Nebelscheinwerfer in Tagfahrlicht ändern.

Ford Mondeo Mk2 (BAP, BFP, BNP)

Hallo
Kann man die Nebelscheinwerfer am Mondeo Kombi, die von der Helligkeit ja eher einer Kerze entsprechen und nix taugen, in Tagfahrlichter umbauen ?
Habe mir 2 x 12 Volt 5Watt LED Kaltlicht ( 5€/Stück) gekauft. Die würden genau in die Nebelscheinwerfer , wenn man die Linsen entfernt, passen.
Anschluss wäre kein Problem !!
Ist sowas zulässig ? Klar eine Änderung am Fahrzeug ist das , ich finde aber nicht so gravierend, dass es da Probleme geben würde. Die LEDs sind schön hell - wie bei manchen teuren Edel- Karossen auch.
Wer kann darüber etwas sagen.

Beste Antwort im Thema

Mal völlig davon abgesehen, daß die Dinger nicht umsonst NEBEL-Scheinwerfer heißen, haben die auch eine E-Prüfnummer...und das hat einen guten Grund...veränderst Du die, erlischt diese und somit auch die Betriebsgenehmigung.
Ich wüßte auch nicht, wozu so ein Umbau (außer vllt. für Showzwecke...wo sowas aber dann auch eher als `arm´ empfunden werden dürfte...) gut sein soll...von der extremen Blendung anderer will ich garnicht anfangen.
Merke:
Bläuliches Licht macht noch kein tolles (oder gar teures...) Auto 😉
Mach lieber beim Fahren das Abblendlicht an, dann wirst Du auch gesehen...und blendest Dich bei Nebel auch nich noch zusätzlich selbst 😉

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Ach was da kann man schon was tun denk ich mal...
So 150W Xenon würde da wohl schon was bringen^^

Werde sie die Woche eh mal öffnet und werde sie inne weiß oder silber lackieren 😁
Und dann gleich mal Linse reinigen!

Falls du noch 2 zum experimentieren brauchst, sag bescheid.😁

Brauchst du die NSW so oft, dass du dir mehr Ausleuchtung wünschst?

Ich hab hier noch zwei liegen vom Schlachter^^

Ja,wäre schon wünschenswert!
Bei Nebel kannst du sie ja dermaßen vergessen...

Wer aufgrund nachgewiesener Veränderungen am Fahrzeug ohne ausdrückliche Abnahme mit Eintragung fährt, macht das mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Es spielt doch kein Rolle, wie Pillepalle die geringfügige Veränderung ist. Damit weder Versicherungsschutz, noch rechtmäßige Nutzung eines nicht zulassungsfähigen Fahrzeuges. Straftatbestand und voll persönliche Haftung für alle Schäden! Denn da er damit gar nicht fahren durfte, also auch eigentlich nicht am Unfallort hätte sein sollen und können, ist er nach den Regeln der Gefährdungshaftung für alle von diesem "Unfahrzeug" ausgehenden Schadenseintritte, voll mit seinem ganzen Privatvermögen haftbar. Denn die Betriebserlaubnis ist mit jeder nicht erlaubten Änderung am Fahrzeug sofort erloschen.
Also auch der Auffahrende an der Ampel bekommt von dem ohne Betriebserlaubnis Fahrenden den Schaden ersetzt, weil er da gar nicht sein durfte und ohne ihn der Schaden nicht eingetreten wäre.
So ist nun mal unsere Rechtsordnung. Punkt!

Natürlich kann er Glück haben und es merkt keiner. Was aber, wenn doch? Mir wäre so was einfach zu blöd. Abgesehen davon, bei Beleuchtung sieht man die LED, wie das Blitzlichtfoto von ihm zeigt.

Es soll ja Fälle geben, wo die Polizei die Fahrzeuge zur Unfallermittlung beschlagnahmt und in Ruhe alles untersucht. Spätestens da werden die alles auf den Kopf stellen. In der Haut des Halters möchte ich dann nicht stecken, die Jungs sind auf alles geeicht, so krumm können wir alle zusammen gar nicht denken, wie die Veränderungen aufspüren, wenn sie erst mal alles auf den Kopf stellen. Und noch was, die im Verkehrsbereich eingesetzten Polizeibeamten sind auch nicht schlecht ausgebildet, manche sogar auf so was zu entdecken spezialisiert.

Ihr seit ja alle groß, solltet also selber wissen, was Ihr macht. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von r-o-b-e-r-t


[
So dachte ich mir das auch. Oder du stehst an einer Ampel und dir knallt hinten jemand rein. Ich glaube nicht, dass du dann auf dem Schaden sitzten bleibst, weil vorne Lampen in den NSW sind, die nicht zugelassen sind. Wenn da jemand andere Infos hat, dann immer raus damit.

Andres herum genau so , fährst du einen drauf wird dir der nicht eingetragene Sportluftfilter auch nicht zum Verhängnis ………immer schön die Kirche im Dorf lassen !

Aber ich denke der TE wird wohl Probleme beim TÜV bekommen, der hat ja jetzt keine Nebler mehr wo eigentlich welche sein sollten ,,,,,,,aber ja gut er wollte ja eh dahin ,von daher kann er ja mal berichten wie es ausgegangen ist !

Nee, bekommt er nicht, wenn die Nebellampen nicht drin sind, da keine Pflicht besteht, sie eingebaut zu lassen. Sind sie aber drin, haben sie auch als solche zu funktionieren, sonst keine Plakette, weil erheblicher Mangel. Es reicht schon, daß die Falsch eingstellt sind, keine HU-Abnahme.

Was Unfsllfolgen betrifft, habt Ihr nur wirklich Glück, wenn´s keiner merkt. Schrieb ich aber schon. Erloschene Betriebserlaubnis bleibt dennoch und es schwebt ein Damoklesschwert über dieses Gespann. Wehe, es wird aktenkundig, dann ist es genau wie Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Ebenfalls ein Straftatbestand. Von wegen Kirche im Dorf lassen. Nützt Euch im Ernstfall herzlich wenig, denn Ihr habt dann eindeutig die A...karte.

Haben wir nicht, da bei uns die NSW original sind. 😁😁😛

So, nachdem ich gestern abend die Sache auf privatem Gelände getestet habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, es komplett rückgängig zu machen. Da wird der TÜV seinen Segen auch nicht dazu geben- da bin ich sicher. Am Tage kann man das überhaupt nicht beurteilen, aber in der Dunkelheit blenden die umgebauten Nebler ganz erheblich. Nicht umsonst ist bei den Original Lampen eine aufwändig gestaltete Lichtumlenkung inkl Linsen eingebaut.-- Gut- ich hätte jetzt auch LEDs mit ca 30 Grad Winkel und ca 2Watt einbauen können, aber der Aufwand lohnt sich für mich nicht mehr - zumal hier erhebliche Einwände kamen und auch laut §22 StVo die ganze Sache nicht zulässig ist(nachgelesen) . Wer eventuell Interresse **nurmalso ** an den Funseln hat - ansonsten baue ich die LEDS aus den Neblern wieder aus und installiere sie in meinem Hobbyraum.
Nochwas zur Gesetzgebung: Man sollte sich die StVO diesbezüglich durchlesen - dort ist jeder nur erdenkliche Hühnerfurz geregelt. -- Wenn man nach der StVo geht, sind gut 50% aller Fahrräder für den Strassenverkehr nicht zulässig. Hier besteht wirklich - was Beleuchtung der Bikes betrifft- dringender Handlungsbedarf die Gesetzeslage nachzuarbeiten. Vorschriften aus dem Jahre 1938 sind heute bestimmt nicht mehr anwendbar. - Und wenn man manch getuntes Fahrzeug anschaut}speziell Fahrwerk{< - ist da mit Sicherheit die Betriebserlaubnis erloschen - Was sind da dagegen """ meine LEDS-- wirklich doch nichts. """

Sieh´s sportlich, die Industrielobby hat ganze Arbeitet geleistet, damit Daniell Düsentrieb mit seinen oft besseren und kostengünstigeren Ideen nicht so einfach ins Geschäft pfuschen kann. Noch besser, Ihr geht am Sonntag zur Wahl und sorgt für echte Volksvertreter, die willens und in der Lage sind, den ganzen Müll der verstaubten Gesetze zu entrümpeln und die Lizenz zum Gelddrucken dieser korrupten Industrie und mancher Parlamentarier entziehen. 😎

Zitat:

Original geschrieben von gartenfrieder


So, nachdem ich gestern abend die Sache auf privatem Gelände getestet habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, es komplett rückgängig zu machen. Da wird der TÜV seinen Segen auch nicht dazu geben- da bin ich sicher. Am Tage kann man das überhaupt nicht beurteilen, aber in der Dunkelheit blenden die umgebauten Nebler ganz erheblich.

Habe mich mit dem Thema noch nicht wirklich auseinander gesetzt, da ich kein Fahrzeug habe, welches TFL schon drin hatte und es auch nicht nachrüsten will.

Aber müsste das TFL nicht ausgehen, sobald Du in der Dunkelheit das Abblendlicht nutzt?

so ist es , kann ich jetzt aber auch nicht nachvollziehen bzg testen in der Dunkelheit !

Zitat:

Original geschrieben von gartenfrieder


Das sehe ich nicht so. Wenn man sich umsieht, mit welchen Tagfahrleuchten viele Fahrzeuge nachgerüstet sind, fragt man sich, wie die eine E-Nr erhalten haben.
Dieser Baumarktsdreck ist der letzte Mist. Zudem, wie soll die Polizei bemerken, ob das nicht auch zugelassene Teile sind. Meinst Du , die wissen über jedes Fahrzeug - jedes einzelne Detail ?
Meine Lampen sehen da schon sehr professionell aus und ist ja auch nur ein Versuch überhaupt! Werde auch noch beim TÜV vorbeigehen - auch wegen HU ! Ich sehe dem Ganzen gelassen entgegen.

Ja wissen Sie besonderes wenn du im RAUM Wuppertal-Mettmann unterwegs bist! Ich sprech da aus erfahrung! ;-)

Ich musste sogar meine abbauen,wiel die um 1cm zu tief waren und durfte 25€ strafe+Mängelzettel ( 30€ ) bezahlen!

Zitat:

Original geschrieben von astraf2009



Zitat:

Original geschrieben von gartenfrieder


Das sehe ich nicht so. Wenn man sich umsieht, mit welchen Tagfahrleuchten viele Fahrzeuge nachgerüstet sind, fragt man sich, wie die eine E-Nr erhalten haben.
Dieser Baumarktsdreck ist der letzte Mist. Zudem, wie soll die Polizei bemerken, ob das nicht auch zugelassene Teile sind. Meinst Du , die wissen über jedes Fahrzeug - jedes einzelne Detail ?
Meine Lampen sehen da schon sehr professionell aus und ist ja auch nur ein Versuch überhaupt! Werde auch noch beim TÜV vorbeigehen - auch wegen HU ! Ich sehe dem Ganzen gelassen entgegen.
Ja wissen Sie besonderes wenn du im RAUM Wuppertal-Mettmann unterwegs bist! Ich sprech da aus erfahrung! ;-)
Ich musste sogar meine abbauen,wiel die um 1cm zu tief waren und durfte 25€ strafe+Mängelzettel ( 30€ ) bezahlen!

Bei den Anbaumaßen sind gewisse Toleranzgrenzen angegeben.Schätze- die wurden dann wesentlich überschritten, so dass es jedem blinden Polizisten auffällt. Was haben denn die Teile gekostet- und sieht man die am Tag überhaupt? In der Regel sind TFL vom Baumarkt einfaches Spielzeug.

Zitat:

Original geschrieben von gartenfrieder



Zitat:

Original geschrieben von astraf2009


Ja wissen Sie besonderes wenn du im RAUM Wuppertal-Mettmann unterwegs bist! Ich sprech da aus erfahrung! ;-)
Ich musste sogar meine abbauen,wiel die um 1cm zu tief waren und durfte 25€ strafe+Mängelzettel ( 30€ ) bezahlen!

Bei den Anbaumaßen sind gewisse Toleranzgrenzen angegeben.Schätze- die wurden dann wesentlich überschritten, so dass es jedem blinden Polizisten auffällt. Was haben denn die Teile gekostet- und sieht man die am Tag überhaupt? In der Regel sind TFL vom Baumarkt einfaches Spielzeug.

Meine haben 40€ gekostet sind LED mit Standlicht Funktion, und man sieht sie wunderbar, deswegen frag ich mich was du daso ein Problem mit hast !? Ich habe die schwarze ausführung genommen,weils besser zum Auto passte. die Chrome da gegen sind noch heller!Da die Scheibe nicht abgedunkelt ist!

Tolleranzen sind dort nicht gegeben,sondern man muss sich genau daran halten!

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