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Neue Straßenverkehrsordnung 2020

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 14:15

Anbei ein Video zu dem Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=RNxhujH5oCY

Manches lasse ich mir ja noch gefallen aber dass ein Motorrad von nun an nur noch auf einem Autoparkplatz parken darf (von expliziten Motorradparkplätzen mal abgesehen) und vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Silesia schrieb am 24. Februar 2020 um 15:15:30 Uhr:

vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.

Die "Motorrad Nachrichten" von Denner sind mit Vorsicht zu genießen.

Er behauptet, dass es "gesetzlich vorgeschrieben" sei, dass auch "nur ein Motorrad auf einem Parkplatz stehen darf". Leider nennt Denner keine Quelle, aus der das mutmaßlich hervorgeht.

Das Halten und Parken regelt der §12 StVO, Parkflächenmarkierungen sind in Abschnitt 9 unter Ziffer 74 der Anlage 2 zu §41 (1) StVO geregelt. Hier heißt es:

Ge- oder Verbot

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

Erläuterung

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

Daraus abzuleiten, dass nur ein Motorrad pro Parkfläche abgestellt werden darf, halte ich für vermessen, zumal das dem §12 Abs. 6 StVO widerspräche.

§12 StVO unterscheidet bei Kfz nur zwischen schweren (über 7,5t ) und anderen Kfz. Das durch VZ erlaubte "Gehwegparken" ist auf Fahrzeuge bis 2,8 t beschränkt. Eine Unterscheidung zwischen Motorrädern und PKW gibt es nicht.

Dass Fahrzeuge nichts auf dem Gehweg zu suchen haben, auch keine Motorräder, ist nicht neu. Motorräder darf man am linken Gehsteigrand parken, wenn das Parken für PKW halb auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen erlaubt ist ("Bordsteinparken")

Motorräder dürfen und sollen auf vorhandenen Parkflächen abgestellt werden. Indem die Größe der eingezeichneten Parkfläche der eines PKW entspricht, heißt das aber nicht, dass nur ein Motorrad dort abgestellt werden darf, denn es ist grundsätzlich platzsparend zu parken. (§12 Abs. 6 StVO) Man darf also durchaus -wie schon immer, so auch künftig - mehrere Motorräder auf diesen Parkflächen abstellen.

Auch darf außerhalb dieser eingezeichneten Flächen geparkt werden, wenn es nicht durch Verbotszeichen 62 oder 63 untersagt ist, es sei denn, es ist ein vb-Bereich oder es gibt ein "P" mit dem Zusatz "nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen".

Allerdings- und auch das ist nicht neu- gelten für das Parken von Motorrädern dieselben Pflichten wie für PKW. Das bedeutet, wenn eine Parkscheibe oder ein Parkschein vorgeschrieben ist, muss das auch am Moped hängen. Was manche nicht wissen: Es ist für jedes Motorrad ein Schein/eine Scheibe erforderlich, auch wenn sich mehrere einen eingezeichneten Stellplatz teilen.

Neu ist das aber auch nicht.

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Zitat:

@moppedsammler schrieb am 27. Februar 2020 um 14:44:47 Uhr:

Wobei das mit der StVO nichts mehr zu tun hat.

Nee, das ist eindeutig StVZO :D

Zitat:

@Dang3r schrieb am 27. Februar 2020 um 14:49:55 Uhr:

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 27. Februar 2020 um 14:44:47 Uhr:

Wobei das mit der StVO nichts mehr zu tun hat.

Nee, das ist eindeutig StVZO :D

Genau das. Wenigstens einer, der's blickt. :D

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 26. Februar 2020 um 19:38:33 Uhr:

Berlin: Nicht unter zwei Wochen.

Wie, zwei Wochen? Machen die denn am späten/frühen Nachmittag kein Feierabend und schicken die "Kunden" nach Hause?

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 28. Februar 2020 um 15:45:38 Uhr:

Zitat:

@Dang3r schrieb am 27. Februar 2020 um 14:49:55 Uhr:

 

Nee, das ist eindeutig StVZO :D

Genau das. Wenigstens einer, der's blickt. :D

StVZO? Könnte das nicht die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (kurz FZV) sein?

Auch wieder wahr.

Zulassungsverfahren ist jetzt ja FZV (*kopfklatsch*)

Rofl... Hauptsache noch eine Abkürzung mehr.... :D

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 28. Februar 2020 um 19:30:57 Uhr:

Auch wieder wahr.

Zulassungsverfahren ist jetzt ja FZV (*kopfklatsch*)

Du bist doch schon Pensionär, da musst du das nicht unbedingt wissen...

Aber es tut trotzdem gut, einen Polizisten, wenn auch im Ruhestand, mal über seinen Irrtum aufklären zu können :p.

Zitat:

@Silesia schrieb am 24. Februar 2020 um 15:15:30 Uhr:

Manches lasse ich mir ja noch gefallen aber dass ein Motorrad von nun an nur noch auf einem Autoparkplatz parken darf (von expliziten Motorradparkplätzen mal abgesehen) und vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.

Ist dein Posting aus dem Jahre 1988? :D

Warum ich nachfrage:

Genau das "nur ein Motorrad pro Parkplatz" und "Motorräder dürfen nicht außerhalb von erlaubten Flächen abgestellt werden" gilt schon etwas länger - und hat diverse Aktionen von Motorradfahrern zur Folge gehabt.

Inkl. mehrerer Parkplatzbelegaktioneb von Motorradfahrern in Städten -> einfach mal mit 200 Motorrädern ganz legal alle verfügbaren PKW-Stellplätze genutzt. Ging damals auch schön durch die Presse.

Anlass: Drei Motorräder auf einer eingezeichneten Parkfläche mit Parkuhr daneben (ja, sowas gab es damals noch) -> alle drei Motorräder haben einen Strafzettel bekommen da man nur mit einem Fahrzeug darauf parken darf.

Daher die Aktionen mit regelkonform "ein Motorrad pro Parkfläche". :)

Von da her: Ich lese nichts Neues in deinem Beitrag.

Grüße, Martin

Themenstarteram 1. März 2020 um 12:56

Dann wäre ich 4 gewesen wenn das von 1988 wäre :D mit 4 hatte ich natürlich noch andere Sachen im Kopf. Daher wusste ich nicht dass es so ein altes Thema ist ??

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