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Neon Unterbodenbeleuchtung? Montage erlaubt?

Themenstarteram 17. März 2002 um 17:53

Das die Neons im Bereicht der Stvzo nicht zugelassen sind weiss ich, aber was ist nicht zugelassen? Die Benutzung oder die Montage? Was sagt der TÜV wenn er die Dinger unter dem Auto sieht? Benutzen würde ich sie nur auf Privatgelände. ;)

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25 Antworten

ich streiche meine scheinwerfer schwarz und sage das ich nur im hellen fahre,denkst du das du durch den tüv kommst??:D:D

ne mal im ernst die teile sind halt verboten,warum weis ich nicht,wie bei einigen anderen sachen auch.villeicht weil sie im dunkeln die augen anderer fahrer auf sich ziehen und dadurch die unfallgefahr steigt.

mfg

Themenstarteram 17. März 2002 um 19:03

Eigentlich will ich die wirklich eher auf Privatgelände benutzen, auf Treffen und so halt. Ich fahr ja noch nichtmal mit Nebels rum wenn kein Nebel da ist. Deswegen will ich ja auch wissen ob schon die Montage oder nur die Benutzung auf öffentlichen Straßen illegal ist. Am besten ich frage mal beim TÜV nach. :)

Unterboden

 

Also ich bau mir einen Hubschrauber aufs Dach.

Nicht das ich damit rumfliegen will, ich benutz ihn ja nur wenn Stau ist.

Oder am Besten noch einen Spanferkelgrill auf die Heckklappe.

Benutze ihn ja auch nur am Baggersee und da ist ja privat.

Frage mich jetzt nur noch, ob ich mir eine Panzerfaust auf die Haube schrauben darf ?

Ich würde sie auch nur auf den Treffen benutzen, wenn die Schlange am Bierstand zu lang ist.

usw. usw. usw.

Am besten ich frage auch mal beim TÜV nach.

Jay-Kay gib mir bescheid, wenn Du eine Stelle gefunden hast, die Dich nach Deiner Frage nicht gleich in die Geschlossene eingewiesen hat.

***** GRÖHL *****

Themenstarteram 17. März 2002 um 20:35

Bla?

Was sollen so unkonstruktive, dumme Bemerkungen? AFAIK ist da ein Unterschied zwischen Montage und Betrieb, aber wenn Du selber keine Ahnung hast solltest Du vielleicht die Finger von Deiner Tastatur lassen...

Beleuchtung

 

Natürlich ist da ein Unterschied.

Was für eine Frage.

Schau Dir mal Werner an.

Wurstblinker.... Erbsenblinker.....

**** Doppelgröhl ****

Themenstarteram 17. März 2002 um 20:42

Und zack, schon bist Du kleines Würstchen mit dem Blinker auf der Ignore Liste. Schönen Abend noch mit Deinem komischen Leben...

Vielleicht gibts hier ja auch doch noch ein paar Leute mit Kompetenz die dazu was wissen. :)

Beleuchtung

 

Vielen Dank für die netten Worte.

Ist doch klar, daß Du so eine Reaktion auf Deine derart schwachsinnige Frage bekommst.

Solltest die mal die StVZo besorgen.

Dann weißt Du wieso Du so etwas nicht an Dein Fahrzeug anbauen darfst.

So und nun wünsch ich Dir noch viel Spaß in Deinen ach doch so dunklen Leben.

Real.......

**** dreifachgröhl ****

Hi,

würde mich auch interessieren ob der TÜV nur etwas gegen die benutzung oder schon alleine gegen die Montage hat.

Bei Lachgasanlagen is ja auch so, du darfst sie mitführen im Fahrzeug, sogar angeschlossen, nur die Pulle darf nicht aufgedreht oder noch schlimmer im Ensatz sein.

Gruss FireBall

Genaues weiss ich auch nicht, aber soweit ich mich erinnern kann war es bei Geländewagen oder Pickups früher so, dass man beliebig Zusatzscheinwerfer montieren dürfte, diese aber abgedeckt werden mußten, damit der Betrieb ausgeschlossen ist. Wie das bei einer Unterbodenbeleuchtung aussieht, weiss ich nicht. Aber ein Anruf beim örtlichen TÜV dürfte mit Sicherheit Aufklärung verschaffen.

@RealStevie

Kontroverse Diskussionen schön und gut. Aber unsachliche Antworten, die sich inhaltlich auch noch widersprechen, braucht kein Mensch. Und da heite in diesem Forum die Sachen auch noch angeboten wurden, ist diese Frage schon einer Diskussion wert, nicht wahr?

Unterbodenbeleuchtung

 

Hallo hab selber eine Drunter,

bin gerade dabei das durch den TÜV zu kriegen. In Nord-Deutschland gibt es einen TÜV der dir Die Teile einträgt indem er gleich dein ganzes Auto als Show-Car einträgt.

Is nich ganz billig aber wenns geklappt hat kann ich dir gerne bescheid sagen. Soll so ca. 250,- € kosten.

Die Unterbodenbeleuchtung gilt als Lichttechnische einheit

laut ECE3. Daher ist schon die Montage, soweit ich weiß, nicht erlaubt.

 

Gruß VR6Süchtiger

P.S. an Real-Spasstiker oder wie der heißt:

"Man sollte wissen wan ein Joke ausgelaugt ist. Bring lieber konstruktive Beiträge. Dann nimmt man dich vieleicht auch ernst. ROFL"

wenn er als showcar eingetragen ist ,wie ist das dann mit dem öffentlichen strassenverkehr? dann darf man doch nicht mehr fahren oder??

mfg

Unterbodenbeleuchtung

 

So um des Frieden Willen frage ich mal in der Werkstatt, wo ich arbeite, den Tüv-Prüfer.

Der kommt nämlich Morgen wieder bei uns rein.

Er diskutiert zwar immer etwas viel, hat aber gut was auf den Kasten, wenn es um solche Dinge geht und findet bei derartigen Dingen eigentlich immer eine Lösung.

Hat mir auch schon bei meinen Auto viel gebracht, auch wenn ich bei gewissen Personen in grün meinen Schein trotzdem nicht gerne vorlege.

Ich hoffe Euch ist dann damit geholfen.

dann frag ihn gleich mal unter welchen auflagen man getönte fahrer und beifahrerscheiben eingetragen bekommt.das mit dem augenartzt hab ich versucht,aber der hat mir keinen schein für besonders lichtwempfindliche augen ausgestellt:(

das ist die einzige möglichkeit die ich kannte die auch nicht illegal wäre.

mfg

Unterboden

 

Kein Problem, kann ich machen.

 

Meinst Du jetzt richtige getönte oder bedampfte Scheiben oder nur Folie ?

Und ist es für den BMW oder etwa für ein anderes Auto ?

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