Neue Scheinwerfer mit tagfahrlicht hier mal bilder
MOIN MOIN,
hier habt ihr mal zwei bilder von den neuen mk2 Scheinwerfer.
Also ich find se ganz geil....
Was sagt ihr dazu??????
hier das erste bild
Beste Antwort im Thema
hier bild 2
141 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Was sind das getz für Scheinis?
In einigen Angeboten steht TFL-Optik, in anderen steht TFL.Bei TFL-Optik wird die LED-Leiste über Standlicht geschaltet, aber bei TFL brauch ich doch entweder ne Automatik oder nen zusätzlichen Schalter.
Oder sind die TFL in wahrheit auch nur Optik und das ganze ist Bauernfang?
is alles nur optik, funktioniert übers standlicht. aber im BC steht dann immer das ne birne kaputt is weil die led´s nen anderen wiederstand haben
maeusekino, oder checkcontroll, nicht BC 😉
das problem ist aber auch nicht so wild.
mit dem "ist kein akt" hast du mich falsch verstanden, meinte natuerlich die scheinis umzubauen.
waere es TFL, duerfte man auch nichts nachts mit der LED beleuchtung fahren.
Zitat:
Original geschrieben von JL-Arek
maeusekino, oder checkcontroll, nicht BC 😉
das problem ist aber auch nicht so wild.mit dem "ist kein akt" hast du mich falsch verstanden, meinte natuerlich die scheinis umzubauen.
waere es TFL, duerfte man auch nichts nachts mit der LED beleuchtung fahren.
meinte ja mäusekino.
und wie machst du das jetze mit deinem stellmotor für de lwr???
habs mir ja noch nicht angeschaut, das werd ich noch sehen 🙄
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von JL-Arek
waere es TFL, duerfte man auch nichts nachts mit der LED beleuchtung fahren.
Fahren darfst du mit der TFL-Optik gar nicht. Die LED sind Standlichtersatz. Und wie der Name schon sagt ist Standlicht nicht zum Fahren. Zu 99% juckt es keinen, aber ein dienstgeiler Scheriff nimmt dir 10€ ab.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Fahren darfst du mit der TFL-Optik gar nicht. Die LED sind Standlichtersatz. Und wie der Name schon sagt ist Standlicht nicht zum Fahren. Zu 99% juckt es keinen, aber ein dienstgeiler Scheriff nimmt dir 10€ ab.Zitat:
Original geschrieben von JL-Arek
waere es TFL, duerfte man auch nichts nachts mit der LED beleuchtung fahren.
also ich war mit mit den eingebauten scheinis beim tüv und die haben gesagt ist alles in ordnung.und was für ein zufall bin ich gestern in ne sheriffkontrolle gekommen, und hatte natürlich mein TFL an und die haben auch nix gesagt.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Und wie der Name schon sagt ist Standlicht nicht zum Fahren
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
Das Fahren mit Standlicht ist also nur dann verboten, wenn die Voraussetzungen des Abs.1 erfüllt sind und somit ist es bei normalen Sichtverhältnissen nicht verboten (nur) mit Standlicht zu fahren.
Die Richtlinie dazu im Bußgeldkatalog besagt folgendes:
117124 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
(B - 1) 10,00€
...und beweist damit, dass der 2. Abs. nur während der Beleuchtungspflicht gilt.
Wenn da nicht noch Absatz 3 wäre:
StVO §17 abs. 3:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 2Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Wenn da nicht noch Absatz 3 wäre:
StVO §17 abs. 3:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 2Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
darüber kann man sich sicher streiten, aber punkt 2 lässt ebenfalls darauf führen...das es nur auf dämmerung etc. zu trifft...da am tage die strassen seltenst beleuchtet sind...!
Ich sag ja: Zu 99% juckt es keinen.
Aber echtes TFL (im Scheini integriert) wäre auch nicht schlecht.
und TFL darf nachts nicht leuchten... sehr toll!
also ich hab die LWR in der halterung drin, nur keine moeglichkeit das teil jetzt festzuschrauben :P
Zitat:
Original geschrieben von JL-Arek
und TFL darf nachts nicht leuchten... sehr toll!also ich hab die LWR in der halterung drin, nur keine moeglichkeit das teil jetzt festzuschrauben :P
also ich hab mal bei meinem lieferrant angerufen wo ich die scheinis her hab und der sagte das es damals 2varianten gab von den stellmotor eine mit schrauben und eine mit so drei nippel zum rein drehen. so nun war ich beim freundlichen und es gibt aber nur noch die eine sorte,toll🙁 und wie hast das mit dem stromkabel gemacht für den stellmotor????
ich hab keine lust auf basteln, ich lass die LWR draussen, brauch ich eh nicht,
mein wagen ist dauerhaft beladen, es sei denn ich hol die anlage raus, dann leuchtet der zu tief :P
hallöchen ... habe mit meiner händlerin gesprochen und die meinte sie hätte sich erkundigt uns es handelt sich bei allen um einen fabrikationsfehler mit dem fehlenden kabel und sie werden zurückgerufen.....
ach, mit fehlendem kabel... und wie sieht es mit der halterung aus?
was heisst zurueckrufen? bekommt man dann auch direkt neue fuer.