Nebelscheinwerfer

Opel Astra F

Hallo,
ich wollte mal wissen, ob es erlaubt ist, mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren. Ich mein allerdings nur die 2 vorne. Sieht vom Optischen her einfach geiler aus, wenn die 2 unten noch dazu an sind 😁

Ich hab mal mei muddi gefragt, sie meint ist verboten, aber ich hab schon etliche Autos gesehen, die auch zusätzlich zum Abblendlicht zwei weitere Lichter unten an hatten. Sind das bei denen wohl keine NSW?

11 Antworten

oh mein gott, na da wirst du für viel gesprächsstoff sorgen aber ich erbarme mich mal was zu sagen *g*

also NEIN, es ist verboten, es sei denn die sichtweite nach vorne hin ist unter 50 metern, was bei starkem nebel, regen oder schnee der fall sein kann...

mittlerweile bauen viele hersteller auch tagfahrlichter in ihre autos, die manchmal die optische erscheinung eines neblkers aufkommen lassen

aber pas tout ist es verboten im hellen bin nebelscheinwerfern und standlichringen wie diese spoacken kiddies es oft machen zu fahren

hoffe ich konnte dir helfen :P

deine muddi hat vollkommen recht solltes mehr auf sie hören bevor es zuspät ist.

Ist ne OWI und kostet je nach ermessen des Beamten zwischen 5 und 20 euro

also...grundsätzlich gilt....Nebelscheinwerfer nur bei REGEN, NEBEL oder bei SCHNEE......

bei "normalem" wetter...sei es am tag oder bei nacht sind die Nebels als zusatzbeleuchtung VERBOTEN...da hat deine Muddi schon recht....

die zwei zusätzlichen Scheinis die du siehst sind TAGFAHRLEUCHTEN.....diese wiederrum sind erlaubt, da sie nich so stark leuchten wie die nebler....

und nur mal so nebenbei....falls du noch andere mit neblern herumfahren siehst, heißt das noch lange nich das es erlaubt ist....

und ob das nu ZITAT: einfach geiler aussieht ZITAT ENDE ist auch geschmackssache....ich finds zum beispiel echt affig wenn mir sogar am tage kisten entgegen kommen mit neblern an.....und bei nacht blendet dat nur den gegenverkehr....oder findest du das so toll wenn einer nachts mit eingeschalteten neblern dir entgegen kommt??????ich weiß ja nich...

aber wie gesagt....geschmackssache.....lass dich halt nur nicht dabei erwischen....das geld dafür wäre mir definitiv zu schade....

so long

5 bis 20 Euros??

nach meinen letzten stand sind das 30 EUROS! das gleiche auch wenn man(n) mit standlicht rumzufährt.

MfG

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Das mit Nebler an machen bei uns hier auch die ganzen Spinner😠, aber es gibt das schöne Fernlicht und da sind die Dinger dann immer ganz schnell wieder aus, wenn ich meine Fernlicht ( 100W, aber nur das Fernlicht bei den Angel Eyes, Ich weiß ist auch verboten aber sonst ist es genau so hell wie Abblendlicht) einschalte.😁😁😁

Mfg Dark-Angel712

Nebler... neue Kultur unter jungen Autofahrern? 😉
Klar sieht das Auto bulliger, gefährlicher aus von aussen... bringt mir genau nix wenn ichs nicht selber seh 😉
Allerdings - das gestehe ich ganz offen - fahre ich auch immer wieder mit Neblern rum. Nicht Tagsüber und nicht auf der Autobahn, aber auf unbeleuchteten Waldstrecken - ganz besonders bei Kurvenreichen und die gibts hier in der Schweiz genug - gibts mehr Seitenausleuchtung und man sieht schon vorher ob das rascheln im Gebüsch n Reh is was gleich losrennt oder nicht 😉

Ausserdem blenden die Nebler beim Astra F nicht wirklich - ist nicht unangenehmer als wenn jemand mit normalem Abblendlicht entgegenkommt. In der Schweiz gibt das glaube ich keine Busse, bei der Nebelschlussleuchte jedoch schon. Könnte auch grund sein wieso nur die Schlussleuchte im Armaturenbrett angezeigt wird und die Nebelscheinwerfer nicht?

Zitat:

Original geschrieben von DanSiL


5 bis 20 Euros??

nach meinen letzten stand sind das 30 EUROS! das gleiche auch wenn man(n) mit standlicht rumzufährt.

MfG

Das ist Quatsch. Es ist ohne weiteres erlaubt am Tag mit Standlicht rumzufahren. Es ist sogar sicherer als ganz ohne (siehe EU Gesetze TFL oder Fahrzeuge, die Dauerabblendlicht haben)

Es ist lediglich verboten nachts, also immer wenn das Abblendlicht eingeschaltet sein sollte, nur das Standlicht zu benutzen.

Mir ist letztens auch noch einer entgegengekommen, der meinte wohl sich toll zu fühlen und hat die Nebelsscheinwerfer extra nur für mich angemacht. Wollte mich wohl beeindrucken 🙄

§17 Abs.2 STVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

erklär das jetzt mal. 😁
es heißt ja standlicht. also nur im stand. genauso wie nebelscheinwerfer nur bei nebel (oder schlechten sichtverhältnissen) angeschaltet werden dürfen.

ich weiß. es gibt da immer wieder diskussionen, dass das nur während der beleuchtungsplicht (abends bzw. nachts) gilt. aber ob es dann zu einer strafe (verwarngeld) kommt hängt wohl vom polizisten ab, der dich erwischt.

also zumindest mein fazit ist: bei der fahrt ist standlicht zumindest nicht gern gesehen. wir wissen ja wie leer die deutsche staatskasse ist. 😁

Zitat:

Original geschrieben von -sucuk-


Hallo,
ich wollte mal wissen, ob es erlaubt ist, mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern zu fahren. Ich mein allerdings nur die 2 vorne.

Wo hast du denn noch welche ? Ist bei euch neuerdings alles Scheinwerfer was leuchtet ?

Dann sollte ich mal alle meine Scheinwerfer in der Mittelkonsole wechseln ... am besten mit 100 Watt Lämpchen  🙄

Zitat:

Original geschrieben von tommii


also NEIN, es ist verboten, es sei denn die sichtweite nach vorne hin ist unter 50 metern, was bei starkem nebel, regen oder schnee der fall sein kann...

Stimmt nicht ganz.

NSW dürfen bei

stark eingeschränkter

Sicht verwendet werden, also zB bei Nebel, oder starkem Schneefall oder starkem Regen.

Die 50m-Regel existiert aber nur für die NSL! Die Darf nur bei Nebel und nur bei Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden!

Zitat:

Original geschrieben von mousejunkie


§17 Abs.2 STVO: Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Das Problem ist, das du nur einen Auszug betrachtest. Der Zusammenhang ist klar auf Situationen mit Beleuchtungspflicht definiert:

Zitat:

§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Ist ein bisschen unklar formuliert, bezieht sich der Logik her aber nicht auf den Tag. Das wäre nämlich absoluter Schwachsinn.

..........

Noch als Zusatz:

Zitat:

Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (so auch Bay 70, 31 = VM 70, 41).

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