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neue Regelung bei WOMO-Steuer?

VW T3 Kastenwagen (251)
Themenstarteram 18. Februar 2013 um 12:49

Hallo,

ich habe letztens in einem anderen Forum gelesen, dass es seit 01.01.2013 eine neue Regelung zur Womo-Steuer gibt.

Demnach muss man keine Stehhöhe, Spüle etc. haben um als Womo zu gelten.

Alleine was im Schein eingetragen ist zählt.

Weiß jemand von euch ob das stimmt? Ich habe Wohnmobil im Schein eingetragen und habe bisher PKW gezahlt (460 Euro).

Wenn es eine Neuregelung gibt, muss man sich darum kümmern, dass man neue versteuert wird oder passiert das von allein?!

Freue mich über Infos

Tobi

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18 Antworten

Halli,

also mein Bluestar hat keine Küche etc. und ist vor Jahren aufgelastet worden. Ich habe So.-Kfz Wohnmobil über 2,8t im Schein stehen und im Januar kam Post vom FA und der Wagen wurde neu versteuert. In meinem Fall 1z Motor ohne Emissionsklasse 714€ geändert auf WoMo 450€. Kam automatisch ohne Nachfragen von mir.

GFruß

Uwe

Mahlzeit! Seit dem 12.12.2012. Gestzesänderung wurde am 5.12. beschlossen. Ja es ist richtig-Für die Besteuerung gilt nur noch das was im Schein steht,nicht mehr das was die Büddel vom FA sich ausdenken.

Geht automatisch.

Gruß Frank!

Themenstarteram 18. Februar 2013 um 13:25

Hi,

Da ich bisher jedoch keinerlei Bescheide bekommen habe frage ich mich warum bei mir noch nichts geändert wurde. Ich habe nen DG Wasserboxer, also kein Euro 1 oder sonst was. Und ich habe ein Saisson-Kennzeichen. Vielleicht kommt deswegen der bescheid später. Wieviel weniger Steuer könnte es denn sein? Für die Saison (6 Monate) zahle ich im Moment 210.

LG

Mahlzeit! Warum gibste nicht einfach hier http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobile.php deine Daten ein?

Wirst pi mal Auge evtl was mehr zahlen müssen,je nach Gewicht.

Gruß Frank!

mein unechtes womo >2,8 t (fensterbus ohne stehhoehe) wurde ohne nachfrage umgestuft, die rueckueberweisung des geldes kam ueberraschend, ich hatte das noch garnicht aufm schirm, also locker bleiben und tee trinken ! sonst ruf doch einfach mal an ?

Mahlzeit! In der Regel wird im Zulassungszeitraum abgebucht,oder eben auch ne Neuberechnung bekanntgegeben.Nicht 2-3 Monate im Vorraus.Gruß Frank!

am 18. Februar 2013 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von njubi

sonst ruf doch einfach mal an ?

Hallo,

laut Sachbearbeiter bei der Steuerbehörde (bei dem ich angerufen habe) lässt sich in deren Programm, dass die Steuerbescheide errechnet, manuell nichts mehr ändern, solange "So.-Kfz-Wohn" eingetragen ist. Laut seiner Aussage ist eine rückwirkende Änderung für das Jahr 2013 nur dann möglich, wenn man vorher die betreffende Schlüsselnummer auf der Zulassungsstelle ändern lässt.

Schöne Grüße

am 18. Februar 2013 um 17:29

Lohnt sich für mich imme rnoch nicht ;)

Der Highway ist mit Oxy-Kat und AGR auf Euro2 gebracht und kostet mit PKW-Zulassung 256 € im Jahr.

Mit Wohnmobilzulassung wären das 260 € (plus die Eintragungskosten), und zusätzlich die Einschränkung auf Parkplätzen und so weiter. Als PKW bin ich da günstiger und unabhängiger :D

Mahlzeit! @fr33------Sorry,hat über haupt nix mitm Thema zu tun und es muß vor allen Dingen nix geändert werden.

Mal nicht wieder alles durcheinander werfen und gefährliches Halbwissen verbreiten.

1. Es ist nichts an der Steuer geändert worden,Gar nichts.

2. Es geht um die steuerliche Anerkennung eines in den Papieren eingetragenen WOMO.

BISHER galt ein zB. WOMO ohne Stehhöhe als unechtes beim FA.Wurde also nach Hubraum besteuert.

Das hat sich mit der Gesetzesänderung erledigt-Steht WOMO drin muß auch danach berechnet werden.

Nix ändern lassen,steht dasselbe drin wie vorher.Und bleibt auch so.

Gruß Frank!

freeze: totaler schmarrn ! steht bei mir ja auch ! (s.o.) das ist gesetz ab 12.12.12 ! lass dir seinen vorgesetzten geben oder lauf da persoenlich auf, das sollte helfen. der ist in der bringschuld, muss die dinge regeln, nicht du ! sprich, dein auto ist versteuert - 12.12.12 nach altem gesetz, und alles danach muss neu berechnet werden und ggf. geld rueckerstattet. so ist das neue gesetz ! ist doch nicht so kompliziert ?

frank: warum haben die vom FA mir dann geld rueckueberwiesen, wenns kein gesetz o.ä. ist ?

am 18. Februar 2013 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von T3-Staff

2. Es geht um die steuerliche Anerkennung eines in den Papieren eingetragenen WOMO.

BISHER galt ein zB. WOMO ohne Stehhöhe als unechtes beim FA.Wurde also nach Hubraum besteuert.

Das hat sich mit der Gesetzesänderung erledigt-Steht WOMO drin muß auch danach berechnet werden.

Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Sorry falls ich mich unverständlich ausgedrückt habe. Das der Berechnungssatz gleich geblieben ist, ist durchaus klar. Laut seiner Aussage ist allerdings die Möglichkeit auf die Hubraum-Berechnung zurückzukommen lediglich durch eine Streichung des WoMo-Zusatzes in den Papieren möglich, da der Spielraum zur Einstufung des Fahrzeugs (seitens des FA) als WoMo oder nicht (mittels Stehhöhe oder Spülbecken) eben weggefallen ist.

am 18. Februar 2013 um 18:23

Sollte dem natürlich nicht so sein, habe ich morgen einen Termin :D

Zitat:

Original geschrieben von fr33ze_ger

Zitat:

Original geschrieben von T3-Staff

2. Es geht um die steuerliche Anerkennung eines in den Papieren eingetragenen WOMO.

BISHER galt ein zB. WOMO ohne Stehhöhe als unechtes beim FA.Wurde also nach Hubraum besteuert.

Das hat sich mit der Gesetzesänderung erledigt-Steht WOMO drin muß auch danach berechnet werden.

Dessen bin ich mir durchaus bewusst. Sorry falls ich mich unverständlich ausgedrückt habe. Dass der Berechnungssatz gleich geblieben ist, ist durchaus klar. Laut seiner Aussage ist allerdings die Möglichkeit auf die Hubraum-Berechnung zurückzukommen lediglich durch eine Streichung des WoMo-Zusatzes in den Papieren möglich, da der Spielraum zur Einstufung des Fahrzeugs (seitens des FA) als WoMo oder nicht (mittels Stehhöhe oder Spülbecken) eben weggefallen ist.

 

der typ sollte umschulen auf bauhelfer oder hartzer. das ist kompletter unsinn ! red mit seinem chef !

am 18. Februar 2013 um 18:38

Das ist schonmal gut zu wissen. Hatte mich nämlich ziemlich auf diese Aussage verlassen. 70 € Ersparnis und ka was die Umschreibung kostet... Stand irgendwie in keinem Verhältnis...

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