Neue Straßenverkehrsordnung 2020
Anbei ein Video zu dem Thema:
https://www.youtube.com/watch?v=RNxhujH5oCY
Manches lasse ich mir ja noch gefallen aber dass ein Motorrad von nun an nur noch auf einem Autoparkplatz parken darf (von expliziten Motorradparkplätzen mal abgesehen) und vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Silesia schrieb am 24. Februar 2020 um 15:15:30 Uhr:
vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.
Die "Motorrad Nachrichten" von Denner sind mit Vorsicht zu genießen.
Er behauptet, dass es "gesetzlich vorgeschrieben" sei, dass auch "nur ein Motorrad auf einem Parkplatz stehen darf". Leider nennt Denner keine Quelle, aus der das mutmaßlich hervorgeht.
Das Halten und Parken regelt der §12 StVO, Parkflächenmarkierungen sind in Abschnitt 9 unter Ziffer 74 der Anlage 2 zu §41 (1) StVO geregelt. Hier heißt es:
Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.
Erläuterung
Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.
Daraus abzuleiten, dass nur ein Motorrad pro Parkfläche abgestellt werden darf, halte ich für vermessen, zumal das dem §12 Abs. 6 StVO widerspräche.
§12 StVO unterscheidet bei Kfz nur zwischen schweren (über 7,5t ) und anderen Kfz. Das durch VZ erlaubte "Gehwegparken" ist auf Fahrzeuge bis 2,8 t beschränkt. Eine Unterscheidung zwischen Motorrädern und PKW gibt es nicht.
Dass Fahrzeuge nichts auf dem Gehweg zu suchen haben, auch keine Motorräder, ist nicht neu. Motorräder darf man am linken Gehsteigrand parken, wenn das Parken für PKW halb auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen erlaubt ist ("Bordsteinparken"😉
Motorräder dürfen und sollen auf vorhandenen Parkflächen abgestellt werden. Indem die Größe der eingezeichneten Parkfläche der eines PKW entspricht, heißt das aber nicht, dass nur ein Motorrad dort abgestellt werden darf, denn es ist grundsätzlich platzsparend zu parken. (§12 Abs. 6 StVO) Man darf also durchaus -wie schon immer, so auch künftig - mehrere Motorräder auf diesen Parkflächen abstellen.
Auch darf außerhalb dieser eingezeichneten Flächen geparkt werden, wenn es nicht durch Verbotszeichen 62 oder 63 untersagt ist, es sei denn, es ist ein vb-Bereich oder es gibt ein "P" mit dem Zusatz "nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen".
Allerdings- und auch das ist nicht neu- gelten für das Parken von Motorrädern dieselben Pflichten wie für PKW. Das bedeutet, wenn eine Parkscheibe oder ein Parkschein vorgeschrieben ist, muss das auch am Moped hängen. Was manche nicht wissen: Es ist für jedes Motorrad ein Schein/eine Scheibe erforderlich, auch wenn sich mehrere einen eingezeichneten Stellplatz teilen.
Neu ist das aber auch nicht.
83 Antworten
Bei uns gibt es genau eine Firma, die Firma Weinmann aus Aach, deren LKW-Lenker 60 auf der Landstraße fahren.
Wenn man einen grünen Laster vor sich hat, wird es zäh.
Der Rest fährt 80, DHL eher 90-100.
Schweizer LKW Fahrer sind auf der A81 berüchtigt. Die interessiert weder eine Geschwindigkeitsbegrenzung noch ein Überholverbot für LKW
Zitat:
@Papstpower schrieb am 26. Februar 2020 um 07:27:40 Uhr:
Warum Abzocke? Verhältst du dich nach den Regeln kostet es nichts...Thema Reifengröße, ist beim Pkw nicht anders. Die Reifenfreigabe macht's leichter, ohne müsste er aufwändig prüfen. Ggf auch mit Fahrversuchen. Beim Motorrad habe ich bis jetzt keine andere benötigt, als von Hersteller vorgesehen...
Du hast ja auch ein recht neues Fahrzeug. Richtig gearscht sind Besitzer von Fahrzeugen vor etwa 2000 rum die eine ABE im Schein haben statt einer E Nummer (unter Position K). Die dürfen sich jetzt ab Reifenproduktionsdatum 2020 jeden scheiß Reifen der von der ABE abweicht, also im Prinzip wohl jeden, in den Schein eintragen lassen. Hat der TÜV endlich durchgesetzt damit er wieder was zum abkassieren hat, da hat die Lobby lange für hingearbeitet. Ganz großes Kino.
Da die Leute aber gar nicht die Kompetenz haben selbst festzustellen ob ein Reifen geeignet ist wartens auf eine Herstellerfreigabe, also einen Zettel wie die alte Freigabe, nur bissl anders, schauen dann ob du sie richtig rum montiert hast und dann werdens teuer eingetragen. Völlig sinnfreier Bullshit. Jetzt sag du das wäre keine Abzocke der die Politiker hier zugestimmt haben... 😉
Zitat:
@Marodeur schrieb am 26. Februar 2020 um 08:41:02 Uhr:
Die dürfen sich jetzt ab Reifenproduktionsdatum 2020 jeden scheiß Reifen der von der ABE abweicht, also im Prinzip wohl jeden, in den Schein eintragen lassen. Hat der TÜV endlich durchgesetzt damit er wieder was zum abkassieren hat, da hat die Lobby lange für hingearbeitet. Ganz großes Kino.
Ich habe das anders verstanden, ich muss zum TÜV nur dann, wenn ich eine andere Reifengröße verbauen will, als in den Fahrzeugpapieren steht. Bislang kann ich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf machen Motorrädern z.B. ja auch einen 170er Reifen fahren, wenn ab Werk nur ein 160er in den Papieren steht, soweit der Reifenhersteller die Freigabe dafür erteilt hat.
Das muss ich mir künftig eintragen lassen.
Andere Reifen in der vom Hersteller vorgesehenen Größe hingegen darf ich künftig auch ohne Freigabe des Herstellers und ohne Eintragung fahren. So zumindest mein Verständnis der Regelung.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 26. Februar 2020 um 09:39:32 Uhr:
Zitat:
@Marodeur schrieb am 26. Februar 2020 um 08:41:02 Uhr:
Die dürfen sich jetzt ab Reifenproduktionsdatum 2020 jeden scheiß Reifen der von der ABE abweicht, also im Prinzip wohl jeden, in den Schein eintragen lassen. Hat der TÜV endlich durchgesetzt damit er wieder was zum abkassieren hat, da hat die Lobby lange für hingearbeitet. Ganz großes Kino.Ich habe das anders verstanden, ich muss zum TÜV nur dann, wenn ich eine andere Reifengröße verbauen will, als in den Fahrzeugpapieren steht. Bislang kann ich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf machen Motorrädern z.B. ja auch einen 170er Reifen fahren, wenn ab Werk nur ein 160er in den Papieren steht, soweit der Reifenhersteller die Freigabe dafür erteilt hat.
Das muss ich mir künftig eintragen lassen.
Andere Reifen in der vom Hersteller vorgesehenen Größe hingegen darf ich künftig auch ohne Freigabe des Herstellers und ohne Eintragung fahren. So zumindest mein Verständnis der Regelung.
Für neuere Maschinen ist dies auch so korrekt. Für mich wirds jetzt auch einfacher weil der eingetragene Dunlop nicht mehr gilt, ich darf jetzt auch alles ohne Freigabe fahren so lang die Dimension passen.
Aber gilt eben nur für Maschinen mit E Nummer.
Die mit ABE im Schein sind aber gearscht. Und die mit älteren Fahrzeugen die z.B. 190/50/17 noch eingetragen haben statt die neueren 55er. Die müssen auch weiter die flacheren 50er fahren oder eintragen lassen.
Ähnliche Themen
Zum Glück steht in meinem Fahrzeugschein nur die Reifengröße und nicht noch ein bestimmter Reifenhersteller.
Dennoch habe ich hinten einen 190/55er Reifen drauf, im Schein steht aber 190/50. Da der Reifen aber noch vor 2020 hergestellt wurde, reicht noch das Mitführen der Reifenfreigabe. Sobald ich Reifen ab Herstellungsdatum 2020 erwische, komme ich aber um eine Eintragung auch nicht drumrum. Aber gut dann mache ich das halt. Da es nur um die Größe geht, lasse ich mir die Größe 190/55 eben mal eintragen und kann das wieder eine beliebige Reifenmarke auswählen.
Die Frage ist ob die Größe allgemein eingetragen wird oder jeder Reifen einzeln eingetragen werden muss.
Gute Frage. Da ich bisher nur eine Größenbindung habe und keine spezielle Reifenbindung, erwarte ich eigentlich dass ich die Größe 190/55 auch ohne Reifenbindung eintragen lassen kann. Was ich will und wie der Sachstand ist, sind natürlich zwei paar Stiefeln. Ich werde es früher oder später rausfinden.
Gibt es da eigentlich generelle Unterschiede zwischen Auto und Motorrad was Reifen Felgen betrifft?
Denn beim Auto ist so. Z. B. BMW lässt Felgen für ein Modell herstellen, sagen wir mal so 20 Felgenarten und Größen, dafür macht es mit den verschiedenen Reifen Größen Abnahmen und erstellt dann eine sogenannte Räder Reifen Freigabeliste für das jeweilige Modell.
Und all die freigegebenen Kombinationen kann ich drauf machen und fahren ohne sie eintragen zu müssen.
Wird das beim Motorrad nicht so gehandhabt.
Klar, alles was aus dem Zubehör kommt muss eine ABE/Gutachten und eventl. Eintragung haben.
Aber abgenommene Reifengrößen auf abgenommenen Felgen??
Ich blicke da einfach nicht mehr durch.
Krieg schon jetzt Angst das ich nen falschen Reifen drauf hab.🙂😉
Zitat:
@hoinzi schrieb am 26. Februar 2020 um 09:39:32 Uhr:
Zitat:
@Marodeur schrieb am 26. Februar 2020 um 08:41:02 Uhr:
Die dürfen sich jetzt ab Reifenproduktionsdatum 2020 jeden scheiß Reifen der von der ABE abweicht, also im Prinzip wohl jeden, in den Schein eintragen lassen. Hat der TÜV endlich durchgesetzt damit er wieder was zum abkassieren hat, da hat die Lobby lange für hingearbeitet. Ganz großes Kino.Ich habe das anders verstanden, ich muss zum TÜV nur dann, wenn ich eine andere Reifengröße verbauen will, als in den Fahrzeugpapieren steht. Bislang kann ich mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf machen Motorrädern z.B. ja auch einen 170er Reifen fahren, wenn ab Werk nur ein 160er in den Papieren steht, soweit der Reifenhersteller die Freigabe dafür erteilt hat.
Das muss ich mir künftig eintragen lassen.
Andere Reifen in der vom Hersteller vorgesehenen Größe hingegen darf ich künftig auch ohne Freigabe des Herstellers und ohne Eintragung fahren. So zumindest mein Verständnis der Regelung.
Um genau das geht es ja. Nur um andere Größen...
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 26. Februar 2020 um 12:57:55 Uhr:
Gibt es da eigentlich generelle Unterschiede zwischen Auto und Motorrad was Reifen Felgen betrifft?Denn beim Auto ist so. Z. B. BMW lässt Felgen für ein Modell herstellen, sagen wir mal so 20 Felgenarten und Größen, dafür macht es mit den verschiedenen Reifen Größen Abnahmen und erstellt dann eine sogenannte Räder Reifen Freigabeliste für das jeweilige Modell.
Und all die freigegebenen Kombinationen kann ich drauf machen und fahren ohne sie eintragen zu müssen.
Wird das beim Motorrad nicht so gehandhabt.
Klar, alles was aus dem Zubehör kommt muss eine ABE/Gutachten und eventl. Eintragung haben.
Aber abgenommene Reifengrößen auf abgenommenen Felgen??
Ich blicke da einfach nicht mehr durch.
Krieg schon jetzt Angst das ich nen falschen Reifen drauf hab.🙂😉
Die Liste die erstellt wird, ist eine Freigabe vom Hersteller der Kombinationen die auch in der BE des Fahrzeugs (nicht den schmalen Zettel in deiner Tasche) zu finden sein sollte.
Ich kenne nichts was im 2 Rad bereich verschiedene Felgen freigegeben hat... Bei einer Enduro mit Sumofelgen wahlweise wäre es ggf. noch logisch... Aber das vom Hersteller?! Vllt kannst du ein Beispiel für verschiedene Rad/Reifenkombis bei einem Serienmotorrad nennen?!
Das was jetzt nochmal explizit umgestetzt wurde, ist das was beim PKW eigentlich schon immer so gilt.
Wobei natürlich eine ABE für eine andere Größe durchaus auch machbar sein sollte. Das wurde schliesslich auch geprüft...
Da wo es im Originalzubehör vom Hersteller verschiedene Felgen angeboten werden, z. b. Speiche und Gussfelge oder es gibt vielleicht Sondergrößen im Zubehör. Was weiß ich.
Ich frage mich, wer ausser echten Zulassungsrechtsexperten das noch verstehen soll.
Dem normalem Bürger ist das eigentlich kaum mehr zuzumuten. Die Formulierungen der Verordnungsgeber sind auch nicht gerade hilfreich für besseres Verständnis.
Mein Großvater pflegte zu sagen: Eines Tages verwalten wir uns zu Tode.
Das ist 50 Jahre her.
Kommt, es wird nicht nur alles schlechter, vieles auch besser.
Früher musste ich allein 6 Stunden für eine Autozulassung rechnen, heute mache ich das in grad mal 15 Minuten, 5 Minuten Wartezeit, Rest Bearbeitung.
Ok, manche Städte haben da immer noch Probleme. Hier läuft´s