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Neon Unterbodenbeleuchtung? Montage erlaubt?

Themenstarteram 17. März 2002 um 17:53

Das die Neons im Bereicht der Stvzo nicht zugelassen sind weiss ich, aber was ist nicht zugelassen? Die Benutzung oder die Montage? Was sagt der TÜV wenn er die Dinger unter dem Auto sieht? Benutzen würde ich sie nur auf Privatgelände. ;)

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25 Antworten

je´pp normae chromolux folie wie auf dem foto,das ist nä,lich meiner.bei sonne sieht man die kaum,beim regen kann man nicht mehr reingucken.aber rausgucken geht super,daher mein unverständniss über die nichteintragung.

mfg

@Jay-Kay.

So unprofessionell die Meldungen von RealSteve auch waren (wenigstens waren sie witzig), er hat recht. Nur vorwag: Ich kenne leider nur die österreichischen Vorschriften. Nur weil man ein Teil nicht benutzt, heißt das noch lange nicht, daß man es an,- ein, oder aufbauen darf. In Österreich ist es nämlich so, daß alle Lichter am Fahrzeug funkionieren müssen. d.h. Nebelscheinwerfer einbauen und nicht anschließen ist nicht, die müssen funktionieren.

Und der Vergleich von FireBall ist auch ein wenig weit hergeholt, denn das würde ja heißen, daß Du die Lampen zwar anbauen, aber nicht an die Stromversorgung anschließen darfst. Das ist (in Österreich)aber aus vorhin erwähnten Gründen verboten. Wie das aber in Deutschland aussieht weiß ich leider nicht.

am 19. März 2002 um 12:03

Hi!

Gleiches gilt für Deutschland! Doch wenn du die Röhren abdeckst, wird kein Polizist und kein Tüv diese Dinger beanstanden!

Gruss Bass-D.

Also wenn man sein Auto als Show-Car eintragen lässt hat das keine folgen für den normalen Straßenverkehr.

Du fährst dann halt einfach mit nem Show-Car durch die Gegent.

Is halt Teuer das machen zu lassen. Und wenn der Prüfer dann sagt das er dir nur die Unterbodenbeleuchtung als Show-Car-Eintrag in die Papiere bringt ist halt alles andere an deinem Fahrzeug noch normal. Wenn du glück hast trägt er dir aber auch dein ganzes Auto als Show-Car ein und dann kannst rein theoretisch ohne Kotflügel und so rumfahren.

Is halt ne sache die vom Prüfer abhängt.

Gruß VR6Süchtiger

P.S.: Nochmal an Real - ich nehme meinen Sarkastischen komentar über deinen Namen zurück. Ich rege mich nur immer darüber auf wenn leute nicht merken wann man konstruktive Hilfestellung leisten sollte oder wann man sich aus einem Thema raushalten sollte. Schließlich braucht man selber auch mal Hilfestellung und is dann sauer wenn man solche komms kriegt.

Wie sieht es dann eigentlich mit Neons im Kofferraum aus?

Dort störren sie ja eigentlich keinen.

Im Fußraum sind sie ja verboten, oder?

mfg

Shonak_z

Richtig, genauso wie beleuchtete Schaltknäufe usw.

Genaugenommen ist sogar das Anzünden einer Zigarette mit einem nomalen Feuerzeug schon nicht erlaubt(deshalh der olle Kippenanzünder)

Das müssen noch Vorschriften aus einer Zeit sein als man noch Petroleumlampen am Auto hatte.

NEONS

 

Also da gab es eine Gesetzes Änderung.

Die Lage ist zur Zeit so das man die Neons Einbauen darf aber nur nicht einschalten darf, im Unterbodenbereich.

Im Auto selber darf man Neons Einschalten solange diese die anderen Fahrzeugführer nicht Blenden. Wobei das wieder eine Auslegungssache des Beamten ist.

Die Unterboden Neons darf man auf Parkplätzen und Treffen ohne Problem Einschalten.

Gruß Bj

was? normale beleuchtete schaltknäufe sind auch verboten?

oder mittlerweile nicht mehr?

ich meine z.b. diese von kamei wo nur die gang-nummern leuchten!

wie sieht es aus mit weissen lampen unten im fussraum, wie in der oberklasse?

am 13. Mai 2002 um 23:28

absolut lächerlich solche lampen...

vierfach gröhl !!!

am 14. Mai 2002 um 18:00

hi@all,

also erstmal: nach deutschem recht muss ALLES, was dran ist, auch gehen; "ich hab doch gar keine birnen drin" bringt gar nichts, ausser, das auf dem mängelbericht zusätzlich noch defekt angekreuzt ist.

zweitens gibt´s für unvorschriftsmäßige beleuchtungseinrichtungen zum glück seit einigen jahren keine punkte mehr (dank eu-recht)

und wenn die so montiert ist, daß man die lampen selbst, bzw. die lampengläser von außen nicht sieht und es so geschaltet ist, dass es nur bei abgestelltem motor an sein kann, dann sollte eine eintragung kein problem sein.

wenn ich mal auf die innenbeleuchtung zurückkommen darf; im lkw-fahrerhaus schreibt doch auch keiner vor, wie´s auszusehen hat, solange keine sichtbehinderung vorliegt und alles fest ist.

gruß, thomas

hallo

ich hab die leuchten damals zum geburstag bekommen.

ich habe mich beim tüv vor der montage kundig gemacht.

wenn die leuchten nicht angeschaltet hat und so anbringt das sie nicht sichbar sind bekommt man auch keine probleme mit dem tüv.

und unter dem unterboden sind sie nun mal nicht sichtbar.

dabei gesagt: die aussagen der tüvprüfer sind fast immer auch ermessenssache.

aber noch soviel dazu.

das lampensystem von foliatec kann ich nicht empfehlen.

eine röhre war von anfang an kaputt.

und eine der restlichen drei leuchtet heller als die anderen.

nicht zu empfehlen.

ich werde sie demnächst mal einschicken.

gruß

sapen

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