Nebler als TFL?!
Hallo, fahr einen S204 mit Bi-Xenon jetzt meine Frage da die C-Klasse noch kein TFL hat ob ich da mit den Nebelscheinwerfern fahren darf? Hab schon mehrer gesehen die das auch machen. danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Nebellamapen dürfen nur bei Nebel und starken Regen benutzt werden, sonst nicht. Nebellampen blenden den Gegenverkehr und vorausfahrende Fahrzeuge/Fahrer bei klarer Sicht!
TFL braucht kein Mensch, sieht doof aus und gefährdet indirekt Motorradfahrer, weil sie dadurch weniger auffallen!
Gruß
Michael
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Prachtexemplar
Natürlich darf man die Nebelscheinwerfer auch nur bei Nebel benutzen,haben wir ja wohl alle bei der Fahrschule gelernt oder?Wenn man damit "welche "herumfahren sieht müssen die das ja nicht richtig machen.Die C-Klasse hat nun mal leider kein TFL mit energiesparender Technik.Also fahren nur mit Abblendlicht-auch kein Standlicht!hoffe geholfen zu haben
...das TFL bei Audi ist doch geil...
Zitat:
Original geschrieben von Prachtexemplar
[...]Die C-Klasse hat nun mal leider kein TFL mit energiesparender Technik.
Ja, leider. Aber wenn man Bi-Xenon (wie der TE und ich) hat, hält sich sowohl der Verschleiss (Bi-Xenon hält länger) als auch der Verbrauch (fast die Hälfte) in Grenzen.
Deswegen fahre ich auch (ausser bei strahlendem Sonnenschein) immer mit Ablendlicht.
Zitat:
Original geschrieben von Prachtexemplar
...das TFL bei Audi ist doch geil...
Würde ich so nicht generell unterschreiben. Bei einigen Modellen (A8, A5) sieht es besser aus als bei anderen (A3).
Ich finde aber auch, dass es dem W204 in
dezenter Form(ja, das geht bestimmt) gut stehen würde.
Audi verabschiedet sich ja auch schon wieder vom LED TFL. Der R8 V10 und der neue A8 haben TFL mit Lichtleitertechnik.
das mit dem Verbrauch stimmt nicht so ganz,das Vorschaltgerät frißt den "fast die Hälfte" Verbrauchs vorteil wieder auf,mfg
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Zitat:
Original geschrieben von airmax_b3
Um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen: Da die Nebler Leuchten nur zusammen mit dem Standlicht oder Abblendlicht. Die erstegenannte Betriebsart ist laut StVO nur bei Sichtweiten unter 50 Meter erlaubt oder gar ganz verboten. Von daher lautet die Antwort "Nein, darf man nicht".
Bemerkung:
Unter 50m Sicht darf man die Nebelschlussleuchte einschalten - bei besser Sicht NICHT. Für die Nebenscheinwerfer gibt es keine Sichtweitengrenze.
Bei 50m Sicht ist übrigens eine Geschwindigkeit von max. 50 km/h angesagt, da man sonst innerhalb der Sichtweite anhalten können muss.
Die Versuche, Fahrzeuge bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte per Limiter auf 50 km/h zu begrenzen, werden aber wohl leider nicht in die Praxis umgesetzt.... (Sorry, die Spitze musste sein, bin erst kürzlich wieder mehrfach auf der Autobahn bei Tempo 100 und leichtem Nebel von jeder Menge Nebelschlussleuchtenmissbrauchern geblendet worden....)
Also (besonders an airmax_b3): Bitte Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nicht verwechseln - besonders deren Schalter nicht....
Danke.
Viele Grüße, Michael