Neue Straßenverkehrsordnung 2020
Anbei ein Video zu dem Thema:
https://www.youtube.com/watch?v=RNxhujH5oCY
Manches lasse ich mir ja noch gefallen aber dass ein Motorrad von nun an nur noch auf einem Autoparkplatz parken darf (von expliziten Motorradparkplätzen mal abgesehen) und vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Silesia schrieb am 24. Februar 2020 um 15:15:30 Uhr:
vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.
Die "Motorrad Nachrichten" von Denner sind mit Vorsicht zu genießen.
Er behauptet, dass es "gesetzlich vorgeschrieben" sei, dass auch "nur ein Motorrad auf einem Parkplatz stehen darf". Leider nennt Denner keine Quelle, aus der das mutmaßlich hervorgeht.
Das Halten und Parken regelt der §12 StVO, Parkflächenmarkierungen sind in Abschnitt 9 unter Ziffer 74 der Anlage 2 zu §41 (1) StVO geregelt. Hier heißt es:
Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.
Erläuterung
Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.
Daraus abzuleiten, dass nur ein Motorrad pro Parkfläche abgestellt werden darf, halte ich für vermessen, zumal das dem §12 Abs. 6 StVO widerspräche.
§12 StVO unterscheidet bei Kfz nur zwischen schweren (über 7,5t ) und anderen Kfz. Das durch VZ erlaubte "Gehwegparken" ist auf Fahrzeuge bis 2,8 t beschränkt. Eine Unterscheidung zwischen Motorrädern und PKW gibt es nicht.
Dass Fahrzeuge nichts auf dem Gehweg zu suchen haben, auch keine Motorräder, ist nicht neu. Motorräder darf man am linken Gehsteigrand parken, wenn das Parken für PKW halb auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen erlaubt ist ("Bordsteinparken"😉
Motorräder dürfen und sollen auf vorhandenen Parkflächen abgestellt werden. Indem die Größe der eingezeichneten Parkfläche der eines PKW entspricht, heißt das aber nicht, dass nur ein Motorrad dort abgestellt werden darf, denn es ist grundsätzlich platzsparend zu parken. (§12 Abs. 6 StVO) Man darf also durchaus -wie schon immer, so auch künftig - mehrere Motorräder auf diesen Parkflächen abstellen.
Auch darf außerhalb dieser eingezeichneten Flächen geparkt werden, wenn es nicht durch Verbotszeichen 62 oder 63 untersagt ist, es sei denn, es ist ein vb-Bereich oder es gibt ein "P" mit dem Zusatz "nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen".
Allerdings- und auch das ist nicht neu- gelten für das Parken von Motorrädern dieselben Pflichten wie für PKW. Das bedeutet, wenn eine Parkscheibe oder ein Parkschein vorgeschrieben ist, muss das auch am Moped hängen. Was manche nicht wissen: Es ist für jedes Motorrad ein Schein/eine Scheibe erforderlich, auch wenn sich mehrere einen eingezeichneten Stellplatz teilen.
Neu ist das aber auch nicht.
83 Antworten
In Stuttgart gab es vor vielen Jahren an einem Samstag mal eine Aktion.
Der Grund war, dass das Abstellen von Motorrädern, die nicht auf Auto oder Motorradparkplätzen abgestellt wurden, verstärkt mit Strafzetteln bestückt wurden.
Am Morgen, bevor die Einzelhandelsgeschäfte öffneten, belegte je ein Motorrad einen Autoparkplatz.
Bei Ablauf der Parkdauer kam das nächste Motorrad und belegte weiterhin.
Die Reaktion vieler Autofahrer war entsprechend.
Die Aktion wurde ein oder zwei mal betrieben. Die "Motorrad", aus Stuttgart sorgte für entsprechende publicity.
Danach wurde die Sache wieder großzügiger gehandhabt.
Solange die Maschine nicht stört, kann sie auch wieder auf breiten Gehwegen oder dergleichen abgestellt werden.
Wenn ich ein oder zweimal im Jahr dort bin, stelle ich sie irgendwo ab. Bisher hatte ich noch nie Probleme.
Ebenso in anderen Komunen. Kommt aber auf die Stadt an. Wenn sie mich irgendwo nicht haben wollen, fahre ich eben woanders hin und gebe mein Geld dort aus.
Gruß nighttrain
Wie ich schon weiter vorne mal schrieb, wird das in den Kommunen am Baden-Württembergischen Seeufer ziemlich rigoros gehandhabt. Da ist sofort ein Ortsbüttel zur Stelle und tippt fleißig in sein Apparätle.
Wenn ich durch Stuttgart fahre, speziell, wenn man von der Stadtmitte Richtung West fährt, wo die Leute ihren PKW seit Monaten nicht benutzt haben, weil der belegte Parkplatz sonst für immer weg ist, fallen mir die zahlreichen, auf Gehwegen und jeder noch so möglichen/unmöglichen Stelle geparkten und abgestellten Motorräder, Roller und Mofas auf. Das scheint da kaum jemanden zu stören.
Wo sollen die auch hin mit den Dingern?
Wenn ich schon höre "klar machen wir, müssen nur die Kapazitäten ausbauen" Ja ne ist klar, Frage ist nur wer das bezahlt? Die Bahnbetreiber bestimmt nicht. Die Fahrgäste? Würden sich wundern und schimpfen. Also bleibt wieder mal nur der Steuerzahler. Frage nur aus welchem Säckel? PKW Maut, Co² Steuern, Stadteinfahrgebühr? Ach was weiß ich was denen noch alles einfällt um uns das Leben noch gänzlich zu vermiesen.
Das bisschen Parkplatz macht mir keine Sorgen, eher schon die Herabsetzung der Geschwindigkeit beim Fahrverbot. Wie überhole ich bitte demnächst auf einer Landstraße LKW's, die dort mit guten 80 km/h fahren?
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. Februar 2020 um 20:21:30 Uhr:
Das bisschen Parkplatz macht mir keine Sorgen, eher schon die Herabsetzung der Geschwindigkeit beim Fahrverbot. Wie überhole ich bitte demnächst auf einer Landstraße LKW's, die dort mit guten 80 km/h fahren?
Mit guten 100 -110 , kein Problem.
Wenn lange genug frei und übersichtlich, keine Querstraße vorhanden ist, niemand hinter mir auch Überholen möchte - okay.
Ansonsten sehe ich lieber zu, dass das Überholmanöver möglichst schnell erledigt ist und bremse dann wieder aufs erlaubte Limit ab.
Stimmt. Das ist ein Widerspruch in sich.
Zügig überholen, aber nicht zu schnell fahren.
Das "zügige" Überholen hat mich aber mit der F650GS bei Haigerloch vor ein paar Jahren 70 Euro und einen Punkt gekostet, als ich mich auf einer langen Geraden mit den 50 PS an zwei Sattelzügen vorbeigequält habe.
Mit dem Einscheren hats geblitzt. Zum Glück war ich an dem Tag nicht mit der K1300GT unterwegs.
Das habe ich mir gemerkt. Ich habe meine Pappe nun seit 47 Jahren ohne Unterbrechung. Daran soll sich nichts ändern.
Glücklicherweise war es bei mir immer ein Blitzer der nur von vorne blitzte, sofern mich einer erwischte. Aber selbst dann wären es 10 bis 15 km/h zu viel gewesen. Ansonsten bin ich auch jemand der eher zügig überholt und anschließend die Geschwindigkeit wieder anpasst. Irgendwas sagt mir aber dass dieses Jahr besonders großzügig geblitzt wird.
LKWs sind speziell auf deutschen Landstrassen ein Problem. Die dürfen 60 fahren, der Rest 100. Damit läuft man andauernd auf langsame LKWs auf.
In der Schweiz dürfen PKWs und LKWs 80 fahren. Somit fährt man ungefähr gleich schnell und trifft nicht andauernd auf neue LKWs.
Schweizer Landstrassen sind meistens enger und kurviger, daher sind die 80 Sachen nicht ganz so nervig wie in Deutschland auf breiten Landstrassen.
Die Fahren aber keine 60. In der Regel 70-75... Wenn sie sich sicher sind auch 80-85... Das ist die Praxis.
Und mit der Lkw Maut werden jetzt Landstraßen verstopft. Mit mautpflichtigen Landstraßen werden die Nebenstraßen verstopft...
Ich will nicht gegen LKWs schießen. Die Fahrer machen auch nur ihren Job und wenn es keine LKWs gäbe, würden wir es auch negativ merken. Aber ich finds ja immer "toll" wenn ein LKW einer Hauptstraße ausweicht und vor mir in einer engen Landsraße gurkt, wo er teilweise kaum um manche Kurven kommt. Da heißt es dann mit 20 bis 30 km/h hinterher tuckern...überholen unmöglich oder zumindest lebensmüde da unübersichtlich und eine Kurve der nächsten folgt.
Zurück zum Thema: Manche Änderungen wie Erhöhungen der Strafen mag ja legitim sein...was mich an der Sache aber einfach nervt ist eben dass alles mit Sicherheit und Umweltgründen argumentiert wird (wie oben bereits jemand geschildert hat), es aber in Wahrheit teilweise einfach nur zum Abzocke geht. Die lügen uns so dermaßen an und wir müssen es hinnehmen...bei dem Thema mit den Reifen und deren Reifenfreigaben ist es doch das gleiche. Warum soll es denn auf einmal so wichtig sein, dass der TÜV abweichende Reifengrößen trotz vorhandener Reifenfreigabe abnehmen muss? Was macht der Prüfer denn schon? Liest sich die Reifenfreigabe durch, fährt vielleicht kurz auf dem Hof herum und sagt "Okay passt!". Im Prinzip wiederholt er nur was die Reifenfreigabe ohnehin schon aussagt.
Warum Abzocke? Verhältst du dich nach den Regeln kostet es nichts...
Thema Reifengröße, ist beim Pkw nicht anders. Die Reifenfreigabe macht's leichter, ohne müsste er aufwändig prüfen. Ggf auch mit Fahrversuchen. Beim Motorrad habe ich bis jetzt keine andere benötigt, als von Hersteller vorgesehen...
Die Gehälter sind ja auch gestiegen. Da ist es logisch, dass Bußgelder auch steigen müssen, sonst stellen sie ja keine wesentliche Strafe mehr dar.
Bei einigen hier hat man schon das Gefühl, dass Verkehrsregeln eher so in Richtung unverbindliche Empfehlungen gehen und man "dynamischer" fahren kann, eventuell sogar muss, sobald man glaubt, besser als der Durchschnitt fahren zu können.
Ich rede nicht nur von höherem Bußgeld. Da sage ich nichts. Abzocke deshalb weil ich das Gefühl habe dass sie mit ihren Begründungen für gewisse Regeln nicht ehrlich sind und manches daher eben nur nach Geldmacherei schreit.
Aber ja, irgendwo ist vielleicht auch nur eine gewisse Portion Trotz dabei. Will ja jetzt nicht behaupten, dass ich ein Engel bin und immer vollkommen brav fahre. Manchmal sind es eben doch 10 bis 15 km/h mehr. Zwar gehöre ich nicht zur Fraktion STVO + 30 km/h aber ich bin eben auch kein Cruiser, sonst würde ich ja derartiges fahren. Wobei ich als Gixxer-Fahrer tatsächlich am Überlegen bin, ob ich mal die Honda VT750 probefahren soll die hier in der Gegend gerade verkauft wird 😁