Nebelscheinwerfer mies beim Facelift

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hat hier eventuell auch schon jemand festgestellt, daß die Nebelscheinwerfer fast keine Wirkung haben? Ich hatte bis Dez. einen MK4 Titanium und wenn ich dort die Nebelscheinwerfer zugeschaltet hatte, war die Straße bedeutend besser ausgeleuchtet. Seit Dezember habe ich jetzt das Facelift-Modell (auch Titanium, also mit TFL). Wenn ich jetzt die Nebelscheinwerfer zuschalte, habe ich das Gefühl, daß die gar nix mehr bringen.

VG, r...8

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von salador



Zitat:

Original geschrieben von toenne


Genauso wenig wie die Nebelschlussleuchte, da 98% der Autofahrer ohnehin zu dämlich sind die korrekt einzusetzen gehören die sowieso verboten statt vorgeschrieben, die ständige Gefährdung durch Blendung (bei Regen sieht man hinter solchen Autos so ziemlich genau gar nichts mehr) steht in keinem Verhältnis zum Nutzen bei den paar Nebeltagen mit Sichtweiten <50m im Jahr.
Mein Vorschlag: da nebelschlussleuchten bei max 50m Sichtweite erlaubt sind, sollte das Einschalten automatisch zu einer maximalen erreichbaren Geschwindigkeit von 100 km/h führen. Und das könnte man auch gleich für die Nebler mit einrichten. Dann verschwinden all die optisch tiefergelegten von den Strassen.

Da hast du was falsch verstanden, nicht 100km/h sondern max 50km/h sind erlaubt wenn die Nebelschlußleuchte aktiv ist.

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Den einzigen Nutzen, den ich bisher aus Nebelscheinwerfern gezogen habe, war bei einer Starkregenfahrt im dunkeln die bereits verblaßten Fahrbahnmarkierungen und -ränder wenigstens halbwegs zu erkennen.

Ich bin der Meinung, daß es richtig (obwohl nicht erlaubt) ist, bei Starkregen auf der Autobahn am Tag die Nebelschlußleuchte einzuschalten, genau dann, wenn man vom Fordermann 😉 zwar die Silhouette sieht, aber nicht die Rücklichter. Da blendet bei ordentlichem Abstand nichts. Allerdings finde ich es auch richtig, bei derartigem Regen nicht schneller als 70-90 zu fahren.

Kurioserweise habe ich eine derartige Empfehlung vor Jahren auch mal in der ADAC-Zeitung gelesen.

Moin Kollegen,

Zitat:

Nebelscheinwerfer

Nebelscheinwerfer hingegen sind nicht nur bei "dicker Suppe" eine Hilfe. Man darf sie laut StVO schon einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Auch und gerade bei Schneefall verbessern sie die Sicht. Ist die Flockenpracht sehr dicht, lohnt sich das - langsame! - Fahren mit der Kombination von Nebellampen und Standlicht.

Nebelschlussleuchten dürfen erst bei Sichtweiten unter 50 m eingesetzt werden. Hierbei gilt eine höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

...allerdings habe ich - wenn ich mich richtig erinnere - in der Fahrschule gelernt, dass Nebelscheinwerfer eignetlich dazu dienen besser gesehen zu werden anstatt besser zu sehen.
ist allerdings auch schon 27 Jahre her....

Gruss aus L.

Bei mir gabs vor 29 Jahren schon die Variante mit dem unter-dem-Nebel-durchleuchten 😉.

Gruss
Toenne

Hatte letztens auch ne Diskussion mit einem Kollegen der mit Nebelscheinwerfer rum fährt um das Getier besser zu sehen was so rum springt.

Habe ihn dann versucht zu erklären, dass die Nebelscheinwerfer so 5-8 Meter nach vorne Leuchten und den Fahrbahnrand halt.

Wenn man bedenkt, dass ein Auto bei 50 km/h schon knapp 14 Meter in der Sekunde zurück legt, sieht man was man im nächsten Moment überfährt.

Die Teile suggerieren eine bessere Sicht, jedoch kann ich als Fahrer mit dem was ich dann besser sehe nichts anfangen.
Was macht man wenn man denkt besser sehen zu können? Man gibt mehr Gas => dummer Teufelskreis.

Deswegen habe ich mich auch dazu entschlossen die Nebelscheinwerfer gegen ein Tagfahrlicht auszutauschen.
So habe ich 365 tage im Jahr was davon besser gesehen zu werden.

Habe die Entscheidung noch nie bereut, denn die Nebelscheinwerfer waren bei mir nie im Einsatz.
Wie gesagt, wenn man schon mit 50 km/h unterwegs ist wars das, weniger wie ne halbe Sekunde vors Auto zu sehen ist nicht gesund.

Dennoch die Klarstellung wie schon oben geschrieben:
Nebelscheinwerfer bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel.
Erhebliche Sichtbehinderung hat die Rechtsprechung mit unter 200 Meter definiert. In der StVO ist die nicht definiert.

Nebelschlußleuchte nur bei Nebel unter einer Sichtweite von 50 Meter.
Auch hier gibt die StVO keine Höchstgeschwindigkeit an, da man jedoch innerhalb der Sichtweite das Fahrzeug zu Stillstand bringen können muss kommt man auf diese 50 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Gerade bei Nässe blenden die Nebelscheinwerfer doch erheblich den Gegenverkehr, ich bin hier sehr empfindlich und genervt von Typen die die Teile nur einschalten um besser zu sehen oder gesehen zu werden.
Dafür reicht auch das normale Abblendlicht, das hat den Vorteil, dass es eine Leuchtweitenregulierung hat. Gerade bei beladenen Autos blenden dann die Nebler noch mal ein wenig mehr.

Immerhin hat die Autoindustrie gehandelt und die Nebler nur mit einem Taster versehen.
Früher haben einige die Teil im Herbst ein mal eingeschaltet und im Frühsommer wieder aus.

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keine Höchstgeschwingigkeit bei Nebel?

Hm...ich deute das anders:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

....Gruss

R

@bmsler
danke für die Berichtigung, hatte nur § 17 Beleuchtung im Kopf und da steht es nicht mit drin:

3. ... Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt

Zitat:

Original geschrieben von stefan968


Da hast du was falsch verstanden, nicht 100km/h sondern max 50km/h sind erlaubt wenn die Nebelschlußleuchte aktiv ist.

Meinetwegen, noch besser.

Das irre ist ja dass das jedes Jahr aufs neue im Herbst dick und fett in allen möglichen Zeitungen steht und dauernd im Rundfunk kundgetan wird, selbst der grösste Vollpfosten sollte es irgendwann mal kapieren. Statt dessen glauben die wohl wahrhaftig sie würden einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten wenn sie die Schlussleuchte schon 'ein wenig' früher anmachen. Dabei müssten die doch merken dass sie ihrerseits hinter solchen Autos nix mehr sehen? Für mich jedenfalls ist die Pflicht für die Autohersteller eine Nebelschlussleuchte ab Werk zu verbauen die grösste Fehlentscheidung der letzten 50 Jahre, zumindest wenn nicht zugleich ein Tempomat verbaut wird der bei Einschalten der Leuchte automatisch das Tempo drosselt (dann schalten die meisten freiwillig wieder ab, jede Wette). Das aber ist wiederum keine Pflicht, völlig idiotisch und gefährlich.

Mal wieder ein Post zum Topic:

Ich habe festgestellt, dass die Nebelscheinwerfer meines 2009er Mondi die hellsten sind, die ich bisher hatte. Trotz Xenon ist ein deutlicher Unterschied in der Ausleuchtung (Nahbereich/Breite) zu sehen. Bei meinem Focus II (Xenon) konnte man echt darauf verzichten.

(Und auch das Abbiegelicht macht Sinn und leuchtet Bereiche besser aus als Xenon und Nebler.)

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