Neuen (alten) Omega gekauft
Hallo und guten Morgen erstmal an Alle,
ich bin neu in diesem Forum, da ich mir vor ein par Tgen einen Omega (2.0, 16V 1997) gekauft habe.
Vorher fuhr ich das hässlichste Auto der Welt... Multipla. Daher war ich oft im Multiforum unterwegs und hab gehofft, nicht so schnell wieder sooo viele Fragen zu haben. Unser kleiner Zweitwagen, Opel Corsa macht keine grossen Probleme (also ohne Fragen und Forum), muss jetzt aber dem Big Daddy weichen.
So, jetzt aber erstmal zu meinen Fragen. Unser Dicker ist im Oktober 1997 Erstzugelassen, was ist es denn dann für ein Baujahr? Ich sag 98, mein Mann 97...wegen der Ersatzteile. Wir haben ihn günstig gekauft ohne TüV, also der ist jetzt fällig. Zu machen sind neue Handbremsseile, Bremsen hinten, Auspuff komplett, Ölwechsel (letzter vor 6Jahren gemacht), Radlager, Ventildeckeldichtung.
Die Motorkontollleuchte blinkt manchmal auf und der Standdrehzahlbereich ist unrund. Leider hat das Auslesegerät meine Mech. unsere Steuereinrichtung nicht erkannt, also es konnte nicht synchronisiert werden. Was wird das sein? Ja und dann ganz wichtig, ich hab kein Betriebshandbuch, wann wird bei diesem Modell der Zahnriemen gewechselt? Als nächstes ist dann auf jedenfall noch die Kupplung fällig aber das dann hoffentlich etwas später. Die größte Angst hab ich vor dieser Motorkontrollleuchte...
Falls mir hier jemand weiterhelfen könnte, wär ich da sehr dankbar.
Christiane
75 Antworten
@ Christiane
Schau doch mal in der Omega Google Schrauber Map , vielleicht ist jemand bei Euch in der nähe der Euch helfen kann.
@steph0211
leider ist hier niemand verzeichnet. Einen gibt es erst ab ca. 75 km. Das lohnt sich wohl nicht.
Aber danke für den Tip.
findest Du?? Najader müsst eine Std fahren, naja oder ich zu ihm... Ich kann es ja mal ins Auge fassen, wenn ich ihn erstmal fahren kann.
So jetzt erstmal die versprochenen Bilder, die nächsten kommen ohne Sonne:-)
Ähnliche Themen
Hallo,
ersmal klare Verbesserung gegenüber dem Multipla 😁
zweitens gibt die Betriebsanleitung eh nicht viel her außer Belegungsplan der Sicherungen, Ölmenge, son Blabla eben, ansonsten "wenden Sie sich an den freundlichen Opel-Händler" hier immer FOH
Ergo drittens bist du hier genau richtig. Willkommen 😁
@creeper45
Danke für das nette Willkommen. Ja, eindeutig eine Verbesserung, obwohl ich dem Multi nichts böses will aber, was an dem alles kaputt ging...wenn ich da anfangen sollte es aufzuzählen, bräucht ich wohl zwei Seiten. Seine sechs Sitze waren das einzig Tolle.
Ich hab mich in den Omega total verliebt und hoffe, das wir ihn wieder richtig flott bekommen.
Die Farbe heißt Nautilusblau (Z283) - meine persönliche Lieblingsfarbe beim Dicken 😉 hat meiner ja schließlich auch 😁
Nautilusblau... das klingt ja edel... schön. Nach unserer Politur ist er jedenfalls wieder chick.
Neue Frage:
Die abnehmbare AHK hat leider keinen Schlüssel... kann man den nachbekommen, weiss das einer?
Die Strafen sind nicht ohne.
Danke schon mal
Zitat:
Original geschrieben von christiane1972
Die Strafen sind nicht ohne.
Welche Strafen???
Und ja die Schlüßel kann man nachbestellen auf dem Zylinder steht eine Nummer.
@ Gerhard, es gibt wirklich so eine Vorschrift bei den Versicherungen, das man die abnehmbare Anhängerkupplung abnehmen muss wenn man nicht mit Anhänger fährt.
Ich habe jetzt nur das hier gefunden, soll irgendwie vom ADAC sein. Aber war in einem anderen Forum und so wirklich beim ADAC habe ich es auch nicht gefunden:
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige Urteile bislang nicht vor.
PS: der Artikel ist aber schon 8 Jahre alt 😉
Danke, da wurde mir gerade Atrbeit abgenommen.
Mein Bekannter musste 50,00€ zahlen. Da gibt es auch noch so einen § für Teile am Auto die hinausragen und eine Gefährdung darstellen.
Für den Fall, dass die abnehmbare Anhängerkupplung das Autokennzeichen zum Teil verdeckt, muss sie entfernt werden, sobald der Anhängerbetrieb eingestellt ist.
Eine Pflicht legt das Gesetz dem Fahrzeugführer nur derart auf, als das der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen hat, dass die Fahrzeugkennzeichen jederzeit gut zu lesen sind (StVO, § 23).
Das ist alles etwas schwammig und Auslegungssache aber mir wärs lieber, sie abmachen zu können.
Der Schlüssel muss nicht vorhanden sein, wenn jemand die AHK einfach so zusammen gebaut hat.
Sprich es kann sein das die AHK gar nicht abschossen ist.
War zu mindest bei meinem anderen Omega so, bei meinen Benz ging das nur mit Schlüssen.
Interessante Annahme. Ich kenn nur die vom Multi und da ging nichts ohne Schlüssel. Werde ich also morgen mal ausprobieren. Aber wie kann die ohne Schlüssel ein und aus rasten?😕