Neue Straßenverkehrsordnung 2020

Anbei ein Video zu dem Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=RNxhujH5oCY

Manches lasse ich mir ja noch gefallen aber dass ein Motorrad von nun an nur noch auf einem Autoparkplatz parken darf (von expliziten Motorradparkplätzen mal abgesehen) und vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Silesia schrieb am 24. Februar 2020 um 15:15:30 Uhr:


vor allem dass pro Autoparkplatz nur noch ein Motorrad stehen darf, finde ich vollkommen schwachsinnig...man darf sich also nicht mal mehr zu zweit einen Autoparkplatz teilen.

Die "Motorrad Nachrichten" von Denner sind mit Vorsicht zu genießen.

Er behauptet, dass es "gesetzlich vorgeschrieben" sei, dass auch "nur ein Motorrad auf einem Parkplatz stehen darf". Leider nennt Denner keine Quelle, aus der das mutmaßlich hervorgeht.

Das Halten und Parken regelt der §12 StVO, Parkflächenmarkierungen sind in Abschnitt 9 unter Ziffer 74 der Anlage 2 zu §41 (1) StVO geregelt. Hier heißt es:

Ge- oder Verbot

Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

Erläuterung

Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.

Daraus abzuleiten, dass nur ein Motorrad pro Parkfläche abgestellt werden darf, halte ich für vermessen, zumal das dem §12 Abs. 6 StVO widerspräche.

§12 StVO unterscheidet bei Kfz nur zwischen schweren (über 7,5t ) und anderen Kfz. Das durch VZ erlaubte "Gehwegparken" ist auf Fahrzeuge bis 2,8 t beschränkt. Eine Unterscheidung zwischen Motorrädern und PKW gibt es nicht.

Dass Fahrzeuge nichts auf dem Gehweg zu suchen haben, auch keine Motorräder, ist nicht neu. Motorräder darf man am linken Gehsteigrand parken, wenn das Parken für PKW halb auf dem Gehweg durch Verkehrszeichen erlaubt ist ("Bordsteinparken"😉

Motorräder dürfen und sollen auf vorhandenen Parkflächen abgestellt werden. Indem die Größe der eingezeichneten Parkfläche der eines PKW entspricht, heißt das aber nicht, dass nur ein Motorrad dort abgestellt werden darf, denn es ist grundsätzlich platzsparend zu parken. (§12 Abs. 6 StVO) Man darf also durchaus -wie schon immer, so auch künftig - mehrere Motorräder auf diesen Parkflächen abstellen.

Auch darf außerhalb dieser eingezeichneten Flächen geparkt werden, wenn es nicht durch Verbotszeichen 62 oder 63 untersagt ist, es sei denn, es ist ein vb-Bereich oder es gibt ein "P" mit dem Zusatz "nur innerhalb der gekennzeichneten Parkflächen".

Allerdings- und auch das ist nicht neu- gelten für das Parken von Motorrädern dieselben Pflichten wie für PKW. Das bedeutet, wenn eine Parkscheibe oder ein Parkschein vorgeschrieben ist, muss das auch am Moped hängen. Was manche nicht wissen: Es ist für jedes Motorrad ein Schein/eine Scheibe erforderlich, auch wenn sich mehrere einen eingezeichneten Stellplatz teilen.

Neu ist das aber auch nicht.

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also wird an meinen 125er Roller ein abnehmbares Kennzeichen kommen (Magnet?). Darunter wäre dann ein Mopedkennzeichen. Fahren mit richtigem Kennzeichen, parken mit Mopedkennzeichen. Not macht erfinderisch.

Zitat:

@Moppedschnurz schrieb am 24. Februar 2020 um 20:35:22 Uhr:


also wird an meinen 125er Roller ein abnehmbares Kennzeichen kommen (Magnet?). Darunter wäre dann ein Mopedkennzeichen. Fahren mit richtigem Kennzeichen, parken mit Mopedkennzeichen. Not macht erfinderisch.

Gleich geht der Alarm los. 😉

Es gibt bestimmt bald eine diebstahlsichere Box mit Scheibe für Parkscheine, die am Lenker anzubringen ist. Von Touratech kostet das Teil dann 249 Euro, ist beleuchtet und bis 10 Meter wasserdicht.
Ich freu mich drauf.

Jo rin findiger polzist/politesse kann lesen und sieht das dein Roller eben nicht ein 50 mopedle ist und du tanzt auf der wache vorbei mit vorladung.
Zudem ist dein moped Taferl ja genauso für ein Kraftfahrzeug merkste was

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Zitat:

Gleich geht der Alarm los. 😉

Glaub ich nicht so recht. Der "Hofstaat" hat doch einen Rüffel bekommen.

@ jmlif
Beim Honda Vision sieht man absolut keinen Unterschied zwischen 50er & 110er. In D sind die Mopedkennzeichen auch nicht registriert. Mit Strafzettel oder Blitzen ist da nichts.
Kosten tun die alten Schildchen auch nichts. Zumindest wenn man die 4 Farben auf Lager hat.

Da Täusch dich mal nicht ,die Polizei bekommt die Daten von der Versicherung, somit bist du dran.
Und sollte das Kennzeichen abgelaufen sein ,und dein Fahrzeug auf öffentlichen Grund steht kann das mal schnell abgeschleppt sein.

Irgendwie absurd. Einerseits wird das Fahren von Leichtkrafträdern für Autofahrer erleichtern; andererseits wird das Parken erschwert.

Hoffentlich denken wenigstens die KommunalpolitikerInnen mit und weisen mehr Motorradparkraum aus. Am besten mit Ladesäulen. Elektroleichtkraftroller wären für die Innenstadtluft besser als SUVs.

Zitat:

@phludowin schrieb am 25. Februar 2020 um 00:44:38 Uhr:


Irgendwie absurd. Einerseits wird das Fahren von Leichtkrafträdern für Autofahrer erleichtern; andererseits wird das Parken erschwert.

Hoffentlich denken wenigstens die KommunalpolitikerInnen mit und weisen mehr Motorradparkraum aus. Am besten mit Ladesäulen. Elektroleichtkraftroller wären für die Innenstadtluft besser als SUVs.

So nun auch wieder nicht. Es war nie erlaubt, eher geduldet. Durch höhere strafen lohnt sich das ahnden jetzt aber deutlich mehr...

Zitat:

@Moppedschnurz schrieb am 24. Februar 2020 um 23:05:45 Uhr:


. In D sind die Mopedkennzeichen auch nicht registriert.

Die Versicherungszeichen sind zentral hinterlegt und können jederzeit abgefragt werden!

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 24. Februar 2020 um 19:28:24 Uhr:


Ich will damit nicht sagen, dass der Mist erzählt. Ab er sobald mir jemand sagt, etwas sei "gesetzlich geregelt", ohne die Vorschrift zu benennen, werde ich grundsätzlich misstrauisch. Ich hab in seinem Vlog nach der Quelle gefragt und bin gespannt. Ich weiß ja auch nicht alles, aber ich kann Gesetzestexte lesen und Vorschriften anwenden. Das war über 40 Jahre lang mein Beruf.

Hab mal den Daumen drauf, vielleicht kommt dann eher eine Antwort. Musste auch gleich mal die angepinnte Nachricht kommentieren. 😁

EDIT:
Für dich am Schlimmsten mit den alten Fahrzeugen dürften eh die neuen Regelungen für die Reifen sein. Bodo von mopedreifen hat sich da ja in seinem letzten Video auch richtig schön ausgekotzt.

Zitat:

@phludowin schrieb am 25. Februar 2020 um 00:44:38 Uhr:


Irgendwie absurd. Einerseits wird das Fahren von Leichtkrafträdern für Autofahrer erleichtern; andererseits wird das Parken erschwert.

Die neue Führerscheinregelung wird eben als Erfolg verkauft, die Parkplatzabzocke verschweigt man. Im Endeffekt gibt es keine Vorteile für den Kraftfahrzeugnutzer.
In den "modernen" größeren Städten sollen (müssen) die Bürger eben Bus und Bahn oder Fahrrad fahren. Die Kraftfahrzeugnutzer werden als lästiges Übel oder als Melkvieh angesehen. Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes oder wahlweise der Sicherheit wird abkassiert wo und wieviel nur geht.
Ein paar wenige E-Autos werden noch erlaubt. Die Enscheidungsträger wollen doch ins Rathaus kommen ohne dem Pöbel in den Öffis zu begegnen. Sicherheit geht eben vor.
Wir haben in meiner Region seit kurzem einen grünen Oberbürgermeister gewählt bekommen. Und es geht schon los.

https://m.tagesspiegel.de/.../25455750.html

Wie so oft die falsche Reihenfolge aber hier doch eigentlich falsch?

https://www.t-online.de/.../...o-verzichten-und-aus-bahn-geworfen.html

Ich finde das genau richtig.

Ich verstehe so manches nicht, was ihr da schreibt. Was soll der Austausch des Kennzeichens (amtl. vs. Versicherungskennzeichen) bringen ?

Den Halter zu dem Versicherungskennzeichen kann ich genau so binnen Sekunden feststellen, wie jedes amtliche. 3 Zahlen und drei Buchstaben in die Suchmaske eingeben - klick - fertig.

Um dann festzustellen, dass das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug ausgegeben ist und gegen den Halter eine Strafanzeige wegen Verstoßes nach 22 StVG vorlegen. Der Tatbestand ist astrein erfüllt. Dagegen ist eine OWI Pillepalle. Und wieso wird beim Parken "abgezockt"?

Die Bußgelder bei Verstößen werden deutlich höher. Passt doch. Nirgendwo war es bislang so billig wie in D, zu schnell zu fahren, falsch zu parken, zu drängeln...

Wenn ich zehn Minuten im Fitness vormittags am Fenster stehe und beim Hanteltraining rausgucke, sehe ich 2-3 Leute vorbeifahren, die mit dem Handy am Ohr telefonieren. Vom girlie im Cinquecento bis zum Linienbusfahrer. 100 Euro und ein Punkt scheinen keine Sau abzuschrecken. Konsequent Fahrverbot und das smartphone als Tatmittel einziehen. Aber das würde manche Deppen auch nicht davon abhalten.

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