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Neuer A4 auf dem Transportweg beschädigt!

Audi A4
Themenstarteram 17. Januar 2021 um 13:05

Guten Tag zusammen!

Ich bin der Andreas, hier im Forum weniger aktiv, aber aktuell habe ich doch ein kleines Problem und würde gern mal ein paar Meinungen lesen.

Im Rahmen einer Rabattaktion hatte ich im Herbst 2020 einen neuen Audi A4 (Listenpreis ~60K€) für meine Frau bestellt. Eigentlich sollte der Wagen Mitte Dezember schon in Neckarsulm abgeholt werden, die Rechnung hatte ich schon bekommen, jedoch hat Corona die ganze Aktion kurzfristig vermasselt. Werksabholungen waren dann von heut auf morgen in Neckarsulm nicht mehr möglich und ich habe den Wagen umdisponieren lassen, so dass er hier nach Süddeutschland ins Audi Zentrum geliefert werden sollte.

Ende letzter Woche bekam ich dann kurz und knapp eine E-Mail, dass der von mir bestellte A4 eingetroffen sei, jedoch eine Transportbeschädigung habe.

Telefonisch war der zuständige Ansprechpartner nicht zu erreichen, da die anscheinend alle im Homeoffice sitzen.

Wie auch immer, ich bin spontan zum Audi Zentrum gefahren und da stand unser neues Auto schon auf der Bühne - auch schon auseinander gebaut, was mich sehr gewundert hat.

Die Heckschürze ist stark beschädigt und eine Felge inkl. Reifen hat wohl einen recht heftigen Schlag abbekommen. An der Karosserie konnte auf die Schnelle kein Schaden festgestellt werden. Wohlmöglich ist der Wagen beim Auf- oder Abladen vom Transporter gegen einen der Holme gefahren worden.

Der Händler meint jetzt schlicht und ergreifend: Neue Heckschürze und ein neues Rad dranschrauben und der A4 befindet sich wieder im Neuwagenzustand!

Das sehe ich ehrlich gesagt anders, aber ich habe auch keine Ahnung :D

Wenn ich mit meinem Auto irgendwo gegen fahre, ist das ein Unfall mit all seinen Konsequenzen.

Ich würde hier vorab gerne mal ein paar Erfahrungswerte sammeln und ggf. eine Strategie erarbeiten, wie weiter vorzugehen ist. Welche Rechte habe ich, was kann man verlangen etc.?

Zählt sowas wahrhaftig als lapidare Transportbeschädigung? (Der A4 ist weder angemeldet noch bezahlt, letztendlich auch noch nicht mein Auto)

Hätte erst ein unabhängiges Gutachten erstellt werden müssen um u.A. die Schadenhöhe beziffern zu können?

Wird der Wagen tatsächlich noch als Neuwagen gehandelt, wenn die Heckschürze getauscht wurde? Das Rad ist wohl eher nebensächlich, obwohl man auch nicht weiß, ob der "Unfall" bspw. die Antriebswellen und andere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen hat.

Ist es ein Unfallwagen?

Wer haftet für solche Schäden?

Der Händler sagte mir dass er auf dem Schaden sitzen bleiben würde, dass es dafür keine Versicherung gäbe und Audi da auch nicht einspringen würde. Ich musste schmunzeln... :rolleyes:

Ich habe dem Händler jetzt erst mal mitgeteilt, dass er sich überlegen soll, inwieweit er mir preislich aufgrund dieses Vorfalls noch entgegen kommt.

Der tat allerdings so, als sei das alles nicht so dramatisch und zur Not würde er einfach einen neuen A4 bestellen. Weiß nicht, ob er das wirklich ernst gemeint hat.

Letztendlich möchten wir den A4 schon gerne haben.

Danke für Tipps.

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29 Antworten

Von einem solchen "Neuwagen" würde ich persönlich Abstand nehmen. Es sei denn...das "Entgegenkommen" ist unausschlagbar ;)

Die sauberste Lösung wär eine Neubestellung...und ganz sicher wird so eine Art Schaden auf irgendeine Weise abgesichert sein.

Ich glaube, dass du auf eine Neubestellung keinen Anspruch hat. Da ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Bei Google findet man dazu einige Urteile.

Ein Neuwagen bleibt "fabrikneu", auch wenn er einen leichten, jedoch fachgerecht ausgebesserten Lackschaden erlitten hat. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist damit ausgeschlossen. Wo hier die Grenze liegt ist allerdings fraglich.

Ich denke, dass bei Uneinigkeit so etwas immer vor Gericht landet.

Wie ein leichter Lackschaden liest sich das alles wohl eher nicht...mit dem Gericht magst du Recht haben.

Ich würde den Händler erstmal bitten, Dir Fotos von dem Schaden zu zeigen, vom Zeitpunkt bevor die Teile abgebaut wurden. Die Heckschürze wird schon bei einem kleinen Schaden abgebaut und ausgetauscht. Und eine Felge ist auch schnell beschädigt. Bleib erstmal ruhig und versuche, Fotos zu bekommen. Wenn es beim Abladen passiert ist oder während des Transports, ist der Spediteur haftbar. Und dessen Versicherung wird auch Fotos und ein Gutachten haben wollen. Wenn der Händler "drauf sitzen bleibt", war es nicht der Spediteur sondern vielleicht ein Mitarbeiter beim Rangieren. Auch der ist über den Betrieb versichert und auch diese Versicherung möchte ein Gutachten oder Kostenvoranschlag mit Fotos sehen.

Hol' tief Luft und versuche, gelassen zu bleiben.

Ist der Schaden in der Obhut des Händlers passiert, zahlt er ihn selbst, alle vorherigen Schäden sind über die Transportfirma abgesichert.

Neue Schürze und Felge hätte der Händler nicht einmal mitteilen müssen, nach meinen Erfahrungen.

Klar kann man versuchen weitere Rabatte zu bekommen, einen Rechtsanspruch hat man nicht. Auch nicht auf ein neues Fahrzeug, das liegt im Ermessen des Händlers.

Im Zweifelsfall eine Erstberatung beim Anwalt einholen.

Mach meinen Erfahrungen werden Fahrzeuge, die auf dem Transport beschädigt werden und entsprechend versichert sind, nicht an den Endkunden ausgeliefert. Solche Fahrzeuge gehen an Wiederverkäufer. Das passiert selbst mit Fahrzeugen, die lediglich einen leichten Schaden erlitten haben. Ich gehe daher davon aus, dass der Händler den Schaden zu verantworten hat. Der Händler wird natürlich versuchen, dass so preiswert wie möglich zu regulieren. Sprich selbst beheben, dem Kunden vielleicht noch ein kleines Schmankerl anbieten (wie z. B. ein kostenloses Cabrio für ein Wochenende, einen kostenlosen Ölwechsel oder sowas in der Art).

Ich würde versuchen, dass Fahrzeug nicht abnehmen zu müssen. Schliesslich wurde ein Neuwagen bezahlt. Ob man rechtlich damit durchkommt, weiss ich allerdings nicht.

Übrigens werden auf dem Transport beschädigte und reparierte Fahrzeuge zu sehr guten Konditionen angeboten. Obwohl die Margen für den Händler dabei absolut traumhaft sind. ;-)

Themenstarteram 17. Januar 2021 um 14:42

Zitat:

@dusti64 schrieb am 17. Januar 2021 um 14:22:25 Uhr:

Wie ein leichter Lackschaden liest sich das alles wohl eher nicht...

Viel mehr als das ist es auch nicht und wie gesagt, ist nur die Stoßstange betroffen die sich ja komplett tauschen lässt. Wäre an der Karosse was, säh die Sache schon wieder anders aus.

Letztendlich ist es auch kein gravierender Schaden, mich ägert nur die ganze Abwicklung etwas.

Wäre es nicht im Gespräch gewesen, dass ich den A4 morgen oder übermorgen schon abholen kann, hätten sie mir wahrscheinlich gar nichts von dem Schaden mitgeteilt.

Ich denke mal, wenn am Werksgelände sowas passiert, bekommt da kein Kunde was von mit. Die Teile werden getauscht und gut ist.

Ich hatte einen ähnlichen Schaden (kein Transportschaden) vor einiger Zeit an einem anderen Fahrzeug, da waren für die Reparatur mal gut 3.500€ fällig. Das wird meines Ermessens nach hier bei dem flammneuen A4 nicht wesentlich günstiger ausfallen.

Wie auch immer, ich mache mir da auch keine großen Hoffnungen auf einen Rabatt, leider wird so einiges immer auf den "armen Kunden" abgewälzt :D

 

Wie erwähnt ist der A4 auch noch nicht bezahlt. Das ist auch noch so eine Sache. Der Händler hatte mir bereits im Dezember die Rechnung geschickt. Ich hatte ihn eigentlich gebeten, mir eine neue Rechnung mit angepasster MwSt. auszustellen. Da kommt dann eine Mail zurück, warum er bitte eine neue Rechnung ausstellen müsste?!?

Würdet ihr einfach inkl. nur 16% MwSt. überweisen? :D Das macht eben auch mal noch ~1800€ aus.

Zitat:

@FranziskaW schrieb am 17. Januar 2021 um 15:12:36 Uhr:

Mach meinen Erfahrungen werden Fahrzeuge, die auf dem Transport beschädigt werden und entsprechend versichert sind, nicht an den Endkunden ausgeliefert. Solche Fahrzeuge gehen an Wiederverkäufer. Das passiert selbst mit Fahrzeugen, die lediglich einen leichten Schaden erlitten haben. Ich gehe daher davon aus, dass der Händler den Schaden zu verantworten hat. Der Händler wird natürlich versuchen, dass so preiswert wie möglich zu regulieren. Sprich selbst beheben, dem Kunden vielleicht noch ein kleines Schmankerl anbieten (wie z. B. ein kostenloses Cabrio für ein Wochenende, einen kostenlosen Ölwechsel oder sowas in der Art).

Ich würde versuchen, dass Fahrzeug nicht abnehmen zu müssen. Schliesslich wurde ein Neuwagen bezahlt. Ob man rechtlich damit durchkommt, weiss ich allerdings nicht.

Übrigens werden auf dem Transport beschädigte und reparierte Fahrzeuge zu sehr guten Konditionen angeboten. Obwohl die Margen für den Händler dabei absolut traumhaft sind. ;-)

Darüber muss ich jetzt schon schmunzeln. Du kannst dir gar nicht vorstellen wieviel Fahrzeuge zwischen Werk und Händler beschädigt werden. Zwar keine großen Schäden, aber eben Schäden. Selbst ich hatte schon 2 kleine Schäden. Einmal am BMW und einmal am Audi.

Ein Bekannter hat ein Transportunternehmen welches Fahrzeuge transportiert. Der kann ein Lied davon singen was Transportschäden betrifft. Das ging teilweise sogar soweit, dass von Autohäusern solche Schäden absichtlich herbeigeführt wurden. Der zahlt Versicherungsprämien in gigantischer Höhe mit der Überlegung das ganze aufzugeben. Die Fahrzeuge werden alle beim Händler repariert und danach ausgeliefert. Soviel zu dem Thema, dass solche Fahrzeuge nicht an den Kunden gehen.

Ich brauche mir die Zahlen, wieviele Fahrzeuge auf dem Transport beschädigt werden, nicht vorzustellen. ;-)

Wenn Du weisst, was ich damit meine ...

Dann darfst du aber nicht die Vergessen die durch Montage Beschädigungen direkt am Band eine nach Lackierung/ Bearbeitung benötigen. Das sind Abteilungen im Werk die gut beschäftigt sind . Merkt am Ende auch niemand.

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 17. Januar 2021 um 17:34:16 Uhr:

Dann darfst du aber nicht die Vergessen die durch Montage Beschädigungen direkt am Band eine nach Lackierung/ Bearbeitung benötigen. Das sind Abteilungen im Werk die gut beschäftigt sind . Merkt am Ende auch niemand.

Genau. Der in der Endkontrolle hat genügend Arbeit mit Dellendrücken.

Die Fahrzeuge, die vor dem Verlassen des Werks „beschädigt“ werden, sind meines Wissens nach aber nicht versichert. Insofern dürfte die Behandlung dieser Schäden nochmals anders ablaufen. Aber in diesem Thread ging es ja eingangs um eine Beschädigung auf dem Weg vom Werk zum Kunden.

Ja, wir sind wieder vom Thema abgekommen.

Beschädigte Fz. gehen bei uns direkt zurück zum Hersteller(große Logistikfirma) und werden, wenn der Schaden von uns , mit unserer Versicherung abgerechnet..

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