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Neue Straßenverkehrsordnung 2020

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 14:15

Anbei ein Video zu dem Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=RNxhujH5oCY

Manches lasse ich mir ja noch gefallen aber dass ein Motorrad von nun an nur noch auf einem Autoparkplatz parken darf (von expliziten Motorradparkplätzen mal abgesehen) und vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Silesia schrieb am 24. Februar 2020 um 15:15:30 Uhr:

vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.

Die "Motorrad Nachrichten" von Denner sind mit Vorsicht zu genießen.

Er behauptet, dass es "gesetzlich vorgeschrieben" sei, dass auch "nur ein Motorrad auf einem Parkplatz stehen darf". Leider nennt Denner keine Quelle, aus der das mutmaßlich hervorgeht.

Das Halten und Parken regelt der §12 StVO, Parkflächenmarkierungen sind in Abschnitt 9 unter Ziffer 74 der Anlage 2 zu §41 (1) StVO geregelt. Hier heißt es:

Ge- oder Verbot

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

Erläuterung

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

Daraus abzuleiten, dass nur ein Motorrad pro Parkfläche abgestellt werden darf, halte ich für vermessen, zumal das dem §12 Abs. 6 StVO widerspräche.

§12 StVO unterscheidet bei Kfz nur zwischen schweren (über 7,5t ) und anderen Kfz. Das durch VZ erlaubte "Gehwegparken" ist auf Fahrzeuge bis 2,8 t beschränkt. Eine Unterscheidung zwischen Motorrädern und PKW gibt es nicht.

Dass Fahrzeuge nichts auf dem Gehweg zu suchen haben, auch keine Motorräder, ist nicht neu. Motorräder darf man am linken Gehsteigrand parken, wenn das Parken für PKW halb auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen erlaubt ist ("Bordsteinparken")

Motorräder dürfen und sollen auf vorhandenen Parkflächen abgestellt werden. Indem die Größe der eingezeichneten Parkfläche der eines PKW entspricht, heißt das aber nicht, dass nur ein Motorrad dort abgestellt werden darf, denn es ist grundsätzlich platzsparend zu parken. (§12 Abs. 6 StVO) Man darf also durchaus -wie schon immer, so auch künftig - mehrere Motorräder auf diesen Parkflächen abstellen.

Auch darf außerhalb dieser eingezeichneten Flächen geparkt werden, wenn es nicht durch Verbotszeichen 62 oder 63 untersagt ist, es sei denn, es ist ein vb-Bereich oder es gibt ein "P" mit dem Zusatz "nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen".

Allerdings- und auch das ist nicht neu- gelten für das Parken von Motorrädern dieselben Pflichten wie für PKW. Das bedeutet, wenn eine Parkscheibe oder ein Parkschein vorgeschrieben ist, muss das auch am Moped hängen. Was manche nicht wissen: Es ist für jedes Motorrad ein Schein/eine Scheibe erforderlich, auch wenn sich mehrere einen eingezeichneten Stellplatz teilen.

Neu ist das aber auch nicht.

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Tja, es wird nicht immer alles besser, leider vieles schlechter.

Irgendwann macht das keinen Spaß mehr. Und ich glaub das wollen sie damit auch erreichen.

am 24. Februar 2020 um 14:42

In Basel z.B. haben sie auch massiv die Motorradparkplätze gekürzt. Jetzt fahre ich noch seltener in die Stadt.

Der Internethandel wird immer attraktiver.

(Ist wohl Schweiz, aber das gleiche Thema.)

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 15:19

Ich habe auch den Eindruck, dass es ihr Ziel ist, den Leuten immer mehr die Freude am Motorrad fahren zu nehmen damit sie es nach und nach aufgeben, da ihnen die ganzen Umstände zu blöd wird. Das bezeichne ich jetzt mal als "Grauzone", ob es nun zutreffend ist oder nicht. Man darf es uns nicht direkt verbieten aber man kann uns so sehr in etwas einschränken dass wir letztendlich damit aufhören. Sehe ich mit der Dieselthematik oder Verbrennungsmotoren allgemein genauso. Man kann uns nicht zwingen dass wir uns jetzt alle Elektrofahrzeuge kaufen. Aber man kann es uns mit Dieselfahrverboten, CO2-Steuer etc. so sehr vermiesen dass wir irgendwann von selber nachgeben. Aber gut, hat jetzt mit dem Thema hier nichts zu tun.

EDIT: Strengere Strafen bei Verstößen lasse ich ja mal so stehen. Ja ist irgendwo ärgerlich, aber anders lernen wir es ja wohl nicht. Das Thema mit dem vorbeischleichen im Stau ist ja ein gängiges Thema und ich als Motorradfahrer sage da natürlich dass man uns einfach durchlassen sollte. Hier sagt der Herr im Video aber auch dass man die Rettungsgasse bei Notfällen nutzen kann. Wenn der Motorradfahrer im Stau merkt dass er Kreislaufprobleme bekommt, ist das in gewisser Weise ein Notfall bzw. die Gefahr dass sich daraus schnell ein Notfall entwickeln kann. Die Sache mit dem Parken ist mir dagegen echt ein Dorn im Auge. In erster Linie deshalb weil wir Motorradfahrer ohnehin schon "gehasst" werden. Wenn wir jetzt Autoparkplätze verwenden müssen und jedes Motorrad auf einen eigenen Parkplatz stellen müssen, wird das Geschrei bei den Autofahrern groß. Ich weiß, ich male jetzt sehr schwarz aber das kann im Fall der Fälle zu Vandalismus und/oder Streitigkeiten führen. Die Praxis wird so aussehen, dass es den Autofahrer nicht interessieren wird, dass wir so handeln müssen weil wir uns sonst strafbar machen. Mentalität: "Mir doch egal, ist nicht mein Problem! Mein Problem ist dass mir die Parkplatzmöglichkeit genommen wird!".

Zitat:

@Silesia schrieb am 24. Februar 2020 um 15:15:30 Uhr:

vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.

Die "Motorrad Nachrichten" von Denner sind mit Vorsicht zu genießen.

Er behauptet, dass es "gesetzlich vorgeschrieben" sei, dass auch "nur ein Motorrad auf einem Parkplatz stehen darf". Leider nennt Denner keine Quelle, aus der das mutmaßlich hervorgeht.

Das Halten und Parken regelt der §12 StVO, Parkflächenmarkierungen sind in Abschnitt 9 unter Ziffer 74 der Anlage 2 zu §41 (1) StVO geregelt. Hier heißt es:

Ge- oder Verbot

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

Erläuterung

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

Daraus abzuleiten, dass nur ein Motorrad pro Parkfläche abgestellt werden darf, halte ich für vermessen, zumal das dem §12 Abs. 6 StVO widerspräche.

§12 StVO unterscheidet bei Kfz nur zwischen schweren (über 7,5t ) und anderen Kfz. Das durch VZ erlaubte "Gehwegparken" ist auf Fahrzeuge bis 2,8 t beschränkt. Eine Unterscheidung zwischen Motorrädern und PKW gibt es nicht.

Dass Fahrzeuge nichts auf dem Gehweg zu suchen haben, auch keine Motorräder, ist nicht neu. Motorräder darf man am linken Gehsteigrand parken, wenn das Parken für PKW halb auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen erlaubt ist ("Bordsteinparken")

Motorräder dürfen und sollen auf vorhandenen Parkflächen abgestellt werden. Indem die Größe der eingezeichneten Parkfläche der eines PKW entspricht, heißt das aber nicht, dass nur ein Motorrad dort abgestellt werden darf, denn es ist grundsätzlich platzsparend zu parken. (§12 Abs. 6 StVO) Man darf also durchaus -wie schon immer, so auch künftig - mehrere Motorräder auf diesen Parkflächen abstellen.

Auch darf außerhalb dieser eingezeichneten Flächen geparkt werden, wenn es nicht durch Verbotszeichen 62 oder 63 untersagt ist, es sei denn, es ist ein vb-Bereich oder es gibt ein "P" mit dem Zusatz "nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen".

Allerdings- und auch das ist nicht neu- gelten für das Parken von Motorrädern dieselben Pflichten wie für PKW. Das bedeutet, wenn eine Parkscheibe oder ein Parkschein vorgeschrieben ist, muss das auch am Moped hängen. Was manche nicht wissen: Es ist für jedes Motorrad ein Schein/eine Scheibe erforderlich, auch wenn sich mehrere einen eingezeichneten Stellplatz teilen.

Neu ist das aber auch nicht.

Bin ganz d´accord.

Das mit der Doppelbelegung geht es wohl eher um Kohle für die Parkraumbewirtschaftung.

Wir müssen dann 2 Ticket´s ziehen:) Je Motorrad eins.

Musst Du schon immer. Das ist nicht neu. Jedes Fahrzeug braucht ein Ticket/eine Parkscheibe, sofern vorgeschrieben. Egal, ob es eine oder nur ein Drittel einer Parkfläche in Anspruch nimmt.

Am Bodensee sind die ganz "päb". In Meersburg haben wir mal jeder (wir waren zu dritt) 20 Euro bezahlt, 10 Minuten ohne Parkschein, um ein Eis zu holen. Motorräder an den Straßenrand gestellt.

In Sipplingen habe ich es gewagt, auf einer "Sperrfläche" zu stehen. Schon kam der Büttel angesaust. Das habe ich aufgeschrieben:

Mein Beitrag bezog sich auf den TE, du kammst nur dazwischen weil du schneller warst.

am 24. Februar 2020 um 17:37

Wenn beim Parken kein Unterschied zwischen Auto und Motorrad mehr gemacht wird, fahre ich wieder mit dem Auto. Allerdings sind 3 Euro pro Stunde mall 8 mal 20 Tage 480 Euro im Monat. Da kann ich eine Tiefgarage mieten.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 24. Februar 2020 um 18:37:35 Uhr:

Wenn beim Parken kein Unterschied zwischen Auto und Motorrad mehr gemacht wird,

§12 StVO spricht seit jeher von "Fahrzeugen". Eine Unterscheidung zwischen parkenden Motorrädern und PKW kannte der noch nie. Was der Denner impliziert, dass das alles neu sei, ist nicht korrekt.

Im Übrigen kannst Du auch einen PKW mit Anhänger abstellen. Wenn der mehr als eine Parkfläche belegt, ist das egal. Der braucht nur ein Ticket/Parkscheibe.

Schwierig wird es bei mehrspännigen Pferdefuhrwerken. Ob man da für jeden Gaul eins braucht? :D

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 17:55

Ok, der Denner ist mit Vorsicht zu genießen. Super Beitrag mit den Auszügen aus der StVO! Dann habe ich wohl unnötig Staub aufgewirbelt. War keine Absicht!

am 24. Februar 2020 um 18:12

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 24. Februar 2020 um 18:46:58 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 24. Februar 2020 um 18:37:35 Uhr:

Wenn beim Parken kein Unterschied zwischen Auto und Motorrad mehr gemacht wird,

§12 StVO spricht seit jeher von "Fahrzeugen". Eine Unterscheidung zwischen parkenden Motorrädern und PKW kannte der noch nie. Was der Denner impliziert, dass das alles neu sei, ist nicht korrekt.

Im Übrigen kannst Du auch einen PKW mit Anhänger abstellen. Wenn der mehr als eine Parkfläche belegt, ist das egal. Der braucht nur ein Ticket/Parkscheibe.

Schwierig wird es bei mehrspännigen Pferdefuhrwerken. Ob man da für jeden Gaul eins braucht? :D

Wenn da Fahrzeuge steht und nicht Kraftfahrzeuge, müssen auch Fahrräder Parkscheine lösen. Da wäre ja ein Ding!

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 24. Februar 2020 um 19:12:13 Uhr:

Wenn da Fahrzeuge steht und nicht Kraftfahrzeuge, müssen auch Fahrräder Parkscheine lösen. Da wäre ja ein Ding!

Das ist so. Kann ja jeder sehr einfach nachlesen:

https://dejure.org/gesetze/StVO/12.html

Von Kraftfahrzeugen bzw. Anhängern von Kraftfahrzeugen spricht §12 nur im Zusammenhang mit Parkeinschränkungen hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse.

Zitat:

@Silesia schrieb am 24. Februar 2020 um 18:55:00 Uhr:

Ok, der Denner ist mit Vorsicht zu genießen. Super Beitrag mit den Auszügen aus der StVO! Dann habe ich wohl unnötig Staub aufgewirbelt. War keine Absicht!

Ich will damit nicht sagen, dass der Mist erzählt. Ab er sobald mir jemand sagt, etwas sei "gesetzlich geregelt", ohne die Vorschrift zu benennen, werde ich grundsätzlich misstrauisch. Ich hab in seinem Vlog nach der Quelle gefragt und bin gespannt. Ich weiß ja auch nicht alles, aber ich kann Gesetzestexte lesen und Vorschriften anwenden. Das war über 40 Jahre lang mein Beruf.

Der Vlog von Denner ist auf Gewinn ausgerichtet. Jeder Klick bringt Geld. Und nichts dient besser der Verbreitung und damit der Vervielfachung von Klicks, als eine Meldung die ein Aufreger ist. Dazu das Foto, auf dem, im Abstand von 3 Metern ein paar Motorräder eine ganze Straße zuparken. Das sticht ins Auge und erweckt völliges Unverständnis.

Wobei diese Motorradfahrer gegen §12 Abs. 6 verstoßen, weil sie nicht platzsparend parken.

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 18:52

Ehrlich gesagt ärgert es mich etwas dass ich nicht selber auf die Idee kam. Auch ich arbeite mit Gesetze, allerdings eher auf das Steuerrecht beschränkt. Dennoch tendiere ich eigentlich auch eher dazu, bei Bedarf auch mal in anderen Gesetzen nachzuschlagen. Ich bin mal gespannt ob er dir antwortet und vor allem was.

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