Nebelscheinwerfer und Fernlicht
Hallo erstmal,
hab folgende Probleme:
1. Bei Wechsel von Abblendlicht auf Fernlicht und eingeschalteten NSW, schalten die NSW nicht ab.
Meiner Meinung nach ist das aber gesetzl. vorgeschrieben.
2. Bei Anhängerbetrieb gibt es keine Kontrollampe für die Blinkerfunktion des Hängers.
Als AUDI-Neuling hab ich nicht so die Ahnung, was es alles für spezielle Lösungen gibt.
Fahre jetzt A6, 2,5 TDI Quattro,2003;
14 Antworten
auch
also bei mir bleiben die NSW bei Fernlicht auch ein, also wird das wohl so Serie sein.
mfg chris
warum sollten denn die nebelscheinwerfer aus gehen, wenn man das licht ändert???? nsw sind eine art zusatzscheinwerfer und keine tagfagrlichter!
zu dem anhängerbetrieb...wie es bei audi genau ist, weiß ich nicht, aber ich kenne es von anderen herstellern, das diese zusatz led erst verbaut wird, wenn die ahk nachgerüstet wird!
Ich habe J.D.Bert so verstanden, dass er "Anhängerbetrieb" hat und die Leuchte trotzdem nicht mitgeht, oder wie?
Dass die NS ausgehen, wenn's Fernlicht brennt ist offenbar nur eine Herleitung des §17 (3) StVO:
Zitat:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Wenn ich Fernlicht bei Nebel anmache, dann sehe ich normalerweise nix mehr, also mache ich es eigentlich auch nicht an. Wenn ich es anmachen kann, dann ist wohl kein Nebel und somit kein Grund für die NS.
Beim Benz gingen sie immer aus.
Gruß,
Frank
...also ich kenn das halt von meinen früheren Autos (Golf, Passat, Daimler, Toyota, Opel) dass die NSW erloschen, sobald das Fernlicht eingeschaltet wurde. Beim TÜV wurde das auch immer überprüft. Deshalb ging ich davon aus, dass das Vorschrift ist.
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Zu dem Hängerbetrieb:
Die AHK ist original, es funzt auch alles wunderbar, nur kenn ich das eben auch von anderen Kfz, dass es immer eine Kontrollleuchte gab.
Im Handbuch des A6 steht auch eine solche Kontrolleuchte drin. Allerdings mit *; die sollte im Drehzahlmesser integriert sein.
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Nur mal eben zum Verständnis:
Du hattest schon "Verkehr" mit 'nem Hänger 😁 und es blinkte trotzdem nichts im Drehzahlmesser?
Dann wäre eine Nachfrage beim Herrn Audi doch mal angebracht.
Ich habe leider keinen Hänger da, sonst tät ich's ausprobieren.
Wobei mir noch einfällt, dass ich bei meinen alten Autos mit AHK immer die Eigenschaft hatte, dass die AHK-Kontrolleuchte das erste Mal mitblinkte... Macht meiner aber auch nicht mehr 😠
Frank
Bei euren Fahrzeugen ist KEINE 2.te Kontrollleuchte für Anhängerbetrieb ( C2-Leuchte ) erforderlich, da das Fahrzeug über ein Lampenkontrollgerät verfügt.
Dieses erkennt die zusätzliche elektrische Last ( Blinkleuchten des Anhängers ), wenn der Stecker des Anhängers in die fahrzeugseitige Anhängersteckdose eingesteckt wird, und zeigt einen Ausfall über eine höhere Blinkfrequenz an !
Hi
Bei mir wurde die orig. Westfalia AHK nachgerüstet.
Es gibt keine zus. Leuchte mehr im Armaturenbrett, sondern
im E-Satz ist so eine Art Fehlermodul eingebaut, dass
Dir dann mit ganz schnellem Blinken der orig. Fahrtrichtungsanzeiger im Armaturenbrett anzeigt,
dass im Anhänger der Blinker nicht funktioniert.
Gruß Oli
Meine Antwort kam ein paar Min. zu spät...egal.
Bei euren Fahrzeugen ist KEINE 2.te Kontrollleuchte für Anhängerbetrieb ( C2-Leuchte ) erforderlich, da das Fahrzeug über ein Lampenkontrollgerät verfügt.
Dieses erkennt die zusätzliche elektrische Last ( Blinkleuchten des Anhängers ), wenn der Stecker des Anhängers in die fahrzeugseitige Anhängersteckdose eingesteckt wird, und zeigt einen Ausfall über eine höhere Blinkfrequenz an !
Nebelscheinwerfer:
Die Benutzervorschrift, das NSW bei Fernlicht NICHT betrieben werden dürfen, gibt es nicht mehr.
NSW dürfen bei Frenlicht anbleiben.
Allerdings ist zu beachten, das die VORAUSSETZUNGEN für Betrieb der NSW gegeben sein müssen !
Starke Sichtbehimderung durch :
-Regen,
-Nebel,
-Schneefall !
Nebelscheinwerfer dürfen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortslagen verwendet werden !
Im Gegensatz zur NSL :
Diese darf NUR bei Sichtbehinderung durch Nebel UND Sichtweiten UNTER 50m UND AUßERHALB geschlossener Ortslagen eingeschaltet werden !
Desweiteren ist zu beachten:
Bei Sichtweiten UNTER 50m ist eine Vmax von max.50km/h erlaubt
Also,
wie ihr vielleicht bemerkt habt, bin ich erst seit heute in dem Forum registriert und kenne deshalb die "Cracks" noch nicht.
Die Antwort von "hurz100" liest sich jedenfalls sehr gut und klingt auch plausibel.
Darf man fragen, woher du deine Weisheit beziehst?
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@ "Tansanit"
..... das einmalige Blinken war nur dann, wenn kein Kabel an der Anhängersteckdose eingesteckt war.
Zur Funktionskontrolle blinkte die Kontrollleuchte beim ersten Blinken mit. War ein Kabel gesteckt, dann blinkte sie immer mit. Vorausgesetzt die Elektrik am Hänger war i.O.
Das Gesetz schreibt vor:
Bei Werksverbauten NSW ist das automatische erlöschen der NSW bei Fernlichtbetrieb nicht erforderlich.
Bei Nachrüstsystemen ist das erlöschen der NSW Gesetzlich vorgeschrieben.
Nachzulesen In der Bauartengenhemigung unter §52 der STVO!
@Audia62.5TDI
Was hat die STVO damit zu tun?
Evtl. doch eher die STVZO !
Und da steht NIX davon !
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/htmltree.html
In der STVO steht in § 52 irgendwie was völlig anderes !
Ansonsten bitte ich um einen konkreten Link, mit dem Deine Aussage konkretisiert und untermauert wird!
Zitat:
Original geschrieben von J.D.Bert
@ "Tansanit"
..... das einmalige Blinken war nur dann, wenn kein Kabel an der Anhängersteckdose eingesteckt war.
Zur Funktionskontrolle blinkte die Kontrollleuchte beim ersten Blinken mit. War ein Kabel gesteckt, dann blinkte sie immer mit. Vorausgesetzt die Elektrik am Hänger war i.O.
So hatte ich es eigentlich beschrieben - dachte ich... hätte noch "beim 1. Mal" schreiben soll.
Ansonsten: Vielen Dank für die Infos
Gruß,
Frank
Ich habe hierfür keinen Link, wüsste auch nicht wo ich jetzt suchen sollte.
Mein Text, auch die Angabe des §, habe ich aus einem Text, welchen mein Professor, während meines Studiums, an uns ausgegeben hat.
Kann sein das der Paragraph nicht stimmt. Wie ich es schrieb ist aber richtig.
Ich denke mal das man den exakten Text bei dem Paragraph, Betreff: Fernlicht finden kann.
Habe wie gesagt den Text aus meinen Unterlagen gefischt, weil ich mich an ein solches Gesetz erinnerte.
Sollte dieses nicht mehr zutreffen, lasse ich mich gerne belehren, da dieses Thema schon 2Jahre zurück liegt.
Es gibt nur 2 Ausnahmen, wann die NSW bei Fernlicht ausgehen müssen :
1) Wenn das Fahrzeug getrennte Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht hat, und das Abblendlicht bei eingeschaltetem Fernlicht mitleuchtet, MÜSSEN die NSW bei Fernlicht ausgehen, da an einem Fahrzeug nur 4 Scheinwerfer gleichzeitig leuchten dürfen !
2) Wenn zusatzfernscheinwerfer montiert sind UND NSW montiert sind, MÜSSEN die NSW bei Fernlicht ebenfals ausgehen ! Begründung : siehe oben !
Es gab noch NIE eine Gesetzesvorschrift, die besagt, das NSW bei Frenlicht automatisch ausgehen müssen !
Sonst währen entsprechende Nachrüstlösungen, wie sie z.B. von VW / AUDI und anderen Herstellern angeboten werden NICHT zulässig !
Selbst in den 80gern, blieben z.B. bei Mercedes Benz die NSW bei Fernlicht an !
@AudiA62.5TDI,
Da ich oben die entsprechenden Links zur STVZO bzw. STVO gegeben habe solltest Du dort reinschauen, wenn Du entsprechende Stellen findest, kannst Du einen Link setzen;
oder war das mal wieder nur so dahingepostet, wie bei dem "Lenkwinkelsensor" oder bei der Phantomspeisung ?