Neuer Reifen, aber 3 Jahre alt !?

Yamaha YZF R6

Hallo Kollegen !
Habe mir letzte Woche bei meinem Reifenhändler auf meine R6 neue Reifen aufziehen lassen (Dunlop). Gestern beim putzen mußte ich festsellen, das der vordere Reifen 3 Jahre alt ist !!!
Ich natürlich sofort hin und mich beschwert. Er sagt, er hätte bei der Bestellung keinen Einfluss darauf und es gäbe von den Herstellen offizielle Schreiben wo drin steht, das ein Reifen erst ab 4 Jahren alt sei und es vorher keine Unterschiede zu einem Reifen aus direkter Produktion gäbe.
Es täte ihm Leid er könnte da nichts machen ... Und mir tut es Leid, das ich da vorher noch 4 neue Autoreifen gekauft habe !!!
Jeder Laie weiß doch, das Reifen altern, hart werden und den Grip verlieren.
Oder was meint ihr ? Schlieslich vertraue ich diesem Reifen mein Leben an, und ich bin kein Sonntags Nachmittags zur Eisdiele Spazierfahrer :-D
Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Servus.

Du brauchst dir keine Sorgen machen. Selbst fünf Jahre alte Reifen dürfen noch als "neu" verkauft werden.

Werden die Reifen fachgerecht gelagert und nicht dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt, sind Aushärten und Risse erst viel später ein Thema.

"Ausnahmsweise" ist dein Reifenhändler hier wirklich unschuldig und du kannst mit ruhigem Gewissen deine Maschine fahren.

Gruß

Schraubär 42

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Tja, bei unserem Fiesta waren nach 11 Jahren noch die ersten Reifen drauf. Habe vor dem TÜV gefragt, und er meinte, dass solange keine Risse drin sind kein Grund zur Sorge wäre(dass man durchfallen könnte). Waren auch keine Risse drin.
Bei Bike ist es m.E. eh egal, wenn der Reifen drei Jahre alt ist. Wenn man ein Schleicher und Frühbremser ist, dann macht auch eine geringe Verhärtung nix, und bei allen anderen muss ja eh mindestens 1x im Jahr ein neuer drauf.

Du willst doch nicht ernsthaft Autoreifen mit Moppedreifen vergleichen oder? Moppedreifen haben ne viel weichere Gummimischung und härten schneller aus. Ich hab schon Moppedreifen gesehen die nach 8 Jahren den Namen Holzräder verdient haben. Wenn der Graukittel der Meinung ist das der Reifen zu hart ist kannste dir die Plakette inne Haare schmieren.

Scheiß auf die w..... Das sind die größten a...
Das machen die eh nach Nase wie du Lust und Laune haben zumindest 90%

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Zitat:

Original geschrieben von Andy-Elmshorn


Moin zusammen!
Lustig finde ich in dem Zusammenhang nur, daß die Graukittel meinen 5 Jahre alten Vorderreifen seinerzeit (2006) bemängelt haben!

War es denn wirklich ein Mangel, welcher im Prüfbericht stand oder hat er lediglich die Bemerkung fallen lassen »Ihr Reifen ist 5 Jahre alt, den sollten Sie dann evtl. aufgrund des Alters wechseln.«? Hast du den Prüfbericht noch um nachzuschauen?

Zitat:

Original geschrieben von Andy-Elmshorn


Ergo wäre es ein Mangel, wenn ich einen neuen, vier Jahre alten Reifen aufziehe und nach einem weiteren Jahr zur HU fahre!?!

Der Ansatz ist: Wenn die Reifen nach der Produktion anständig gelagert werden, altern sie nicht so schnell wie am Fahrzeug.

Eigentlich auch nachvollziehbar: Im lichtgeschützten, wohltemperierten Lager fachgerecht passiert dem Material vermutllich nicht so viel wie in der Garage bzw. am Straßenrand.

Beschädigungen am Reifen könnte zu einem Eintrag als Mangel führen. Das bloße Alter jedoch meines Wissens nicht. Zumindest ist mir da keine gesetzliche Regelung bekannt. Wo keine Regelung ist, kann auch kein Mangel in den Prüfbericht kommen.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Beschädigungen am Reifen könnte zu einem Eintrag als Mangel führen. Das bloße Alter jedoch meines Wissens nicht. Zumindest ist mir da keine gesetzliche Regelung bekannt. Wo keine Regelung ist, kann auch kein Mangel in den Prüfbericht kommen.

Bei Beschädigungen am Reifen kriegst Du keinen Eintrag als Mangel, da kriegst Du keinen TüV. Aber das pure Alter des Reifens ist kein Mangel, da mußt Du schon als Fahrer wissen was Du tust.

Da es mich auch betrifft, habe ich mal ein bisschen recherchiert.
Es kursieren unterschiedliche Gerüchte um das Alter der Reifen - hier ein paar Fakten - besonders Interessant die 1,6mm Regelung von Michelin am Ende.

ADAC: Reifen die älter als 8 Jahre sind nicht mehr benutzen (www.adac.de)

Urteile:
Bei einem drei Jahre alten Reifen hat das AG Hamburg zum Aktenzeichen 5 C 99/06 entschieden, dass dieser Reifen nicht als „neu“ verkauft werden durfte.
Bei einem zwei Jahre und vier Monate alten Reifen hat das AG Starnberg zum Aktenzeichen 6 C 1725/09 entschieden, dass dieser Reifen ebenfalls nicht als „neu“ anzusehen ist.

AVD:
Wer neue Reifen kauft, muss sich nicht mit Reifen aus alten Lagerbeständen abspeisen lassen.
Nach 2 Jahren Lagerung gelten Reifen nicht mehr als neuwertig – unabhängig davon, ob sie ordnungsgemäß gelagert wurden oder nicht.
Das Amtsgericht Worms (Az.: 1 C 1050/91) gab einem enttäuschten Reifenkäufer recht, der bei einem Händler 4 neue Winterreifen bestellt hatte. Erst nachdem die Reifen beim Verkäufer aufgezogen, montiert und die Räder ausgewuchtet waren, stellte der Käufer anhand der DOT - Nummer auf der Reifenflanke fest, dass zumindest 3 dieser Reifen bereits älter als 2 Jahre waren. Der Händler weigerte sich, die Reifen zurückzunehmen und den Kaufpreis zurück zu zahlen. Er stellte sich auf den Standpunkt, die Reifen seien nicht mangelhaft.
Der vom Amtsgericht Worms hinzugezogene Sachverständige bestätigte, nachdem er Fachliteratur zu Rate gezogen und auch den Reifenhersteller eingehend befragt hatte, dass aufgrund der zweijährigen Lagerung bei den gekauften Reifen eine physikalische Änderung eingetreten sei, die Reifen daher nicht mehr die Qualität von Neureifen besitzen. Der Sachverständige ging sogar von einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit aus.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Reifen infolge der langen Lagerzeit nicht mehr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Eigenschaft von Neureifen haben. Es gab dem Käufer das Recht zur Wandelung (= Rückgängigmachen des Kaufvertrages).

BRV:
Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Allerdings haben sie dann nur eine begrenzte Nutzungsdauer.

Michelin: Reifen können bis 1,6mm runtergefahren werden - es macht nur einen marginalen untzerschied aus, ob die Reifen 4mm oder 1,6mm Profil haben ["Es ist nicht statistisch belegbar, dass ein Reifen mit vier Millimetern Profiltiefe besser ist als einer mit 1,6 Millimetern." Der Satz kommt von einem hochrangigen Reifen-Manager - dem deutschen Michelin-Direktor Jürgen John.]

Boa...jetzt ist der Reifen vom Themenstarter 15 Jahre alt. 😉

btw: Selbst auf der Renne tut ein 3 Jahre alter Slick, genau so wie ein Neuer...zumindest im Amateurbereich.

Sorry, aber den vorgewärmten Slick kannst du nicht mit Straßenreifen vergleichen! Gerade ein Straßenreifen muss die Temperatur selbst aufbauen und da tut sich ein 3 Jahre alter Reifen einfach schwer, ein bis 2 Jahre alter Reifen ist noch ok, aber mit drei Jahren ist Schluss mit lustig.

Wie krass muss das dann sein, wenn man am Tag vor dem 3. 'Geburtstag' des Reifens fährt und dann am Geburtstag selbst, wenn Schluss mit lustig ist...

Wenn man den Vorderreifen bis zur Kante nutzen kann dann sehr wohl, ein Kurvenparker eher nicht...

Die Frage ist doch, wie lange will ich den Reifen fahren. Wenn ich jedes Jahr eh einen neuen Satz brauche, ist ein drei oder vier Jahre alter Reifen kein Problem. Wenn ich allerdings nur 1000 km im Jahr fahre und somit der Reifen noch sechs bis sieben Jahre drauf sein wird, ist diese Vormontagezeit schon bedeutsam.

Zitat:

@ExEVO schrieb am 10. Mai 2006 um 00:49:48 Uhr:


Hallo Kollegen !
Habe mir letzte Woche bei meinem Reifenhändler auf meine R6 neue Reifen aufziehen lassen (Dunlop). Gestern beim putzen mußte ich festsellen, das der vordere Reifen 3 Jahre alt ist !!!
Ich natürlich sofort hin und mich beschwert. Er sagt, er hätte bei der Bestellung keinen Einfluss darauf und es gäbe von den Herstellen offizielle Schreiben wo drin steht, das ein Reifen erst ab 4 Jahren alt sei und es vorher keine Unterschiede zu einem Reifen aus direkter Produktion gäbe.
Es täte ihm Leid er könnte da nichts machen ... Und mir tut es Leid, das ich da vorher noch 4 neue Autoreifen gekauft habe !!!
Jeder Laie weiß doch, das Reifen altern, hart werden und den Grip verlieren.
Oder was meint ihr ? Schlieslich vertraue ich diesem Reifen mein Leben an, und ich bin kein Sonntags Nachmittags zur Eisdiele Spazierfahrer :-D
Gruß Michael

alter schwede , solch einen kunden wie DICH der sich bei A unwissenheit auf 180 geht will keiner und B ein reifen der 3 oder 4 jahre alt ist , ist GUT !

ach und ....ein gesetz was das alter begrenzt als " alt " gibt es nicht...damit du nicht weiter rumheulst

Je älter der Reifen, desto langlebiger.

Bis sich Altersrisse bilden, so lange lebt ein Moppedreifen nicht. Ich fahre lieber "gut abgehangen", dann muss ich nicht so oft wechseln. Und billiger und stressfreier ist es auch: Zum Reifenhändler, und einen aus dem Lager nehmen.

Wer Angst vor dem schlechteren Grip hat...ich konnte da bisher nichts feststellen. Bin wahrscheinlich nicht gut genug..

Zitat:

@Toskana schrieb am 30. September 2018 um 13:31:40 Uhr:



Der vom Amtsgericht Worms hinzugezogene Sachverständige bestätigte, nachdem er Fachliteratur zu Rate gezogen und auch den Reifenhersteller eingehend befragt hatte, dass aufgrund der zweijährigen Lagerung bei den gekauften Reifen eine physikalische Änderung eingetreten sei, die Reifen daher nicht mehr die Qualität von Neureifen besitzen. Der Sachverständige ging sogar von einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit aus.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Reifen infolge der langen Lagerzeit nicht mehr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Eigenschaft von Neureifen haben.

Was für eine Volksverdummung.
Bei einem fachgerecht gelagerten Reifen geht der Sachverständige von einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit aus.
Was soll das denn?
Und was ist, wenn ich mit meinen Reifen zwei Jahre und 20.000km über alle möglichen Straßen gefahren bin, etliche Schlaglöcher mitgenommen habe, die Reifen im Winter -20°C und im Sommer 40°C ausgesetzt waren und das Teil abertausende von Brems- und Beschleunigungsaktionen durchgemacht hat? Bin ich dann eine tickende Zeitbombe? Oder ist das nicht der Einsatzzweck, für das ein REIFEN gebaut wurde und das auch problemlos 5-7 Jahre durchhält (sofern das Profil solange durchhält)?!?!?
Der Gutachter sollte sich einen neuen Job suchen. Einen, wo man nicht soviel Quatsch verzapfen kann.

Und der Richter kann sich gleich mit anschließen. Wer beweißt denn tatsächlich, daß die "vorausgesetzen Eigenschaft von Neureifen" nicht mehr eingehalten wird? Haben die genau mit diesem Reifentyp Vergleichsmessungen gemacht? Wer legt die "vorausgesetze Eigenschaft von Neureifen" fest? Sie sind schwarz, rund, haben Bodenhaftung..... Und was macht ein zwei Jahre alter, ordentlich gelagerter Reifen jetzt anders?

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