Neue Werkstattaktionen zur „Heckscheibe" ?
Hallo ins Forum,
ich wurde eben vom Audi Zentrum informiert,
das es eine Aktion zur Heckscheibe bei meinem 4E (06.10.2006) gibt.
Ich habe extra nachgefragt, ob es sich um die Werkstattaktionen 64B9
„Heckscheibe“ handelt, denn die wurde schon im Mai 2010 durchgeführt .
Was klar verneint wurde, sie soll jetzt ausgetauscht werden.
Ich bekomme einen kostenfreien Ersatzwagen für den Tag.
Aber um was es sich genau handelt, konnte mir der Mitarbeiter jetzt nicht sagen.
Das kläre ich dann Anfang Januar, wenn ich den Termin habe, noch mal ab.
Hat eventuell jemand hier aus dem Forum zu dieser neuen Werkstattaktionen
mehr Informationen bzw. wurde auch informiert?
Gruß Matthias
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
ich wurde eben vom Audi Zentrum informiert,
das es eine Aktion zur Heckscheibe bei meinem 4E (06.10.2006) gibt.
Ich habe extra nachgefragt, ob es sich um die Werkstattaktionen 64B9
„Heckscheibe“ handelt, denn die wurde schon im Mai 2010 durchgeführt .
Was klar verneint wurde, sie soll jetzt ausgetauscht werden.
Ich bekomme einen kostenfreien Ersatzwagen für den Tag.
Aber um was es sich genau handelt, konnte mir der Mitarbeiter jetzt nicht sagen.
Das kläre ich dann Anfang Januar, wenn ich den Termin habe, noch mal ab.
Hat eventuell jemand hier aus dem Forum zu dieser neuen Werkstattaktionen
mehr Informationen bzw. wurde auch informiert?
Gruß Matthias
78 Antworten
Zitat:
@Hoppels18t schrieb am 21. September 2015 um 19:57:47 Uhr:
So am Mittwoch lasse ich die Scheibe auf Garantie tauschen.
Nach kurzer Rücksprache bekomme ich doch einen kostenlosen Leihwagen A6 4G.
Quatsch, lass dir nichts erzählen. TAUSCH AUF GEWÄHRLEISTUNG! Nicht Garantie!
Dir steht ein gleichwertiger Ersatzwagen zu oder Abrechnung nach Unfallersatztarif!
Die Gewährleistung gilt 2 Jahre auf alle Neuteile (auch auf gebrauchte Teile sofern nicht auf 1 Jahr reduziert).
Gewährleistung -> Werkstatt hat einen Einbaufehler gemacht und haftet im Rahmen einer Gewährleistung
Garantie -> Das Teil an sich ist fehlerhaft (so wie hier), dann läuft das über die Garantie des Herstellers, der garantiert, dass das Teil für eine Dauer von X (z.B. 1 Jahr) in einwandfreiem Zustand ist.
Garantie -> Hersteller des betreffenden Produktes
Gewährleistung -> Händler/Werkstatt
Unterm Strich kommt es meist aufs gleiche raus, bei einer Garantie wird sich der Händler/ die Werkstatt das Geld vom Hersteller wiederholen.
Ein A6 ist doch ein gleichwertiger Ersatzwagen... Der A8 4E ist ja schon etwas älter, da geht es dann eine Stufe runter.
Genau der A6 4G ist ausreichend.
Die Sache wird über Ersatzteilgarantie von Audi bezahlt.
Zitat:
@WeissNicht23 schrieb am 22. September 2015 um 06:24:49 Uhr:
Gewährleistung -> Werkstatt hat einen Einbaufehler gemacht und haftet im Rahmen einer Gewährleistung
Garantie -> Das Teil an sich ist fehlerhaft (so wie hier), dann läuft das über die Garantie des Herstellers, der garantiert, dass das Teil für eine Dauer von X (z.B. 1 Jahr) in einwandfreiem Zustand ist.Garantie -> Hersteller des betreffenden Produktes
Gewährleistung -> Händler/WerkstattUnterm Strich kommt es meist aufs gleiche raus, bei einer Garantie wird sich der Händler/ die Werkstatt das Geld vom Hersteller wiederholen.
Ein A6 ist doch ein gleichwertiger Ersatzwagen... Der A8 4E ist ja schon etwas älter, da geht es dann eine Stufe runter.
Nein kommt es nicht. Du hast einen Vertrag mit Audi geschlossen und zwar über Lieferung und Einbau einer Heckscheibe. Diese war mangelhaft, damit hat Audi den Vertrag nicht erfüllt und du kannst entsprechend im Rahmen der Gewährleistung deine Rechte geltend machen. Wer da hinten rum wen in Regress nimmt kann dir egal sein. Du hast die Heckscheibe doch nicht separat erworben und dann einbauen lassen.
Die Hersteller wollen immer gleich auf die Garantie raus, eben weil sie da rein schreiben können was sie wollen, siehe auch Apple mit Apple Care etc. um sich um die dir zustehenden Rechte im Rahmen der Gewährleistung zu drücken.
Bei der Garantie kann Audi festlegen, dass du einen Teil der Kosten tragen musst.
Das geht im Rahmen der Gewährleistung nicht.
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Ja, eine Garantie ist frei gestaltbar. Nun kam die Scheibe jedoch von Audi und die Garantiebedingungen sind in diesem Fall besser als der gesetzliche Anspruch aus der Gewährleistung. Das ist aber immer vom Einzelfall abhängig. Dein Beispiel mit Apple Care... joa, wer sich das aufschwatzen lässt ist selbst Schuld.
Die Gewährleistung betrifft immer nur den Übergabezeitpunkt. Das Objekt muss schon bei Übergabe defekt gewesen sein. In den ersten 6Monaten muss der Händler beweisen, dass es nicht schon defekt war. Nach 6Monaten muss der Kunde beweisen, dass es schon defekt war (meist ist der Beweist unmöglich)
Bei der Garantie läuft nur eine festgesetzte Frist. Wenn das Produkt in dieser Zeit defekt wird (ohne äussere Einflüsse), dann haftet der Hersteller grundsätzlich im Rahmen der Vereinbarten Leistung... diese ist nach den Garantiebedingungen dann eine neue Scheibe.
Gewährleistung ist in vielen Fällen nach 6Monaten so gut wie nichts wert. Garantie lässt sich da viel leichter einfordern. Der Aufwand ist für den Kunden geringer.
Dieses unter der Voraussetzung, dass die Garantiebedingungen in dem Fall nicht zum Nachteil des Kunden sind.
In der Garantie kann ein Schadensersatz (Leihwagen, Nutzungsausfall,...) ausgeschlossen sein. Aber erstens greift da dann die Gewährleistung (da ist Schadensersatz möglich) und andererseits kostet der Leihwagen den Händler keine großen Summen.
Und zuletzt: wenn die Garantie die Gewährleistung zu 100% abdeckt ist der Weg über die Garantie wesentlich leichter und schneller. (Stichwort:Garantie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung).
Nur nebenbei angemerkt. Offensichtlich war die Scheibe bei Übergabe in Ordnung und ging erst später kaputt. Damit ist die Gewährleistung Geschichte. Der Kunde hat durch Unterschrift bestätigt, dass die Reparatur zufriedenstellend war.
Ok, in diesem Fall stimme ich dir zu. Allerdings kann auch der fehlerhafte Einbau ursächlich sein und dann sind wir wieder bei der Gewährleistung.
Es ist auch immer eine Frage des Machbaren. Was soll man denn mit der Heckscheibe veranstalten, damit sie kaputt geht. Solange kein Unfall etc. passiert ist, ist da ein Freibeweis schon möglich.
Es ist nur so, dass bspw. als es vor ein paar Tagen einen Artikel hier über die fehlerhaften Digital-Tachos vom Passat ging, dass auch gleich wieder auf die Garantie "gesprungen wurde". Und VW keine Ersatzwagen etc. bereitstellen wollte. Nur wenn sie schon einen Rückruf machen, dann geht damit auch ein her wer für den Schaden/Mangel verantwortlich ist. Aber Hauptsache MT hat die Garantie erwähnt, damit die Leute gar nicht auf die Idee kommen mehr einzufordern.
Joa, ein fehlerhafter Einbau kann es auch sein, da liefe es dann nur über die Gewährleistung; aber da ist es dann für den Kunden recht egal, wer dafür aufkommt. Ob es nun die Werkstatt zahlt oder Audi (als "Hersteller"😉 im Rahmen der Garantie... Für den Kunden gibt es eine neue Scheibe. Wobei Schadenersatz für die Ausfallzeit dann berechtigt wäre.
Mit der Scheibe wird man sicherlich nicht viel anstellen können, dass sich die Laminierung löst. Ein anderes Beispiel wären Rückleuchten oder Scheinwerfer. Bei falscher Behandlung (Scheinwerferreinigungsanlage) mit falschem Reiniger geht der UV-Schutz kaput und das Plastik bekommt Spannungsrisse. Da wäre der Kunde dann der Schuldige. Allerdings tretten die Langzeitfolgen erst später ein, wenn die Garantie und Gewährleistung längst abgelaufen sind.
Aber natürlich hast du Recht. Es wird seitens Händler immer gern alles auf die Garantie geschoben; in der Hoffnung, dass die Gewährleistung dann vergessen wird. Man kann dem Kunden dann die Garantiebedingungen vor die Augen halten und sagen "So läuft das nach den Garantiebestimmungen". Solange Garantie und Gewährleistung in dem Fall gleichwertig sind, ist das nicht das Problem.
Bei einer Rückrufaktion kommt erschwerend hinzu, dass es sich im Grunde um eine freiwillige Angelegenheit seitens des Kunden handelt. Der Kunde kann selbst entscheiden, wann und ob er den Wagen zur Werkstatt fährt. Es entsteht also gar kein Schaden im Sinne dessen, dass das Auto nicht zur Verfügung steht. Ein Rückruf ist im Normalfall kein Garantie- oder Gewährleistungsfall, denn es ist ja (meistens) noch nichts kaputt. Man geht lediglich davon aus, das ses zu Problemen kommen könnte.
Wartet der Kunde allerdings bis die betreffende Komponente kaput geht, wird der Anbieter sich mit Berufung auf die Garantiebestimmungen rauswinden und sagen, dass auf die Problematik hingewiesen wurde und der Kunde den Schaden nun verschuldet hat.
(Hierbei mal Rückrufaktionen auf Anordnung des KBA (aufgrund einer akuten Gefährdung) ausgenommen, da hat der Kunde keine Wahl und kann Schadenersatz geltend machen).
Digital-Tacho:
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ein Produktionsfehler, welcher sich erst später auswirkt überhaupt auf Gewährleistung laufen kann. Der Defekt ist bei Übergabe noch nicht vorhanden (-> keine Gewährleistung). Die Ursache des Defekts ist allerdings vorhanden, ohne sich bis zur Übergabe ausgewirkt zu haben. Demnach könnte es tatsächlich ein Garantiefall sein (Defekt tritt erst nach Übergabe auf). Inwiefern sich Ursache und Wirkung bei Gewährleistung auswirken ist mir nicht bekannt.
Leute, macht es doch nicht komplizierter als es ist. Die gesetzliche Gewährleistung gilt für zwei Jahre, wobei sich nach einem halben Jahr die Beweislast umkehrt.
Das heißt, dass nach einem halben Jahr der Käufer beweisen muss, dass ein aufgetretener Mangel schon bei der Übergabe verborgen vorhanden war (z.B. Produktionsfehler) oder dass das Material eben minderwertig ist. Vor Ablauf des halben Jahres muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel z.B durch falsche Bedienung aufgetreten ist und eben nicht verborgen vorhanden war und auch kein Materialfehler vorhanden war usw. (eigentlich unmöglich), nur dann muss nicht kostenlos ersetzt werden. Wenn ein Produktionsfehler nachweisbar ist, dann greift zwei Jahre die Gewährleistung.
Die Ansprüche aus der Gewährleistung muss der Käufer immer beim Verkäufer geltend machen machen, nicht beim Hersteller.
Die Garantie ist eine freiwillige vertraglich zugesicherte Leistung, die nicht die Gewährleistung berührt oder einschränkt. Wenn sich aus der Garantie bessere Konditionen als bei der Gewährleistung ergeben, dann nimmt man eben diese in Anspruch. Man muss nur darauf achten, wer die Garantie zusichert, Hersteller oder Verkäufer.
Scheibe ist getauscht hoffentlich habe ich mit der mehr Glück.
Glückwunsch viel Glück mit der neuen Scheibe!!!!!
Wie war der A6 im Vergleich zum A8?
Gruß!
Danke habe gestern die Heckscheibenheizung ausprobiert sie funktioniert ;-)
Über den Vergleich A6 und A8 müsste ich jetzt einen Roman schreiben.
Ich habe den Wechsel nicht bereut auch der A6 war ein schönes Auto.
Vor einiger Zeit wurde ja meine Heckscheibe getauscht.
Bis jetzt habe ich mein Rollo nie benutzt.
Jetzt scheint es zu schleifen und der ganze schwarze Abrieb liegt auf der Hutablage.
Das stört mich ganz gewaltig.
Kann es ein Montagefehler durch das Audi Zentrum sein?
Könnte ich das noch reklamieren?
Also es kam nicht vom Heckrollo sondern es war alter Kleber vom Ausbau der alten Scheibe.
Es wird alles gereinigt und dann ist das Thema Heckscheibe hoffentlich endlich Geschichte.
Alles auf Garantie plus kostenlosen A8 4H als Ersatzwagen.
Ja kommt vom Schneidedraht.
trotzdem Schlamperei - wahrscheinlich im Audi Zentrum K....straße????
Ich geh da ja nicht hin.
In der K....strasse? Ja, da gehe ich auch nicht mehr hin,... lag da aber mehr am Berater, die Werkstatt hat meiner nicht gesehen.