Nebler bei Regen automatisch?!

Audi A3 8P

Wenn ich die Wischer auf Automatik habe und den Lichtschalter ebenfalls, dann schaltet sich sobald die Wischer ein paar mal ausgelöst haben automatisch das Xenon ein.
Das Innenlicht wird nicht aktiviert, das wird nach wie vor über den LS gesteuert.
Jetzt aber mal die Frage: Bei Regen ist es doch LEGAL mit den Neblern zu fahren, oder?!
Wäre es möglich das System so um zu codieren, dass wenn REGEN gegeben ist, er das TFL aus, Standlicht, Rücklicht und Nebeler einschaltet?
Wenn es natürlich dann vonm LS zu dunkel wird sollte er auch bei Status REGEN auf Xenon wechseln und die NS natürlich ausschalten.

Ginge das?!
Dann hätten meine Nebeler wenigstens manchmal eine Aufgabe.. 😉

27 Antworten

meine eigentliche frage war eigentlich nur, ob das licht dadurch angeht weil der Scheibenwischer automatisch angeht durch den Regensensor oder eben dadurch weil es stark regnet und auch draussen dunkel ist.

Gibt ja auch Regen wo es noch einigermaßen hell ist und man das Licht nicht bräuchte und es eigentlich auch nicht automatisch angehen würde.

@Underkill Also wenn den Thread einfach (noch mal) von oben nach unten durchliest bin ich sicher das alle Fragen beantwortet werden 😉

um auf die frage des fred-ersteller zurückzukommen:
ja es ist mit entsprechender codierung legal.

Zitat:

Original geschrieben von olli190175


§ 17 StVO:

»Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Gruß Olli

genau genommen:

§17 StVO

...

(3) 1Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. 2Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

3Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

4An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. 5Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

...

wer nun weiß, was eine legaldefinition ist, der wird in §17(2)StVO feststellen, dass begrenzungsleuchten die standlichter sind.
für was definitives ist wohl ein verkehrsrechtsanwalt zu fragen, aber demnach würde ich mal sagen, das bei regen tagsüber die nebler mit standlicht ausreichen (rein rechtlich)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html

Falsch, weil es immernoch auf die ERHEBLICHE Sichtbehinderung ankommt.
Das mit dem Standlicht und Neblern steht da deshalb, weil es bei sehr starkem Nebel einfach Mist ist mit Abblendlicht zu fahren, weil es zu stark "blendet".
Mit Standlicht und NSW sieht man da mehr, weil oben nichts blendet und unten die NSW ihrer Funktion nachkommen können und unten durchleuchten.

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Wozu soll das überhaupt gut sein?
Man sieht ungefähr 3 cm weiter als mit Abblendlicht. Ausserdem finde ich es extrem lästig wenn mir einer mit Neblern entgegenkommt. Vor allem wenn die Strasse nass ist blendet auch das Abblendlicht schon genug.
Bei Nebel meinetwegen. Bringt zwar kaum was, schadet aber auch nicht. Ohne dichten Nebel gehören die Nebler aus.

Nur damit keine Verwirrung aufkommt.
Das "blenden" was ich da in Hochkommata gesetzt habe bezog sich alleine auf sich selber "blenden" und nicht den Gegenverkehr.
Spiegeln, oder was weiß ich, was man dazu sagen möchte.
Man schaltet ja auch nicht sein Fernlicht ein bei Nebel, aus dem gleichen Grund.

Deshalb steht das im Gesetztestext drin, weil man mit zwei außenliegenden Neblern und Standlicht immernoch zweifelsfrei als KFZ zu erkennen ist.

Heisst, integrierte Nebenlleuchten auf Höhe der Abblendlichter sind einfach für Allerwerttesten?!
Ich erinniere an sowas wie den Golf 4, oder auch aktuell den S6?

aber zurück zum Thema. Lassen wir mal die STVO Konformität dahingestellt, GEHT es denn zu codieren?!
Und wenn ja, WIE?! 😉

Zitat:

Original geschrieben von IridiumFLARE


Heisst, integrierte Nebenlleuchten auf Höhe der Abblendlichter sind einfach für Allerwerttesten?!
Ich erinniere an sowas wie den Golf 4, oder auch aktuell den S6?

Jein,

die strahlen deutlich steiler nach unten als das Abblendlicht und von daher bringen sie im Vergleich dazu schon etwas, aber sie sind meiner Meinung nach schlechter in der Ausleuchtung als welche die unten montiert sind.

Zitat:

Original geschrieben von olli190175


§ 17 StVO:

»Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

Gruß Olli

Moin,

für vorne stimmt das - für hinten nicht.

Wenn die Nebelschlußleuten auch eingeschaltet werden darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50Km/h betragen!!!

Nun verstehe ich warum bei einem bißchen Regen ALLE Welt mit den Sch...blendleuchten rumgurkt 😠

Zitat:

Original geschrieben von AlbertV6



Zitat:

Original geschrieben von olli190175


 
§ 17 StVO:
 
»Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
 
Gruß Olli
 
Allerdings darf dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50Km/h betragen!!!
 
Nun verstehe ich warum bei einem bißchen Regen ALLE Welt mit den Sch...blendleuchten rumgurkt 😠

 Denk mal nicht im Schritttempo. Man darf nur 50 fahren, wenn die Nebel

SCHLUSS

leuchte an ist.

Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Zitat:

Original geschrieben von Businessman



Zitat:

Original geschrieben von AlbertV6




Allerdings darf dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50Km/h betragen!!!

Nun verstehe ich warum bei einem bißchen Regen ALLE Welt mit den Sch...blendleuchten rumgurkt 😠
Denk mal nicht im Schritttempo. Man darf nur 50 fahren, wenn die NebelSCHLUSSleuchte an ist.

Bitte richtig zitieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von AlbertV6



Zitat:

Original geschrieben von Businessman

Zitat:

Original geschrieben von AlbertV6



Zitat:

Original geschrieben von Businessman



Denk mal nicht im Schritttempo. Man darf nur 50 fahren, wenn die NebelSCHLUSSleuchte an ist.
Bitte richtig zitieren 😉

Dann ändere deine Beiträge nicht, ohne was davor zu schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Businessman


Dann ändere deine Beiträge nicht, ohne was davor zu schreiben.

das lag am Absturz meines Browsers - ein Teil des Textes war weg 😠

musste es dann nach editieren 😉

Dennoch finde ich es unsinnig mit den Nebelscheinwerfern zu fahren - es sieht zwar nett aus aber bringt nicht mehr M.E. - außer das es den Gegenverkehr sehr häufig blendet🙄

P.S. schlimmer sind aber die Nebelschlussleuchten um die es hier ja nicht ging

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