neue geschwindigkeitsmessungen/blitzer - durchschnitt anstelle von punktmessung

in norwegen werden seit einer weile neue messysteme getestet, die gerechter sein sollen als die ueblichen blitzer. "jeder kann mal schnell fahren, ist deswegen aber noch kein raser", so das argument. auf zwei teststrecken werden nun an je zwei punkten alle fahrzeuge geblitzt. wenn zwischen diesen beiden punkten die durchschnittsgeschwindigkeit zu hoch war, leuchtet 50m nach dem letzten blitzer eine gelbe lampe auf, die den fahrzeugfuehrer darauf hinweist, dass er demnæchst mit wenig freude seinen briefkasten untersuchen sollte. 20% aller fahrzeuge sind bisher zu schnell unterwegs gewesen. ob das nun viel oder wenig ist, weiss ich nicht, aber meiner erfahrung nach fahren alle ein bisschen zu schnell - und im artikel steht nicht, ob dort die rede von "strafbar zu schnell" ist. jedenfalls høre ich von dieser messmethode zum ersten mal, und wuerde gerne wissen: was haltet ihr davon? wird sowas bereits in deutschland getestet oder angewendet?

lieb gruss
oli

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In der Mongolei müssen jetzt die Kamele zum TÜV. Eine Übernahme in Deutschland ist nicht geplant.

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Hier wird schließlich die Durchschnittsgeschwindkeit genommen. Überaus genau, wobei Einflüsse wie die Wetterverhältnisse noch nicht einmal getestet wurde.

Wenn die Durchschnittsgeschwindigkeit schon über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, dann hat der Fahrer nach den Gesetzen der Logik die zulässige Höchstgeschwindigkeit defintiv überschritten.

Daß die Wetterverhältnisse dabei eine entscheidende Rolle spielen, halte ich für fragwürdig, da wir in unseren Breitengraden äußerst selten so starke Rückenwinde haben, daß die Fahrzeugführer gegenbremsen müssen, um nicht Gefahr zu laufen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

Da kannst dir das hinbiegen wie du willst, eine genaue Messung ist das nicht. Frage ist auch, ob das System überhaupt genau arbeitet und wer das kontrollieren soll. Ich möchte dich mal sehen, wenn du ein Fahrverbot mit der Begründung bekommst: " Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Durchschnitt vielleicht um 30 km/h überschritten...." 🙄 Hier geht es nicht um Verkehrsüberwachung sondern nur um eine weitere Schnüffelmethode und sonst nichts. Wer kontrolliert denn, daß alle anderen Daten gelöscht werden ?🙄

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Wer kontrolliert denn, daß alle anderen Daten gelöscht werden ?

Diese Frage stellt sich bereits bei den gegenwärtigen Autobahnmaut-Erfassungsanlagen. Es ist also nicht so, daß wir damit erst mit der Einführung eines Section-Control-Systems konfrontiert würden.

Mir sei nicht zu helfen, aber selber einen Dünnpfiff verbreiten, wie ich ihn nach 5 Kilo Chilli nicht hinbekomme....

Das Wetter? Bei der Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit? Ja...Klar.... Vollmond darf dann auch nicht sein, schließlich wirkt da die Anziehungskraft.... Alter Schwede... 😁

Abgesehen davon: Brichst du immer ne an sich spaßige Diskussion ab wenn dir auffällt dass dein Standpunkt Lücken hat? Komm trau dich doch, teil uns doch mit wie du auf den Senf kommst! 😉

Mal wieder zum Thema: Natürlich muss dann ein sauber arbeitendes, lückenlos prüfbares System her. Damit ausgeschlossen werden kann, dass Lieschen Müller sich am nasenbohrenden VT ergötzt, falls diesem das eben wichtig ist.

Aber grade nochmal auf die Demokratie gezielt: Ich finde es höchst undemokratisch, wenn potentielle Mörder wegen angeblichem Datenschutz nicht über TollCollect ermittelt werden können. Da steht der Datenschutz doch tatsächlich absolut gegen den demokratischen Gedanken! 🙄

Aber klar: Schwieriges Thema! Und schwer zu realisieren!

EDIT: Seh grade: Dir muss einfach mal einer erklären wie man einen Durchschnitt errechnet.... 😉

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Wieder einer für die Liste. Woher ich das habe ? Überleg mal, du superschlauer Spaßvogel.

Daß Großbritannien seit Einführung der Section-Control ein undemokratischeres Land geworden ist, kann man eigentlich auch nicht behaupten.

Sag ich doch!

Und wie der beleidigte R-Fan darauf kommt hat er uns leider immernoch nicht verraten! Schade! 😉

Stimmt, es war schon vorher übel dort.
Wenn man mal sinnvolle Tempolimits einführen würde, müsste man auch nicht ständig überwachen. 100 oder 120 auf einer freien AB ist nun mal absoluter Schwachsinn, es sei denn aus Lärmschutzgründen.

Gibt es für diese Aussage (daß Behörden Daten unerlaubt speichern und anderweitig nutzen) einen einzigen Beweis? Oder ist das nicht viel mehr alles nur Vermutung, Angst schüren, Stimmung machen, also letztlich Stammtischgeschwafel?

Ich kenne bspw. manchen Strafverfolger, der verflucht hat, das Telekommunikationsverbindungdaten von den Telenetzdienstanbietern (und das sind keine öffentlichen Einrichtungen) gesetzmäßig vernichtet (gelöscht) worden sind. Das von Behörden gespeicherte Daten absichtlich für andere Zwecke (welche denn eingentlich?) aufbewahrt werden, ist schlichtweg Unsinn.

Ohnehin kann man sich vorstellen, welche exorbitanten Speicher und Verwaltungsaufwand betrieben werden müßten, um solche Daten dauerhaft über Jahre aufzubewahren. Man stelle sich vor, die bei einer Sektionskontrolle auf einer deutschen Autobahn gewonnenen Bild- und sonstigen Daten müßten über Jahre aufbewahrt und katalogisiert und verwaltet werden.

Ein völlig sinnloser kostenintensiver Irrsinn, den man auch nicht in irgendeinem Haushaltstitel verstecken könnte. Das ginge an keinem Rechnungshof und damit auch nicht an der Öffentlichkeit vorbei. Zumal es keinen erkennbaren Sinn für eine solche Speicherung gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Daß Großbritannien seit Einführung der Section-Control ein undemokratischeres Land geworden ist, kann man eigentlich auch nicht behaupten.

Das sagst du. Außerdem bin ich da ausnahmsweise mal ganz optimistisch das dieser Stuß hier aus den genannten Gründen keine Zulassung bekommen wird. Hierzulande muß bei diesen Verstößen dem Betroffnen einwandfrei nachgewiesen werden das er die Tat unzweifelhaft

persönlich

begangen hat. Da auf den Zwischenstrecken auf Parkplätzen Fahrerwechsel stattfinden können ist das praktisch unmöglich. Bei Halterhaftungen sieht das natürlich anders aus, wobei ich hier die Regelung in GB nicht kenne.

Drahkke: Ja in diesem Sinne: q.e.d.! 😎

Dieses Datenschutzgeheule ist eben größtenteils landläufige, uninformierte Pauschal-Bild-Meinung.

Warum sollte es sich die überwachende Behörde leisten wollen, irrsinnige Datenwüsten zu erschaffen, mit popelnden Autofahrern?

Bzw. wenn ich da so sensibel bin, müsste ich auch sonst tagsüber ne Papiertüte über'n Kopf ziehen, damit keiner sieht wenn ich Gummis kaufen geh....

Ich finde die SectionControl weit fairer als jede Radaranlage, und mein Widerstand gegen solche Systeme beläuft sich auf Null. Es wäre eine Entwicklung weg vom abzockenden Momentbild, hin zum "überwachenden" und notfalls strafenden Verkehrsüberwachungssystem. Und "Überwachung" ist nicht pauschal ein Ausschlag-Wort! 😉

OT: Man muss natürlich bedenken dass dann die Staatsform in eine Diktatur geändert werden müsste... Sorry....😁

Angesichts der Tatsache, daß am Anfang der Meßstrecke und am Ende der Meßstrecke ein Foto geschossen wird, läßt sich doch eindeutig nachweisen, ob ein Fahrerwechsel stattgefunden hat.

Ja aber der 2te Fahrer könnte genau die 2,8 Meter mit 480 km/h gefahren sein, die den Durchschnitt dann so erhöht haben, um dann wieder den ersten Fahrer fürs Schlußfoto auf den Fahrersitz zu prügeln...

Geile Vorstellung....

Egal: Vielleicht nimmt man dann einfach ne Strecke ohne Parkplatz und Ausfahrt dazwischen?

@ Drahkke: Das ist schön. Nur, wer hat dann den Verstoß begangen ? 😕 Maßgebend ist nunmal, wer Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes war. Hier handelt es sich nämlich nicht um irgendwelche Parkklamotten.

Bitte erklär's ihm jemand, ich kann ja nicht, werd ja ignoriert.... 🙄

Und dabei evtl. auch gleich was ein sog. "Durchschnitt" ist....

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