ersten Fahrzeugbewegung wieder hochschwenken. Laut Handbuch soll das doch erst oberhalb von 10 km/h passieren. Ist natürlich unverbindlich, nur im Ausland und in fünf Jahren lieferbar. In der Preisliste war diese Funktion ja auch nicht aufgeführt, also gibt es sie auch nicht. Ein Fehler kann es unmöglich sein, nicht wahr XLTRanger??

Sei doch froh, dass es so ist. Genauso war es nämlich NICHT bei meinem Audi. Der Spiegel war komplett in Rückwärtsstellung und zeigte mir wunderschön mein rechtes Hinterrad, mehr aber auch nicht. Um sich einen Überblick zu verschaffen wie dicht mein Reifen am Kantstein steht ist es wunderbar. Dann aber beim Losfahren nütze es mir nicht all zu viel, deswegen habe ich die Funktion deaktiviert.

Ob es nun so gewollt ist oder nicht, oder auch nur ein Fehler sei dahingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Horni77



Ob es nun so gewollt ist oder nicht, oder auch nur ein Fehler sei dahingestellt.

Gewollt ist es laut Handbuch offensichtlich nicht. Und was nützt mir das, wenn ich neben einem parkenden Auto stehe, den Rückwärtsgang einlege um in die Parklücke zu fahren, der Spiegel klappt herunter, ich sehe Rad und Straße, fahre los, der Spiegel klappt sofort hoch und ich mich dann doch wieder im Blindflug an den Bordstein herantasten muss? Völlig sinnfreie Funktion. Fast so sinnfrei, wie eine Standheizung ohne Fernbedienung (womit mir wieder beim Thema wären).

Aber XLTRanger erklärt mir unwissendem Ford-Neuling bestimmt gerne mal die Spiegelfunktion, oder?

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial



Zitat:

Original geschrieben von Horni77



Ob es nun so gewollt ist oder nicht, oder auch nur ein Fehler sei dahingestellt.
Gewollt ist es laut Handbuch offensichtlich nicht. Und was nützt mir das, wenn ich neben einem parkenden Auto stehe, den Rückwärtsgang einlege um in die Parklücke zu fahren, der Spiegel klappt herunter, ich sehe Rad und Straße, fahre los, der Spiegel klappt sofort hoch und ich mich dann doch wieder im Blindflug an den Bordstein herantasten muss? Völlig sinnfreie Funktion. Fast so sinnfrei, wie eine Standheizung ohne Fernbedienung (womit mir wieder beim Thema wären).

Aber XLTRanger erklärt mir unwissendem Ford-Neuling bestimmt gerne mal die Spiegelfunktion, oder?

Also ich persönlich habe lieber mein ganzes Heck, vor allem den Stoßfänger, und nicht nur das Hinterrad im Spiegel... Aber beim Losfahren einen kurzen Überblick zu haben, wie der Abstand meines Reifens zum Bordstein ist finde ich gut.

Wie gesagt, meine persönliche Meinung nach 7 Jahren absenkbarer Aussenspiegel in 2 Audi und einem MV

Zitat:

Original geschrieben von toga1



Ich lasse die Zahlen sprechen:
Handbuch 11/2009
Auslieferung 06/2010
Neues Handbuch 05/2010

Da stellt sich doch die Frage warum in 05/2010 ein neues Handbuch in Umlauf gebracht wird?

Ich denke es ist vollkommen normal, wenn ein Fahrzeug ab Frühjahr gebaut wird, daß dann die Handbücher einige Monate vorher schon fertig sind, sprich 11/2009. Immerhin müssen diese nach diesem "Redaktionsschluß" in zig Sprachen übersetzt und gedruckt werden.

Und ebenso ist es normal, daß man evtl. 2 mal im Jahr eine Neuauflage herausbringt, in der man die nächsten neuen Features unterbringt. Aber ganz sicher wird man nicht für jedes einzelne Feature, das irgendwann ins Auto eingeführt wird jedes Mal ein neues Handbuch schreiben.

Kein

Fahrzeughersteller macht das.

Und ja es ist durchaus möglich, daß zu einem geplanten Produktionsanlauf einige Features noch nocht verfügbar sind, sei es, weil's genau so geplant war, kann aber genau so sein, daß es technische Probleme gibt, die irgendein Feature mal verzögern, oder auch irgendwelche Dinge im Produktionsablauf des Lieferanten. In dem Fall ist es durchaus denkbar, daß so eine Verzögerung zum Beispiel zum Zeitpunkt, als das Handbuch verfaßt wurde, noch gar nicht absehbar war. Aber wegen z.B. einer Standheizung, die vielleicht in 1% der Autos bestellt wird, wird weder irgendein Hersteller die komplette Produktion anhalten, nur weil die Variante mit einer FB nicht rechtzeitig fertig ist, noch wird jemand auf einmal sämtliche Bedienungsanleitungen umschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von toga1


Dass es meinen gelieferten Facelift Umfang nicht abdeckt ist z.B. an dem leidigen Thema FB für Standheizung ersichtlich.

Nochmal, sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Die Anleitung beschreibt mit Sicherheit den kompletten Facelift-Umfang, den Du gekauft hast. Sie beschreibt sicher ein paar Sachen mehr, die zu dem Zeitpunkt als Du Dein Auto bekommen hast, noch nicht verfügbar waren, oder die es vielleicht nur in bestimmten Märkten gibt. Aber sie beschreibt bestimmt nicht weniger, als Du im Auto drin hast. Wenn Dein Auto eine Fernbedienung hätte, und in der Anleitung wird nur die SH ohne FB beschrieben, hättest Du allen Grund der Welt, zu behaupten, Du hast eine veraltete Version. Wenn Du in Deinem Auto den 2.2L TDCI gekauft hättest, der aber in Deiner BDA nicht drinsteht, hättest Du allen Grund der Welt, zu behaupten, Du hast eine veraltete Version. Aber solange alles, was Du in Deinem Auto drin hast, und was zu diesem Zeitpunkt verfügbar war, in der BDA erklärt ist, wo ist da das Problem? Nur weil 2009 draufsteht ???

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial


Aber XLTRanger erklärt mir unwissendem Ford-Neuling bestimmt gerne mal die Spiegelfunktion, oder?

Wenn Dein Spiegel nicht so funktioniert, wie es vorgesehen ist, erklärt Dir das Dein freundlicher Ford-Händler, bei dem Du diesen Fehler reklamierst.

Ansonsten weiß ich nicht, was Deine dumme und reichlich unangemessene Anmache soll, sorry.

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger



Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial


Aber XLTRanger erklärt mir unwissendem Ford-Neuling bestimmt gerne mal die Spiegelfunktion, oder?
Wenn Dein Spiegel nicht so funktioniert, wie es vorgesehen ist, erklärt Dir das Dein freundlicher Ford-Händler, bei dem Du diesen Fehler reklamierst.
Ansonsten weiß ich nicht, was Deine dumme und reichlich unangemessene Anmache soll, sorry.

Ich will darauf hinaus, dass Du hier ständig so wortreich argumentierst, dass man den Eindruck erhält, dass Du persönlich für die Ford-Handbücher verantwortlich wärest.

Wie soll ich denn bitteschön wissen, wie die Funktion des Spiegels vorgesehen ist, da gerade Du hier ja fortlaufend erklärst, dass die Beschreibung im Handbuch auf mein spezielles Fahrzeug ja gar nicht zutreffen muss. Bei der Bestellung des Wagens hat mir schliesslich niemand die Spiegelfunktion schriftlich bestätigt.

Du hast es offensichtlich immer noch nicht kapiert: Ich und einige andere Teilnehmer hier erwarten als Kunden, dass die im Handbuch dargestellten Umfänge und Funktionen auch wie beschrieben funktionieren. Ich bringe mal ein bewusst überzogenes Beispiel: Im Handbuch wird dargestellt, wie ich am Radio die Balance zwischen links und rechts verändern kann. Diese Funktion ist in der Preisliste nicht beschrieben. Ich stelle im Fahrzeug fest, dass ich die Balance NICHT einstellen kann. Jetzt kommst Du und sagst: Naja, dass wurde mir ja auch nirgendwo zugesichert und wenn ich ein Radio bestelle, dann ist eine Balance-Einstellung nicht selbstverständlich, auch nicht, wenn sie im Handbuch beschrieben ist. Die hätte ich separat aus dem Zubehörkatalog dazu bestellen müssen.

Alles klar?

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger



Zitat:

Original geschrieben von toga1



Ich lasse die Zahlen sprechen:
Handbuch 11/2009
Auslieferung 06/2010
Neues Handbuch 05/2010

Da stellt sich doch die Frage warum in 05/2010 ein neues Handbuch in Umlauf gebracht wird?

Ich denke es ist vollkommen normal, wenn ein Fahrzeug ab Frühjahr gebaut wird, daß dann die Handbücher einige Monate vorher schon fertig sind, sprich 11/2009. Immerhin müssen diese nach diesem "Redaktionsschluß" in zig Sprachen übersetzt und gedruckt werden.
Und ebenso ist es normal, daß man evtl. 2 mal im Jahr eine Neuauflage herausbringt, in der man die nächsten neuen Features unterbringt. Aber ganz sicher wird man nicht für jedes einzelne Feature, das irgendwann ins Auto eingeführt wird jedes Mal ein neues Handbuch schreiben. Kein Fahrzeughersteller macht das.
Und ja es ist durchaus möglich, daß zu einem geplanten Produktionsanlauf einige Features noch nocht verfügbar sind, sei es, weil's genau so geplant war, kann aber genau so sein, daß es technische Probleme gibt, die irgendein Feature mal verzögern, oder auch irgendwelche Dinge im Produktionsablauf des Lieferanten. In dem Fall ist es durchaus denkbar, daß so eine Verzögerung zum Beispiel zum Zeitpunkt, als das Handbuch verfaßt wurde, noch gar nicht absehbar war. Aber wegen z.B. einer Standheizung, die vielleicht in 1% der Autos bestellt wird, wird weder irgendein Hersteller die komplette Produktion anhalten, nur weil die Variante mit einer FB nicht rechtzeitig fertig ist, noch wird jemand auf einmal sämtliche Bedienungsanleitungen umschreiben.

...und genau weil dass so ist, hätte Ford in der Version 11/09 die FB bei der Standheizung nich aufführen und an 05/10 oder später zeitgerecht anpassen. Wenn das so wäre, frag ich mich warum Sie es so nicht getan haben.

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger



Zitat:

Original geschrieben von toga1


Dass es meinen gelieferten Facelift Umfang nicht abdeckt ist z.B. an dem leidigen Thema FB für Standheizung ersichtlich.
Nochmal, sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Die Anleitung beschreibt mit Sicherheit den kompletten Facelift-Umfang, den Du gekauft hast. Sie beschreibt sicher ein paar Sachen mehr, die zu dem Zeitpunkt als Du Dein Auto bekommen hast, noch nicht verfügbar waren, oder die es vielleicht nur in bestimmten Märkten gibt. Aber sie beschreibt bestimmt nicht weniger, als Du im Auto drin hast. Wenn Dein Auto eine Fernbedienung hätte, und in der Anleitung wird nur die SH ohne FB beschrieben, hättest Du allen Grund der Welt, zu behaupten, Du hast eine veraltete Version. Wenn Du in Deinem Auto den 2.2L TDCI gekauft hättest, der aber in Deiner BDA nicht drinsteht, hättest Du allen Grund der Welt, zu behaupten, Du hast eine veraltete Version. Aber solange alles, was Du in Deinem Auto drin hast, und was zu diesem Zeitpunkt verfügbar war, in der BDA erklärt ist, wo ist da das Problem? Nur weil 2009 draufsteht ???

Woher soll ich das denn wissen? Und nein, er beschreibt eindeutig nicht das was ich gekauft habe! Laut Beschreibung kann ich die Standheizung über FB regeln und die gibt es nicht.

Im übrigen habe ich nach dieser Erfahrung, die ohnehin nicht gerade übersichtliche, auf Zeitungspapier gedruckte Anleitung wieder ins Auto gelegt und die Lust bzw. Glaubwürdigkeit verloren mich weiter über mein neues Schmuckstück zu informieren.

Wie gesagt, hoffe, dass im Herbst der FFH das Ding nachrüsten kann und gut iss.

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger


Du hast es offensichtlich immer noch nicht kapiert: Ich und einige andere Teilnehmer hier erwarten als Kunden, dass die im Handbuch dargestellten Umfänge und Funktionen auch wie beschrieben funktionieren. Ich bringe mal ein bewusst überzogenes Beispiel: Im Handbuch wird dargestellt, wie ich am Radio die Balance zwischen links und rechts verändern kann. Diese Funktion ist in der Preisliste nicht beschrieben. Ich stelle im Fahrzeug fest, dass ich die Balance NICHT einstellen kann. Jetzt kommst Du und sagst: Naja, dass wurde mir ja auch nirgendwo zugesichert und wenn ich ein Radio bestelle, dann ist eine Balance-Einstellung nicht selbstverständlich, auch nicht, wenn sie im Handbuch beschrieben ist. Die hätte ich separat aus dem Zubehörkatalog dazu bestellen müssen.

Alles klar?

Tut mir leid, aber du hast meiner Meinung nach einen an der Waffel.

Ich lese die ganze Zeit schon dieses Rumgesülze, und irgendwann reicht es dann doch. In der BA (Bedienungsanleitung) steht alles mögliche drin, aber leider nicht alles, was man erhält - und jeder weiß das.

Wenn in der BA die Funktion eines Anfahrassitenten erklärt wird, bedeutet das nicht, dass mein Fahrzeug dieses Leistungmerkmal hat. Wenn in der BA die elektrische Handbremse erklärt wird, bedeutet das nicht, dass mein Fahrzeug damit ausgestattet ist. Wenn in der BA also die Fernbedienung einer Standheizung erklärt wird, bedeutet dies nicht, dass daraus zu folgern wäre, du hättest ein Recht auf diese Fernbedienung.

Was soll also dieses lächerliche Hinweisen auf die BA ?

Man kann gerne drüber reden, dass Ford auch einen an der Waffel hat, wenn die so lange brauchen, um eine Fernbedienung (sozusagen Stand der Technik und berechtigte Erwartungshaltung der Kunden) in ihre Standheizung zu integrieren, oder auch, dass in heutigen Zeiten eine Bedienunsanleitung für ein Auto auch individuell gestaltet sein könnte - aber das ist ein ganz anderes Thema 😉

Zitat:

Original geschrieben von HJOrtmann



Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger


Du hast es offensichtlich immer noch nicht kapiert: Ich und einige andere Teilnehmer hier erwarten als Kunden, dass die im Handbuch dargestellten Umfänge und Funktionen auch wie beschrieben funktionieren. Ich bringe mal ein bewusst überzogenes Beispiel: Im Handbuch wird dargestellt, wie ich am Radio die Balance zwischen links und rechts verändern kann. Diese Funktion ist in der Preisliste nicht beschrieben. Ich stelle im Fahrzeug fest, dass ich die Balance NICHT einstellen kann. Jetzt kommst Du und sagst: Naja, dass wurde mir ja auch nirgendwo zugesichert und wenn ich ein Radio bestelle, dann ist eine Balance-Einstellung nicht selbstverständlich, auch nicht, wenn sie im Handbuch beschrieben ist. Die hätte ich separat aus dem Zubehörkatalog dazu bestellen müssen.

Alles klar?

Tut mir leid, aber du hast meiner Meinung nach einen an der Waffel.

Ich lese die ganze Zeit schon dieses Rumgesülze, und irgendwann reicht es dann doch. In der BA (Bedienungsanleitung) steht alles mögliche drin, aber leider nicht alles, was man erhält - und jeder weiß das.

Wenn in der BA die Funktion eines Anfahrassitenten erklärt wird, bedeutet das nicht, dass mein Fahrzeug dieses Leistungmerkmal hat. Wenn in der BA die elektrische Handbremse erklärt wird, bedeutet das nicht, dass mein Fahrzeug damit ausgestattet ist. Wenn in der BA also die Fernbedienung einer Standheizung erklärt wird, bedeutet dies nicht, dass daraus zu folgern wäre, du hättest ein Recht auf diese Fernbedienung.

Was soll also dieses lächerliche Hinweisen auf die BA ?

Man kann gerne drüber reden, dass Ford auch einen an der Waffel hat, wenn die so lange brauchen, um eine Fernbedienung (sozusagen Stand der Technik und berechtigte Erwartungshaltung der Kunden) in ihre Standheizung zu integrieren, oder auch, dass in heutigen Zeiten eine Bedienunsanleitung für ein Auto auch individuell gestaltet sein könnte - aber das ist ein ganz anderes Thema 😉

Sorry, ich kann Dir nicht zustimmen und ich möchte in diesem Zusammenhang das ein oder andere hier zusammenfassen:

Ob das Fahrzeug die Ausstattung hat die in der BA beschrieben wird ist nicht die Frage. z.B. Deine Beispiele wie Anfahrhilfe, elektr. Handbremse. Vielmehr geht es um die Frage ob die Ausstattung die ich geordert habe in der BA korrekt beschrieben ist. Und dies ist nachweislich nicht der Fall. Einen Vermerk, in dem Bereich der BA, dass es ggf. länderspezifische unterschiede gibt feht. Andere Hersteller machen das anders.

Woher soll denn ein Kunde wissen was stimmt und was nicht? Stell dir vor und ich bleibe bei der ausgelutschten Thematik Standheizung, das Fahrzeug wird in wenigen Monaten verkauft. Der neue Besitzer liest die BA durch und vermisst die FB. Er meldet sich beim Verkäufer und fordert diese an, wie diese Diskussion ausgehen könnte, darf sich jeder selbst ausmalen.

Ferner möcht ich auch daraufhinweisen, dass die BA Haftrungsrechtliche Relevanz hat, insofern ist es schon verwunderlich wie liberal hier der ein oder andere unterwegs ist. Wir reden hier nicht von einem Media Markt Toaster für 39,99, oder Ikea Billy Regal sondern von einem Prunktück der Ingenieurstkunst im Werte eine kleinen Immobilie........und da ist meine Erweartung ganz klar. 3-5 Euro mehr in die BA investiert und die Kunden sind besser drauf. Am falschen Ende gespart!

Zitat:

Ferner möcht ich auch daraufhinweisen, dass die BA Haftrungsrechtliche Relevanz hat, insofern ist es schon verwunderlich wie liberal hier der ein oder andere unterwegs ist.

Bist Du Anwalt? Falls nicht, dann lasse Dich doch bitte mal über die "Zusicherung von Eigenschaften" aufklären.

Hallo,

leider ist das so. ich habe mich auch geärgert, da WEBASTO diese Standheizung mit Fernbedienung anbietet. Ford ist aber nicht in der Lage(noch nicht, beim neuesten S-Max wird es voraussichtlich ab November eine Fernbedienung geben)jetzt eine Standheizung mit Fernbedienung einzubauen.

Deinen Ärger kann ich verstehen, deinen Wunsch(!) nach einer "gültigen" BA auch, aber die Tatsachen sind halt anders. Man kann eben aus einer Bedienungsanleitung keine zugesicherten Eigenschaften rauslesen, da die Bedienungsanleitung (Stand heute) dies nicht hergibt.

Meine Beispiele sind sehr genau passend, auch wenn du das nicht hören willst 😉

Zitat:

Ich und einige andere Teilnehmer hier erwarten als Kunden, dass die im Handbuch dargestellten Umfänge und Funktionen auch wie beschrieben funktionieren

ja -

falls

der beschriebene Umfang mit dem bestellten Umfang identisch ist. Was er im Fall der Standheizung leider nicht ist.

Du könntest ja auch später eine Standheizung ohne Fernbedienung ordern - die FB ist trotzdem in der BA enthalten. Daraus folgert noch lange nicht, dass du das Recht auf eine FB hast...

Ford hat die FB eben nicht im Programm gehabt (ja: Mist, elender). Aber wenn hier jemand nicht nur denkt, sondern über Seiten hinweg versucht, ein Recht abzuleiten, dass eine FW dabei ist, weil diese in der BA (als optional ? als vorhanden ? als möglich ? als später mal denkbar?) beschrieben wurde, dann darf man auch mal nach fast 6 Seiten seine Meinung dazu sagen 😁

Zitat:

Original geschrieben von toga1


[. 3-5 Euro mehr in die BA investiert und die Kunden sind besser drauf. Am falschen Ende gespart!

Da gebe ich dir 100% Recht !

[edit: das Originalposting, auf das ich mich bezog, stammt natürlich vom Themenstarter, also von Rael_Imperial, und nicht von XLTRanger. Die Waffel geht also nicht an XLTRanger 😉 Kann ich aber leider nicht mehr ändern...]

Zitat:

Original geschrieben von Horni77



Zitat:

Ferner möcht ich auch daraufhinweisen, dass die BA Haftrungsrechtliche Relevanz hat, insofern ist es schon verwunderlich wie liberal hier der ein oder andere unterwegs ist.

Bist Du Anwalt? Falls nicht, dann lasse Dich doch bitte mal über die "Zusicherung von Eigenschaften" aufklären.

Vielleicht habe ich mich in der Eile etwas missverständlich ausgedrückt. Die "Zusicherung von Eigenschaften" findet m.E. hier keine Anwendung. Es war einen generelle Erwähnung die auf die Glaubwürdigkeit der BA hindeutet. Die BA kann Haftungsrechtliche Relevanz haben, ...sicher nicht bei der nicht vorhandenen FB.

Mein Problem ist hier nicht die fehlende FB zur SH, sondern die Qualität des Handbuches und die Qualität bzw. Die Aussagen des Herstellers hierzu.
Das finde ich enttäuschend und schwach und die Aussagen von Ford im Falle der FB als schwer verschaukelt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen