neuer brief und eintragungen???

Opel Astra F

hallo zusammen,
hab da mal eine alberne frage!!!
ich war vorgestern beim tüv und habe alles eintragen lassen.
als meine geliebte frau gestern beim straßenverkehrsamt war und alles umschreiben lassen hat kam sie wieder und alle eintragungen standen nur im fahzeugschein,aber im fahrzeugbrief war nichts neues eingetragen worden!!!!!
ist das normal das eintragungen nur im schein und nicht im brief geschrieben werden???????
vielen dank!!!
gruß,walter

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ja dieses fahrzeug tallala tei 2!
dann scheint ja alles seine richtigkeit zu haben!!!
alles eh nur abzocke!
was soll´s,hauptsache alles eingetragen und es gibt keinen streß mit unserer freundlichen polizei!!!!
gruß,walter

Im Brief und im Schein sollten normalerweise nur die Daten von dem Serienauto stehen. Wenn man beim TüV war, bekommt man vom Prüfer so nen "Beipackzettel", den man mitführen muss. Da die deutschen Beamten aber öfter mal etwas langsamer mit dem denken sind, haben sie die EU-einheitliche Regelung etwas missverstanden und deswegen haben wir hier in Deutschland so nen durcheinander... und dann wirtschaftet dann auch noch jede Stadt nach eigenen Vorlieben 🙄

@Bunny Hunter
genau jede Zulassungsstelle (Kreis/Stadt) macht das nach eigenen Vorstellungen.
Und die Daten werden immer per Hand eingetippt. Die speichern doch nicht die ganzen Daten von den Scheinen.
Ok vielleicht bei den neuen Scheinen jetzt.
Bei mir wurden die Eintragungen übernommen, ein Kollege bekam den alten Brief entwertet mitgegeben.

Wenn nur noch in Teil 1 eingetragen wird brauche ich Teil 2 doch nicht mitnehmen zur Zulassungsstelle od. gibt es den auch neu, weil da ist ja die Nr. vom Teil 1 vermerkt?

Was mich aber wundert ist das sowohl im Teil 1 + 2 der Satz steht:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird NICHT als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Wer ist denn nun Eigentümer des Fahrzeugs?
Od. verstehe ich das falsch. Früher war es ja so wer den Brief hat ist der Eigentümer des Fahrzeugs egal wer darin eingetragen ist. Und nun ist derjenige Eigentümer der im Brief steht und nicht der den Brief in der Hand hält?

Zitat:

Original geschrieben von MadDuck


[BWer ist denn nun Eigentümer des Fahrzeugs?
Od. verstehe ich das falsch. Früher war es ja so wer den Brief hat ist der Eigentümer des Fahrzeugs egal wer darin eingetragen ist. Und nun ist derjenige Eigentümer der im Brief steht und nicht der den Brief in der Hand hält?

So sieht es aus 😉

Die frühere Regelung war ja wohl auch fürn Ar***, wenn ich irgendwie an deinen Brief gekommen wäre, dann wäre ich legalerweise der Besitzer deines Auto gewesen, du lediglich noch der Halter 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


So sieht es aus 😉
Die frühere Regelung war ja wohl auch fürn Ar***, wenn ich irgendwie an deinen Brief gekommen wäre, dann wäre ich legalerweise der Besitzer deines Auto gewesen, du lediglich noch der Halter 🙄

Und wenn ich irgendwie an deine Brieftasche kommen würde, wäre ich auch der neue Besitzer des Inhaltes. So ist es nun mal und man sollte auf seine Sachen aufpassen. Ich fand es gut. Oder willst Du noch mehr Bürokratie? Alles andere ist nur eine ABM für Rechtsanwälte, Notare und Gerichte.

@all
Ich empfehle jedem Kopien von seinen alten Dokumenten zu machen. Bei dem Durcheinander auf den Ämtern. Auch vom dem alten Führerschein.

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