Neue Windschutzscheibe gefÀllig?

BMW 5er E61

Hallo!

Gestern auf dem Parkplatz wurde ich von einer Firma angesprochen, die Autoscheiben ersetzt.
Den Namen der Firma möcht ich nicht nennen, ich glaube auch nicht, dass das die Einzigen sind, die so etwas machen. Es war NICHT die Firma mit der hirnlosen TV-Werbung, sondern eine lokale Firma.

Ein MA kam nach dem Aussteigen zu meinem Auto, zeigte auf einen Winzigen Steinschlag und bot mir an, die WS kostenlos zu tauschen.
Meiner Meinung nach war der Steinschlag weder groß genug, noch im Blickfeld des Fahrers.
Ein etwas grĂ¶ĂŸerer ist auf der Beifahrerseite 2cm oberhalb der unteren Scheibenkante.
Ich habe dann dankend abgelehnt.

Eine neue Scheibe ist zwar schön, aber können die auch den Regensensor kalibrieren?
Wie ist die QualitÀt generell?
Was ist, wenn ich zwei Wochen spÀter einen richtigen Steinschlag habe?

Ich glaube die haben jedem einen Tausch angeboten, egal wie die Scheibe aussah.
Die hatten einen Pavillion auf dem Parkplatz aufgebaut, wo man gleich einen Termin machen konnte, sogar die Selbstbeteiligung haben die ĂŒbernommen.
Wie will die Versicherung das auch prĂŒfen?

Meiner Meinung nach werden hier Leute zum Versicherungsbetrug angehalten, ok finde ich das jedenfalls nicht.
Das zahlen wir dann alle ĂŒber die VersicherungsprĂ€mien.

Gruß, Ralf

Beste Antwort im Thema

Die beschÀdigen sogar in Abwesenheit des Eigners das Auto um einem hinterher den Schaden zu zeigen.

Ich habe den Leuten einmal verbieten mĂŒssen sich meinem Fahrzeug zu nĂ€hern.
Musste ihm meinen Dienstausweis zeigen um ihn zu ĂŒberzeugen mich und mein fzg in Ruhe zu lassen.

Es wurde laut und ih bin zum gf des Supermarkt.

Seitdem nie wieder gesehen.

Unseriöses Wanderpack

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Ich auch nicht... 😁 😁 😁

Aber in vereinzelten FÀllen kann es sowas durchaus geben. Zum Beispiel bei Wasser- oder SturmschÀden in der GebÀudeversicherung. Aber das ist wohl eher selten.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


C) Teilkaskoschaden auf Gutachterbasis

Auto ist abgebrannt oder hat einen Wildschaden fĂŒr 10.000 Euro. Der VN hat zum Beispiel Werkstattbindung und eine SB in der TK mit 150 Euro vereinbart. Bei Werkstattbindung ziehen die Versicherer meist 10% von der Schadenssumme ab (weil sie im falle einer Reparatur bei den verbundenen WerkstĂ€tten selbst Sonderpreise haben). Die Umsatzsteuer fĂ€llt natĂŒrlich auch weg, sofern keine angefallen ist. Der VN erhĂ€lt von seiner Versicherung also genau 7.413 Euro und 2 Cent.

Nach 4 Wochen ĂŒberlegt er sich jedoch den Schaden doch reparieren zu lassen und bezahlt bei seiner Hauswerkstatt 6500 Euro Brutto Reparaturkosten. Er bekommt in dem Fall zusĂ€tzlich noch 1037,81 Euro Umsatzsteuer erstattet. Fazit? Ein juristisch einwandfreier Gewinn i. H. v. 1950,83 Euro.

Nein, die Mwst. bekommt er definiv nicht noch zusÀtzlich.

Siehe: LG Oldenburg mit Urteil vom 23.03.2012 (13 S 661/11)

Da geht es zwar um Totalschaden mit nachtrÀglicher Wiederbeschaffung. Aber genau auch um den Punkt Mwst.

Zitat:

Das LG Oldenburg formulierte dieses so:


“Hat der GeschĂ€digte ĂŒber die fiktive Abrechnung bereits mehr erhalten als ihm bei der Abrechnung der tatsĂ€chlich entstandenen Gesamtkosten zustĂ€nde, kann er nicht Kosten der Ersatzbeschaffung gesondert geltend machen. Hat er sich fĂŒr die fĂŒr ihn gĂŒnstigere Möglichkeit einer fiktiven Schadenabrechnung auf der Basis des SachverstĂ€ndigengutachtens entschieden, muß er sich an diesem Weg festhalten lassen, wenn die konkreten Kosten der Ersatzbeschaffung insgesamt den auf fiktiver Berechnungsgrundlage erhaltenen Betrag nicht ĂŒbersteigen.”

Edit

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Nein, die Mwst. bekommt er definiv nicht noch zusÀtzlich.

Siehe: LG Oldenburg mit Urteil vom 23.03.2012 (13 S 661/11)

Da geht es zwar um Totalschaden mit nachtrÀglicher Wiederbeschaffung. Aber genau auch um den Punkt Mwst.

Ach menno..., eben weil es bei dem von Dir zitierten Urteil um eine völlig andere Konstellation geht, besteht hier kaum ein Zusammenhang. Wie Du selbst schon sagtes

TOTALSCHADEN

mit fiktiver Abrechnung und

nachgelagerter

Ersatzbeschaffung.

Nur weil da was mit Umsatzsteuer steht, hat es noch lange nichts mit der Umsatzsteuer in dem von mir genannten Beispiel zu tun. Bitte nicht durcheinanderwĂŒrfeln.

In dem von mir zitierten Beispiel hĂ€tte die Umsatzsteuer bei einem Schaden von 10.000 Euro Brutto regulĂ€r 1596,64 Euro betragen, die nachgelagerte Umsatzsteuer betrĂ€gt aber nur 1037,81 Euro. Insofern hat das schon seine Richtigkeit... 😁

Könnte Dir das jetzt eigentlich anhand meines Einbruchdiebstahlschadens (Navi und Kleinteile geklaut) am E60 im Einzelnen auffĂŒhren. Geh mal von knapp 2.500 Euro EntschĂ€digung auf Grund fiktiver Abrechnung aus. Navi wurde gebraucht mit Umsatzsteuerausweis vom HĂ€ndler erworben, die geklauten Kleinteile direkt neu bei BMW gekauft.

Fazit? Die bezahlte und nachgewiesene Umsatzsteuer wurde - im Nachhinein - , also nach der bereits erfolgten Schadensregulierung komplett erstattet. ZusÀtzlich...

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Nur weil da was mit Umsatzsteuer steht, hat es noch lange nichts mit der Umsatzsteuer in dem von mir genannten Beispiel zu tun. Bitte nicht durcheinanderwĂŒrfeln.

Nicht weil es um die Mehrwertsteuer geht,

sondern weil er bei fiktiver Abrechnung schon mehr erhalten hat, als der Rechnungsbetrag, der fĂŒr die Reparatur aufgewendet werden musste.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


...sondern weil er bei fiktiver Abrechnung schon mehr erhalten hat, als der Rechnungsbetrag, der fĂŒr die Reparatur aufgewendet werden musste.

Na ja, in deinem editierten Beitrag hast Du Dich aber explizit auf die Umsatzsteuer bezogen. Deshalb mein Einwand, dass Umsatzsteuer nicht gleich Umsatzsteuer ist.

Das wie hier genannt ist ja auch okay so, aber eben eine völlig andere Sachlage als das von mir aufgefĂŒhrte Beispiel. Das meinte ich mit nicht durcheinaderwĂŒrfeln... 🙂

Nachgelagerte Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffung plus Umsatzsteuer dĂŒrfen eben im Regelfall nicht höher sein, als die fiktive Abrechnung auf Gutachterbasis ergeben hat. So zumindest zu verstehen, obgleich es da unter bestimmten UmstĂ€nden auch Ausnahmen gibt (z.Bsp. bei nachbegutachteten, zusĂ€tzlichen SchĂ€den), wobei da die komplette Regulierung nochmals neu berechnet wird. Ist also auch nicht direkt vergleichbar.

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