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NEUE KUPPLUNG NACH 4 MONATEN WIEDER DEFEKT; GARANTIE ? HILFE

Renault Clio 4
Themenstarteram 2. April 2019 um 19:08

Hallo Gemeinde,

bei meiner Frau ihrem Clio wurde vor 4 Monaten die Kupplung auf Garantie getauscht, Übernahme von 100 % seitens Renault.

Nun scheint sich wieder ein Defekt an der Kupplung zu zeigen, wahrscheinlich Ausrücklager oder Getriebe.

Es ist ein Rasseln,Klackern zu hören, wenn man das Kupplungspedal tritt, ist das Geräusch verschwunden, sobald man die Kupplung wieder los lässt, fängt das Klackern wieder an.

Wie waren auch schon bei Renault, der Werkstattmeister sagt auch, dass das Geräusch so nicht dort hingehört und tippt auf Ausrücklager oder Getriebe.

Da die Kupplung quasi neu ist, wollten wir einen erneuten Tausch, uns wurde aber mitgeteilt, dass bei 100% Übernahme, keinerlei Garantie oder Gewährleistungsansprüche bestehen, ist das so korrekt ?

Es kann doch nicht sein, dass man auf Neuteile keinerlei Gewährleistung erhält !?

 

Motor ist der 0,9TcE, meine Frau hat leider nur Probleme mit der "Karre".

Clio 4 GT-Line 0,9TcE 90PS.

 

Vielen Dank für eure Mühen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. April 2019 um 09:59:44 Uhr:

Zitat:

@daswara schrieb am 3. April 2019 um 21:58:45 Uhr:

Die Erfahrungen aus dem Werkstattaltag zeigen auch, dass Kupplungen bei dem Motor nicht so häufig kaputt gehen. Liegt wohl wirklich an der Fahrweise oder das Teil war fehlerhaft.

Zur Garantie: wie oben erwähnt, gibt es keine neue Garantie auf Teile, die in der Garantiezeit getauscht werden. Steht aber auch so eindeutig in den Garantiebedingungen, die bei der Fahrzeugdokumentation oder beim Kauf-/Leasingvertrag zu finden sind.

Aber für das neue Teil gilt wieder eine neue gesetzliche Gewährleistung - und der Unterschied zur Garantie ist mir bewusst.

Insofern kommt Renault doch aus der Nummer eigentlich gar nicht raus? Das Neuteil hat nur 4 Monate gehalten, liegt somit innerhalb der 6 Monate wo der Verk./Händler/Werkstatt in der Beweislast der ges. Gewährl. ist.

Oder ist das jetzt zu einfach gedacht?

Hallo, da ja Neuteile verbaut wurden gilt:

6 Monate Werkstattgarantie, auf durchgeführte Arbeiten ( wurden die Schrauben ordnungsgemäß angezogen, wurden evt Teile vergessen etc )

1 Jahr Garantie auf die verbauten Teile (bei bestimmungsgemäßen Gebrauch)

und das unabhängig davon ob die Teile während der Garantiezeit verbaut wurden oder nicht

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Themenstarteram 6. April 2019 um 19:11

Okay, vielen Dank für eure Antworten.

Wenn was neues passiert, lasse ich euch es wissen.

Wir werden jetzt erstmal ohne Anwalt probieren, ob wir eine Chance haben, und Renault kontaktieren.

Zitat:

@eddieKraft schrieb am 5. April 2019 um 09:18:29 Uhr:

Ich würde mich erstmal an die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer wenden.

Ist kostenfrei.

mfg

eddie

Ein weiterer Vorteil ist es, daß dort auch Fachleute zusammenkommen und nicht nur Juristen das Problem betrachten. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist übrigens für die Werkstatt verpflichtend.

Wenn der Kunde mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, steht ihm immer noch der Rechtsweg offen.

Vermutlich ist es jetzt zu spät, aber ich lasse mir grundsätzlich die alten, ausgebauten Teile immer mitgeben und hebe die alten Teile, die ich selbst ausgebaut habe immer auf. Es wäre sicher interessant, den Verschleiß der alten Teile sich noch einmal anzusehen. Das Drucklager der Kupplung würde sich dann auch unter den Teilen befinden oder eben nicht.

schrauber

Die Alteile im Garantiefall mitzubekommen ist aber unmöglich, da der Hersteller diese anfordert bzw anfordern könnte.

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