Neue Felgen/Reifen muss ich zum Tüv?
Hallo Liebe Motor-Talk Freunde,
Ich habe eine frage die ich mir nicht beantworten kann und zwar:
Habe ich für meine E klasse w213 e 350d neue felgen von Keskin gekauft 19zoll(wird in Kombination mit 245/40 R19 benutzt) diese haben ein Gutachten und ABE in beiden ist mein Fahrzeug aufgelistet von der Seite kein problem aber im Fahrzeugschein ist noch die alte reifen dimension von 225/55 R17 aufgelistet. Muss ich zum Tüv und die neuen 245/40 R19 eintragen lassen oder reicht das mitführen vom Gutachten und ABE aus.
Wenn ich zum Tüv muss was muss ich beachten und wie läuft es ab.
Eine weitere frage wie sieht es aus wenn ich für Sommer und Winter unterschiedliche Größen und Dimensionen verwende müssen dann beide in den Fahrzeugschein eingetragen werden?
Ich bin so vorsichtig bei dem Thema weil ich noch in der Probezeit bin und soweit ich weiß solche kleinen Sachen schon zu einem Punkt führen können und das heißt Aufbauseminar.
Danke für die Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
18 Antworten
Berichtigung
"Angegebene Höchstgeschwindigkeit x 1% + 6,5 km/h" ist der Zuschlag!!! auf die angegebene Höchstgeschwindigkeit im KFZ- Schein.
Zitat:
@moritz11 schrieb am 7. November 2022 um 14:33:05 Uhr:
Nach einer Tabelle aus bußgeldkatalog.org/geschwindigkeitsindex dürfte ich den 101 Index V ( bis 240 km/h ) nicht nehmen, weil der Lastenindex nur bis zu 91% geht, das wäre dementprchend bei dem 101 V auch nur 91 und zu wenig. Beim Index W wird bei 240 km/h kein Abzug vom Lastenindex gemacht, ein 101 W ist also erlaubt, weil er mit 101 über dem geforderten Lastenindex von 97 ( Mercedes-Vorgabe ) liegt.
Die Einordnung der Geschwindigkeit erfolgt nach der Formel:
Angegebene Höchstgeschwindigkeit x 1% + 6,5 km/h, bei meinen 226 km/h Höchstgeschwindigkeit also 226+2,26+6,5 ( km/h), also unter 240km/h.
Da ich keinen Gesprächstermin beim TÜV unbedingt kostenpflichtig buchen möchte, werde ich mal vorbeifahren und meinen Vorschlag für den 101 W vorlegen, mal gespannt, ob die Auskunft dann noch kostenlos ist.
Warum nimmst Du nicht einfach Reifen mit den Daten gem. Mercedes und sparst Dir den ganzen Aufwand mit dem TÜV?
Ich bin mir fast sicher, dass der Zuschlag seit geraumer Zeit nicht mehr nötig ist. Es ist nur noch die V-max im Schein/Brief maßgeblich.
Zitat:
@moritz11 schrieb am 7. November 2022 um 14:36:32 Uhr:
Berichtigung
"Angegebene Höchstgeschwindigkeit x 1% + 6,5 km/h" ist der Zuschlag!!! auf die angegebene Höchstgeschwindigkeit im KFZ- Schein.
Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung entfällt dieser Zuschlag 🙂
Bis Vmax (bbh) 230 km/h ist die höchste, zulässige Achslast für die Reifenbetriebskennung:
97Y =1460 kg
101W =1650 kg
101V =1551 kg
Eine Berichtigung der "Papiere" ist nicht erforderlich 🙂
https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf