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Neue Windschutzscheibe gefällig?

BMW 5er E61
Themenstarteram 16. April 2013 um 14:43

Hallo!

Gestern auf dem Parkplatz wurde ich von einer Firma angesprochen, die Autoscheiben ersetzt.

Den Namen der Firma möcht ich nicht nennen, ich glaube auch nicht, dass das die Einzigen sind, die so etwas machen. Es war NICHT die Firma mit der hirnlosen TV-Werbung, sondern eine lokale Firma.

Ein MA kam nach dem Aussteigen zu meinem Auto, zeigte auf einen Winzigen Steinschlag und bot mir an, die WS kostenlos zu tauschen.

Meiner Meinung nach war der Steinschlag weder groß genug, noch im Blickfeld des Fahrers.

Ein etwas größerer ist auf der Beifahrerseite 2cm oberhalb der unteren Scheibenkante.

Ich habe dann dankend abgelehnt.

Eine neue Scheibe ist zwar schön, aber können die auch den Regensensor kalibrieren?

Wie ist die Qualität generell?

Was ist, wenn ich zwei Wochen später einen richtigen Steinschlag habe?

Ich glaube die haben jedem einen Tausch angeboten, egal wie die Scheibe aussah.

Die hatten einen Pavillion auf dem Parkplatz aufgebaut, wo man gleich einen Termin machen konnte, sogar die Selbstbeteiligung haben die übernommen.

Wie will die Versicherung das auch prüfen?

Meiner Meinung nach werden hier Leute zum Versicherungsbetrug angehalten, ok finde ich das jedenfalls nicht.

Das zahlen wir dann alle über die Versicherungsprämien.

Gruß, Ralf

Beste Antwort im Thema

Die beschädigen sogar in Abwesenheit des Eigners das Auto um einem hinterher den Schaden zu zeigen.

Ich habe den Leuten einmal verbieten müssen sich meinem Fahrzeug zu nähern.

Musste ihm meinen Dienstausweis zeigen um ihn zu überzeugen mich und mein fzg in Ruhe zu lassen.

Es wurde laut und ih bin zum gf des Supermarkt.

Seitdem nie wieder gesehen.

Unseriöses Wanderpack

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am 16. April 2013 um 15:43

Na ja, Versicherungsbetrug eher nicht. Wenn deine Scheibe einen Steinschlag hat - egal wie groß dieser auch sein mag, so ist dieser über die Teilkasko versichert. Bei einer Scheibenreparatur wird in der Regel versicherungsseitig schon kein Selbstbehalt fällig, da meist drauf verzichtet wird. Ist für die Versicherung ja auch ne ganze Ecke billiger, als ein Kompletttausch der Scheibe.

Ist die Stelle an der Scheibe für eine Reparatur ungeeignet und es bleibt nur ein Tausch, so kann durchaus auf den Selbstbehalt verzichtet werden - nämlich dann, wenn die Werkstatt so gute Konditionen mit dem Hersteller hat, dass es sich für die noch immer rechnet. Solche Angebote hört man des Öfteren, teilweise auch mit 50% SB-Erstattung usw...

Hat mit Versicherungsbetrug also so gar nichts zu tun - sofern tatsächlich ein Schaden vorliegt. Hatte bei Ankauf meines Fahrzeuges beim Händler schon Angebote eine unbeschädigte Scheibe auszutauschen um den Inzahlungnahmepreis zu erhöhen. Nur wäre da nie eine neue Scheibe eingebaut - sondern nur abgerechnet worden. DAS ist Betrug...

Ob Werkstatt X-Y-Z die Kalibrierung hinbekommt, verrät nur die Glaskugel. Die ist mir aber gerade davongerollt... :D

Ich habe neulich eine neue Scheibe von Carglass bekommen, es hat natürlich erst nach 2 Wochen wieder geregnet und dann habe ich festgestellt, dass der Regensensor nicht funktionierte. Ich habe dann die Abdeckung am Rückspiegel abgenommen und festgestellt, dass ein Stecker nicht richtig eingeclipst war.

Der Regensensor funktioniert jetzt, allerdings verhält er sich ziemlich sensibel, bei wenig Regen geht er schnell auf die höchste Stufe hoch, und wenn es aufhört zu regnen dann dauert es 1-2 Minuten bis er langsamer wird und nochmal solange bevor er wieder aufhört.

Kann es sein, dass der Sensor an der Scheibe auch Auswirkungen auf die Klimaanlage hat, es scheint als bläst sie nun viel stärker auf die Scheibe, oder bilde ich mir dass nur ein?

Der Scheibenaustausch hat beim Zuschauen viele Nerven gekostet, die haben die Scheibe mit Kleber drauf nochmal an einer Ecke angehoben und irgendwas nachgetupft. Dann haben die ein breites Schaumstoffband von der alten Scheibe abgetrennt und einfach für die neue Scheibe wiederverwendet. Die obere Scheibendichtung verläuft jetzt wellig und nicht gerade.

Die beschädigen sogar in Abwesenheit des Eigners das Auto um einem hinterher den Schaden zu zeigen.

Ich habe den Leuten einmal verbieten müssen sich meinem Fahrzeug zu nähern.

Musste ihm meinen Dienstausweis zeigen um ihn zu überzeugen mich und mein fzg in Ruhe zu lassen.

Es wurde laut und ih bin zum gf des Supermarkt.

Seitdem nie wieder gesehen.

Unseriöses Wanderpack

am 16. April 2013 um 18:19

Nun ja, auch die gibt es wohl... Bei uns hier steht vor einem größeren Einkaufscenter auch ab und an mal ein Zelt, wo kleinere Steinschläge gleich vor Ort repariert oder Termine für einen eventuell notwendigen Scheibentausch ausgemacht werden können. Hab allerdings nie so wirklich ersehen können, was das konkret für eine Firma ist und wo die ihre Geschäftsstelle haben. Sieht in der Form dann natürlich nicht allzu seriös aus.

Andererseits beschädigen die im Trubel eines Einkaufscenter-Parkplatzes trotzdem keine Scheiben. Da wäre das Risiko einfach zu groß. Zudem quatschen die keinen an, sondern lassen bei Interesse auf sich zukommen. Die haben halt 1 x im Monat ihren Stand dort, wie der örtliche Autohändler auch. Oder der Vertreter der Mega-Super-Ewig-Antiexplosionsfest-Politur...

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Ist die Stelle an der Scheibe für eine Reparatur ungeeignet und es bleibt nur ein Tausch, so kann durchaus auf den Selbstbehalt verzichtet werden - nämlich dann, wenn die Werkstatt so gute Konditionen mit dem Hersteller hat, dass es sich für die noch immer rechnet. Solche Angebote hört man des Öfteren, teilweise auch mit 50% SB-Erstattung usw...

Hat mit Versicherungsbetrug also so gar nichts zu tun - sofern tatsächlich ein Schaden vorliegt.

Irrtum, großer IRRTUM.

 

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

 

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

am 17. April 2013 um 15:08

Okay, soweit ist das gar nicht mal falsch. Gilt allerdings auch nur bei Abrechnung zwischen ausführender Firma und Versicherung gegen Rechnungsvorlage und Abtretungserklärung. Machen viele Leute so, was dann auch tatsächlich zu den bereits genannten Straftatumständen führen würde.

Den Vertrag hat aber der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer, nicht die ausführende Firma. Jeden Kaskoschaden kann der Versicherungsnehmer aber auch auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages regulieren lassen - wie es der Versicherer halt hält. Hier wohl wenn dann auf Basis eines Kostenvoranschlages.

Der Versicherungsnehmer kann dann aber problemlos die Reparatur nach eigenem Gutdünken ausführen lassen wo er will oder auch gar nicht. Hier kann dann die ausführende Firma problemlos den entsprechenden rabatt auf die Reparatur geben, ohne dass hier ein Betrug vorliegt.

Beispiel 1:

Es werden beide Scheinwerfer beschädigt. Es liegt ein Teilkaskoschaden vor, angenommen in Höhe von 850 Euro abzüglich 150 SB. Der Versicherungsnehmer bekommt 700 Euro vom Versicherer und lässt sich dann günstigere Scheinwerfer in Werkstatt XYZ einbauen. Oder gebrauchte Scheinwerfer, wenn er es denn tatsächlich so haben will... :)

Beispiel 2:

Die Windschutzscheibe wird beschädigt und auf Kostenvoranschlag abgerechnet. Also beispielsweise 550 Euro minus 150 Euro SB. Der Versicherungsnehmer erhält 400 Euro. Anschließend beauftragt der Versicherungsnehmer eine Werkstatt, welche die Reparatur für 400 Euro ausführt. Fazit? Kein Betrug. Der Versicherungsnehmer könnte sich auch selbst eine neue Scheibe kaufen und mit Kaugummi einkleben, wenn er das so mag... :D

* * * * *

Versichert ist grundsätzlich der Schaden - nicht die Reparaturleistung. Juristisch durchaus von Bedeutung.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Versichert ist grundsätzlich der Schaden - nicht die Reparaturleistung. Juristisch durchaus von Bedeutung.

Versichert ist in der Kasko nicht der Schaden, sondern der "entstandene Schaden".

Und vom "entstandenen Schaden" wird die SB fällig.

 

Wenn Du nun fiktiv mit einem höheren Kostenvoranschlag bei der Versicherung abrechnest und dann kostengünstiger eine andere Werkstatt aufsuchst, dann hast Du wiederum die Versicherung betrogen bzw. Deine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, da Du Deiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen bist. Du hättest der Versicherungs melden müssen, dass der Schaden doch nicht so hoch gewesen ist.

Von den Parkplatz-Reparaturen halte ich genau gar nix.

In meinem Bekanntenkreis sind schon mehrere Leute auf die Masche hereingefallen und am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.

Wenn ich einen Steinschlag hab, fahre ich damit in die Werkstatt und lasse es da machen.

Bei quasi jeder größeren Werkstattkette zahle ich (Teilkasko vorausgesetzt) eh nichts für die Reparatur, da die meisten entsprechende Vereinbarungen mit den Versicherungen haben.

Wenn die Scheibe gewechselt werden muss, zahle ich eben meine vertragliche SB und gut ist.

Die Firma mit der nervigen Werbung übernimmt dabei sogar noch 75€ der SB.

Und die 75€ ist es mir auf jeden Fall wert. So weiß ich zumindest, dass alles "nach Vorschrift" abgelaufen ist.

 

PS:

@guellepumpe: Du hast eine Garantie auf den Scheibenwechsel bekommen.

Also einfach direkt einen neuen Termin ausmachen oder bei noch einmal bei deiner Versicherung melden, dann übernehmen die das für dich.

Pfusch beim Wechsel läuft auch unter Garantiefall. ;)

am 18. April 2013 um 5:28

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Wenn Du nun fiktiv mit einem höheren Kostenvoranschlag bei der Versicherung abrechnest und dann kostengünstiger eine andere Werkstatt aufsuchst, dann hast Du wiederum die Versicherung betrogen bzw. Deine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, da Du Deiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen bist. Du hättest der Versicherungs melden müssen, dass der Schaden doch nicht so hoch gewesen ist.

Sorry wenn ich so ehrlich bin - das ist juristisch und versicherungsrechtlich schlichtweg Käse... :D

Noch einmal - der Schaden als Solcher ist versichert - nicht die tatsächlichen Reparaturkosten!!!

Vollkasko oder Teilkasko macht keinerlei Unterschied. Was meinst Du, wie viele Fahrzeughalter nach einem Schaden - egal ob Unfall oder Glasschaden - allein nach Gutachten oder ersatzweise nach Kostenvoranschlag abrechnen und dann günstiger bis gar nicht reparieren lassen.

Bei Werkstattbindung zieht der Versicherer in der Regel nochmals 10% der Regulierungssumme ab, wenn nicht oder woanders repariert wird. Zudem entfällt die Umsatzsteuer bei nichterfolgter Reparatur und/oder fehlendem Nachweis.

Setzt doch bitte nicht solche Stammtisch-Gerüchte in die Welt, sonst kommen hier bald wieder gefühlte 100 Anfragen, ob nach einem Unfallschaden bei einer günstigeren Reparatur oder gar ausbleibender Reparatur was an die Versicherung zurückgezahlt werden muss.

Das was Du richtigerweise zuvor geschrieben hattest bezieht sich auf eine ganz andere Konstellation - nämlich prinzipiell auf eine getürkte Schadensabrechnung zwischen ausführender Werkstatt und Versicherer, da der Rabatt eigentlich angegeben werden müsste...

Bezahlt wird vom Versicherer nämlich grundsätzlich der tatsächliche Reparaturaufwand - oder - nach Gutachten/Kostenvoranschlag. Das aber kommt ganz darauf an, wie man es als Versicherter handhaben möchte. Entweder reparieren und direkt abrechnen lassen oder aber abrechnen und dann nach eigenem Gutdünken reparieren lassen - oder auch nicht... :D

Was natürlich nicht funktioniert ist, nach Gutachten abrechnen lassen und gleichzeitig direkt zwischen Werkstatt und Versicherer abrechnen - dann würde natürlich nur der tatsächliche Aufwand bezahlt werden und nicht der errechnete Schaden...

Der Lucktus liegt hier im Detail... :D :D :D

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Der Lucktus liegt hier im Detail... :D :D :D

Richtig.

Denn wir reden hier über einen Kaskoschaden und nicht über einen Haftpflichtschaden.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Sorry wenn ich so ehrlich bin - das ist juristisch und versicherungsrechtlich schlichtweg Käse...

Und da die Kaskoversicherung eine Sachversicherung ist, gilt hier auch das "Bereicherungsverbot".

Und wenn Du fikitiv höher abrechnest, als das was Du letztendlich für die Instandsetzung aufwendest, dann hast Du Dich an diesem Schaden unrechtmässig bereichert.

Wobei natürlich auch eine Eigenleistung als Aufwand angerechnet werden muss, wenn man selbst Hand anlegt.

Festzustellen ist auch, dass kaum mehr eine Versicherung Glasschäden fiktiv abrechnet.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Setzt doch bitte nicht solche Stammtisch-Gerüchte in die Welt, sonst kommen hier bald wieder gefühlte 100 Anfragen, ob nach einem Unfallschaden bei einer günstigeren Reparatur oder gar ausbleibender Reparatur was an die Versicherung zurückgezahlt werden muss.

Zum Stammtisch wird es nur wenn wie im zitierten Beitrag wieder der Unfall ins Spiel gebracht und somit wieder Haftplicht mit Teilkasko verwechselt wird.

Der allgemeine Unfallschaden ist ein Haftpflichtschaden und hat aber auch garnichts mit der Teilkasko, um welche es hier geht, zu tun.

 

am 18. April 2013 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Denn wir reden hier über einen Kaskoschaden und nicht über einen Haftpflichtschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Und da die Kaskoversicherung eine Sachversicherung ist, gilt hier auch das "Bereicherungsverbot".

Und wenn Du fikitiv höher abrechnest, als das was Du letztendlich für die Instandsetzung aufwendest, dann hast Du Dich an diesem Schaden unrechtmässig bereichert.

Wobei natürlich auch eine Eigenleistung als Aufwand angerechnet werden muss, wenn man selbst Hand anlegt.

Festzustellen ist auch, dass kaum mehr eine Versicherung Glasschäden fiktiv abrechnet.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zum Stammtisch wird es nur wenn wie im zitierten Beitrag wieder der Unfall ins Spiel gebracht und somit wieder Haftplicht mit Teilkasko verwechselt wird.

Der allgemeine Unfallschaden ist ein Haftpflichtschaden und hat aber auch garnichts mit der Teilkasko, um welche es hier geht, zu tun.

Oje oje oje, sei mir bitte net bös, aber da vergeht einem Hören und Sehen. Juristisch totaler Unsinn und mit versicherungsrechtlichem Vertragsrecht nicht mal ansatzweise konform. Du verwechselst da ein paar relevante Dinge schon im Grundsatz, deshalb nehme ich mal an, wir schreiben hier nur aneinander vorbei, ohne dass es böse gemeint ist... :D

Aber gut, hier nochmal Versicherungsrecht im Einzelnen

Punkt 1: Ich rede hier nicht von einem Haftpflichtschaden! Warum? Weil ein selbstverschuldeter Unfallschaden durchaus auch ein Fall für Teil- oder Vollkasko sein kann. Ich zahle also dafür, dass der Versicherer meinen Schaden trägt. Die von Dir benannten Haftpflichtschäden lassen wir jetzt am besten mal gänzlich außen vor, da diese ausschließlich Schäden Dritter tragen - nicht die eigenen. Man kann sich also nur schwer bereichern...

Punkt 2: Versichert ist in der Teil- wie auch in der Vollkasko der Schaden als solcher, nicht die aus dem Schaden folgende Reparaturrechnung.

Punkt 3: Jeder kann im Prinzip für sich entscheiden, ob er im Falle eines Schadens nach Gutachten/Kostenvoranschlag abrechnet oder aber direkt zwischen Werkstatt und Versicherer regulieren lässt, wobei auch nicht jeder Versicherer mit jeder Werkstatt abrechnet.

Punkt 4: Zwischen Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden gibt es versicherungsrechtlich keine signifikanten Unterschiede dahin. Verständigungsproblem ist hier scheinbar, dass Glasschäden meist direkt zwischen Werkstatt und Versicherer abgerechnet werden, da kaum jemand noch seine Scheibe selbst wechselt oder mit einer kaputten Scheibe weiterfahren will - in dem Fall gilt das von Dir bereits zuvor Geschriebene. Aber die Reparatur eines solchen Schadens ist nun mal kein MUSS, wie in fast allen Versicherungsfällen.

Punkt 5: Es gibt im Versicherungsrecht keine Reparaturverpflichtung für den Versicherten. Weder bei einem Teilkaskoschaden wie z. Bsp. Glasschaden, Wildschaden oder Brandschaden, noch bei einem Vollkaskoschaden aus "selbstverschuldeten" Unfall oder dergleichen.

Punkt 6: Es gibt in dem von Dir zitierten Zusammenhang kein Bereicherungsverbot, da es im juristischen Sinne keine Bereicherung darstellt. Eine solche ist ein zu unrecht bezogene Wertleistung, von der hier aber keine Rede sein kann, da die Schadenshöhe ermittelt wurde.

Punkt 7: Hier noch einmal im Doppel - DER SCHADEN ist versichert, nicht die Reparatur!

Punkt 8: Es gibt im Versicherungsrecht keine zu berücksichtigende Eigenleistung! Sorry, das war aber auch hoffentlich ein Joke von Dir... :D

Zum allgemein besseren Verständnis hier ein paar Fall-Beispiele:

A) Glasschaden wird zwischen Versicherer und Werkstatt abgerechnet, die SB wird bar von der Werkstatt ausgezahlt.

Klarer Fall, darf nicht sein. Hier gilt das von Dir bereits Geschriebene und was bereits juristisch an Fakten genannt wurde.

B) Glasschaden wird fiktiv abgerechnet.

Auch diese Fälle gibt es vereinzelt. Zum Beispiel wenn das Auto gleich so verkauft werden soll und eine Reparatur nicht mehr vorgesehen ist. Der Versicherer zahlt in dem Fall nach Gutachten/Kostenvoranschlag abzüglich der Selbstbeteiligung und nicht angefallenen Umsatzsteuer! Lägen die Reparaturkosten laut GA/KVA also bei 680 Euro und der VN hat 150 Euro SB ohne Werkstattbindung, so bekäme er 421,43 Euro.

Oh Mist, das Auto lässt sich gar nicht verkaufen. Also kauft der VN eine gebrauchte Glasscheibe ohne Umsatzsteuer für 50 Euro und kittet die mit Fensterkit rein. Fazit? Es bleibt bei der Entschädigung.

War natürlich eine scheiß Idee. Scheibe ist zerkratzt und der Fensterkit hält auch nicht. Also wird eine neue Scheibe plus Dichtmasse mit Umsatzsteuer für 378 Euro (nur ein Beispielpreis) gekauft. Fazit? Der VN erhält zusätzlich zur bereits getätigten Entschädigung auch noch die angefallene Umsatzsteuer i. H. v.60,35 Euro erstattet.

C) Teilkaskoschaden auf Gutachterbasis

Auto ist abgebrannt oder hat einen Wildschaden für 10.000 Euro. Der VN hat zum Beispiel Werkstattbindung und eine SB in der TK mit 150 Euro vereinbart. Bei Werkstattbindung ziehen die Versicherer meist 10% von der Schadenssumme ab (weil sie im falle einer Reparatur bei den verbundenen Werkstätten selbst Sonderpreise haben). Die Umsatzsteuer fällt natürlich auch weg, sofern keine angefallen ist. Der VN erhält von seiner Versicherung also genau 7.413 Euro und 2 Cent.

Nach 4 Wochen überlegt er sich jedoch den Schaden doch reparieren zu lassen und bezahlt bei seiner Hauswerkstatt 6500 Euro Brutto Reparaturkosten. Er bekommt in dem Fall zusätzlich noch 1037,81 Euro Umsatzsteuer erstattet. Fazit? Ein juristisch einwandfreier Gewinn i. H. v. 1950,83 Euro.

D) Vollkaskoschaden auf Gutachterbasis

Eigentlich Blödsinn hier ewas zu schreiben, weil es das gleiche Spielchen wie beim oben genannten Teilkaskoschaden ist. Vollkasko heißt eigentlich nur, dass die eigene Dummheit versichert ist... :D

E) Privathaftpflichtschaden

Eigentlich völlig uninteressant, da hier ausschließlich Schäden Dritter reguliert werden. Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eben auch. Man selbst hat da kaum einen Einfluss auf die Regulierung, kann sich demnach auch nicht bereichern - außer es wäre getürkt, dann ist es eh eine Betrugshandlung und damit auch strafbar.

F) Haushaltsglasversicherung nach fiktiver Abrechnung

Meine Tochter ist sauer, weil ich sie mit juristischem Gedöns vollgequatscht habe und schmeißt versehentlich den Topf auf das Induktionskochfeld. Das blöde Ding hat 1800 Euro gekostet und ist 1 Jahr alt. Der Gutachter errechnet einen Schaden / Zeitwert von 1200 Euro. Der Zeitwert entspricht dem Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer zahlt 1200 Euro aus, ein Umsatzsteuerabzug erfolgt hier in der Regel nicht, weil dies bei zeitwertangaben (Gebrauchtkauf) nur selten vorgesehen ist.

Da mir die Wutausbrüche meines Töchterchens aber zu teuer werden, kaufe ich nur ein 4-Kochplatten Modell für 150 Euro und streiche den Rest als Gewinn ein. Als juristisch einwandfreien Gewinn übrigens. Und schon sind die neuen Alufelgen bezahlt, in dem Fall von der Hausrats-Glas-Versicherung und juristisch absolut korrekt...

In diesem Sinne

Euer NeoNeo... :D

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Punkt 8: Es gibt im Versicherungsrecht keine zu berücksichtigende Eigenleistung! Sorry, das war aber auch hoffentlich ein Joke von Dir... :D

Ob es gesetzlich verankert oder nicht sei dahingestellt. (weiß ich nicht, ist mir eigentlich auch schnuppe)

Viele Versicherungen entschädigen jedoch durchaus für in Eigenleistung erbrachte Arbeiten, bzw. den Zeitaufwand hierfür.

Natürlich keine Stundensätze einer Werkstatt, das ist klar.

am 18. April 2013 um 13:59

Es gibt vereinzelt solche Fälle, die betreffen aber eher Schäden der Hausratversicherung. Zum Beispiel wenn Maßnahmen zur Schadensminderung in Eigeninitiative übernommen werden. Da werden durchaus auch mal Stundenbeträge pauschalisiert ausbezahlt.

Bei Kfz Reparaturen im eigentlichen Sinne ist das aber weniger der Fall. Ich kenne zuimindest nicht einen einzigen Fall, den man da heranziehen könnte. Der Gutachter ermittelt die Reparaturkosten der Werkstatt und die sind sowieso im Grundsatz höher als es eine Eigenleistung je sein könnte. Von daher...

Sinn oder Unsinn solch einer Aktion will ich auch gar nicht kommentieren. :D

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