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NEUE KUPPLUNG NACH 4 MONATEN WIEDER DEFEKT; GARANTIE ? HILFE

Renault Clio 4
Themenstarteram 2. April 2019 um 19:08

Hallo Gemeinde,

bei meiner Frau ihrem Clio wurde vor 4 Monaten die Kupplung auf Garantie getauscht, Übernahme von 100 % seitens Renault.

Nun scheint sich wieder ein Defekt an der Kupplung zu zeigen, wahrscheinlich Ausrücklager oder Getriebe.

Es ist ein Rasseln,Klackern zu hören, wenn man das Kupplungspedal tritt, ist das Geräusch verschwunden, sobald man die Kupplung wieder los lässt, fängt das Klackern wieder an.

Wie waren auch schon bei Renault, der Werkstattmeister sagt auch, dass das Geräusch so nicht dort hingehört und tippt auf Ausrücklager oder Getriebe.

Da die Kupplung quasi neu ist, wollten wir einen erneuten Tausch, uns wurde aber mitgeteilt, dass bei 100% Übernahme, keinerlei Garantie oder Gewährleistungsansprüche bestehen, ist das so korrekt ?

Es kann doch nicht sein, dass man auf Neuteile keinerlei Gewährleistung erhält !?

 

Motor ist der 0,9TcE, meine Frau hat leider nur Probleme mit der "Karre".

Clio 4 GT-Line 0,9TcE 90PS.

 

Vielen Dank für eure Mühen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. April 2019 um 09:59:44 Uhr:

Zitat:

@daswara schrieb am 3. April 2019 um 21:58:45 Uhr:

Die Erfahrungen aus dem Werkstattaltag zeigen auch, dass Kupplungen bei dem Motor nicht so häufig kaputt gehen. Liegt wohl wirklich an der Fahrweise oder das Teil war fehlerhaft.

Zur Garantie: wie oben erwähnt, gibt es keine neue Garantie auf Teile, die in der Garantiezeit getauscht werden. Steht aber auch so eindeutig in den Garantiebedingungen, die bei der Fahrzeugdokumentation oder beim Kauf-/Leasingvertrag zu finden sind.

Aber für das neue Teil gilt wieder eine neue gesetzliche Gewährleistung - und der Unterschied zur Garantie ist mir bewusst.

Insofern kommt Renault doch aus der Nummer eigentlich gar nicht raus? Das Neuteil hat nur 4 Monate gehalten, liegt somit innerhalb der 6 Monate wo der Verk./Händler/Werkstatt in der Beweislast der ges. Gewährl. ist.

Oder ist das jetzt zu einfach gedacht?

Hallo, da ja Neuteile verbaut wurden gilt:

6 Monate Werkstattgarantie, auf durchgeführte Arbeiten ( wurden die Schrauben ordnungsgemäß angezogen, wurden evt Teile vergessen etc )

1 Jahr Garantie auf die verbauten Teile (bei bestimmungsgemäßen Gebrauch)

und das unabhängig davon ob die Teile während der Garantiezeit verbaut wurden oder nicht

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am 4. April 2019 um 13:59

Zitat:

@Dynomyte schrieb am 4. April 2019 um 14:02:19 Uhr:

Zitat:

@daswara schrieb am 4. April 2019 um 13:30:56 Uhr:

Wenn der Renaultpartner nach Herstellervorgabe gearbeitet hat, dann wurde das Ausrücklager erneuert.

Aber innerhalb der Garantie ist eine einzel Garantie auf Bauteilen nicht gegeben. Es steht so in den Garantiebedingungen.

Aber die Gewährleistung muss ja gegeben werden. Und wenn die Reparatur vor 4 Monaten war, gilt ja noch nicht Mal die Beweislastumkehr.

Genau das meinte ich :)

Themenstarteram 4. April 2019 um 15:00

ja, es wurde alles komplett getauscht incl. ausrücklager, meine freundin fährt zu 90% stadtverkehr, ab und zu ein paar reisen an die ostsee, uns wurde damals mitgeteilt dass das nicht untypisch ist dass die bremsen gerade im stadtverkehr nicht so lange halten.

also habe ich eine gesetzliche gewährleistung auf die neuen teile oder ? ich finde dass dort einfach nachgebessert werden muss, es kann ja nicht sein dass das ausrücklager nach 4 monaten wieder defekt ist, vielleicht ist es aber auch das getriebe, denn es rasselt und klackert sehr stark bei nicht gedrückter kupplung, sobald man die kupplung tritt ist es wie gesagt verschwunden.

meine frau steht auch nicht ständig auf der kupplung oder macht vollbremsungen, sie fährt auch nicht sportlich sondern eher zurückhaltend und vorsichtig....

das war der erste renault bei uns und wohl auch der letzte, alles wirkt billig verarbeitet, und anscheinend sind die technischen teile auch qualitativ minderwertig. :(

meine freundin hat inzwischen nochmal beim renault kundenservice angerufen diese teilten ihr mit, sie soll sich nochmals einen kostenvoranschlag vom renault autohaus einholen mit der 50/50 abfrage und diese zu renault senden, diese prüfen dann wohl ob die SB von 50% auf kulanz geregelt wird.

die wartungen wurden in einer freien werkstatt durchgeführt.

auch beim leasingvertrag wurde ihr auch keine anschlussgarantie etc. angeboten.

seit anfang an einfach nur probleme und rennereien mit dem auto....könig wollte die kupplung nicht tauschen, haben sich komplett quer gestellt, und wollten einfach keine abfrage machen, daher ist sie jetzt bei einem richtigen renault vertragshändler und nicht mehr bei könig, denn dort sind die kunden einfach nur dreck.

danke für eure antworten und liebe grüße

Joa, das kennt man von denen. Die arbeiten halt ohne Konkurenz. Da kann man sich solche Missstände erlauben.

Also, irgendwie will mir nicht in den Kopf warum die gesetzliche Gewährleistung auf eine Garantieleistung anwendbar sein soll? Gibt es hier eine neue Rechtsprechung oder wie? Klärt mich mal auf.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 4. April 2019 um 09:59:44 Uhr:

Zitat:

@daswara schrieb am 3. April 2019 um 21:58:45 Uhr:

Die Erfahrungen aus dem Werkstattaltag zeigen auch, dass Kupplungen bei dem Motor nicht so häufig kaputt gehen. Liegt wohl wirklich an der Fahrweise oder das Teil war fehlerhaft.

Zur Garantie: wie oben erwähnt, gibt es keine neue Garantie auf Teile, die in der Garantiezeit getauscht werden. Steht aber auch so eindeutig in den Garantiebedingungen, die bei der Fahrzeugdokumentation oder beim Kauf-/Leasingvertrag zu finden sind.

Aber für das neue Teil gilt wieder eine neue gesetzliche Gewährleistung - und der Unterschied zur Garantie ist mir bewusst.

Insofern kommt Renault doch aus der Nummer eigentlich gar nicht raus? Das Neuteil hat nur 4 Monate gehalten, liegt somit innerhalb der 6 Monate wo der Verk./Händler/Werkstatt in der Beweislast der ges. Gewährl. ist.

Oder ist das jetzt zu einfach gedacht?

Hallo, da ja Neuteile verbaut wurden gilt:

6 Monate Werkstattgarantie, auf durchgeführte Arbeiten ( wurden die Schrauben ordnungsgemäß angezogen, wurden evt Teile vergessen etc )

1 Jahr Garantie auf die verbauten Teile (bei bestimmungsgemäßen Gebrauch)

und das unabhängig davon ob die Teile während der Garantiezeit verbaut wurden oder nicht

Themenstarteram 4. April 2019 um 17:52

Vielen dank, renault möchte nichts von Gewährleistung oder garantie wissen, also sollten wir einen anwalt einschalten ?

 

Danke und grüße

Das hatte ich oben schon empfohlen.

Gruß

Themenstarteram 4. April 2019 um 18:10

gut, dann wäre das der nächste schritt.

 

kann sonst noch jemand was zu der sympthomatik schreiben ?

eher ausrücklager, oder angehender getriebeschaden ?

 

danke und liebe grüße

am 4. April 2019 um 18:24

Ich kenne das Geräusch zwar nicht, aber wenn du sagst das Geräusch ist weg wenn die Kupplung getreten ist tippe ich auf das Ausrücklager. Hab ich bei mir neulich auch gehabt, dort war es aber schon soweit das die Vibrationen am Kupplungspedal zu spüren waren. Hier hatte sich das Lager komplett zerlegt und leider in Folge auch die Druckplatte von der Kupplung beschädigt :(

Vermutlich ist ein neues Ausrücklager deutlich billiger als ein Anwalt und führt zum Erfolg.

Wenn es denn das Lager als Ursache ist.

Ob ein Anwalt zu einem Erfolg führt steht in den Sternen.

schrauber

Wenn er Rechtsschutz versichert ist würde ich auf jeden Fall zum Anwalt. Weiterhin gibt es bei vielen Anwälten eine kostenlose Rechtsauskunft über die Erfolgsaussichten. Diese Beratung würde ich auf jeden Fall annehmen. Einfach ein neues Lager zur Hälfte selbst zahlen nach so kurzer Zeit wäre für mich keine Option. Zumal sollte Renault Gegenwind mit Fachlicher Kompetenz bekommen, könnte die Sache schnell zu Ende sein.

Gruß

Ich würde mich erstmal an die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer wenden.

Ist kostenfrei.

mfg

eddie

Zitat:

Vielen dank, renault möchte nichts von Gewährleistung oder garantie wissen, also sollten wir einen anwalt einschalten ?

 

 

Danke und grüße

Hallo, ich würd an deiner Stelle mal in Köln bei Renault Deutschland anrufen, dort ruhig die ganze Angelegenheit schildern. Und unter dem netten Hinweis sich ratsuchend an einen Anwalt und die Presse zu wenden, wird man bestimmt eine für beide Seiten verträgliche Lösung finden.

am 5. April 2019 um 13:11

Zitat:

@VelSatis23 schrieb am 4. April 2019 um 19:08:52 Uhr:

Also, irgendwie will mir nicht in den Kopf warum die gesetzliche Gewährleistung auf eine Garantieleistung anwendbar sein soll? Gibt es hier eine neue Rechtsprechung oder wie? Klärt mich mal auf.

Warum sollte sie das nicht sein?

Wenn ich die Reparatur selbst bezahlen müsste, hätte ich diese Gewährleistung ja auch auf das Neuteil.

Genau das ist der Punkt, wenn Du bezahlst und eine Rechnung bekommst, dann zieht Gewährleistung, aber nicht bei einer freiwilligen Garantieleistung.

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